Führt Extremismusklausel zu Misstrauen und Beschnüffelung?

Auch Juden und Muslime fordern die Rücknahme der Extremismusklausel von Bundesfamilienministerin Schröder

Der Zentralräte der Juden und der Moslems in Deutschland haben am Mitwoch auf einer Pressekonferenz zum Thema „Arbeit gegen Antisemitismus, Islamismus und Rechtsextremismus“ in Berlin die Rücknahme der Extremismusklausel gefordert. Sie verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen, die finanzielle Unterstützung bekommen, nicht nur selber auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stehen, sondern auch ihre Kooperationspartner auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen

Die Klausel behindere Initiativen gegen Rechtsextremismus, statt sie zu unterstützen und säe kollektives Misstrauen, sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, und schloss eine gerichtliche Klage nicht aus. Sein Kollege vom Zentralrat der Muslime, Aiman Mazyek ergänzte: „Ausgangspunkt dieses Bekenntniszwangs ist Misstrauen“. Der Kampf gegen Extremismus und für Demokratie sei eine wichtige Aufgabe der Zivilgesellschaft und diese dürfe nicht durch solch eine Klausel unter Generalverdacht gestellt werden.

Auch der SPD-Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, warnte vor dem „Unsinn einer solchen Beschnüfflungsklausel“. Kritiker vergleichen die Klausel mit der auch als Berufsverbot bezeichneten Radikalenerlass für Beamtenanwärter, der die innenpolitische Debatte in den 70ern und 80er Jahren prägte. Damals dauerte es fast ein Jahrzehnt, bis auch führende Politiker diese Praxis als Fehler bezeichneten.

Der Protest gegen die Extremismusklausel hat sich dagegen innerhalb weniger Monaten auch mittels Internet und Facebook schnell verbreitert. Die Diskussion angestoßen hatte die Initiative gegen jeden Extremismusbegriff aus Leipzig. Als im November letzten Jahres der Verein akubiz die Annahme des sächsischen Demokratiepreises ablehnte, weil damit der Unterzeichnung der umstrittenen Klausel verbunden gewesen wäre, nahm eine größere Öffentlichkeit von der Problematik Notiz.

Am 1.Februar hatten sich über 1.500 Organisationen und Einzelpersonen an einem Aktionstag gegen Bekenntniszwang beteiligt und sich mit Briefen, Protestmails und –faxen an das zuständige Bundesfamilienministerium gewandt. Auch eine Onlinepetition wurde mittlerweile eingereicht. Ein vom Land Berlin in Auftrag gegebenes Gutachten stellt infrage, ob die Extremismusklausel mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149236

Peter Nowak


Schreibe einen Kommentar