Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hat nun auch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim den Eilantrag des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL) auf detailliertere Auskünfte über einen mutmaßlich rassistischen Polizisten zurückgewiesen. Im Juni hatte es in Freiburg eine Hetzjagd auf einen lettischen Staatsbürger gegeben. Ein Polizeihauptkommissar war unter den Tatverdächtigen (»nd« berichtete). Danach hatte RDL das Polizeipräsidium um nähere Auskünfte über den …
… Beamten gebeten. Die Behörde hatte die Anfrage jedoch unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Mannes und auf das laufende Ermittlungsverfahren gegen ihn abgelehnt.
Das Opfer des Übergriffs hatte sich an den alternativen Sender gewandt und ausführlich über den Hergang berichtet. Er sei von den Männern, die mehrheitlich zwischen 40 und 50 Jahre alt waren, mit dem Tod bedroht worden. Dabei seien auch rassistische Sprüche wie »Ausländer raus« und »Scheiß Kanake« gerufen worden, was auch von Zeug*innen des Vorfalls bestätigt wurde. Das RDL-Team versuchte anschließend, Auskünfte der Polizei auf juristischem Wege zu erstreiten. Das ist nun gescheitert.
Laut RDL stellte die Polizei gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof erneut infrage, dass es sich überhaupt um eine rassistische Hetzjagd handelte. Die »zurückhaltende Auskunftsstrategie« gegenüber dem Sender sei aufgrund von dessen Wertung des Geschehens gerechtfertigt gewesen, hieß es. Damit wurde die Auskunftsverweigerung quasi mit dem antirassistischen Profil von RDL begründet. »Diesem haarsträubenden Verständnis von Pressefreiheit – Informationen gibt es nur für diejenigen, deren Bewertung uns passt – hat der VGH leider keinen Riegel vorgeschoben«, kommentierte Radio Dreyeckland am Mittwoch auf seiner Webseite. Die Redakteur*innen betonen, dass die Unschuldsvermutung auch bei rechten Vorfällen gilt. Dabei dürften allerdings vom Gericht Tatsachen nicht ignoriert werden. So habe die Polizei selbst erklärt, dass der Hauptkommissar, über den der Sender Auskünfte erwirken wollte, »Ausländer raus« gerufen habe.
RDL kritisiert auch die Begründung des VGH für die Abweisung der Klage. Darin heißt es, der Beamte habe stehe »nicht kraft seines Amtes oder wegen einer gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung« in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit. Das sieht RDL anders: »Wir meinen weiterhin, dass rassistisches Handeln von Polizeibeamt*innen in besonderer Weise in das Blickfeld der Öffentlichkeit gehört.« Das Gericht torpediere mit seiner Entscheidung Versuche von Gruppierungen innerhalb und außerhalb der Polizei, gegen Rassismus in Institutionen vorzugehen, moniert die Redaktion.
David Werdermann, der für RDL die Eilanträge vor Verwaltungsgericht und VGH gestellt hat, sagt, der durch Aussagen des Opfers und mehrerer Augenzeug*innen begründeter Verdacht, dass ein Polizeibeamter an einen rassistischen Angriff beteiligt war, rechtfertige ein öffentliches Interesse an seiner Stellung innerhalb der Behördenhierarchie. Der Jurist betont, es sei die Aufgabe der Medien, staatliche Stellen zu kontrollieren. Daher überwiege hier das öffentliche Interesse gegenüber Persönlichkeitsrechten. Auch, dass der VGH nicht erkennen kann, dass in dem Fall keine unabhängigen Ermittlungen gegen den Beamten stattfinden, ärgert Werdermann. Er verweist darauf, dass in dem Fall erneut Polizeiangehörige gegen Kolleg*innen ermitteln.
Ob der Sender in die nächste juristische Instanz geht, wird noch geprüft. Einstweilen sind ihm Prozesskosten von rund 1800 Euro entstanden. Dafür werden Spenden gesammelt. Peter Nowak