Kritik an Bally Wulff stimmt

FAU darf Automatenfirma »Abzocke« vorwerfen

Einen Erfolg hat die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter Union (FAU) diesen Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht erzielt. Die Gewerkschaft darf die Behauptungen aufrecht erhalten, die sie in einem Arbeitskonflikt beim Spielautomatenhersteller Ball Wulff in Flugblättern verbreitet hatte.. Hintergrund sind betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen, die bei Bally Wulff seit mehr als 3 Jahren im Gange sind. Die Belegschaft ist in dieser Zeit von über 300 auf knapp 220 Beschäftigte gesunken. Bis Juni 2012 soll die Siebdruckerei geschlossen werden. Ein seit 23 Jahren im Berliner Bally Wulff-Stammwerk Beschäftigter hatte sich mit Unterstützung der FAU gegen eine mit Lohnkürzungen verbundene Änderungskündigung gewehrt. In der Auseinandersetzung hatte die FAU unter dem Motto „Abgezockt Bally Wulff“ einen Aktionstag an den 12 Betriebsstandorten organisiert. Im Anschluss versuchte die Geschäftsführung gegen die FAU eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Danach hätte die Gewerkschaft insgesamt 12 Punkten Aussagen über das Unternehmen nicht mehr verbreiten dürfen. Auch die Behauptung, dass es im Jahr 2008 bei Bally Wulff Verschlechterungen für die Beschäftigten gegeben habe und Produktionslinien geschlossen worden seien, wäre unter das Verdikt gefallen.. Auch mit einen Outsourcing von Arbeitsplätzen wollte das Unternehmen nicht in Verbindung gebracht werden.
Doch die Arbeitsrichterin lehnte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit der Begründung ab, dass die Behauptungen nicht unwahr seien.
Damit ist der Versuch gescheitert, mit Wortklauberei gewerkschaftliche Rechte einzuschränken“, kommentierte der FAU-Sekretär Andreas Förster gegenüber ND das Urteil.

Die Entscheidung sei besonders zu begrüßen, weil in letzter Zeit die Versuche zugenommen hätte, die gewerkschaftlichen Rechte der FAU zu beschneiden. Dagegen hatte im November 2011 die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) protestiert. Sie fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die FAU gemäß der internationalen Konventionen die Rechte ihrer Mitglieder vertreten könne. In dem ILO-Bericht wird in bezug auf die Berliner FAU das Recht der freien Meinungsäußerung, das Zutrittsrecht zu sämtlichen Betrieben, in denen sie Mitglieder hat und das Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen, sofern sie auf betrieblicher Ebene repräsentativ ist, eingefordert. Auch kritische Onlinemagazine wie Labournet oder Trend-Onlinepartisan sind in der letzten Zeit häufig verklagt worden, weil sie Erklärungen von Arbeitskämpfen dokumentieren. Davon waren auch Flugblätter von DGB-Gewerkschaften betroffen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/216134.kritik-an-bally-wulff-stimmt.html

Arbeitskonflikt bei Spielgerätehersteller

FAU Gewerkschaft prangert Änderungskündigung beim Neuköllner Unternehmen Bally Wulff an

„Ich werde gegen die Verschlechterung meiner Arbeitsbedingungen kämpfen“, sagt Klaus Schreiber*. Schon seit 23 Jahren arbeitet der Siebdrucker im Stammwerk des Spielautomatenherstellers Bally Wulff am Neuköllner Maybachufer. Im vergangenen September erhielt er eine Änderungskündigung. „Die neue Stelle wäre mit Lohnminderungen von bis zu 30 Prozent verbunden gewesen, außerdem mit Abstrichen beim Urlaubsanspruch“, berichtet Schreiber der taz.

Er beauftragte den Berliner Arbeitsrechtler Klaus Stähle mit einer Klage gegen die Änderungskündigung. Nachdem ein Gütetermin vor dem Berliner Arbeitsgericht in der vergangenen Woche keine Annäherung brachte, ist nun auch ein letzter Einigungsversuch am Montag gescheitert. „Das Management wollte mit uns über die ökonomische Situation des Unternehmens reden, nicht aber über die von uns geforderte Umschulung des Mitarbeiters“, berichtet Andreas Förster, der in der Sektion Bau und Technik der Freien Arbeiter Union (FAU) für die Solidaritätskampagne zuständig ist.

