Mein Fingerabdruck gehört mir

Ein in Bayern lebender Mann klagt gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an US-Behörden.
Ein Bayer will mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das 2008 in Kraft getretene deutsch-amerikanische Abkommen vorgehen, das US-amerikanischen Behörden einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken ermöglicht. Dem Mann waren bei einer Protestdemonstration gegen die NPD sowohl Fingerabdrücke als auch Speichelproben abgenommen worden. Obwohl ein Strafverfahren eingestellt wurde, er davon aus, dass die gesammelten Daten weiter in den Datenbanken gespeichert sind. „Ich bin durch das Abkommen persönlich und unmittelbar in meinen Menschenrechten betroffen“, begründet er seine Initiative. Ein Datenabgleich in den USA könne für ihn eine Einreiseverweigerung zur Folge haben. Daher verletze das Abkommen für den Kläger sein Recht informelle Selbstbestimmung und den Schutz personenbezogener Daten. In der juristischen Begründung der Beschwerde wird Menschenrechtsverletzungen der USA im „Krieg gegen den Terror“ eingegangen. Es sei nicht auszuschließen, dass dabei auch im Rahmen des Abkommens übermittelte Daten Verwendung finden.
„Ein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren, sieht das Abkommen nicht vor“, wird in der Beschwerde ein Punkt angesprochen, der von Menschenrechts- und Datenschutzorganisationen seit Langem bemängelt wird. Selbst der Bundesrat stellte 2009 fest: „In der derzeitigen Fassung genügt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind.“ Aus formalen Gründen nahm das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Abkommen nicht an. Damit stand dem Kläger der europäische Rechtsweg offen.
„Bis zur Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs warne ich Europa
davor, einer Informationsauslieferung an die USA zuzustimmen“, erklärt der Jurist und Bürgerrechtler Patrick Breyer. Schließlich könnte die Grundlage des Datentransfers für rechtswidrig erklärt werden.
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