„Weiterziehn oder nach Hause?“ Große weiße Plakate mit dieser Frage finden sich seit einigen Tagen an Hauswänden in der Nähe des Neuköllner Hermannplatzes oder der Warschauer Brücke in Friedrichshain. An Orten also, an denen sich viele Menschen nach dem Clubbesuch nach Transportmöglichkeiten umsehen. Auch an größeren S- und U-Bahnhöfen… …kann man die Werbung des Mitfahrdienstes Uber finden. Auf den Plakaten bietet der US- amerikanische Konzern seine Dienste folgendermaßen an: „Uber vermittelt Beförderungsaufträge an professionelle und kompetente Mietwagenunternehmer.“ Die Berliner Taxi-AG, ein gewerkschaftlicher Zusammenschluss von TaxifahrerInnen, bringt das schon lange auf die Palme. Auf ihrer Website mobilisieren sie nun mit einer neuen Kampagne gegen den Konzern: „Wir stellen den frechen Behauptungen der Uber-Werbung geprüfte Fakten entgegen, knallig formuliert, mit Link zur Quelle und QR-Code“, erklärt Andreas Komrowski von der Taxi-AG der taz.
Komrowski und seine MitstreiterInnen nutzen für ihre Online-Kampagne den von Uber- KritikerInnen in den USA initiierten Hashtag #deleteuber. Außerdem haben sie eine umfangreiche Linksammlung angelegt, die vor allem auf Medien-Recherchen verweist. Eine der „knallig“ formulierten „Schlagzeilen“ der Taxi- AG lautet zum Beispiel: „Uber verliert Deine Daten“. Wer darauf klickt, landet bei einer Recherche der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über ein großes Datenleck bei dem US-Konzern. Andere verlinkte Artikel beschäftigen sich unter anderem mit den prekären Arbeitsbedingungen bei dem Mitfahrdienst.
Illegale Taxistände
Uber, ein Konzern mit Sitz in San Francisco, vermittelt in Berlin zum Beispiel über die App „UberX“ Fahrten für bis zu vier Personen. Das Unternehmen kooperiert dafür mit einem Mietwagenunternehmen, das professionelle FahrerInnen beschäftigt. Anders als für Taxis gibt es für Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz eine sogenannte Rückkehrpflicht zum Betriebssitz des Unternehmens. Das soll das Entstehen von illegalen, proviso- rischen Taxiständen vor Party-Hotspots wie etwa an der Warschauer Brücke verhindern. Allerdings gibt es immer wieder Berichte darüber, dass Uber-FahrerInnen sich nicht da- ran halten würden. Hier liegt auch einer der Hauptstreitpunkte zwischen den TaxifahrerInnen und Uber: Bereits 2015 hatte das Berliner Landgericht einem Taxifahrer recht gegeben, der in den Uber-Diensten ein „wettbewerbswidriges Geschäftsmodell“ sah. Die RichterInnen folgten der Auffassung des Klägers, dass Uber-FahrerInnen „sich zu Zeiten bestimmter Veranstaltungen in der Nähe der Veranstaltungsorte aufhielten“. Uber wurde untersagt, „Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkun- den vorliegen“. Das Unternehmen stellte daraufhin seinen Dienst „UberBlack“ in Berlin ein. Dafür gibt es jetzt das ähnlich funktionierende „UberX“. Zuletzt hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im November angekündigt, Fahrdienste wie Uber künftig legalisieren zu wollen. Beim „Megathema Mobilität“ könne man nicht einen Anbieter ausschließen.
Hier die Anti-Uber-Parolen der Taxi-AG zum Selbstausdrucken:
www.ag-taxi.de/anti-uber-werbung.html
Peter Nowak
https://www.taz.de/!5555456/
Kommentare sind geschlossen.