Mittellose Mieter sollen raus

Bund will gegen Entschädigung für ehemalige Anwohner der Beermannstraße klagen

Für den Weiterbau der Stadtautobahn mussten Anwohner umziehen. Gegen Entschädigungen für die Betroffenen will das Bundesverkehrsministerium vorgehen.

Die letzten Mieter der Beermannstraße 20 und 22 im Stadtteil Treptow hatten sich lange geweigert, ihre Wohnungen zu räumen. Weil ihr Gebäude zu den Häusern gehört, die für den Weiterbau der A 100 geräumt werden, mussten sie ausziehen. Sie sollten dafür entschädigt werden – haben bis heute jedoch kein Geld erhalten. Denn um die Vereinbarungen hat sich ein Rechtsstreit entwickelt, dessen Leidtragende die Mieter sind.

Erst nach einer Vereinbarung mit der von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragten Enteignungsbehörde verließen die sechs Mietparteien Ende Februar ihre Wohnungen. Die Vereinbarung sah vor, dass die Differenz zwischen den günstigen Mieten in der Beermannstraße und ihren künftigen Mieten für die Dauer von 191 Monate aus Bundesmitteln erstattet werden sollen. Auch die Kaution für die Ersatzwohnungen und die Anwaltskosten der Mieter sollten aus Bundesmitteln übernommen werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die finanziellen Mittel stellen soll, will Teile der Vereinbarung anfechten und hat das Land Berlin verklagt. Es habe versäumt, zu überprüfen. ob zum Zeitpunkt der Vereinbarung überhaupt noch ein Mietverhältnis mit den Bewohnern der Beermannstraße bestanden habe, lautet die Begründung.

Das Land Berlin spricht dem Bund die Befugnis für die Klage ab. Die Vereinbarung liege ausschließlich in der Kompetenz der Länder. In der Begründung für den Antrag auf Klagabweisung spart die Enteignungsbehörde nicht mit Kritik am Bund.

»Der Kern des vorliegenden Rechtsstreits ist die Frage, ob die Rechtslage es erlaubt, einem Mieter seine Wohnung zu entziehen, ohne ihm die gleichzeitige Möglichkeit zur Anmietung einer Ersatzwohnung zu gewähren. Es ist traurig, dies sagen zu müssen, aber die Klägerin scheint dies zu glauben. Der Beklagte glaubt dies nicht und hält deshalb eine Klage, die darauf abzielt, dass einem mittellosen Mieter seine Wohnung entzogen werden kann, ohne dass gleichzeitig eine für den Neubezug einer anderen Wohnung notwendigen Kompensationsregelung in Kraft tritt, für von unserer Rechtsordnung nicht gedeckt,« heißt es in der Begründung für die Klageabweisung, die »nd« vorliegt.

Diese mieterfreundlichen Formulierungen stoßen bei einem Teil der Unterstützer der Bewohner der Beermannstraße auf Verwunderung. Sie erinnern daran, dass auch das Land Berlin lange Zeit Ersatzwohnungen und Ausgleichzahlungen für die Mieter der Beermannstraße abgelehnt hat. Zwischen November 2014 und Februar 2015 bekundeten sie mit Demonstrationen und Kundgebungen ihre Entschlossenheit, in den Wohnungen zu bleiben. Unterstützt wurden sie unter Anderem von der Treptower Stadtteilinitiative Karla Pappel und der Umweltorganisation Robin Wood.

Auch eine Wiederbesetzung der bereits leerstehenden Wohnungen in den Häusern der Beermannstraße war auf einer Veranstaltung diskutiert worden. »Die günstige Vereinbarung war der Erfolg der Kämpfe der Mieter und nun müssen sie auf die Gelder warten, weil sich Bund und Land streiten«, erklärt ein Unterstützer der Mieter dem »nd«. Einige der Mieter sind bei Bekannten untergekommen, weil sie sich eine neue Wohnung nicht leisten können.

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Peter Nowak