Gegen einen Asylsuchenden, der im Kreis Stade durch Polizeikugeln starb, wurde offenbar auch eine Schockwaffe eingesetzt. Dies wurde aber zunächst verschwiegen

Tod nach Taser- und Schusswaffeneinsatz wirft Fragen auf

Doch daneben stellen sich noch andere Fragen. Da es immer wieder zu tödlichen Polizeieinsätzen in oder in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften kommt, wie auch im April 2018 in Fulda, als Matiullah Jabarkhe durch mehrere Polizeikugeln starb, kann man von einem Muster reden.

Die Berichte häufen sich: In Flüchtlingsunterkünften gibt es Streit zwischen den oft zwangsweise dort untergebrachten Menschen, die Polizei wird gerufen. Es kommt zum Schusswaffeneinsatz; und am Ende ist ein Geflüchteter tot. Da braucht man nur zwei Fälle aus Stade zu nehmen, um deutlich zu machen, wie häufig dieses Szenario vorkommt So trauerte der niedersächsische Flüchtlingsrat …

… vor zwei Jahren um einem am 17. August 2019 von der Polizei erschossenen Afghanen.

Die Polizei war wegen eines Streits in der Einrichtung von Anwohnern gerufen worden. Jetzt muss der niedersächsische Flüchtlingsrat erneut der Tod eines Geflüchteten durch eine Polizeiwaffe im Kreis Stade vermelden. Dieses Mal war ein 40-jähriger Sudanese das Opfer. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade wird noch ermittelt

„Kamal hätte Menschen gebraucht, die ihm helfen“

Bewohner der Einrichtung werfen den Behörden Versagen vor. Der niedersächsische Flüchtlingsrat zitiert einen Mitbewohner, der davon sprach, dass der Getötete seit Längeren psychische Probleme gehabt habe. Er selbst habe deshalb beim Rathaus mehrmals um Hilfe gebeten. Doch die habe es nicht gegeben. Stattdessen kam es zu dem tödlichen Schuss. „Kamal hätte Menschen gebraucht, die ihm helfen, statt welche, die ihn töten“, wird der Mitbewohner zitiert. Zudem wirft der Gebrauch eines Tasers bei dem Polizeieinsatz Fragen auf.

In der Pressemitteilung der Polizei Hannover über den Polizeieinsatz wird die Anwendung eines Tasers nicht erwähnt. Erst durch die Recherche der Hannoverschen Allgemeinen Zeitungmachte den Tasereinsatz bekannt. Das niedersächsische Innenministerium ging in ihrer Antwort auf die Anfrage auf den konkreten Fall nicht ein, sondern äußerte sich nur allgemein zum Einsatz von Tasern.

Geheimnistuerei um Taser-Einsatz

Gleichzeitig wird in der Antwort die Geheimhaltungsbedürftigkeit betont. Wörtlich heißt es da:

Der einschlägige Erlass des MI, welcher gem. Verschlusssachenanweisung (VSA) in der Stufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ als geheimhaltungsbedürftig eingestuft ist, beinhaltet Regelungen

• zur dienstlichen Verwendungszulassung,

• zu rechtlichen Einsatzvoraussetzungen,

• zu anwendungsausschließenden Gegebenheiten,

• zum Umgang mit betroffenen Personen,

• zur Einsatzdokumentation,

• zur Fortbildung und

• zur Beschaffung der Geräte.

Das Spezialeinsatzkommando Niedersachsen trainiert regelmäßig den Einsatz des Teasers, insbesondere das taktische Vorgehen mit entsprechenden Ausweichkonzepten. Die weiter erbetenen Informationen sind ebenfalls gem. VSA in der Stufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ als geheimhaltungsbedürftig eingestuft. Ich bitte um Verständnis, dass auch hierzu keine weiteren Auskünfte gegeben werden können.

(Aus der Antwort des niedersächsischen Innenministeriums)

Diese Geheimnistuerei ist besonders brisant, weil es seit Jahren Kritik an der Nutzung der Schockwaffe durch die Polizei gibt, weil die potentiell tödlich sein kann. Immer wieder kommen Meldungen über tödliche Taser-Einsätze auch aus den USA. Die Diskussionen über ein Verbot der Taser-Einsätzen dürften nach den tödlichen Polizeieinsatz bei Stade wieder zunehmen. Darin dürfte ein Grund für die Geheimnistuerei des niedersächsischen Innenministeriums liegen.

Psychologen statt Polizisten

Doch daneben stellen sich noch andere Fragen. Da es immer wieder zu tödlichen Polizeieinsätzen in oder in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften kommt, wie auch im April 2018 in Fulda, als Matiullah Jabarkhe durch mehrere Polizeikugeln starb, kann man von einem Muster reden. Die psychischen Probleme der dort lebenden Menschen werden sicherlich schon durch die Umstände der Flucht erzeugt. Aber sie werden noch verstärkt, wenn Menschen zwangsweise in Unterkünften leben müssen, statt in eigenen Wohnungen, wie es Flüchtlingsorganisationen immer wieder fordern.

Zudem müssten die häufigen Polizeieinsätze mit tödlichen Folgen die Konsequenz haben, dass nicht schwerbewaffnete Polizisten, sondern frühzeitig Sozialarbeiter und Psychologen gerufen werden, wenn Menschen dort Probleme haben und in Konflikte geraten. Die Forderung von Black Lives Matter geht genau in diese Richtung: Finanzielle Mittel sollten von der Polizei weg in andere Kanäle, beispielsweise in die Sozialarbeit und die Konfliktarbeit im Stadtteil umgeleitet werden.

Das würde nicht nur Menschen in Unterkünften für Geflüchtete zugutekommen. Wie der Tod von Maria B. im vergangenen Jahr in Berlin-Friedrichshain zeigte, betrifft es generell Menschen mit psychischen Problemen. Auch sie starb durch die Kugel einer Polizistin.(Peter Nowak)