Mein Fingerabdruck gehört mir

Ein in Bayern lebender Mann klagt gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an US-Behörden.
Ein Bayer will mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das 2008 in Kraft getretene deutsch-amerikanische Abkommen vorgehen, das US-amerikanischen Behörden einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken ermöglicht. Dem Mann waren bei einer Protestdemonstration gegen die NPD sowohl Fingerabdrücke als auch Speichelproben abgenommen worden. Obwohl ein Strafverfahren eingestellt wurde, er davon aus, dass die gesammelten Daten weiter in den Datenbanken gespeichert sind. „Ich bin durch das Abkommen persönlich und unmittelbar in meinen Menschenrechten betroffen“, begründet er seine Initiative. Ein Datenabgleich in den USA könne für ihn eine Einreiseverweigerung zur Folge haben. Daher verletze das Abkommen für den Kläger sein Recht informelle Selbstbestimmung und den Schutz personenbezogener Daten. In der juristischen Begründung der Beschwerde wird Menschenrechtsverletzungen der USA im „Krieg gegen den Terror“ eingegangen. Es sei nicht auszuschließen, dass dabei auch im Rahmen des Abkommens übermittelte Daten Verwendung finden.
„Ein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren, sieht das Abkommen nicht vor“, wird in der Beschwerde ein Punkt angesprochen, der von Menschenrechts- und Datenschutzorganisationen seit Langem bemängelt wird. Selbst der Bundesrat stellte 2009 fest: „In der derzeitigen Fassung genügt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind.“ Aus formalen Gründen nahm das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Abkommen nicht an. Damit stand dem Kläger der europäische Rechtsweg offen.
„Bis zur Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs warne ich Europa
davor, einer Informationsauslieferung an die USA zuzustimmen“, erklärt der Jurist und Bürgerrechtler Patrick Breyer. Schließlich könnte die Grundlage des Datentransfers für rechtswidrig erklärt werden.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/222345.mein-fingerabdruck-gehoert-mir.html

Gerichtlich gegen Lotsen

Am Markt sind die Fluggesellschaften Ryanair, Lufthansa und Air-Berlin Konkurrenten. Doch in der Abwehr gegen Gewerkschaftsrechte kooperieren sie. Die drei Airlines haben die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kürzlich auf die Zahlung von insgesamt 3,2 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Weil die Gewerkschaft während eines Tarifkonflikts im Spätsommer 2011 zu Streiks aufgerufen hat, sei den Fluggesellschaften erheblicher Schaden entstanden, lautet die Begründung für die Zivilklage, die kürzlich eingereicht wurde.

Damit versuchen die Airlines bereits die Streikdrohung sanktionieren zu lassen. Der 2011 angekündigte Ausstand hatte nicht stattgefunden, weil es in letzter Minute noch zu Verhandlungen gekommen ist. Zudem behaupten die Fluggesellschaften, die in dem Arbeitskampf erhobene GdF-Forderung, dass sicherheitsrelevante Arbeiten nur von dafür qualifiziertem Personal ausgeführt werden dürfen, sei rechtswidrig gewesen.

Der Kölner Arbeitsrechtler Dirk Vogelsang rechnet der Klage gegen die GdF geringe Erfolgschancen zu. Doch allein die Einreichung der Klage erhöhe den Druck. »Es ist für eine kleine Gewerkschaft immer latent existenzbedrohend, wenn sie mit einer Klage in dieser Höhe konfrontiert ist«, so Vogelsang. Zudem soll die Maßnahme disziplinierend auf die Gewerkschaft wirken. Es ist sicher kein Zufall, dass die Klage wegen der Streikdrohung vom Sommer 2011 gerade in einer Zeit eingereicht wurde, in der neue Arbeitskämpfe der GdF für Schlagzeilen sorgen. Neben den aus dem Unternehmerlager wieder lauter werdenden Forderungen, das Streikrecht vor allem kleiner Gewerkschaften einzuschränken, wird auch das Instrumentarium des Zivilrechts zur Anwendung gebracht.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/219392.gerichtlich-gegen-lotsen.html
Peter Nowak

Späte Anklage

In New York läuft ein Verfahren gegen die deutschen Unternehmen Daimler und Rhein-Metall; ihnen wird vorgeworfen, dass sie mit dem früheren südafrikanischen Apartheid-Regime wirtschaftlich zusammengearbeitet haben
Fast zwei Jahrzehnte ist das Apartheid-Regime in Südafrika schon Vergangenheit. Jetzt könnten mehrere Großkonzerne doch noch von der Geschichte eingeholt werden. Zur Zeit läuft in New York ein Verfahren gegen die deutschen Unternehmen Daimler und Rhein-Metall sowie die US-Firmen GM, Ford und IBM. Opfer des Apartheid-Regimes, die sich in der Khulumani-Support-Group zusammengeschlossen haben, und ihre Unterstützer werfen diesen Unternehmen vor, durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit dazu beigetragen zu haben, dass sich das international geächtete Regime an der Macht halten konnte.

So wird dem Daimler-Konzern vorgeworfen, dem Apartheidregime-Regime Hubschrauber und Flugzeuge geliefert zu haben, die auch bei der Bekämpfung von Protesten der Bevölkerung zum Einsatz gekommen sind. Dadurch seien sie auch an deren Verbrechen gegen die Bevölkerung schuldig, argumentieren die Rechtsanwälte, die eine Sammelklage von mehreren Tausend Apartheidgegnern eingereicht haben. Sollten sie Erfolg haben, müssten die Firmen mit Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe rechnen. Auch der Imageverlust für die betroffenen Firmen wäre enorm.

Frage der Zuständigkeit

Doch zunächst geht es vor dem New Yorker Gericht um die Frage, ob die Klagen überhaupt zulässig sind. Die Kläger berufen sich auf den Alien Tort Claims Act, mit dem gegen die Piraterie vorgegangen werden sollte. Das Papier von 1798 erklärt völkerrechtliche Verletzungen von Nichtamerikanern gegenüber Nichtamerikanern für gesetzeswidrig und gesteht ihnen das Recht zu, sich an Gerichte in den USA zu wenden. Die Bundesregierung will die Zuständigkeit eines US-Gerichts für deutsche Firmen nicht anerkennen. Bisher haben auch mehrere Vorinstanzen in diesem Sinne entschieden und die Klagen deshalb als unbegründet zurückgewiesen.

Doch jetzt stehen die Chancen für die Kläger besser. So hat der südafrikanische Justizminister Jeff Radebe ein Verfahren in den USA ausdrücklich begrüßt. Auch die Obama-Regierung hat sich, anders als ihre Vorgänger, für die Anwendung des Alien Tort Claims Act in diesen Fällen ausgesprochen. Der Anwalt der Kläger Michael Hausfeld gehört zu den politischen Unterstützern des gegenwärtigen US-Präsidenten
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/147035

Peter Nowak