Psychatrische Zwangsbehandlung vor dem Ende?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Diskussionen

 Das Urteil aus Karlsruhe könnte perspektivisch das Aus für psychiatrische Zwangsbehandlungen bedeuten. Die Richter hatten der Verfassungsbeschwerde eines psychisch kranken Straftäters stattgegeben, der gegen seine zwangsweise Medikamentierung in der Psychiatrie geklagt hatte.

Die Karlsruher Richter hatten über die Klage eines Mannes aus Rheinland-Pfalz zu entscheiden, der die Behandlung mit nervendämpfenden Medikamenten, sogenannten Neuroleptika, im Pfalzklinikum Klingenmünster abgelehnt hatte. Der 59-Jährige, der aufgrund einer Verurteilung wegen im Zustand der Schuldunfähigkeit gegangener Gewalttaten seit 1999 im Maßregelvollzug sitzt, befürchtete durch die Medikamente Nebenwirkungen auf die Leber und negative Persönlichkeitsstörungen.  

Die Klinikleitung bezeichnete den Mann daraufhin  als nicht einsichtsfähig und kündigte die Verabreichung der Medikamente gegen seinen Willen an. Von  Gerichten in Rheinland-Pfalz bekam sie  in mehreren Instanzen Recht. Eine Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen die Zwangsbehandlung hatte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg.

Die Arbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V. (BPE)  bezeichnete das Urteil in einer Pressemitteilung als Sensation.  “Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den keine Krankenversicherung mehr zahlen wird“, heißt es darin.

   Auch der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der den Kläger vertrat,  sieht nach der Entscheidung  bundesweite Konsequenzen für die Psychiatrie. „Formal wurde zwar nur das Mainzer Gesetz beanstandet, aber die Regelungen der Zwangsbehandlung sind in allen Bundesländern ähnlich. Die Karlsruher Anforderungen sind nirgends erfüllt. Deshalb dürfen jetzt Betroffene in ganz Deutschland nicht mehr gegen ihren Willen gespritzt werden. “  Drastische Worte fand der Anwalt für Ärzte, die weiterhin Zwangsbehandlungen vornehmen und Richter, die eine solche Maßnahme genehmigen. „Das sind dann Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben“, erklärte Schneider-Addae-Mensah und kündigte Anzeigen wegen Körperverletzung an. Ganz zufrieden ist der Anwalt mit dem Urteil allerdings nicht. „Leider hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass eine Zwangsbehandlung generell unzulässig ist. Das war ja das eigentliche Ziel meines Mandanten. Aber es ist gut, dass Karlsruhe eine strengere gesetzliche Regelung verlangt.“  

Eine Zwangsbehandlung halten die Richter nur als letztes Mittel  für zulässig, „wenn der Untergebrachte krankheitsbedingt zur Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit oder zum Handeln gemäß dieser Einsicht nicht fähig ist.“  In einem Rechtsgutachten stelle der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer dagegen fest, dass jede Zwangsbehandlung von Psychiatriepatienten nicht nur gegen das Grundgesetz sondern auch gegen die auch von der Bundesregierung unterschriebene UN-Behindertenkonvention verstößt.

  https://www.neues-deutschland.de/artikel/196084.psychatrische-zwangsbehandlung-vor-dem-ende.html

Peter Nowak


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