Polizisten wenden in Deutschland offenbar deutlich häufiger unrechtmäßige Gewalt an, als offizielle Zahlen nahelegen. Zu diesem Schluss kommt eine Bochumer Forschungsgruppe, die Betroffene befragt hat.

Gewaltaffin in Uniform

»Bislang wird das Problem in der Polizei, aber auch in Teilen der Politik, noch stark negiert beziehungs­weise als Verhalten einzelner schwarzer Schafe angesehen.« Tobias Singeln­stein, Kriminologe, über Polizeigewalt

Ein Strafbefehl über 3 000 Euro wegen Widerstands gegen und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte? Das war einem Antifaschisten zu viel, der sich im August 2018 an einer Blockade gegen den neonazistischen Rudolf-Hess-Marsch in Berlin beteiligt hatte. Er legte Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Sache wurde in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt. Auf einem im Prozess als Beweismittel vorgeführten Video war unter anderem zu sehen, dass der ….

….. Polizist, den der Angeklagte geschubst haben soll, im Zuge einer Rangelei am betreffenden Tag von einem hinter ihm stehenden Kollegen gestoßen wurde und strauchelte. Sein Mandant habe daneben gestanden und sei nicht daran beteiligt gewesen, sagte der Rechtsanwalt Peer Stolle, der den Beschuldigten vertrat. Das Gericht verurteilte den jungen Mann dennoch wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe on 2 000 Euro. Es war ein Routineverfahren vor dem Amtsgericht Tier­garten.

Seltener stehen Polizisten wegen ihres Verhaltens auf Demonstrationen vor Gericht, die Zahl der Verurteilungen ist gering. Ein Team um den Bochumer Kriminologen Tobias Singelnstein kommt allerdings in einer nichtrepräsentativen Studie zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Polizeigewalt tatsächlich fünfmal höher sein dürfte als in der offiziellen Statistik angegeben. Die Untersuchung, die an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen des Forschungsprojekts »Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte« erstellt wurde, beleuchtet das Thema erstmals ausführlich unter Einbeziehung von Betroffenen in Deutschland. Singelnstein und sein Team befragten mehr als 3 300 Menschen, die in unterschiedlichen Situationen als unrechtmäßig empfundene Polizeigewalt erlebt haben: in Verkehrskontrollen, im Zuge von Streitigkeiten zwischen Nachbarn, bei denen die Polizei hinzugezogen wurde, oder bei Festnahmen.

Zwei Personengruppen sind der Studie zufolge besonders von Polizeigewalt betroffen: Demonstrantinnen und Demonstranten sowie Fußballfans. 55 Prozent der Befragten gaben an, die Vorfälle hätten sich auf einer Demonstration oder bei anderen politischen Aktionen wie Blockaden oder Besetzungen ereignet. Fast alle diese Befragten ordneten sich politisch als links ein. In der Stichprobe seien aber auch Leute vertreten, die ihre politische Einstellung als rechts bezeichnet hätten, sagt Singelnstein im Gespräch mit der Jungle World.

22 Prozent der Fälle ereigneten sich vor und nach Fußballspielen. Singelnstein nannte bei der Vorstellung der Studienergebnisse mögliche Gründe für dieses Ergebnis: So sei es denkbar, dass engagierte Linke und Vertreter von Fußballfans besonders erfolgreich Werbung für eine Teilnahme an der Befragung gemacht hätten – und daher viele Gleichgesinnte zum Mitmachen hätten bewegen können. Doch durch gute Öffentlichkeitsarbeit habe das Forschungsteam auch viele Leute erreicht, die nicht zu diesen beiden Gruppen gehörten. Eine weitere mögliche Erklärung für die Häufung der Berichte über Polizeigewalt in diesen beiden Bereichen sei, dass Fußballspiele und politische Veranstaltungen besonders vorbelastet seien. Singelnstein spricht von »etablierten Konfliktverhältnissen«. Bei derartigen Veranstaltungen könnten die Erwartungen und das Verhalten von Polizisten und Teilnehmern eher Konflikte auslösen als etwa bei einer Verkehrskontrolle. Ein Drittel der Befragten, die angaben, Polizeigewalt bei Demonstrationen oder Fußballspielen erlebt zu haben, sagte, dass dafür kein Grund ersichtlich gewesen sei.

