Tricksen für die Erfolgsbilanz mit sinkenden Erwerbslosenzahlen

Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesagentur für Arbeit Manipulation vor. Für Kritiker aus der FDP ist das ein Grund, die Abschaffung der BA zu fordern

Für viele Erwerbslose ist der jüngste Bericht des Spiegel zur Arbeit der Bundesagentur für Arbeit wahrlich keine Überraschung. Das Magazin zitiert aus einem bisher unveröffentlichten Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, der der Bundesagentur für Arbeit auf mehreren Ebenen Mängel und Fehler vorwirft. Grundlage der Vorwürfe sind stichprobenartige Untersuchungen in 156 Arbeitsagenturen.

„Die Tatsache, dass wir in allen geprüften Agenturen Fehlsteuerungen festgestellt haben, zeigt, dass es sich um ein grundsätzliches Problem handelt“, zitiert das Magazin aus dem Bericht. Die inkriminierten Praktiken erstrecken sich auf zwei Gebiete, sind aber weder neu noch unbekannt und bedürfen wohl erst einer Aufmerksamkeit durch den Spiegel um wahrgenommen zu werden

Manipulierte Statistiken

Der erste Punkt dreht sich um die Manipulation der Statistik. Da sei getrickst worden, um die Erfolgsbilanz von sinkenden Erwerbslosenzahlen und Jugendlichen, die einen Arbeitsplatz gefunden haben, in der Öffentlichkeit besser verkaufen zu können.

So seien Auszubildende, die ohnehin von ihrer Firma übernommen werden sollten, in der Statistik als erfolgreich vermittelt gezählt wurden. „Die bloße Erfassung von sicheren Übertritten mit dem Ziel einer Zählung stellt aus unserer Sicht eine Manipulation dar“, heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshofes.

Der zweite Vorwurf bezieht sich auf den Umgang der Arbeitsagenturen mit schwer mittelbaren Erwerbslosen. Laut dem Spiegel-Bericht hätten die Prüfer festgestellt, dass die Arbeitsvermittler in den drei Monaten der Untersuchung für mehr als 50 Prozent der Langzeitarbeitslosen keinen Stellensuchlauf gemacht und zu 45 Prozent der Betroffenen keinen ernst zunehmenden Kontakt aufgenommen hatten. Zudem werden im Rechnungshofbericht „diskriminierende Vorgehensweisen“ der Jobcenter moniert, weil es interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gebe, wonach nur aussichtsreiche Bewerber sofort einen Termin beim Vermittler bekommen sollten.

Munition für neoliberale Argumente

Bei der heftigen und meist berechtigten Kritik an der BA ist man schnell geneigt, die Vorwürfe des Bundesrechnungshofes dem Sündenregister dieser Behörde anzuhängen. Doch die Kritik des Rechnungshofes ist vor allem Munition für die neoliberalen BA-Kritiker, wie sie in der FDP zu finden sind. Sie würden die Behörde am liebsten abschaffen.

Besonders die Kritik daran, dass Langzeiterwerbslose zu wenig vermittelt werden, führt dazu, dass auch diese Erwerbslose noch mehr gefordert werden. Das bedeutet, dass sie noch mehr Bewerbungen schreiben, Bewerbungsgespräche führen, ungeliebte und schlecht bezahlte Jobs annehmen und immer mit der Drohung der Sanktionierung leben müssen.

Manche Langzeiterwerbslosen sind froh, diesen behördlichen Zumutungen nicht ständig ausgesetzt sein und in eine Kategorie eingestuft zu werden, wo sie davon etwas verschont werden. Diese minimalen Freiräume, die es noch im Hartz IV-Regime gibt, will der Bundesrechnungshof mit seiner Kritik beseitigen. Schließlich geht es ihm um die maximale Effizienz im wirtschaftsliberalen Sinne. Erwerbslosengruppen kritisieren im Gegenteil den Druck, den Erwerbslosen heute schon ausgesetzt sind. Sie haben daher keinen Grund, in die Klagen des Rechnungshofes, Spiegel und Handelsblatt mit einzustimmen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154505
Peter Nowak

Ein-Euro-Jobs keine Brücke in ersten Arbeitsmarkt

Der Bundesrechnungshof moniert Praxis der Ein-Euro-Jobs, sieht darin aber nur einen Missbrauch

 

Dass Ein-Euro-Jobs der Aktivierung von Langzeiterwerbslosen dienen und keineswegs dazu geeignet sind, ihnen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, haben Kritiker der Hartz IV-Gesetzgebung schon vor deren Einführung moniert und danach immer wieder darauf hingewiesen. Jetzt haben sie die Bestätigung aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales bekommen.

Solche Arbeitsgelegenheiten seien immer als „Aktivierungsmaßnahmen“ für Langzeitarbeitslose, nicht „als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt“ gedacht gewesen, betonte eine Sprecherin des Ministeriums und erinnerte noch einmal an den Charakter dieser Jobs. Ein-Euro-Jobs seien nicht freiwillig, sondern müssten von den Betroffenen angenommen werden, wenn das Jobcenter eine solche Arbeitsgelegenheit im Rahmen der Eingliederung vorsehe.

Der Anlass für diese offenen Worte von offizieller Stelle war eine vernichtende Kritik des Bundesrechnungshofs an den Ein-Euro-Jobs, die Medien am Wochenende bekannt machten.

Reguläre Arbeitsplätze werden vernichtet

Der Bericht bemängelt, dass mehr als die Hälfte der Ein-Euro-Jobs eigentlich nicht gefördert werden dürften, weil sie keine zusätzlichen Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit waren oder in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen standen. Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche könnten mit den Langzeitarbeitslosen ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren.

Dafür werden in den Bericht zwei Beispiele aufgeführt: So wurden Langzeitarbeitslose bei der Beseitigung von illegalem Müll, dem Umzug eines städtischen Bauhofs und der Reinigung von Duschen in einem Altenheim eingesetzt.

Außerdem moniert der Bundesrechnungshof, dass Jobcenter nach wie vor meist wahllos Arbeitsgelegenheiten zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen. Die Jobcenter hätten ihre Tätigkeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten seit 2005 nicht merklich verbessert, so die Rechnungsprüfer.

Nur Kritik an Missbrauch

Dem Bundesarbeitsministerium dürfte die Kritik, die auch schon vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung formuliert wurde, gar nicht so unpassend kommen. Da der Bundesrechnungshof nicht die Ein-Euro-Jobs, sondern die konkrete Umsetzung kritisiert, kann sie der rot-grünen Vorgängerregierung handwerkliche Fehler zuschreiben und auf die eigenen Reformvorhaben verweisen.

Zudem verdeckt die Kritik am angeblichen Missbrauch der Ein-Euro-Jobs, dass eine ihrer Zielsetzungen die Senkung der Lohnkosten insgesamt war. Mit seiner Mängelliste hat der Bundesrechnungshof bestätigt, dass es auch gelungen ist, reguläre Arbeitsplätze durch Billigjobs zu ersetzen. Die Replik aus dem Ministerien macht noch einmal deutlich, warum alle Bemühungen, mit einem Stopp der Sanktionspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung zumindest die Zähne zu ziehen, bisher kein Erfolg beschieden war. Damit würde das vom Gesetzgeber vorgesehene Ziel der Agenda 2010-Gesetzgebung nicht erreicht.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/148756

Peter Nowak