Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Celle den kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Çakas war 2022 auf Betreiben der deutschen Justiz im italienischen Mailand verhaftet und nach Deutschland überstellt worden. Çakas’ Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert und kündigten Revision an. Rechtsanwalt Björn Eberling kritisierte die Beweisführung gegen seinen Mandanten: …
… »Um etwa das Sammeln von Spenden für die PKK zu belegen, wurden bloß zwei Textnachrichten in diese Richtung ausgelegt, obwohl andere Interpretationen möglich gewesen wären.« Eigentlich legale politische Aktivitäten würden zur Unterstützung einer terroristischen Organisation erklärt, darunter etwa eine Rede bei einem Begräbnis eines Mitglieds der als »Schwesterpartei« der PKK geltenden, syrisch-kurdischen Partei der Demokratischen Union (PYD).
Çakas’ Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert und kündigten Revision an. Rechtsanwalt Björn Eberling kritisierte die Beweisführung gegen seinen Mandanten: »Um etwa das Sammeln von Spenden für die PKK zu belegen, wurden bloß zwei Textnachrichten in diese Richtung ausgelegt, obwohl andere Interpretationen möglich gewesen wären.« Eigentlich legale politische Aktivitäten würden zur Unterstützung einer terroristischen Organisation erklärt, darunter etwa eine Rede bei einem Begräbnis eines Mitglieds der als »Schwesterpartei« der PKK geltenden, syrisch-kurdischen Partei der Demokratischen Union (PYD).
Çakas selbst hatte am Ende der Verhandlung erklärt, dass mit ihm die gesamte kurdische Bewegung vor Gericht stehe. In dem Zeitraum, der ihm zur Last gelegt werde, habe er keine Straftaten begangen. Angeklagt werde er als Terrorist, diese Parallele zur Verfolgung von Kurden in der Türkei müsse die Richter nachdenklich stimmen.
»Möglich macht das der Paragraph 129b im Strafgesetzbuch, mit dem jede Vereinsarbeit als Unterstützung einer terroristischen Organisation abgeurteilt werden kann«, erklärt Mako Qocgiri, Mitarbeiter des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit Civaka Azad, dem »nd«. Mit dem Gesetz würden »kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland« aus Deutschland verfolgt. Das sei kein Einzelfall, sagt Qocgiri.
Tatsächlich haben deutsche Oberlandesgerichte innerhalb eines Monats drei weitere kurdische Aktivisten wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK zu Haftstrafen verurteilt: Sabri Çimen erhielt in Koblenz drei Jahre, Tahir Köçer in München zwei Jahre und fünf Monate und Ali Özel in Frankfurt vier Jahre Gefängnis.
»Urteile wie am Fließband« titelte der kurdische Rechtshilfefonds Azadi dazu. »Sie sind zwischen 50 und 60 Jahre alt und haben bereits politische Verfolgung, Haft und Folter in der Türkei erlebt«, beschreibt der Azadi-Sprecher Arno-Jermaine Laffin die Gemeinsamkeiten der Verurteilten.
Azadi sieht auch eine Verantwortung der deutschen Politik. »Voraussetzung für diese Strafverfolgung ist eine 2011 vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erteilte Ermächtigung, durch die sich die Bundesregierung zur Erfüllungsgehilfin des Erdoğan-Regimes macht«, heißt es in einer Pressemitteilung.
Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Celle den kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Çakas war 2022 auf Betreiben der deutschen Justiz im italienischen Mailand verhaftet und nach Deutschland überstellt worden.
Çakas’ Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert und kündigten Revision an. Rechtsanwalt Björn Eberling kritisierte die Beweisführung gegen seinen Mandanten: »Um etwa das Sammeln von Spenden für die PKK zu belegen, wurden bloß zwei Textnachrichten in diese Richtung ausgelegt, obwohl andere Interpretationen möglich gewesen wären.« Eigentlich legale politische Aktivitäten würden zur Unterstützung einer terroristischen Organisation erklärt, darunter etwa eine Rede bei einem Begräbnis eines Mitglieds der als »Schwesterpartei« der PKK geltenden, syrisch-kurdischen Partei der Demokratischen Union (PYD).
Çakas selbst hatte am Ende der Verhandlung erklärt, dass mit ihm die gesamte kurdische Bewegung vor Gericht stehe. In dem Zeitraum, der ihm zur Last gelegt werde, habe er keine Straftaten begangen. Angeklagt werde er als Terrorist, diese Parallele zur Verfolgung von Kurden in der Türkei müsse die Richter nachdenklich stimmen.
»Möglich macht das der Paragraph 129b im Strafgesetzbuch, mit dem jede Vereinsarbeit als Unterstützung einer terroristischen Organisation abgeurteilt werden kann«, erklärt Mako Qocgiri, Mitarbeiter des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit Civaka Azad, dem »nd«. Mit dem Gesetz würden »kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland« aus Deutschland verfolgt. Das sei kein Einzelfall, sagt Qocgiri.
Tatsächlich haben deutsche Oberlandesgerichte innerhalb eines Monats drei weitere kurdische Aktivisten wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK zu Haftstrafen verurteilt: Sabri Çimen erhielt in Koblenz drei Jahre, Tahir Köçer in München zwei Jahre und fünf Monate und Ali Özel in Frankfurt vier Jahre Gefängnis.
»Urteile wie am Fließband« titelte der kurdische Rechtshilfefonds Azadi dazu. »Sie sind zwischen 50 und 60 Jahre alt und haben bereits politische Verfolgung, Haft und Folter in der Türkei erlebt«, beschreibt der Azadi-Sprecher Arno-Jermaine Laffin die Gemeinsamkeiten der Verurteilten.
Azadi sieht auch eine Verantwortung der deutschen Politik. »Voraussetzung für diese Strafverfolgung ist eine 2011 vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erteilte Ermächtigung, durch die sich die Bundesregierung zur Erfüllungsgehilfin des Erdoğan-Regimes macht«, heißt es in einer Pressemitteilung. Peter Nowak