Ein-Euro-Jobs keine Brücke in ersten Arbeitsmarkt

Der Bundesrechnungshof moniert Praxis der Ein-Euro-Jobs, sieht darin aber nur einen Missbrauch

 

Dass Ein-Euro-Jobs der Aktivierung von Langzeiterwerbslosen dienen und keineswegs dazu geeignet sind, ihnen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, haben Kritiker der Hartz IV-Gesetzgebung schon vor deren Einführung moniert und danach immer wieder darauf hingewiesen. Jetzt haben sie die Bestätigung aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales bekommen.

Solche Arbeitsgelegenheiten seien immer als „Aktivierungsmaßnahmen“ für Langzeitarbeitslose, nicht „als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt“ gedacht gewesen, betonte eine Sprecherin des Ministeriums und erinnerte noch einmal an den Charakter dieser Jobs. Ein-Euro-Jobs seien nicht freiwillig, sondern müssten von den Betroffenen angenommen werden, wenn das Jobcenter eine solche Arbeitsgelegenheit im Rahmen der Eingliederung vorsehe.

Der Anlass für diese offenen Worte von offizieller Stelle war eine vernichtende Kritik des Bundesrechnungshofs an den Ein-Euro-Jobs, die Medien am Wochenende bekannt machten.

Reguläre Arbeitsplätze werden vernichtet

Der Bericht bemängelt, dass mehr als die Hälfte der Ein-Euro-Jobs eigentlich nicht gefördert werden dürften, weil sie keine zusätzlichen Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit waren oder in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen standen. Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche könnten mit den Langzeitarbeitslosen ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren.

Dafür werden in den Bericht zwei Beispiele aufgeführt: So wurden Langzeitarbeitslose bei der Beseitigung von illegalem Müll, dem Umzug eines städtischen Bauhofs und der Reinigung von Duschen in einem Altenheim eingesetzt.

Außerdem moniert der Bundesrechnungshof, dass Jobcenter nach wie vor meist wahllos Arbeitsgelegenheiten zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen. Die Jobcenter hätten ihre Tätigkeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten seit 2005 nicht merklich verbessert, so die Rechnungsprüfer.

Nur Kritik an Missbrauch

Dem Bundesarbeitsministerium dürfte die Kritik, die auch schon vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung formuliert wurde, gar nicht so unpassend kommen. Da der Bundesrechnungshof nicht die Ein-Euro-Jobs, sondern die konkrete Umsetzung kritisiert, kann sie der rot-grünen Vorgängerregierung handwerkliche Fehler zuschreiben und auf die eigenen Reformvorhaben verweisen.

Zudem verdeckt die Kritik am angeblichen Missbrauch der Ein-Euro-Jobs, dass eine ihrer Zielsetzungen die Senkung der Lohnkosten insgesamt war. Mit seiner Mängelliste hat der Bundesrechnungshof bestätigt, dass es auch gelungen ist, reguläre Arbeitsplätze durch Billigjobs zu ersetzen. Die Replik aus dem Ministerien macht noch einmal deutlich, warum alle Bemühungen, mit einem Stopp der Sanktionspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung zumindest die Zähne zu ziehen, bisher kein Erfolg beschieden war. Damit würde das vom Gesetzgeber vorgesehene Ziel der Agenda 2010-Gesetzgebung nicht erreicht.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/148756

Peter Nowak


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