Am 3. Dezember hat vor dem Hamburger Landgericht eine Prozessserie begonnen [1], die Rechtsgeschichte schreiben könnte. Im ersten Verfahren sind fünf junge Menschen im Alter zwischen 19 und 21 Jahren angeklagt, die sich wegen eines Aufmarschs in der Straße Rondenbarg während des G-20-Gipfels am Morgen des 7. Juli 2017 verantworten müssen. Drei Frauen und zwei Männern, die damals 16 und 17 Jahre alt waren, wirft die Staatsanwaltschaft vor, gemeinschaftlich ….
…. mit anderen Protestteilnehmenden für die Gewalthandlungen gegenüber Personen und Sachen verantwortlich zu sein, die aus dem Aufmarsch heraus verübt wurden. Sie sind deshalb des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall sowie mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung angeklagt.
Da es sich bei der ersten Kohorte der Angeklagten um Personen handelt, die während der Tatzeit teilweise noch nicht volljährig waren, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, was die Prozessbeobachtung erschwert. Hinzu kommen die Bedingungen unter Corona. Zahlreiche Aktivisten und Sympathisanten des linken Lagers, das die Schutzmaßnahmen mehrheitlich für notwendig erachtet, sind weniger mobilisierungsfähig. Trotzdem ist für den 5. Dezember eine bundesweite Demonstration [2] vor dem Hamburger Hauptbahnhof geplant. Seit Monaten mobilisiert [3] bereits das Bündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“.
Aufgrund des Verfahrens ist eines der größten Antirepressionsbündnisse der außerparlamentarischen Linken in den letzten Jahren entstanden. Der Grund liegt einerseits im Umfang der geplanten Prozesse. Insgesamt sollen bis zu 80 Personen aus ganz Deutschland und dem europäischen Ausland vor dem Hamburger Landgericht angeklagt werden.
Zudem kommen die Betroffenen aus unterschiedlichen Zusammenhängen. Angeklagt [4] sind eben nicht nur Autonome sondern auch Gewerkschaftler aus Nordrhein-Westfalen [5]. In der „Menschen Machen Medien“ der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die sich zu nichtgewerkschaftlichen Themen gemeinhin sehr zurückhält, nannte Ralf Hutter [6] das G20-Treffen rückblickend einen „Gipfel der verletzten Grundrechte“.
Das Bündnis „Grundrechte verteidigen“ [7] schreibt:
In den bisher größten G20-Prozessen bisher sind insgesamt mehr als 50 Demonstrant*innen angeklagt, darunter fast alle Mitglieder des damaligen ver.di-Bezirksjugendvorstands NRW-Süd (heute: Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen) und Aktive der „Bonner Jugendbewegung“, die seit 2007 für Bildungsstreiks, Klimaproteste, Demos gegen Neonazis und für Flüchtlingssolidarität in Bonn und Umgebung bekannt ist.
Bündnis Grundrechte verteidigen
G20-Sonderrecht zur Einschränkung des Demonstrationsrechts?
Die fünf Verteidigerinnen und Verteidiger der ersten Gruppe der Angeklagten sprechen in einer gemeinsamen Erklärung von einem G-20-Sonderrecht und begründet den Vorwurf so:
Keiner und keinem der nun vor der Jugendstrafkammer in Hamburg Angeklagten wird so etwas vorgeworfen wie der Wurf eines Gegenstands in Richtung der Polizei oder eine Sachbeschädigung am Rande des Demonstrationswegs. Allein die Anwesenheit auf dieser Versammlung soll für eine Strafbarkeit wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstands, Bedrohung und Bildung einer bewaffneten Gruppe ausreichen.
Presseerklärung der Verteidigung
Auch das Hamburger Landgericht bestätigt [8], dass den Angeklagten keine eigenständigen Straftaten vorgeworfen werden.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Angeklagten, denen keine eigenhändigen Gewalthandlungen zuzuordnen sind, als Mittäter der Gewalttäter innerhalb des Aufzugs an. Die Angeklagten hätten von der mitgeführten Bewaffnung mit Steinen und Pyrotechnik gewusst, deren Einsatz gegen Polizeibeamte und Sachen gebilligt und eigene Tatbeiträge durch das Mitmarschieren in geschlossener Formation geleistet. Erst das gemeinsame Auftreten mit einheitlichem Erscheinungsbild habe den einzelnen Gewalttätern das Gefühl von Sicherheit und Stärke vermittelt und Deckung vor einer Identifizierung und dem Einschreiten Dritter verschafft.
Presseerklärung des Hamburger Landgerichts
Sollte sich die Staatsanwaltschaft an diesen Punkt durchsetzen, würde das eine massive Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten. Jemand könnte dann schon wegen Landfriedensbruch verurteilt werden, weil er sich nicht aus einer Demonstration entfernt hat, aus der heraus es auch militante Aktionen gab, obwohl sich die betreffende Person selber daran nicht beteiligt hat, sie nicht anfeuerte oder anderweitig unterstützte.
Strafbar würden sich die Demonstrationsteilnehmer schon durch „ostentatives Mitmarschieren“ bei einer Demonstration machen, die auch unfriedliche Elemente hatte. Grundlage für diese Lesart ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2016 [9], bei der es allerdings um Fußballhooligans und nicht um Demonstranten ging.
