Hartzen statt helfen

Ohne größere öffentliche Aufmerksamkeit arbeitet die Bundesregierung an der Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Mehr als einer Million Kindern und Jugendlichen drohen erhebliche Folgen.

»Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit«, heißt es im achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII), das sich mit Kinder- und Jugendhilfe befasst. Demnächst ist in diesem Bereich eine größere Gesetzesreform geplant. Ein erster Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt seit Anfang Juni vor.

In der Öffentlichkeit wird über die geplante Novellierung kaum diskutiert. Doch manche Sozialarbeiter und Sozialpädagogen aus der Kinder- und Jugendarbeit sind alarmiert. Sie befürchten, dass der Gesetzgeber ohne große öffentliche Debatte erhebliche Einschnitte bei der Kinder- und Jugendhilfe vornimmt. Oliver Conraths von der Systematischen Erziehungshilfe Siegen (SES) sagt im Gespräch mit der Jungle World, der Ausschluss der Öffentlichkeit von der Reform der Kinder- und Jugendhilfe sei mit den Geheimverhandlungen über TTIP vergleichbar. Er betont, es liege nicht an der vielleicht trockenen Materie, dass über die geplante Novellierung so wenig gesprochen werde. »Bei der letzten Reform des SGB VIII im Jahr 1990 wurde eine offene und fachlich fundierte Diskussion geführt. Im Ergebnis wurde ein Gesetz verabschiedet, das von vielen Fachkräften angenommen wurde. Diesmal sind die geplanten Änderungen von Intransparenz und Geheimhaltung gekennzeichnet«, moniert Conraths. Dabei seien bundesweit über eine Million Kinder und Jugendliche von ihnen betroffen.

Auch inhaltlich übt Conraths heftige Kritik an dem Reformentwurf. Das bisher geltende SGB VIII habe in einer auch für viele andere Länder vorbildlichen Weise Rechte auf Hilfen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern festgeschrieben, die mit dem vorliegenden Entwurf unter dem Deckmantel einer »großen Lösung« aus finanziellen Gründen erheblich gekürzt würden, so der Sozialpädagoge und Therapeut. So sollen Eltern künftig keinen Anspruch auf »Hilfen zur Erziehung«, sondern die Kinder und Jugendlichen einen Anspruch auf »Hilfe zur Entwicklung« haben. Was auf den ersten Blick als Stärkung der Kinderrechte erscheinen mag, hält Conraths für fatal. Den Eltern werde so die Möglichkeit genommen, eine kindeswohlorientierte Erziehung zu verfolgen.

Kritisch sieht Conraths auch die vom Bundesfinanzministerium forcierten Bestrebungen einer »Regionalisierung der Sozialgesetzgebung«. Den Bundesländern soll es ermöglicht werden, von bundesrechtlichen Standards in der Kinder- und Jugendarbeit abzuweichen. Als Folge drohe eine »Regionalisierung von Armut und sozialer Benachteiligung, die auf keinen Fall mit dem Grundgesetz vereinbar ist«, befürchtet nicht nur er.

Auch Florian Gerlach, Professor für Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Fachhochschule Bochum, und Knut Hinrichs, sein Fachkollege von der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg, teilen die Kritik. »Wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurechtstutzt«, haben sie ihre erste Analyse des Gesetzentwurfs überschrieben. »Im Ergebnis öffnet der Gesetzentwurf der haushaltspolitischen Einflussnahme auf die soziale Arbeit Tür und Tor«, so die Einschätzung der beiden Professoren. In ihrer Analyse setzen sie sich mit der in der Diktion kinderfreundlichen Ausrichtung des Reformentwurfs kritisch auseinander. Die Eltern seien nicht mehr Bezugspunkt für eine anzustrebende Verbesserung der erzieherischen Situation, sondern würden tendenziell als Störenfriede für die Ansprüche der Kinder und Jugendlichen wahrgenommen. »So gesehen stellten dann Kinderrechte ein Vehikel dar, um das staatliche Wächteramt in den familialen Bereich auszudehnen; denn es ist klar, dass dann, wenn die Eltern die Rechte ihrer Kinder nicht wahrnehmen, die Frage im Raum steht, wer es dann statt ihrer tut«, schreiben Gerlach und Hinrichs.

Den Jugendämtern werde in dem Reformentwurf ein größerer Ermessensspielraum bei der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. Die Professoren befürchten, dass so juristische Klagen auf Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe weiter erschwert werden könnten. Schon derzeit würden gewonnene Prozesse nicht dazu führen, dass die Jugendämter die vorenthaltene Hilfe gewähren müssen. Sie würden nur veranlasst, ihre ablehnenden Bescheide besser zu begründen. Der drohende Machtzuwachs und die verringerten Kontrollmöglichkeiten durch die geplante Novellierung sind aus Sicht von Hinrichs und Gerlach fatal. »Es ist das Signal an die Verwaltungsgerichte und die Berechtigten, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Garantie des Sozialrechts überdrüssig geworden ist«, so ihr Fazit.

Die Diplompädagogin Marie-Luise Conen spart in einer Stellungnahme, die der Jungle World vorliegt, ebenfalls nicht mit Kritik an der angestrebten Novellierung des SGB VIII. Deutschland sei zwar auf dem Gebiet der Inklusion von Behinderten anderen Ländern voraus, doch die Art und Weise, wie sie in Deutschland betrieben werde, sei ein Jammer, so Conen. »Unter dem Deckmäntelchen der Inklusion werden aller Orten die Ansprüche an die Mitarbeiter zwar hochgeschraubt bis an die immer weiter ausdehnbare ›Belastungsgrenze‹, jedoch werden die dafür erforderlichen Mittel, vor allem die Personalmittel, nicht zur Verfügung gestellt.«

Auch das Bündnis Kinder- und Jugendhilfe hat in einem offenen Brief an die jüngste Jugend- und Familienministerkonferenz deutliche Kritik an der Tendenz der Reformpläne geäußert: »Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Bundesregierung hinter verschlossenen Türen eine Novellierung beziehungsweise die grundsätzliche Veränderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorbereitet, die die seit 20 Jahren Schritt für Schritt immer weiter ausgedehnte Ökonomisierung dieses gesellschaftlichen Bereichs weiter forciert und fortschreibt.« Das Bündnis befürchtet, dass mit der Novellierung eine »Hartz-IV-Kinder- und Jugendhilfe« eingeführt wird. Hilfe und Unterstützung stünden immer nur dann zur Verfügung, wenn die erforderlichen Mittel verfügbar und entsprechende Gegenleistungen erbracht worden seien. Kontrolle und Sanktionen herrschten dann vor, so das Bündnis.

http://jungle-world.com/artikel/2016/36/54794.html

Peter Nowak


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