Schreiber hatte sich an die anarchosyndikalistische Gewerkschaft gewandt, weil die ihm nicht nur eine juristische Unterstützung gewährleistet, sondern die Kampagne politisch begleitet. Im Rahmen eines Aktionstags unter dem Motto „Abgezockt, Bally Wulff“ am 18. November organisierte die FAU an zwölf Unternehmensniederlassungen in ganz Deutschland Kundgebungen, auf denen über den Konflikt informiert wurde.

Angst, sich zu exponieren

„Wir haben in der Belegschaft von Bally Wulff signalisiert, dass wir sie unterstützen. Aber es hat sich niemand an uns gewandt“, sagt dagegen Petra Jänsch von der Verwaltungsstelle der Berliner IG Metall gegenüber der taz. Einen Grund dafür sieht sie auch in dem unternehmensnahen Betriebsrat, der keiner Gewerkschaft angehöre. Klaus Schreiber berichtet, es gebe unter seinen KollegInnen viel Angst, sich zu exponieren. Gleichzeitig erhalte er aber aus der Belegschaft auch Anerkennung für seine Bereitschaft, sich zu wehren. In den kommenden beiden Wochen wird das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Änderungskündigung rechtens ist. Die Geschäftsführer der Bally-Wulff-Entertainment GmbH erklärte sich grundsätzlich zu einer Stellungnahme bereit, die aber bis Redaktionsschluss nicht einging.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2011%2F11%2F30%2Fa0141&cHash=3fb1af3807

PETER NOWAK

Klage gegen Änderungskündigung

Solidaritätsaktionen mit Mitarbeitern von Bally Wulff

Bei der Bally Wulff Entertainment GmbH, einem führenden Hersteller von Spielautomaten, sind seit mehr als drei Jahren Umstrukturierungsmaßnahmen im Gang. Die Belegschaft im Stammwerk Berlin-Neukölln ist in dieser Zeit von über 300 auf knapp 220 Beschäftigte geschrumpft. Bis Juni 2012 soll die Siebdruckerei geschlossen werden. Die Abteilung könne »nicht mehr gewinnbringend betrieben werden«, so das Management.

Ein hier seit 23 Jahren beschäftigter Siebdrucker wehrt sich gegen die mit der Änderungskündigung verbundene berufliche Herabstufung. »Für mich wären Verschlechterungen von bis zu 30 Prozent beim Lohn sowie Abstriche beim Urlaubsanspruch damit verbunden«, erklärt der Mann, der namentlich nicht genannt werden möchte. Er klagt mit juristischem Beistand des Berliner Arbeitsrechtlers Klaus Stähle gegen die Änderungskündigung.

Unterstützung kommt auch von der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiterunion (FAU). Diese hat in den letzten Wochen mit mehreren Solidaritätsaktionen auf den Konflikt aufmerksam gemacht. Höhepunkt war ein bundesweiter Aktionstag am 18. November. Unter dem Motto »Abgezockt Bally Wulff« wurde an den zwölf Unternehmensstandorten über den Konflikt informiert. »Das Interesse, aber auch die Angst ist bei vielen Beschäftigten groß«, beschreibt der Sekretär der FAU-Sektion Bau und Technik, Andreas Förster, die Stimmung im Neuköllner Werk. Der Betriebsrat, der Wert auf seine Gewerkschaftsferne und seine guten Kontakte zum Management lege, habe die Änderungskündigung akzeptiert.

Auch der Kläger bestätigt die Verunsicherung in der Belegschaft. Er habe vor Jahren als einziger Beschäftigter mit Hilfe der IG Metall erfolgreich gegen die Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen geklagt. Deshalb profitiert er noch immer von der 35-Stunden-Regelung. Weil die DGB-Gewerkschaft juristische Unterstützung leistete, zu einer öffentlichen Kampagne aber nicht bereit war, habe er sich an die FAU gewandt. Die plant weitere Solidaritätsaktionen, sollte es im nächsten Jahr zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommen. Das wird sich vielleicht heute entscheiden. Dann soll es noch einmal zu einem Kontakt mit dem Management kommen, nachdem es bei einer Güteverhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht vor einigen Tagen zu keiner Einigung kam. Der Arbeitsrichter hat dort durchblicken lassen, dass er die Abstufung als willkürlich empfinde.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/212108.klage-gegen-aenderungskuendigung.html
Peter Nowak