In einigen Bundesländern wird das öffentliche Verwenden des "Z"-Symbols verfolgt. Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Z – wenn ein Buchstabe verfassungsfeindlich sein soll

Von einem antimilitaristischen Standpunkt stellt sich natürlich die Frage, warum wird nicht auch die Unterstützung anderer Kriege, die es aktuell gibt, verboten? Man denke nur an die Angriffe Saudi- Arabiens auf den Jemen mit den massiven Folgen für die Menschen in dem Land. Man könnte natürlich auch fragen, warum es 1999 keine Diskussion über den §140 gab, als die Nato Jugoslawien bombardierte

„Personen, die das verfassungsfeindliche Symbol ‚Z‘ in der Öffentlichkeit verwenden, können sich strafbar machen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden.“ Das erklärte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer in einer Pressemeldung. Für Mäurer steht das Z-Symbol als „ein klares Unterstützungszeichen für …

… den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine.“ Die deutsche Rechtsordnung stelle das Billigen von Angriffskriegen unter Strafe und deshalb sei das öffentliche Zeigen oder Verwenden des „Z“-Symbols in diesem Zusammenhang verboten und werde konsequent geahndet, so Mäurer.

Nicht nur in Bremen auch in Berlin, Bayern und Niedersachsen soll das Zeigen des „Z“ verboten werden. In Nordrhein-Westfalen hingegen wird noch juristisch geprüft, ob ein Verbot überhaupt möglich ist.

Grundlage des Verbots ist die deutsche Rechtsordnung. Diese stellt die Billigung von Angriffskriegen unter Strafe (§140 des Strafgesetzbuchs). Man stellt sich in diesem Fall moralisch hinter den oder die Täter. Dabei droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wird individuell vom Gericht festgelegt. Grundlage ist der §140 des Strafgesetzbuchs besagt – vereinfacht ausgedrückt – dass das Billigen von bestimmten Straftaten ebenfalls strafbar ist. Man stellt sich in diesem Fall moralisch hinter den oder die Täter.

Paragraph hat bisher kaum eine Rolle gespielt

Zu den Straftaten, auf die sich §140 bezieht, zählen unter anderem Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, also Kriegsverbrechen und Angriffskriege. Das Gesetz ist nicht neu, nur haben jetzt die Innenminister die Position, dass das Z-Symbol unter Umständen unter diesen Paragraphen fällt. Allerdings hat das bisher kaum eine Rolle gespielt. So gab es bundesweit 2020 gerade einmal 148 polizeilich registrierte Fälle von solchen „Belohnungen und Billigungen“, davon führten nur 15 zu Verurteilungen. Das geht aus den Statistiken des Bundeskriminalamtes hervor. Juristen äußern sich bisher sehr vorsichtig, wenn es um die Frage geht, ob sich das ändert. Schließlich gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil dazu, ob und wann das Z-Symbol unter den Paragraphen fällt.

Schließlich ist selbst die Bedeutung nicht ganz klar. Zuerst tauchte das „Z“ vor wenigen Wochen auf Richtung Ukraine vorrückenden, russischen Panzern auf. Das russische Militärgerät war vermutlich so gekennzeichnet worden, damit die Soldaten es von ukrainischem unterscheiden können. Ob der lateinische Buchstabe, den es im kyrillischen Alphabet gar nicht gibt, darüber hinaus auf Russisch eine Bedeutung hat, ist nicht gesichert. Trotzdem wurde es jetzt zu einem Symbol für eine Zustimmung zum russischen Einmarsch in die Ukraine und so eine neue Verbotsdiskussion.

Wie ist es mit der Unterstützung für andere Kriege?

Von einem antimilitaristischen Standpunkt stellt sich natürlich die Frage, warum wird nicht auch die Unterstützung anderer Kriege, die es aktuell gibt, verboten? Man denke nur an die Angriffe Saudi- Arabiens auf den Jemen mit den massiven Folgen für die Menschen in dem Land.

Man könnte natürlich auch fragen, warum es 1999 keine Diskussion über den §140 gab, als die Nato Jugoslawien bombardierte. Damals gehörte die Bundeswehr zu den kriegsführenden Armeen. Es gab auch damals Versuche von Antimilitaristen, diesen Krieg juristisch zu unterbinden, was allerdings scheiterte.

So zeigt sich jetzt bei der Diskussion um ein Verbot des Z-Symbols, dass es hier um einen Konflikt geht, in dem Deutschland auch schon längst Partei ist, auf Seiten der Ukraine. Das zeigt sich auch darin, dass deren Kriegspropaganda oft kritiklos übernommen werden, selbst wenn sie sich als falsch herausstellt.

Da sorgte vor zwei Wochen zum Beispiel die Meldung für großes Entsetzen, dass russische Militärs gezielt die Gedenkstätte Babyn Yar in Kiew, die an die Erinnerung an den NS-Massenmord an Tausenden Jüdinnen und Juden errichtet wurde, mit Raketen angegriffen habe. Dabei hat der Angriff einen Fernsehturm in der Nähe der Gedenkstätte gegolten, wie ein Journalist der Jerusalem Times sehr schnell belegte.

Szenario für den 9. Mai?

Rund um den 9. Mai könnte das Z-Verbot eine große Rolle spielen. Dann wird in Russland der Sieg über den Nationalsozialismus gefeiert. Russische Menschen im Ausland beteiligen sich daran ebenfalls, in Berlin gibt es dazu immer eine Siegesfeier, die in früheren Jahren auch von antifaschistischen Gruppen unter dem Motto „Wer nicht feiert, hat verloren“ unterstützt wurde.

In diesem Jahr könnte das anders sein. Schon warnen Sicherheitsbehörden vor russischer Propaganda auf diesen Siegesfeiern. Da könnte das Z-Symbol Anlass für Verbote und polizeiliche Eingriffe sein. Das würde konservativen politischen Kräften in die Hände spielen, denen es nie gefallen hat, dass auf deutschen Boden der Sieg über den Nationalsozialismus gefeiert wurde. Aber wie wird die Linke dieses Mal reagieren? Peter Nowak