Bald zehn Jahre nach Bekanntwerden der NSU-Morde misstrauen kritische Juristen und Soziologen weiterhin dem Verfassungsschutz

Zivilgesellschaftliche Initiativen sind letzte Hoffnung

»Der Kampf gegen den Rechtsextremismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und darf nicht an den Verfassungsschutz delegiert werden«, erklärte Quent. Das wurde beim Pressegespräch an mehreren Stellen deutlich. So benannte Haldenwang in seinem Eingangsstatement die Zahl von 280 Menschen, die seit 1990 Opfer rechter Gewalt geworden sind. Es blieb aber unerwähnt, dass es in vielen Fällen dem Engagement antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen in Kooperation mit engagierten Medienvertreter*innen zu verdanken ist, dass sie oft erst nach vielen Jahren von den Behörden als Opfer rechter Gewalt anerkannt wurden.

Beim Pressegespräch des »Mediendienstes Integration« waren sich die Menschen auf dem Podium nicht immer einig. »Zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU – welche Lehren haben die Sicherheitsbehörden gezogen?« lautete die Frage, zu der neben dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und der Soziologe am Donnerstag eingeladen waren. Haldenwang nannte zu Beginn die Namen der …

… zehn Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Başay-Yıldız bewertete dies positiv. Doch ihre Kritik, dass der Verfassungsschutz die Aufklärung des NSU-Komplexes behindere, hielt sie aufrecht. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Aktenvernichtungen und erinnerte daran, dass etwa die Akte von Ralf Maschner, den die Behörde als wertvollen V-Mann eingeschätzt hatte, gelöscht wurde.
Haldenwang erklärte in einer Replik, dass es sich bei den kritisierten Punkten vor allem um Fehler einzelner Personen handele. Namentlich nannte er Lothar Lingen, der für das Schreddern wichtiger Akten des NSU-Komplexes verantwortlich sei. Der Geheimdienstchef bescheinigte sich selbst, dass er konsequent Aufklärung betrieben und dem Parlament alle Unterlagen ungeschwärzt vorgelegt habe. Gleichzeitig räumt er ein, dass ein Nachrichtendienst Beschränkungen unterliege und weiterhin nicht alle Informationen offengelegt werden könnten. »Wir müssen teilweise Informationen sperren, wenn es um die Sicherheit von Leib und Leben von Quellen geht. Das ist weiterhin oberste Prämisse«, sagte Haldenwang.

Das reicht nicht«, erwiderte Başay-Yıldız, die immer wieder im Fokus rechter Drohungen steht. Sie erinnerte daran, dass sich der erwähnte Lothar Lingen im zuständigen Ausschuss auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen hat. Sie kritisierte auch, dass Journalist*innen noch immer keinen Einblick in seine Akte bekommen haben. Dabei nannte die Juristin Urteile, die Journalist*innen dieses Recht auf Akteneinsicht zusprechen. »Es handelt sich um ein Ermessensproblem. Sie sind als Leiter der Behörde dafür verantwortlich«, erklärte die engagierte Juristin an Haldenwang gewandt.

Auf Nachfrage betonte die Anwältin, dass ihre Mandant*innen vom Verfassungsschutz keine weitere Aufklärung erwarten. Sie hätten sich damit abgefunden, dass zentrale Fragen des NSU-Komplexes offen bleiben. Dazu gehört die Frage, welche Rolle örtliche Neonazistrukturen bei der Ausforschung der Opfer spielten. Haldenwang erklärte, er wäre der glücklichste Mensch der Welt, wenn es dazu weitere Aufklärung geben könnte. Die Möglichkeiten seien aber irgendwann erschöpft.

So wird auch die weitere Aufklärung des NSU-Komplexes die Aufgabe der von Matthias Quent erwähnten zivilgesellschaftlichen Initiativen bleiben. Der Soziologe sparte nicht mit Kritik an den Verfassungsschutzbehörden. Quent sah den NSU-Komplex als Teil eines Musters rechter Gewalt, das nicht neu sei. Er verwies auf das Oktoberfestattentat 1980 in München und die rechten Pogrome von Rostock bis Hoyerswerda in den 90er Jahren. Der Soziologe machte sich für eine unabhängige Forschung zu rechten Umtrieben stark. Er plädierte für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Gruppen, die seit Jahren gegen rechte Tendenzen kämpfen. »Der Kampf gegen den Rechtsextremismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und darf nicht an den Verfassungsschutz delegiert werden«, erklärte Quent.

Das wurde beim Pressegespräch an mehreren Stellen deutlich. So benannte Haldenwang in seinem Eingangsstatement die Zahl von 280 Menschen, die seit 1990 Opfer rechter Gewalt geworden sind. Es blieb aber unerwähnt, dass es in vielen Fällen dem Engagement antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen in Kooperation mit engagierten Medienvertreter*innen zu verdanken ist, dass sie oft erst nach vielen Jahren von den Behörden als Opfer rechter Gewalt anerkannt wurden. Für Polizei und Justiz waren es häufig Opfer von Auseinandersetzen ohne politischen Hintergrund. Peter Nowak