Wegen rechter Äußerungen verurteilte Polizeischüler mal auf Probe befördert

Auf dem rechten Weg zum Beamten

„Das sieht mir nicht nach einem kon­sequenten Vorgehen gegen rechtsextreme Tendenzen in der Berliner Polizei aus“, kriti­siert Niklas Schrader.

Drei Polizeischüler, die wegen rechter Äußerungen bei einem Basketballspiel in erster Ins­tanz zu Geldstrafen verurteilt wurden, sind noch vor Ende des Verfahrens in das Beam­tenverhältnis auf Probe übernommen worden. Das geht aus einer Antwort der Senats­verwaltung für Inneres und Sport auf eine Kleine Anfrage des Linken-­Abgeordneten Ni­klas Schrader hervor. Der innenpolitische Spre­cher seiner Fraktion im Abge­ordnetenhaus hatte einen Ar­tikel der taz zum Anlass für seine Anfrage an die Innen­verwaltung genommen. In der der taz vorliegenden Ant­wort bestätigte Innenstaatssekretär Torsten Akmann, dass….

….zwei Anwärter für den Mittle­ren Dienst der Schutzpolizei am 27. April 2018 in der Mer­cedes­-Benz-­Arena anlässlich einer Basketballbegegnung durch eine Zeugin beim Skan­dieren extrem rechter Äuße­rungen beobachtet worden seien. Die Frau habe bekundet, „dass einer der Anwärter mehrfach das Wort ‚Sieg‘ und ein weiterer anschließend das Wort ‚Heil‘ gerufen haben soll“. Ein dritter Beteiligter, eben­ falls Polizist, sei durch die von der Zeugin alarmierte Polizei ermittelt worden.

„Die Beamten wurden vom Amtsgericht Tiergarten wegen des Verwendens von Kennzei­chen verfassungswidriger Or­ganisationen nach dem § 86a Strafgesetzbuch erstinstanz­lich zu Geldstrafen verurteilt“, heißt es in der Antwort auf Schraders Anfrage weiter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil die Polizisten Be­rufung eingelegt haben.

Trotzdem sind sie in der Zwischenzeit zu Beamten auf Probe befördert worden. „Da die Ausbildungszeit aller drei Beamten während der noch laufenden Strafverfahren en­dete, hatte die Polizei schon vor dem rechtskräftigen Ab­schluss der Strafverfahren eine Entscheidung zu treffen“, begründet Akmann diesen Schritt. Sie sei nach eingehen­der individueller Betrachtung „zum Ergebnis gekommen, al­len Beamten eine weitere Bewährungszeit im Rahmen ei­ nes Beamtenverhältnisses auf Probe einzuräumen“, heißt es in der Antwort.

Sollte das Urteil gegen die drei Polizisten rechtskräftig werden, hat das für sie nicht automatisch auch berufliche Folgen. Ob die Angelegenheit für die Polizisten noch dienst­ rechtliche Konsequenzen hat, wird im Rahmen eines Diszi­plinarverfahrens geprüft, das bis zum Ende des Strafverfah­rens ausgesetzt ist. „Das sieht mir nicht nach einem kon­sequenten Vorgehen gegen rechtsextreme Tendenzen in der Berliner Polizei aus“, kriti­siert Niklas Schrader.

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