Kritik an Bally Wulff stimmt

FAU darf Automatenfirma »Abzocke« vorwerfen

Einen Erfolg hat die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter Union (FAU) diesen Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht erzielt. Die Gewerkschaft darf die Behauptungen aufrecht erhalten, die sie in einem Arbeitskonflikt beim Spielautomatenhersteller Ball Wulff in Flugblättern verbreitet hatte.. Hintergrund sind betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen, die bei Bally Wulff seit mehr als 3 Jahren im Gange sind. Die Belegschaft ist in dieser Zeit von über 300 auf knapp 220 Beschäftigte gesunken. Bis Juni 2012 soll die Siebdruckerei geschlossen werden. Ein seit 23 Jahren im Berliner Bally Wulff-Stammwerk Beschäftigter hatte sich mit Unterstützung der FAU gegen eine mit Lohnkürzungen verbundene Änderungskündigung gewehrt. In der Auseinandersetzung hatte die FAU unter dem Motto „Abgezockt Bally Wulff“ einen Aktionstag an den 12 Betriebsstandorten organisiert. Im Anschluss versuchte die Geschäftsführung gegen die FAU eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Danach hätte die Gewerkschaft insgesamt 12 Punkten Aussagen über das Unternehmen nicht mehr verbreiten dürfen. Auch die Behauptung, dass es im Jahr 2008 bei Bally Wulff Verschlechterungen für die Beschäftigten gegeben habe und Produktionslinien geschlossen worden seien, wäre unter das Verdikt gefallen.. Auch mit einen Outsourcing von Arbeitsplätzen wollte das Unternehmen nicht in Verbindung gebracht werden.
Doch die Arbeitsrichterin lehnte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit der Begründung ab, dass die Behauptungen nicht unwahr seien.
Damit ist der Versuch gescheitert, mit Wortklauberei gewerkschaftliche Rechte einzuschränken“, kommentierte der FAU-Sekretär Andreas Förster gegenüber ND das Urteil.

Die Entscheidung sei besonders zu begrüßen, weil in letzter Zeit die Versuche zugenommen hätte, die gewerkschaftlichen Rechte der FAU zu beschneiden. Dagegen hatte im November 2011 die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) protestiert. Sie fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die FAU gemäß der internationalen Konventionen die Rechte ihrer Mitglieder vertreten könne. In dem ILO-Bericht wird in bezug auf die Berliner FAU das Recht der freien Meinungsäußerung, das Zutrittsrecht zu sämtlichen Betrieben, in denen sie Mitglieder hat und das Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen, sofern sie auf betrieblicher Ebene repräsentativ ist, eingefordert. Auch kritische Onlinemagazine wie Labournet oder Trend-Onlinepartisan sind in der letzten Zeit häufig verklagt worden, weil sie Erklärungen von Arbeitskämpfen dokumentieren. Davon waren auch Flugblätter von DGB-Gewerkschaften betroffen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/216134.kritik-an-bally-wulff-stimmt.html


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