
Dass Eigentümer am heiß umkämpften Berliner Wohnungsmarkt Gesetze verletzen, ist keine Überraschung. Doch Gesetzesverstöße bleiben meist folgenlos. Das zeigt sich aktuell im Bezirk Pankow. Dort hat ein Wohnungseigentümer mit zwei unterschiedlichen Mietverträgen agiert. Dem Bezirksamt wurde im Rahmen …
… einer Zweckentfremdungsanzeige ein unbefristeter Mietvertrag für eine Wohnung in der Buchholzer Straße präsentiert. Die Mieter*innen der Wohnung hingegen sollten einen befristeten Mietvertrag unterschreiben. Das Bündnis »Pankow gegen Verdrängung«, in dem sich zahlreiche Bewohner*innen des Stadtteils zusammengeschlossen haben, machte den Fall öffentlich.
Der Pankower Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Cornelius Bechtler (Grüne) erstattete im Frühjahr eine Anzeige wegen Betrugs. Doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in der Sache eingestellt. Es liege kein Straftatbestand vor, weil dem Bezirksamt durch die Praxis der unterschiedlichen Mietverträge kein Schaden entstanden sei, lautet die Begründung laut »Pankow gegen Verdrängung«. Für das Bündnis ist die Einstellung ebenso unverständlich wie die Begründung. »Der Schaden solcher Praktiken trifft nicht die Behörden, sondern die Mieter*innen und letztlich den gesamten angespannten Wohnungsmarkt«, so das Bündnis. Die Vorlage zweier unterschiedlicher Mietverträge durch den Vermieter könne einen bewussten Täuschungsversuch darstellen. Die Fälschung oder Vorlage eines rechtlich unwirksamen Mietvertrags könne den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen – unabhängig davon, ob ein finanzieller Vorteil entstanden sei.
Hannah Rose von »Pankow gegen Verdrängung« befürchtet, dass die Einstellung der Ermittlungen zu weiterer Resignation bei den Mieter*innen führt. »Es ist frustrierend, Missstände aufzudecken und immer wieder zu erleben, dass die Vermietenden keinerlei Konsequenzen zu erwarten haben. Somit gehen die Schikanen gegen uns stetig weiter und verschärfen sich noch«, sagt sie im Gespräch mit »nd«. Sie verweist auf Drohungen durch Abmahnungen oder häufige Abfindungsangebote sowie die ausbleibende Rückmeldung bei wiederholten Mängelanzeigen. Auch den Mieter*innen, die die Praxis der unterschiedlichen Mietverträge öffentlich gemacht haben, wurde gekündigt. Der dazu laufende Rechtsstreit sei aber noch nicht abgeschlossen.
»Es ist frustrierend, Missstände aufzudecken und immer wieder zu erleben, dass die Vermietenden keinerlei Konsequenzen zu erwarten haben.«Hannah Rose Pankow gegen Verdrängung
Auch Bezirksstadtrat Cornelius Bechtler, der die Anzeige stellte, ist über die Einstellung enttäuscht. »Die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft steht im deutlichen Widerspruch zum Rechtsempfinden sicherlich aller Mieter*innen: Wenn ich eine Behörde vorsätzlich täusche, dann muss das strafrechtliche Konsequenzen haben«, betont er. Er will seine Kritik allerdings nicht als Justizschelte verstanden wissen. »Dieser Fall ist jedoch kein Versagen der Justiz, sondern weist auf den dringenden Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber hin. Es ist in der Verantwortung der Politik, mietrechtliche Fragen und damit die Rechte von Mieter*innen so auszugestalten, dass die kommunalen Behörden wirkungsvolle Instrumente haben, um gegen solche Fälle wirkungsvoll vorgehen zu können«, erklärt der Bezirkspolitiker.
Bechtler tritt weiter dafür ein, dass es für ein Täuschen und Hintergehen mit unterschiedlichen Mietverträgen strafrechtliche Konsequenzen geben muss. Er verweist dabei auf das Steuerrecht. »Wenn ich Finanzbehörden vorsätzlich täusche, dann hat das zum Teil drastische strafrechtliche Konsequenzen. Wir Kommunen brauchen daher ein Mietrecht, das Mieter*innen vor solchen Auswüchsen wie derzeit am Wohnungsmarkt auch strafrechtlich schützt«, gibt sich Bechtler kämpferisch.
Doch nicht nur bei vermeintlichen Betrugsfällen kommt die Strafverfolgung nicht voran. Auch bei Mietwucher stockt es. Das zeigt die Antwort des Bezirksamts Pankow auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Pankower Bezirksparlament zum Stand der Klagen wegen Mietwucher im Bezirk. »Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung konnten diese Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden und somit gab es für die betroffenen Mieterinnen und Mieter kaum Aussicht auf eine erfolgreiche Klage«, dämpft der Bezirk die Hoffnungen, extrem hohe Mieten strafrechtlich zu ahnden.
Peter Nowak