Arbeitsgericht entscheidet demnächst, ob Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgemeinschaft sich weigern dürfen, Bahn mit Truppenwerbung zu fahren. Reklame dieser Art nicht steuern. imago/Wolfgang Maria Weber Michael Niebler weigert sich, Bahnen zu steuern, die mit Bundeswehr-Werbung beklebt sind. Dafür bekam der Tramfahrer eine Ermahnung, gegen die er klagte. Das Münchner Arbeitsgericht verhandelt dieser Tage in der Sache.

Tramfahrer leisten Widerstand gegen Militär-Reklame

Die anti­milita­ris­tischen Tramfahrer sind mittlerweile zu einem Symbol für den Widerstand gegen die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft geworden, zumal sie ihren Protest öffentlich gemacht haben und mit ihren Namen dafür einstehen. In der Petition »Sagt mit uns Nein zur Bundeswehrtram« ist inzwischen von rund 4500 Menschen unterzeichnet worden. Darin begründen die Fahrer ihr Handeln.

Seit der »Zeitenwende« hin zu Kriegstüchtigkeit verändert sich auch das Stadtbild: Busse und Straßenbahnen sind immer häufiger mit Werbung für die Bundeswehr bedeckt. Auch auf zahlreichen Großplakaten und in Vitrinen findet sich Reklame für die Truppe. Drei Tramfahrer aus München sorgten indes vor knapp einem Jahr bundesweit für Schlagzeilen, weil sie sich weigerten, …

… so beklebte Bahnen zu steuern. Sie verfassten Anfang Februar 2025 eine Erklärung und eine Petition, in der sie einen Gewis­sens­konflikt geltend machten. »Ich möchte keine Werbung für eine Organisation machen, die letztlich mit dem Töten von Menschen beschäftigt ist«, begründete Michael Niebler, einer der drei Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), seine Weigerung.

Niebler erhielt im August von seinem Arbeitgeber eine Ermahnung in der Angelegenheit. Doch er klagte gegen die Sanktionierung und bekam dabei von seiner Gewerkschaft Verdi Rechtsschutz.

Nachdem er und seine Kollegen dies im Februar angekündigt hatten, weigerte Niebler sich ab Mai, eine Tram mit Reklame für die Truppe zu fahren. Er informierte auch die Fahrgäste über Lautsprecher darüber. Er konnte dann auch in eine werbefreie Bahn wechseln. Die MVG warf ihm daraufhin Verstöße gegen seinen Arbeitsvertrag vor – unter anderem, weil es durch den Fahrer*innenwechsel Verspätungen von wenigen Minuten gab.

Am 22. Januar wird vor dem Münchner Arbeitsgericht erstmals darüber verhandelt, ob Niebler mit seiner Gewissensentscheidung gegen das Arbeitsgesetz verstoßen hat. Der Rechtsschutz des DGB verneint das und verweist auf das Grundgesetz, das Gewissensentscheidungen schützt und hier Grenzen für das Direk­tions­recht des Arbeitgebers sieht.

Der Ausgang des Verfahrens wird auch über München hinaus Beachtung finden. Denn die anti­milita­ris­tischen Tramfahrer sind mittlerweile zu einem Symbol für den Widerstand gegen die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft geworden, zumal sie ihren Protest öffentlich gemacht haben und mit ihren Namen dafür einstehen.

Ihre Petition »Sagt mit uns Nein zur Bundeswehrtram« ist inzwischen von rund 4500 Menschen unterzeichnet worden. Darin begründen die Fahrer ihr Handeln. »Bereits der Slogan der Werbung, ›Mach, was wirklich zählt‹, würdigt uns herab. Was wir machen, nämlich Trambahnfahren, zählt also nicht beziehungsweise nicht wirklich? Das trifft nicht nur uns, sondern alle Arbeitenden«, monieren sie. Mit solch einer »Beleidigung« Arbeitender auch noch »durch die Straßen zu fahren«, könne man nicht von ihnen erwarten, schreiben sie. Und weiter: »Metaller bauen keine Panzer! Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät! Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram! Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter!«

Bisher sind keine weiteren Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter*innen von Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs auf ähnliche Weise gegen die allgegenwärtige Reklame fürs Militär protestieren.

Peter Nowak

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