Die Mehrheit der Befragten erstat­tete nach eigenen Angaben keine Anzeige. Die Annahme, dass diese für die Polizisten keine Folgen habe, war einer der Gründe dafür. Zahlreiche Demonstranten und Fußballfans gaben zudem an, sie hätten den oder die Beamten nicht identifizieren können.

In 439 Fällen führte eine Anzeige zur Einleitung eines Strafverfahrens. Ausschlaggebend waren dafür bei 74 Prozent der Fälle Zeugenaussagen, bei 63 Prozent ärztliche Befunde und bei 48 Prozent Videomaterial, auf dem die Polizeigewalt dokumentiert worden war. Die Befragten hatten sich für eine Anzeige vor allem entschieden, um solche Attacken künftig zu vermeiden und eine Bestrafung des oder der Beamten zu erreichen. Der Wunsch nach Schmerzensgeld spielt für die Anzeigenstellung hingegen eine untergeordnete Rolle. Von den 439 eingeleiteten Verfahren waren 326 zum Zeitpunkt der Befragung abgeschlossen. Lediglich in sieben Prozent der Fälle war eine Anklage erhoben, in 93 Prozent waren die Ermittlungen eingestellt worden. Die Begründung für eine Einstellung lautete in 66 Prozent der Fälle, dass sich der Tatverdacht nicht hinreichend bestätigt habe.

Bei ungefähr der Hälfte der zur Anzeige gebrachten Fälle konnten die verdächtigen Beamtinnen und Beamten nicht identifiziert werden. »Die in den vergangenen Jahren diskutierten Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht von Polizisten und unabhängige Untersuchungsstellen sind erste konkrete Schritte im Umgang mit dem Problem«, sagt Singelnstein. Darüber hinaus sei bei diesem Thema auch eine veränderte Herangehensweise bei der Polizei notwendig. »Bislang wird das Problem in der Polizei, aber auch in Teilen der Politik, noch stark negiert beziehungsweise als Verhalten einzelner schwarzer Schafe angesehen. Die Poli­zei sollte ein Einsichtsvermögen in Fehler und einen professionellen Umgang mit diesem Problem entwickeln, anstatt in reflexhafter Abwehr zu verharren«, so der Wissenschaftler.

Erst kürzlich hat der sächsische CDU-Politiker Marko Wanderwitz, der parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium ist, diese reflexhafte Abwehr in einem Interview mit der Taz vorgeführt. Auf die Frage, warum sich die CDU-Fraktion im sächsischen Landtag den Forderungen der Grünen nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten widersetze, sagte er: »Das ist für uns im Grunde nicht verhandelbar. Zweifellos gibt es immer wieder Vorfälle. Aber Polizeibeamte sind auch Menschen mit einer Familie. Wer Kriminellen und Extremisten gegenüber an der Front steht, darf doch nicht mit Namen und Wohnanschrift ausgerufen werden.« Selbst bei einer Nummer auf der Polizeiuniform sei ein Missbrauch möglich, weshalb er die Kennzeichnung von Polizisten »insgesamt äußerst kritisch« sehe, sagte Wanderwitz.

Und nicht nur unter Konservativen ist ein Bewusstsein für das Problem der Polizeigewalt wenig verbreitet. Deshalb weist der Kriminologe Singelnstein auf die Rechtslage hin: »Das grundsätzliche Gewaltverbot in unserer Gesellschaft gilt im Prinzip auch für die Polizei. Zwar dürfen Polizeibeamte im Einzelfall Gewalt anwenden, wenn eine polizeiliche Maßnahme auf anderem Wege nicht durchzusetzen ist. Bei den gesetzlichen Regelungen, die diesen Gewalteinsatz gestatten, handelt es sich jedoch um Ausnahmebefugnisse.«

Peter Nowak