Rechtsschutz und solidarische Unterstützung sind wichtige Faktoren beim Kampf gegen Eigenbedarfskündigungen

Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Klagen gegen Eigenbedarfskündigung hatten vor Gericht lange Zeit fast keine Chance. Doch das hat sich in der letz- ten Zeit geändert. Ferida H. (Name geändert) war sogar zweimal mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert. Beim ersten Mal verlor sie vor Gericht und musste ausziehen. „Übernachtet habe ich in dieser Zeit bei Freunden und habe ständig nach einer Wohnung gesucht“, erzählt die Frau dem MieterEcho. Dabei hatte sie weiterhin guten Kontakt zu ihren ehemaligen Nachbar/innen.

So konnte Ferhida H. nachweisen, dass ihr Vermieter den Ei- genbedarf nur vorgetäuscht hatte. Die Verwandte, die dort angeblich wohnen sollte, ist nie aufgetaucht. Ferhida H. verklagte den Vermieter und bekam Recht. Er musste einen geringen Teil ihrer Ausgaben nach dem erzwungenen Auszug bezahlen. Dazu gehören Kosten für den Transport und das Unterstellen der Möbel. Nachdem sie in Kreuzberg nach langer Suche …

… ihre neue Wohnung gefunden hatte, musste sie erneut gegen Verdrängung kämpfen. Zunächst verlangte der Vermieter eine unbegründete Mieterhöhung, gegen sie sich erfolgreich wehrte. „Aus Frust bekam ich dann eine Eigenbedarfskündigung, mit der ich mich rund 3 Jahre rumschlagen musste,“ erzählt die Mieterin. Sie gewann vor Gericht, doch ihr Vermieter ging in die nächste Instanz und scheiterte erneut. Zur Begründung wurde vom Gericht angeführt, dass der Vermieter weitere Wohnungen in seinen Besitz hat, die teilweise sogar leer stehen. Nach seiner Niederlage hat der Vermieter angekündigt, die Wohnung verkaufen zu wollen. Es könnte also sein, dass Ferida H. erneut um ihre Wohnung kämpfen muss.

Die inzwischen „kampferprobte“ Mieterin nennt drei Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Kampf gegen eine Eigenbedarfskündigung. Dazu gehört vor allem ein Rechtsschutz für die juristische Auseinandersetzung. „Genau so wichtig ist aber auch ein gutes Verhältnis zu den Nachbar/innen“, berichtet Ferhida H. Zusätzlich wurde die Frau auch von solidarischen Gruppen in Kreuzberg unterstützt. Die organisierten zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen eine solidarische Prozessbegleitung.

Widerstand ist nicht immer erfolgreich

Auch Colleen Higgins hat im August 2023 die Klage gegen die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters gewonnen. „Nachdem wir die Kündigung erhalten hatten, waren wir sehr verängstigt und gestresst. Wir sprachen mit unseren Nachbarn darüber und fanden heraus, dass auch eine andere Wohnung gekündigt worden war. Wir suchten dann sofort Hilfe bei der Berliner MieterGemeinschaft“, erzählt Higgins die ersten Schritte. „Wir woll- ten auf jeden Fall in unserer Wohnung bleiben. Selbst wenn die Eigentümer tatsächlich in unserer Wohnung leben wollen. Weil wir der Meinung sind, dass wir das Recht haben, in unserer Wohnung und in unserer Gemeinschaft zu bleiben.“

Doch nicht jeder Kampf gegen Eigenbedarf hat vor Gericht Erfolg. Diese Erfahrung musste Steffi K. (Name geändert) aus dem Wedding machen. Die Mieterin wurde von ihrem Vermieter seit Jahren gemobbt. Dabei wurde er auch von den Nachbar/ innen unterstützt. Es gab über Jahre von Seiten des Vermieters auch viele Kündigungsversuche, die aber scheiterten.

Das wären eigentlich Gründe, seine Eigenbedarfskündigung als unglaubwürdig anzusehen. Trotzdem hat Steffi K. nach einer fast dreijährigem Auseinandersetzung ihre Klage gegen die Eigenbedarfskündigung vor Gericht verloren. Wegen fehlen- dem Rechtsschutz kann sie nicht weiter klagen. Den Antrag auf Kostenübernahme für eine Mitgliedschaft bei der Berliner MieterGemeinschaft hatte das Jobcenter nicht rechtzeitig bearbeitet. Unterstützung bekam Steffi K. von verschiedenen sozialen Organisationen, unter anderem von der Weddinger Kiezkommune. Das war immerhin eine Ermutigung in ihrem langen Kampf um ihre Wohnung.

Es sind drei von vielen Beispielen, die zeigen, dass sich der Kampf gegen eine Eigenbedarfskündigung lohnt, auch wenn er nicht immer erfolgreich ist. Sie zeigen auch, wie wichtig da- bei die Unterstützung von solidarischen Mieter/innen und die Mitgliedschaft in der Berliner MieterGemeinschaft sind.

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