Geldstrafe für Schottern-Aufrufer

Erstes Urteil gegen Aufrufer
Das Amtsgericht Lüneburg hat einen ersten Unterstützer der Schottern-Aktion zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt. Gotthilf Lorch hatte im Jahr 2010 im Internet einen Aufruf zum Unterhöhlen der Castorgleise im niedersächsischen Wendland unterzeichnet und damit aus Sicht des Gerichts öffentlich zu Straftaten aufgefordert. Das Entfernen von Steinen aus dem Gleisbett sei eine »Störung öffentlicher Betriebe«. Der 50-jährige Sozialarbeiter aus Tübingen bekräftige in einer Erklärung vor Gericht, die Absichtserklärung der Kampagne »Castor? Schottern!« aus Solidarität unterzeichnet zu haben. Wegen einer Gehbehinderung habe er selbst an der Aktion nicht teilnehmen können. Durch die Unterschriftensammlung sei es auch für ihn möglich gewesen, sich gegen die Nutzung von Atomenergie zu engagieren.

Die Pressesprecherin der Kampagne »Castor? Schottern!« Hannah Spiegel betont: »Die Absichtserklärung war eine klare Stellungnahme gegen die Atompolitik der Bundesregierung. Viele Menschen waren bereit, als Protest gegen diese Politik auch eine Regelverletzung in Kauf zu nehmen.« Fast 2000 Menschen hatten 2010 den Aufruf unterstützt, in Gorleben Schotter aus der Castorstrecke zu entfernen, um den Atommülltransport zu stoppen, darunter prominente Künstler und Politiker. Rund 1600 Ermittlungsverfahren gegen Unterzeichner wurden von der Staatsanwaltschaft seinerzeit eingeleitet. Das Urteil gegen Lorch ist das erste gegen einen Unterstützer.

Mittlerweile haben weitere Unterstützer Strafbefehle bekommen. Dazu gehört auch Hermann Theisen. Er hat bereits Widerspruch eingelegt. »Ich stelle die Strafbarkeit des Aufrufs in Abrede. Daher wäre es absurd, eine Geldbuße zu akzeptieren«, betont Theisen. Nicht der Aufruf zum »Schottern«, sondern die Nutzung der Atomenergie sei strafbar. Unwahrscheinlich ist, dass alle Unterzeichner mit Strafbefehlen rechnen müssen. Die Justiz muss die Echtheit der Unterschrift nachweisen. Das ist nicht einfach, wenn die Beschuldigten keine Aussagen machen. Die Mehrheit der von der Polizei angeschriebenen mutmaßlichen Unterzeichner hat nicht geantwortet. Einige hundert Verfahren wurden bislang eingestellt, weil nicht sicher herausgefunden werden konnte, wer sich hinter der Unterschrift verbirgt.

Lorch und Theisen bekennen sich dagegen dazu, den inkriminierten Aufruf unterschrieben zu haben. »Ich komme aus der Friedensbewegung der 80er Jahre«, sagt Theisen. »Uns war immer wichtig, offen mit solchen Vorwürfen umzugehen. Deshalb habe ich erklärt, dass ich tatsächlich unterschrieben habe und den Schritt begründet.«

Lorch hat Berufung gegen das Urteil angekündigt. Besonders absurd findet es Luca Köppen von der Kampagne »Castor? Schottern!«, dass er beschuldigt wird, einen »öffentlichen Betrieb« gestört zu haben, als handele es sich um den öffentlichen Nahverkehr. Dabei könnten die Bewohner des Wendlands bei jedem Castortransport erleben, wie geschlossen diese Aktion sei, erklärte sie gegenüber »nd«.
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Peter Nowak