Freispruch für „Berliner Paten“

Berliner Landgericht sieht im Fall Landowsky und anderer Bankmanager keine Untreue
Am gestrigen Montag sprach das Berliner Landgericht in seiner Entscheidung den ehemaligen Vorstandschef der Berlin-Hyp und langjährigen CDU-Politiker Klaus-Rüdiger Landowsky sowie elf weitere Manager vom Vorwurf der Untreue frei. Das Urteil war erwartet worden. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht im August 2010 die Urteile gegen Landowksy und Co. aufgehoben und den Fall an das Berliner Landgericht zurückverwiesen.

In ihrer Begründung rügten die Karsruher Richter damals eine „verfassungswidrige Überdehnung des Untreuetatbestands“ durch die Vorinstanzen und formulierten strenge Kriterien für die Verurteilung von Managern. Dazu seien Prüfungen unter Einbeziehung von Wirtschaftsexperten erforderlich.

Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Manager für die Auflage von zwei Immobilienfonds verantwortlich sind, die den Anlegern extrem hohe Mietgarantien für 25 Jahre zusicherten, obwohl bereits bekannt war, dass die Fonds kaum werthaltig waren. Daraus ist der Bank ein Schaden von 60 Millionen Euro entstanden, der auf die öffentliche Hand abgewälzt wurde. Die Richter des Landgerichts kamen jedoch zum Schluss, dass eine Gesetzesverletzung im Sinne des Untreue nicht vorgelegen habe. Somit sei ein konkreter Schaden für das Land Berlin oder den Steuerzahler nicht nachzuweisen:

„Die 26. Strafkammer hat die Angeklagten unter Beachtung der Vorgaben der neuen Rechtsprechung des BVerfG (Entscheidung vom 23. Juni 2010 – 2 BvR 491/09) zum Tatbestand der Untreue aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil das Verhalten der Angeklagten bei den Fondsschließungen im Ergebnis trotz Mängeln in der Kalkulation der Mietgarantiegebühren als insgesamt nicht pflichtwidrig einzustufen sei.
Im Übrigen habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Gesellschafterinnen der IBG – LBB, Berliner Bank, BerlinHyp und Bankgesellschaft Berlin AG – in Kenntnis der Risiken der Fortsetzung der LBB-Fonds-Reihe mit den anklagegenständlichen Fonds zugestimmt hätten. Diese Zustimmung sei ihrerseits nicht pflichtwidrig und schließe den Tatbestand der Untreue daher aus.“

Während Landowsky nach dem Freispruch vom Sieg des Rechtsstaat über alle Intrigen sprach, kommentierte die „Initiative Berliner Bankenskandal“ die Entscheidung knapp:

„Es kam, wie es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen musste.“

Landowsky kann sich bestätigt fühlen. Schon beim ersten Prozesstag des langwierigen Verfahrens im Jahr 2005 schrieb die Financial Times Deutschland: „Natürlich erwarte er einen Freispruch, sagte Landowksy auf dem Gerichtsflur.“

Dass es auf dem Instanzenweg dann doch zu einer Verurteilung kam, konnte der von manchen zum „Paten von Berlin“ getaufte CDU-Politiker überhaupt nicht verstehen. Aber die Karlsruher Richter ließen ihn nicht in Stich. Ein von der Staatsanwaltschaft angekündigtes Revisionsverfahren dürfte angesichts der Karlsruher Vorgaben wenig Erfolg beschieden sein.
 
Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149274


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