Was alles Kunst ist

In Brandenburg steht eine Schülerpunkband wegen eines Liedes gegen Polizisten vor Gericht

Die Freiheit der Kunst hat in Deutschland Verfassungsrang. Auch Musiker, deren Texte von Gewalt handeln, sind dadurch erstmal geschützt. Über die Grenzen wird derzeit in Neuruppin verhandelt.

Der Kunstfreiheit ist es zu verdanken, dass Musikbands in ihren Songs Inhalte verbreiten können, die strafrechtliche Folgen hätten, wenn sie ein Demonstrationsredner von der Bühne rufen würde. Nach dem Grundgesetz ist es verboten, auf Methoden und Inhalte der „künstlerischen Tätigkeiten“ einzuwirken oder „allgemein verbindliche Regelungen für den Schaffensprozess“   vorzuschreiben . Die Punkband Slime musste sich wegen der Zeile „Stampft die Polizei zu Brei, haut den Pigs die Fresse ein, denn nur ein totes ist ein gutes Schwein“ nie vor Gericht verantworten. Ebenso wenig die Band „Die Ärzte“, die in einen Lied von „Bullen aufhängen“ und „Schwänzen rösten“ fantasierte.
Der Rechtsanwalt Stephan Martin trug diese Beispiele kürzlich vor dem Neuruppiner Landgericht vor. Er verteidigt Musiker der örtlichen Schülerpunkband  „Krachakne“, die sich in ihren Texten nicht nur mit den Neonazis sondern auch  der Staatsmacht wenig freundlich auseinandersetzen. „Die Polizei, dein Freund und Helfer, knall sie ab und hilf dir selber“, lautet der reimten die Jugendlichen in einem Song, den sie auf Konzerten im Beisein von Zivilbeamten  gesungen haben sollen. Das trug ihnen beim Verfassungsschutz des Landes Brandenburg nicht nur den Titel „linksextreme Hassmusiker“ sondern auch eine Anzeige wegen  Aufruf wegen zur Gewalt ein.  Denn die Kunstfreiheit ist auch für Bands kein Freibrief. 
Die Kläger müssen nun   nachweisen, dass es den Bands um politische Inhalte und nicht um Kunst geht. Und das wird  nicht einfach, wie Jurist Stephan Martin weiß.  Die  Punkband „Normahl“ jedenfalls wurde wegen  ähnlicher Gewaltphantasien mit Polizisten jedenfalls   1994 vom Oberlandesgericht Thüringen freigesprochen.  Bei ihrem Song handelt es siich um Kunst und nicht um politische Agitation, befand das Gericht. Aber es gibt auch den Fall zweier Musiker, die Todesdrohungen gegen eine reale Person – die SPD-Politikerin Monika Griefahn, die sich für eine schärfere Kontrolle von Jugendszenen ausgesprochen hat, gerappt haben. Sie wurden 2008 zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Es war die erste Verurteilung einer Band, die nicht aus dem rechten Spektrum kommt.  
Wo die Kunst endet, ist allerdings auch in der linken Bewegung ein Streitpunkt. So fordern antifaschistische Initiativen verschiedentlich das Verbot von Auftritten rechter oder homosexuellenfeindlicher Musiker. Können die sich aber nicht ebenso wie linke Punkband auf die Kunstfreiheit berufen?  Ein Berliner Antifaaktivist, dessen Gruppe sich schwerpunktmäßig mit Rechtsrock befasst, verneint:   „Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen. Das gilt für uns auch wenn die rechte Hetze gesungen wird“.  B
Bisher waren überwiegend Bands aus der rechten Szene von gerichtlichen Maßnahmen betroffen, bestätigte der Kulturwissenschaftler Daniel Schneider vom Berliner Archiv der Jugendkulturen.     Dass jetzt auch gegen links ermittelt wird, könne mit der Akzentverschiebung in der Politik der schwarz-geben Bundesregierung  zusammenhängen, die den Kampf gegen Rechts  den Kampf gegen alle Extremisten ersetzen will, erklärte er gegenüber ND.      Ob  Krachakne-Anwalt Stephan Martin die Neurppiner Richter überzeugt kann, ist bislang   offen. Das Verfahren gegen die Jungmusiker läuft noch.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/195348.was-alles-kunst-ist.html?sstr=Krachakne

Peter Nowak


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