Das Verfahren gegen eine Polizistin, die vor einem Jahr eine Hartz-IV-Empfängerin erschossen hat, wird eingestellt
Warum schoss eine Polizistin auf eine Hartz-IV-Empfängerin? Die Staatsanwaltschaft verweist auf Notwehr, eine Initiative fordert dagegen weiter eine Klärung vor Gericht.
Der Fall sorgte kurzzeitig für Schlagzeilen.  Am 19.Mai 2011 starb Christy Schwundeck, eine  deutsche Staatsbürgerin  nigerianischer Herkunft, an einer Schussverletzung in einen Jobcenter in Frankfurt/Main an einer Schussverletzung.   Das tödliche Projektil   kam aus der Waffe einer Polizistin.
Schwundeck, die auf Hartz IV angewiesen war, hatte zuvor vergeblich einen kleinen finanziellen Vorschuss verlangt, weil sie mittellos und ihr Antrag noch nicht bearbeitet war. Nachdem der zuständige Fallmanager  eine Barauszahlung verweigert hatte und darauf bestand, dass das Geld nur auf ein Konto überwiesen werden kann, protestierte Schwundeck heftig. Nachdem darauf die Polizei gerufen wurde, eskalierte die Situation weiter.  Angehörige und Freunde der Getöteten erhofften  sich von einer Gerichtsverhandlung die Klärung der Frage, wie es zu dem Schuss kommen konnte.
Doch diese Möglichkeit wird es wohl nicht geben . Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main  hat  das Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Totschlages gegen die Todesschützin eingestellt. Nach Auswertung aller Zeugenaussagen habe sich gegen die Polizistin „kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat“ ergeben, begründete ein Sprecher der Behörde die  Entscheidung. Er qualifizierte den  Schuss als  „zulässige Notwehrhandlung“. Die Verteidigungshandlung sei notwendig gewesen, weil Christy unkontrolliert mit einem Messer um sich schlagend agiert habe und auf Aufforderungen, das Messer niederzulegen, nicht reagiert habe.
Ob damit juristisch das  letzte Wort gesprochen ist, bleibt noch offen. Christy Schwundecks Bruder  lässt die juristischen Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung des Gerichts prüfen.
Empört über die  Einstellung des Verfahrens zeigte sich die „Initiative Christy Schwundeck“, in der sich Erwerbslosengruppen  und Aktivisten aus antirassistischen Zusammenhängen zusammengeschlossen hatten.
„Wir fordern nach wie vor, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt und unterstützen den Bruder von Christy Schwundeck bei weiteren rechtlichen Schritten“, erklärte ein Sprecher der Initiative gegenüber ND.
Auch  die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida) wehrt sich dagegen, dass der Tod im Frankfurter Jobcenter ohne juristische Folgen bleiben soll.
„Unserer Überzeugung ist die Einstellung ein falscher und fataler Entschluss, der dem berechtigten und nötigen Interesse an einer restlosen und zweifelsfreien Aufklärung der Geschehnisse zuwider läuft und das Vertrauen auch in unser Rechtssystem weiter untergräbt, erklärt Galida-Aktivist Thomas Rindt gegenüber Nd.  Er stellt auch an das Jobcenter kritische Fragen zu dem Umgang  mit den Erwerbsosen. Schließlich sei Schwundeck mit der Verzweiflung über „die  Aussicht auf ein Wochenende ohne jegliche Geldmittel“  nicht allein.
ttps://www.neues-deutschland.de/artikel/219213.tod-im-jobcenter
-bleibt-ohne-juristische-folgen.html
Peter Nowak