Tornadoeinsatz ohne Konsequenzen

Gericht weist Klagen gegen Tiefflüge beim G8-Gipfel ab
Die Überflüge von Militärjets über einem Zeltlager von G8-Gegnern im Jahr 2007 waren nicht rechtswidrig. Globalisierungskritiker kritisieren das Urteil des Verwaltungsgerichts als »Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten«.
Die Überflüge mit Tornado-Aufklärern über ein Camp von Gegnern des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm waren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schwerin nur eine geringe Beeinträchtigung, die sich zudem wohl nicht wiederholen werde. Mit dieser Begründung lehnte es nun die Klage von drei Globalisierungskritikern ab, die gegen den Einsatz der Kriegswaffen geklagt hatten.

Das Camp mit zeitweise mehr als 4000 Bewohnern war mehrmals von einem Bundeswehr-Tornado zu Aufklärungszwecken überflogen worden. Dabei seien Bildaufnahmen gemacht worden, die aber entgegen der ursprünglichen Annahme der Kläger eine Identifizierung von einzelnen Campteilnehmern nicht ermöglichten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Mit den von der Luftwaffe angefertigten Aufnahmen wollte die Polizei nach eigenen Angaben angeblich im Camp befindliche Erddepots mit Waffen ausfindig machen. Die es nicht gab: Kläger Dieter Rahmann betonte, dass auf den damals in Zeitungen abgebildeten Fotos lediglich diskutierende Menschen zu sehen waren. Die Kläger sahen sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit verletzt. Die über das Camp brausenden Kampfflugzeuge seien von vielen Aktivisten als extrem einschüchternd empfunden worden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssten sich politische Willensbildungsprozesse jedoch frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich »staatsfrei« vollziehen können.

»Das Verwaltungsgericht stellt das Rechtssystem auf den Kopf, wenn es Unrecht immer dann für belanglos hält, falls es voraussichtlich kein zweites Mal eintritt«, kritisiert Kläger Rahmann. Damit werde eine »Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten« bei Großveranstaltungen ausgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/213808.tornadoeinsatz-ohne-konsequenzen.html
Peter Nowak


Kommentare sind geschlossen.