Würde die Hamburger Staatsanwaltschaft mit dieser Verschärfung durchkommen, wäre die im Jahr 1970 erfolgte Liberalisierung des Landfriedensbruchparagraphen [10] wieder rückgängig gemacht. Damals sollte nach dem Willen der Gesetzgeber nur noch jemand nach dem Landfriedensbruchparagraphen verurteilt werden können, dem selber ein unfriedliches Verhalten nachgewiesen werden konnte. Das Mitlaufen in einer unfriedlichen Menge reichte dafür nicht mehr aus.
Diese Liberalisierung fand statt in der Zeit von großen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen statt, die gemeinhin verkürzt als APO oder 1968er-Bewegung bezeichnet werden. Die damalige Bewegung hatte den Anspruch, den postfaschistischen Mief der Adenauer-Ära zu beseitigen. Bei der Reform des Landfriedensbruchparagraphen hat der Gesetzgeber diesen Anspruch umgesetzt und so auch verhindert, dass Tausende APO-Aktivisten kriminalisiert wurden. Dahinter steckte auch das Kalkül der sozialliberalen Reformkoalition, einen Teil der Protestbewegung zu integrieren.
Restorationsbemühen autoritärer Staatlichkeit
Wenn jetzt in Hamburg versucht wird, über Richterrecht den Landfriedensbruchparagaphen wieder in den Stand von vor 1970 zurückzudrehen, ist das auch ein Indiz für die Restorationsbemühungen autoritärer Staatlichkeit. Es ist auch bezeichnend, dass diese Bestrebungen in einer Zeit stattfinden, in der die außerparlamentarischen linken Bewegungen eher schwach sind, während die Liberalisierung in einer Hochphase einer außerparlamentarischen Bewegungen geschah.
Um 1970 waren auch militante Demonstrationen der außerparlamentarischen Bewegung die Regel. In Hamburg 2017 war es die Ausnahme und gerade deshalb konnten sie für autoritäre Staatsmaßnahmen genutzt werden. Dass Verbot der linken Internetplattform Indymedia Linksunten [11] mittels Vereinsrecht schon wenige Wochen nach den G-20-Protesten war eine erste Kostprobe dieser autoritären Staatlichkeit; der Protest dagegen blieb verhalten.
Auch die Tatsache, dass nach den Hamburger G-20-Protesten nur Demonstranten aber keine Polizisten angeklagt sind, spricht Bände. Schließlich ist die Polizeigewalt in diesen Tagen auf zahlreichen Videos belegt. Dass zeigte auch ein Polizeivideo [12], das den Einsatz an der Straße Rondenbarg zeigt. Wir sehen einen kompakten Demonstrationszug mit Fahnen und Transparenten. Es sind einige Böllerwürfe zu sehen. Dann rücken Wasserwerfer; Polizeikräfte stürmen mit Gebrüll in die Demonstration. Die Menschen versuchen wegzurennen. Wenige Sekunden später liegen zahlreiche verletzte Demonstranten auf der Straße.
Im Polizeifunk heißt es, es gab „Platzwunden und einen offenen Bruch“ bei den Demonstranten. „Die haben sie ganz schon plattgemacht“, lautet der Kommentar eines Polizisten. Zudem kommt der Auftrag von der Zentrale, alle Materialen zu sammeln, die dort zu finden sind, etwa „Vermummungsmaterial und Steine“- Eine Stimme sagt: „Alles das brauchen wir, zur Rechtfertigung der Maßnahme.“ Nur sieht man auf der Straße verstreut liegende Rucksäcke, Transparente und Fahnen sowie zahlreiche traumatisierte Demonstranten, aber keine Steine.
Wie also ließ sich dann die Maßnahme rechtfertigen? Oder war eine Rechtfertigung gar nicht notwendig, weil sich das Narrativ von den militanten Chaoten in Hamburg schon durchgesetzt hatte? Da wäre doch die Frage, warum nicht gegen die beteiligten Polizisten wegen der verletzten Demonstranten ermittelt wurde.
Tatsächlich erinnerten die Bilder an Szenen während des G-8-Gipfels im italienischen Genua 2001, der als ein Höhepunkt von Staatsgewalt gegen Globalisierungskritiker gilt. Auch damals wurden viele Demonstranten verurteilt und die Ermittlungen gegen die Polizei liefen schleppend an und hatten wenig Auswirkungen. Doch damals gab es eine globale Empörung dagegen und viel Solidarität mit den Gipfelgegnern.
Nach Hamburg hingegen wurde politisch stigmatisiert, wer nur die Polizeigewalt erwähnte. Dass nun die Prozessserie gegen die G-20-Kritiker beginnt und gegen die Polizei nicht ermittelt wird, ist auch eine Ansage an die Demonstrierenden. Sollte sich die Anklage durchsetzen, muss man bei der Teilnahme an Protesten künftig damit rechnen, schwerverletzt und dann womöglich noch wegen Landfriedensbruch angeklagt zu werden. Peter Nowak
https://www.heise.de/tp/features/Wenn-Demonstranten-zu-Hooligans-werden-4979925.html