Das Hausprojekt in der Braunschweiger Straße hat einen jahrelangen Gerichtsprozess verloren. Grund für die Niederlage sind auch interne Streitereien.

Hausprojekt in Berlin-NeuköllnDie Brauni muss raus

Wird der Räumungstermin nicht eingehalten, könnten Kosten auf uns zukommen, die wir nicht tragen können und wollen“, sagt er. Mit einem Unterstützungsaufruf sammeln sie schon jetzt Geld für diese finanziellen Belastungen. „Seid einfach solidarisch mit einem linken Projekt, auch wenn es nach vielen Jahren am Ende leider gescheitert ist“, so ihre die Botschaft.

„Für solidarische Kieze – Brauni bleibt“. Diese Parole prangte lange auf einem Transparent, das an der Hausfassade der Braunschweiger Straße 53/55 in Neukölln angebracht war. Das Banner ist mittlerweile ebenso verschwunden wie die Hoffnung, das Hausprojekt zu erhalten. Denn vor Kurzem haben …

… die Be­woh­ne­r*in­nen den seit Jahren laufenden Gerichtsprozess verloren.

„Wir sind traurig und wütend – und doch wird es leider keine andere Möglichkeit geben, als das Gebäude im August 2026 vollständig geräumt dem Eigentümer zu übergeben“, fasst ein Mitglied des Hausprojekts gegenüber der taz das ernüchternde Resultat zusammen. Mit Namen will kei­ne*r der Beteiligten in der Zeitung stehen. Denn die Niederlage vor Gericht hat seine Gründe auch in Konflikten zwischen alten und neuen Bewohner*innen.

Das Hausprojekt wurde 2010 von 44 Personen gegründet. 8 hatten den Mietvertrag unterzeichnet. „Von ihnen wohnt heute niemand mehr in dem Haus. Trotzdem sind sie rechtlich immer noch Haupt­mie­te­r*in­nen und tragen die volle Verantwortung für das Gebäude“, erzählt einer der ehemaligen Hausbewohner*innen.

Die Haupt­mie­te­r*in­nen wollten aus dem Mietvertrag ausscheiden und die Verantwortung den neuen Be­woh­ne­r*in­nen übertragen. Damit war der jetzige Eigentümer, die Mat-X Immobilien GmbH, nicht einverstanden, obwohl im Vertrag ein solcher Mie­te­r*in­nen­wech­sel ausdrücklich vereinbart war. Darauf verklagten die Alt­mie­te­r*in­nen den Eigentümer auf Zustimmung zur Übergabe des Mietvertrags an die neuen Mieter*innen.

Mietschulden als Kündigungsgrund

Anfangs sah es für die Be­woh­ne­r*in­nen recht positiv aus. So folgte das Gericht ihrer Argumentation, dass es sich bei der 2010 geschlossenen Vereinbarung um einen Wohnmietvertrag handelt. Die An­wäl­t*in­nen der Eigentümergesellschaft sprachen von einem Gewerbemietvertrag, was die Kündigung der Mie­te­r*in­nen erleichtert hätte.

Dass das Hausprojekt jetzt trotzdem verloren hat, liegt an Mietschulden der aktuellen Bewohnerschaft. „Es ging um zwei zu spät gezahlte Mieten“, sagt der Ex-Bewohner zur taz. Nachdem das Gericht deutlich gemacht hatte, dass es sich dabei um Kündigungsgründe handelt, stimmten die rechtlich verantwortlichen ehemaligen Be­woh­ne­r*in­nen einem Vergleich zu, der einen Auszug bis August vorsieht. Damit sind die Auseinandersetzungen zwischen alten und neuen Mie­te­r*in­nen aber nicht beendet. „Einige der jetzigen Be­woh­ne­r*in­nen werfen uns vor, wir seien unsolidarisch, weil wir uns auf den Vergleich eingelassen haben“, sagt einer der ehemaligen Bewohner*innen. Die haften nun auch für die Umsetzung des Vergleichs. „Wird der Räumungstermin nicht eingehalten, könnten Kosten auf uns zukommen, die wir nicht tragen können und wollen“, sagt er. Mit einem Unterstützungsaufruf sammeln sie schon jetzt Geld für diese finanziellen Belastungen. „Seid einfach solidarisch mit einem linken Projekt, auch wenn es nach vielen Jahren am Ende leider gescheitert ist“, so ihre die Botschaft. Peter Nowak