Wie wird man Taxisoziallotse? …
… Ich habe gemeinsam mit dem Balz das Konzept entwickelt und beantragt. Das Programm »Solidarisches Grundeinkommen« ist der zeitlich begrenzte Test einer Alternative zu Hartz IV. Deshalb gibt es nur mich als Taxisoziallotsen, obwohl wir wegen der vielen Probleme der Kolleginnen und Kollegen im Taxigewerbe mehr solcher Soziallotsen bräuchten.
Worin besteht Ihre Tätigkeit?
Meine wichtigste Aufgabe ist es, den Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrern dabei zu helfen, Auswege aus ihren wirtschaftlichen und sozialen Notlagen zu finden. Es geht zum Beispiel darum, ob sie Arbeitslosengeld II als Aufstocker beantragen können. Auch selbstfahrenden Unternehmern vermittle ich Beratungen. Außerdem informiere ich die Öffentlichkeit über die bisher weitgehend unbekannten Arbeitsbedingungen der Branche.
Hat sich Ihre Arbeit durch die Covid-19-Pandemie verändert?
In der Tat sind durch die Pandemie viele neue Fragen aufgekommen. So haben mich Kollegen gefragt, ob ihnen der Chef das Kurzarbeitergeld korrekt auszahlt. Der dramatische Einnahmeverlust macht auch die jahrelang praktizierte illegale Ausbeutung in dieser Branche deutlich.
Ende Februar wurde ein Fall von besonders schwerem Lohnraub im Taxigewerbe vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt. Wie sind Sie auf diesen Kollegen aufmerksam geworden?
Er wurde vom Balz an mich verwiesen. Der Kollege befand sich in akuten finanziellen Nöten, weswegen ihm sogar der Verlust seiner Wohnung drohte. Der Abgleich seiner Arbeitszeitaufzeichnungen und Lohnabrechnungen mit dem Lohn, den er nachweislich erhalten hatte, hatte gezeigt, dass ihm sein Chef nur einen Bruchteil des ihm zustehenden Lohns gezahlt hatte. Ihm wurden über mehrere Jahre bis zu 70 000 Euro vorenthalten. Vor Gericht wird jetzt über die Grundlage und genaue Höhe seines Anspruchs verhandelt. Bisher ist es zu keiner Einigung gekommen.
Handelt es sich dabei um einen Einzelfall?
Dieser Lohnraub ist ein Extremfall. Doch es ist bekannt, dass fast alle Berliner Taxibetriebe Löhne zahlen, die weit unter dem Mindestlohn liegen. Sie nutzen ein Zusatzgerät zum Taxameter, um die Warte- und Bereitschaftszeiten an Halteplätzen als Pausen zu erfassen; die Fahrer erhalten für diese Zeiten nur eine Umsatzprovision von etwa 45 Prozent. Dabei hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bereits 2018 in einem Urteil festgestellt, dass die Erfassung von Arbeitszeiten auf diese Weise unzulässig ist.
Wäre das nicht ein Fall für die Gewerkschaften?
Es gibt bei Verdi die AG Taxi, die seit Jahren auf das Problem aufmerksam macht. Ich beginne aber durch meine Gespräche mit vielen Taxifahrern zu verstehen, warum sich so wenige von ihnen gewerkschaftlich organisieren: Viele betrachten ihre Situation als alternativlos und haben Angst vor negativen Folgen, wenn sie sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren. Deshalb richtet sich ihr Protest nur gegen Konkurrenzunternehmen wie Uber und so gut wie nie gegen ihre eigenen Betriebe. Interview: Peter Nowak
https://jungle.world/artikel/2021/10/weit-unter-dem-mindestlohn