Ziviler Ungehorsam vor Gericht

AKW-Gegner müssen in Frankreich 21 000 Euro an die Bahn bezahlen
Die Meldung hatte Anfang November bei den Castorgegnern im niedersächsischen Gorleben großen Jubel ausgelöst: Blockade der atomaren Fracht schon in Frankreich, der Transport verzögert sich! Mitglieder einer gewaltfreien französischen Anti-AKW-Initiative hatten sich am 5. November in der Normandie an den Gleisen gekettet. Es dauerte einige Zeit, bis sie von der Polizei entfernt wurden, die dabei laut Augenzeugen nicht besonders zimperlich vorging. Einige AKW-Gegner trugen Verletzungen davon. Eine Klage wegen »Gewalt von Vertretern der Staatsmacht« wurde von den französischen Gerichten nicht angenommen. Dagegen kommen nun auf die Aktivisten gravierende juristische Folgen zu.

 Vergangene Woche verurteilte das Landgericht Caen einen deutschen und sechs französische AKW-Gegner zu – im Vergleich zu Deutschland – ungewöhnlich hohen Strafen. Sämtliche Angeklagte wurden zu Geldstrafen von 1000 bis 1500 Euro pro Person sowie zu einer Haftstrafe von einem Monat auf Bewährung verurteilt. Zudem müssen sie gemeinsam der Staatsbahn SNCF eine Entschädigung von 21 000 Euro zahlen. Die Staatanwaltschaft hatte nur geringfügig höhere Geldstrafen gefordert. Die Argumente der Umweltschützer, die ihre Aktion als Teil des zivilen Ungehorsams und als legitime Notwehr gegen umweltgefährdende Castor-Transporte bezeichneten, fanden bei dem Gericht kein Gehör.

Ein Sprecher der Umweltgruppe erklärte, dass für ihn nicht nur die Tatsache schockierend sei, dass mit dem Urteil eine gewaltfreie Aktion kriminalisiert werde, sondern auch die Unverhältnismäßigkeit durch die Höhe der Strafe. Er betonte, dass sich die Atomkraftgegner nicht von weiteren Protesten abhalten lassen werden. Allerdings müsse künftig über die Aktionsformen diskutiert werden. Schon nach dem Tod eines Aktivisten, der 2004 von dem vorbeifahrenden Castor-Zug erfasst und getötet wurde, gab es in Frankreichs Umweltbewegung Diskussionen über die Grenzen des AKW-Widerstands.

Ob die juristischen Folgen des zivilen Ungehorsams für die Einzelnen tragbar sind, hängt auch davon ab, wie groß die Solidarität ist. Die deutsche Anti-Castor-Bewegung, die die französischen Aktionen im letzten Herbst laut beklatscht hat, hat bisher noch nicht auf das Urteil reagiert. Ein Berliner meinte allerdings, dass in der nächsten Zeit mit dem Spendensammeln begonnen werde.

Für die in Deutschland erwarteten Verfahren und Strafbefehle ist die Unterstützung bereits angelaufen. So ruft die Rote Hilfe Greifswald zu Solidarität mit den Atomkraftgegnern auf, die im Dezember gegen den Castor-Transport nach Lubmin protestiert haben, und hat bereits ein Spendenkonto eingerichtet. Peter Nowak

GSL-Bank, Kto-Nr.: 400 723 83 07, BLZ 430 609 67, Stichwort: »Soli-Castor Lubmin«

http://www.neues-deutschland.de/artikel/189922.ziviler-ungehorsam-vor-gericht.html

Peter Nowak


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