Bakuninhütte kann wieder genutzt werden

Die Bakuninhütte bei Meiningen darf wieder als Schutz- und Wanderhütte genutzt werden. Allerdings dürfen in dem in den 1920er Jahren errichteten Gebäude weder Essen noch Übernachtungen angeboten werden. Mit diesem Vergleich endete ein Streit über die Hüttennutzung am Oberverwaltungsgericht Thüringen zwischen dem Kreis der Wander- und Naturfreunde Meinigen e.V. und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen (ND vom 5.1.2011). Das Haus war für die libertäre Bewegung in der Endphase der Weimarer Republik ein wichtiger Treffpunkt.

Der Verein ist erfreut über den Ausgang des Verfahrens: »Dies ist die Grundlage, um das historische Gebäude der Bakuninhütte zu erhalten und für Wanderfreunde und -freundinnen wieder zugänglich zu machen«, erklärte ein Vorstandsmitglied gegenüber ND.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/195347.bewegungsmelder.html

www.bakuninhuette.de

Peter Nowak