
Es ist kein Geheimnis, dass einige Menschen, die in ihrer Jugendzeit in linken politischen Gruppierungen aktiv waren, später Karrieren in unterschiedlichen politischen Parteien gemacht haben. Doch wie gehen sie heute mit ihrer politischen Vergangenheit um? Mit dieser Frage musste sich kürzlich die Redaktion der Wochenzeitung …
… Kontext befassen. In der Ausgabe 747 interviewte der Journalist Hermann G. Abmayr den Sprecher des Bundesausschuss gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der Grundrechte Werner Siebler. Die Bundespost hatte den damaligen Postbeamten auf Probe 1984 wegen seiner DKP-Mitgliedschaft entlassen. Im Kontext-Interview wurden auch Menschen erwähnt, die bereits in den 1970er Jahren mit Berufsverbotsverfahren konfrontiert waren und heute noch in der Politik von Baden-Württemberg eine Rolle spielen. „Winfried Kretschmann, der wegen seiner Aktivitäten für den KBW zeitweise nicht als Lehrer unterrichten durfte, ging zu den Grünen. Die ebenfalls maoistisch organisierte Susanne Wetterich, auch ein Opfer des Radikalenerlasses in Stuttgart, hat es 2021 über die CDU-Liste kurzfristig sogar bis in den Bundestag geschafft“, nannte Abmayr zwei Beispiele.
Das kam bei Wetterich nicht gut an. Mit der Begründung, sie sei keine Person der Zeitgeschichte und der Rückgriff auf Ereignisse aus den 1970er Jahren würden ihre Persönlichkeitsrechte verletzten, verlangte sie die Löschung ihres Namens aus dem Text. Mit diesem Ansinnen hatte sie 2022 bei der Stuttgarter Zeitung Erfolg. Die Zeitung berichtete über eine bekannte Christdemokratin, die einst in die Mühlen des Radikalenerlasses geraten war. Die Kontext-Redaktion hingegen lehnte Wetterichs Forderung nach Löschung ab. „Sie ist neben Winfried Kretschmann eine bekannte Politikerin aus Baden-Württemberg, die als damals Linke vom Radikalenerlass betroffen war. erklärte Anna Hunger von der Kontext-Redaktion gegenüber M.
Daraufhin wollte Wetterich mittels Einstweiliger Verfügung die Löschung ihres Namens und den Verzicht auf jede „identifizierende Berichterstattung“ juristisch durchsetzen. Doch der Vorsitzende Richter der Pressekammer des Stuttgarter Landgerichts machte in der Verhandlung am 25. September deutlich, dass er ihren Argumenten nicht folgen würde. Die Berichterstattung in Kontext sei weder despektierlich noch irgendwie anprangernd formuliert, betonte er.
Nach einer Prozesspause zog Wetterich die Einstweilige Verfügung gegen Kontext schließlich zurück. Dazu dürfte auch die Aussage, eines Ex-Genossen beigetragen haben, der bezeugte, dass Wetterich damals eng mit der maoistischen Parteizelle der KPD /AO an der Stuttgarter Universität verbunden war, was sie zuvor in einer Eidesstattlichen Versicherung bestritten hatte. Wetterich muss nun für die Kosten der Kontext-Anwält*innen aufkommen. Peter Nowak
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