Eigentlich ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychiatrieerfahrenen Berlin-Brandenburg (BPE) mit der Linken zufrieden. Die Selbsthilfeorganisation von Psychiatriepatienten hat nach der Aufstellung von Wahlprüfsteinen sogar zur Wahl der Kandidaten dieser Partei aufgerufen. „Nur die LINKE setzt sich für eine bedingungslos Gewalt- und folterfreie Psychiatrie ein und fordert als logische Konsequenz daraus, die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze. Damit ist sie auch für den Bereich der Psychiatrie menschenrechtskonform und sollte
dafür auch gewählt werden“, erklärte der Sprecher des (BPE) gegenüber nd. Doch er ist sich nicht sicher, ob er diese Wahlempfehlung nicht bald bereuen könnte. Der Grund ist die Position der Brandenburgischen Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack. Die ist in dem Bundesland auch für das sogenannte Psychisch Krankengesetz zuständig sind. Ein Oberlandesgerichtsbeschluss hatte vor einigen Monaten bestätigt, dass es in Brandenburg keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung gibt. Sie ist damit illegal. Der BPE kämpft dafür, dass es so bleibt. In einem Brief an Tack hat er an die Beschlusslage der Linken erinnert und die Ministerin aufgefordert, sich jeden neuen Gesetzesvorhaben, der eine Zwangsbehandlung ermöglicht, entschieden zu verweigern. „Gelten in Brandenburg im Justiz- und Gesundheitsresort die Grund- und Menschenrechte, so wie sie im Wahlprogramm der Partei Die Linke ausbuchstabiert sind, oder werden sie in diesem Bundesland einem Machtkalkül der Regierungsverantwortung geopfert“, heißt es in dem Brief an die Ministerin. Auf das von dem BPD formulierte Angebot, die Streitfragen bei einem Besuch in Potsdam zu klären, ist Tack nicht eingegangen. In einem Antwortschreiben ihrer Mitarbeitern Andrea Schulz, dass nd vorliegt, heißt es: „Eine medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen, die sogenannte Zwangsbehandlung allein wegen des Vorliegens einer psychischen Behinderung ist und bleibt bundes- und landesrechtlich wie nach dem Völkerrecht unzulässig. Anknüpfungspunkt für Zwangsmaßnahmen ist hier immer die Abwehr von Gefahren, die ein Betroffener für sich selbst oder andere herbeiführt“. Tack betonte auch, dass im Wahlprogramm der Partei Die Linke nicht von der “Abschaffung der psychiatrischen Sondergesetze“ die Rede sei. „Vielmehr ist ausgeführt, dass die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein neues Denken und Handeln bei politisch Verantwortlichen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Betroffenen selbst erfordert“. Besonders dieser Passus stößt beim BPE auf starke Kritik. Hier könnten Zwangsmaßnahmen durch die Hintertür wieder eingeführt werden, befürchtet Talbot. Man werde genau verfolgen, ob solche Gesetzesinitiativen in Brandenburg geplant sind, betont er. Dann werde man nach Potsdam kommen und die Ministerin an das Wahlprogramm ihrer Partei erinnern. Schließlich hat der Verband auf dieser Grundlage die Wahlempfehlung für die LINKE gegeben.
dafür auch gewählt werden“, erklärte der Sprecher des (BPE) gegenüber nd. Doch er ist sich nicht sicher, ob er diese Wahlempfehlung nicht bald bereuen könnte. Der Grund ist die Position der Brandenburgischen Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack. Die ist in dem Bundesland auch für das sogenannte Psychisch Krankengesetz zuständig sind. Ein Oberlandesgerichtsbeschluss hatte vor einigen Monaten bestätigt, dass es in Brandenburg keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung gibt. Sie ist damit illegal. Der BPE kämpft dafür, dass es so bleibt. In einem Brief an Tack hat er an die Beschlusslage der Linken erinnert und die Ministerin aufgefordert, sich jeden neuen Gesetzesvorhaben, der eine Zwangsbehandlung ermöglicht, entschieden zu verweigern. „Gelten in Brandenburg im Justiz- und Gesundheitsresort die Grund- und Menschenrechte, so wie sie im Wahlprogramm der Partei Die Linke ausbuchstabiert sind, oder werden sie in diesem Bundesland einem Machtkalkül der Regierungsverantwortung geopfert“, heißt es in dem Brief an die Ministerin. Auf das von dem BPD formulierte Angebot, die Streitfragen bei einem Besuch in Potsdam zu klären, ist Tack nicht eingegangen. In einem Antwortschreiben ihrer Mitarbeitern Andrea Schulz, dass nd vorliegt, heißt es: „Eine medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen, die sogenannte Zwangsbehandlung allein wegen des Vorliegens einer psychischen Behinderung ist und bleibt bundes- und landesrechtlich wie nach dem Völkerrecht unzulässig. Anknüpfungspunkt für Zwangsmaßnahmen ist hier immer die Abwehr von Gefahren, die ein Betroffener für sich selbst oder andere herbeiführt“. Tack betonte auch, dass im Wahlprogramm der Partei Die Linke nicht von der “Abschaffung der psychiatrischen Sondergesetze“ die Rede sei. „Vielmehr ist ausgeführt, dass die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein neues Denken und Handeln bei politisch Verantwortlichen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Betroffenen selbst erfordert“. Besonders dieser Passus stößt beim BPE auf starke Kritik. Hier könnten Zwangsmaßnahmen durch die Hintertür wieder eingeführt werden, befürchtet Talbot. Man werde genau verfolgen, ob solche Gesetzesinitiativen in Brandenburg geplant sind, betont er. Dann werde man nach Potsdam kommen und die Ministerin an das Wahlprogramm ihrer Partei erinnern. Schließlich hat der Verband auf dieser Grundlage die Wahlempfehlung für die LINKE gegeben.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/833968.gewalt-in-der-psychiatrie-abgelehnt.html
Peter Nowak
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