Abstimmung nach Abstammung

Wahlrechtsänderung schafft neue Beteiligungsrechte für Deutsche, die längst nicht mehr in Deutschland leben

Während 1,8 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, als Migranten das Wahlrecht vorenthalten wird, dürfen Auslandsdeutsche abstimmen – auch wenn sie seit Jahrzehnten nicht mehr in Deutschland leben.

Bei den Bundestagswahlen am 22. September kommt erstmals eine Änderung des Wahlrechts zum Tragen, die bisher in der Öffentlichkeit kaum beachtet wurde. Der Kreis der wahlberechtigten

Auslandsdeutschen wurde erweitert. Dabei handelt es sich um deutsche Staatsbürger, die seit Jahrzehnten  dauerhaft im Ausland leben. Sie konnten bisher an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und ihre Migration nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Dagegen hatte ein 1982 in  Belgien geborener deutsche Staatbürger geklagt, der nie in Deutschland gelebt hat und dem deshalb das Wahlrecht zum Bundestag  verweigert worden war. Im Juli 2012 gab das Bundesverfassungsgericht dem Kläger Recht. Es sei nicht generell zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das Wahlrecht an der Dauer des Aufenthalts in Deutschland abhängig mache. Die Dreimonatsregelung sei allerdings  willkürlich, urteilte das Gericht und forderte eine Änderung des Gesetzes.
Nach der neuen Regelungen, die bei der Bundestagswahl erstmals zur Anwendung kommt, können Auslandsdeutsche, die vor Jahrzehnten Deutschland verlassen haben und sich dort nicht mehr aufhielten,  auch dann wählen, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“.
Der Gießener Politologe Samuel Salzborn sieht in dieser Reform in demokratiepolitischer Hinsicht einen Rückschritt. Unter der Hand sei hier eine Regelung eingeführt worden, die das Abstammungs- und Schicksalsprinzip wieder salonfähig mache, von dem man sich im Jahr 2000 doch eigentlich verabschiedet hatte. Die von der damaligen rotgrünen Regierung verfochtene Reform des  Staatsbürgerschaftsrechts sollte auch  seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Einwanderern mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten ermöglichen. Dagegen liefen die CDU/CSU und verschiedene rechte Parteien Sturm.  Der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) reagierte mit einer Unterschriftensammlung gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Bis heute bleiben viele in Deutschland lebende Einwanderer vom Wahlrecht ausgeschlossen.    Wie die Bundesabgeordnete der Linkspartei        Sevim Dagdelen in einer Pressemitteilung schreibt, sind davon 1, 8 Millionen Nicht-EU-Bürger, die oft schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben, betroffen.   Dagdelen  fordert wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen,  dass in Deutschland mitbestimmen können muss, wer dauerhaft hier lebt. Die Wahlrechtsänderung geht nun in eine andere Richtung. Während Menschen, die nie, nur sehr kurz oder lediglich vor geraumer Zeit einmal in Deutschland gelebt haben und inzwischen dauerhaft in einem anderen Staat leben aber einen deutschen Pass haben, über die Zusammensetzung des Bundestags mitentscheiden können, bleiben Nicht-EU-Bürger davon ausgeschlossen, obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland legen. „Abstimmung durch Abstammung“ bringt Salzborn dieses Wahlmodus auf den Begriff.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/831216.abstimmung-nach-abstammung.html
Peter Nowak

Kommentare sind geschlossen.