Wegen des falschen Geschlechts in die Psychiatrie?

In Berlin soll ein elfjähriges Transmädchen in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Dagegen gibt es Proteste

Das Urteil des Berliner Kammergerichts war möglich geworden, weil sich die getrennt lebenden Eltern des Kindes nicht über die Erziehung einig sind und deshalb die Gesundheitsvorsorge auf das Jugendamt übertragen wurde. Weil eine von der Behörde bestellte Pflegerin der Ansicht ist, die Mutter habe dem Kind die Transsexualität eingeredet, soll es in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Zuvor soll ihm aber in der Psychiatrie sein „biologisches“ Geschlecht nahegebracht und „geschlechtsatypisches Verhalten“ unterbunden werden. So zitiert die Tageszeitung den Chefarzt Klaus Beier von der Berliner Charité.

Dagegen regt sich heftiger Widerstand. „Die Annahme, es könne gelingen, mit Zwangsmaßnahmen psychische Gender-Repräsentanzen gegen den Willen einer Person quasi ‚anzutrainieren‘, widerspricht dem Stand internationaler Wissenschaft und den vielfältigen gegenteiligen Erfahrungen von Menschen, die dies als falsch zugewiesenes Geschlecht erlebten und sich von sozialen Zwängen in der Richtung nur traumatisiert fühlten“, heißt es in einer Stellungnahme der Interessengemeinschaft freiberuflicher Einzelfallhelfer und -helferinnen.

Auf einem Jurablog wurden einige Aspekte der Berichterstattung in der Tageszeitung kritisch beleuchtet. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts wurde demnach im taz-Bericht rechtlich nicht richtig eingeordnet: „Der Beschluss des KG, der Anlass der Pressemeldung der taz war, verhält sich nicht ausdrücklich zu der richtigen Vorgehensweise, sondern nur zur Frage, wem die Gesundheitsfürsorge zustehen soll. Allerdings lässt sich im Beschluss eine Bestätigung der Richtungswahl des Jugendamts herauslesen. Eine Zwangstherapie wird aber vom KG nicht bestätigt oder genehmigt.“ Damit bleibt der Skandal aber bestehen, die Freiheitsentziehung des Kindes:

„Unabhängig von der Frage, ob hier eine schon im Kindesalter manifest werdende Transsexualität vorliegt oder nicht: Eine Freiheitsentziehung ist ein derart gravierender Eingriff für ein Kind, dass er nur als ultima ratio vorgesehen werden kann. Laut dem Bericht fehlt bislang ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten. Zu einer ambulanten Untersuchung seien Mutter und Kind bereit.“

Protest gegen Zwangspathologisierung

Zahlreiche Gruppen und Einzelpersonen haben sich zum „Aktionsbündnis Alex“ zusammengeschlossen, um schnell Proteste gegen die Einweisung des Kindes in eine psychiatrische Anstalt und den Entzug des Sorgerechts der Mutter zu initiieren. Da gegen die Entscheidung des Kammergerichts Rechtsmittel eingelegt wurden, wird die Angelegenheit die Gerichte weiter beschäftigten. Auf der Kundgebung verurteilte die AG Psychiatriekritik alle Versuche, mit Hilfe von Justiz und Psychiatrie, Menschen auf ein bestimmtes Geschlecht festlegen zu wollen.

Durch die Aufmerksamkeit, die der Fall von Alex bekommen hat, wurde der Fokus auf eine internationale Koordination gerichtet, die sich für das Recht einsetzt, das eigene Geschlecht zu leben. Die zentrale Forderung ist dabei die Streichung des Krankheitsbegriffs „Geschlechtsidentitätsstörung“ aus den Krankheitskatalogen, an denen sich die Ärzte orientieren. Im kommenden Jahr sollen diese Kataloge aktualisiert werden. Für die Aktivisten ist daher die zentrale Forderung, die Zwangspathologisierung zu beenden, deren Folgen durch das Urteil gegen Alex für viele Menschen sehr konkret geworden sind.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151693
Peter Nowak