Das Magazin Cilip zeigt, wie man Repression und Staatsgewalt ohne Phrasendrescherei und Moralisieren kritisieren kann, was heute nötiger denn je ist

Wozu ein Informationsdienst zur Polizeientwicklung im Jahr 2019?

Eine Publikation wie die Cilip ist also auch heute nötiger denn je. Umso mehr, weil es in der Politik es kaum Bündnispartner für eine grundlegende Polizeikritik gibt.

Im Vorfeld des 30ten Jahrestag des Mauerfalls heißt es immer, dass damals die Freiheit über die Diktatur gesiegt hat. Kaum erwähnt wird, dass es in der BRD eine lange Geschichte von Grundrechtseinschränkungen, aber auch einen langen Kampf dagegen gab. Das Magazin Cilip mit dem Untertitel „Bürgerrechte und Polizei“ ist ein Archiv von vier Jahrzehnten Kampf gegen Gesetzeseinschränkungen und gegen Polizeigewalt. Das aktuelle Heft 118/119 vom Juni 2019 ist gleichzeitig auch eine Ausgabe zum 40ten Jubiläum.Im März 1978 war die Nullnummer von Cilip erschienen. Die Texte wurden damals noch mit der Schreibmaschine abgetippt. Wenn sich heute auch das Erscheinungsbild stark verändert hat, so haben die im Laufe der Jahrzehnte wechselnden Autoren doch ….

…..an den Inhalten festgehalten. „Wozu ein Informationsdienst zur Polizeientwicklung?“ lautete die Überschrift eines Artikels in der ersten Ausgabe. Dort finden man eine sehr präzise Analyse über die Veränderung bei der Polizeiarbeit, die 40 Jahre später nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.

Viele Zeichen deuten aber darauf hin, dass die liberal-rechtsstaatlichen Demokratien durch ihre eigenen Verfahrensweisen, durch die Tendenzen der Konzentration und Zentralisation insbesondere, einschließlich der damit einhergehenden Bürokratisierung gefährdet werden. Viele Zeichen deuten auch darauf hin, dass der Gewaltapparat im Inneren, sprich: die Polizei- und Informationsdienst mehr als je zuvor zu zentralen Steuerungsagenturen einer exekutiv definierten Stabilität werden. Besteht auch nur die Möglichkeit, dass diese Beobachtungen nicht ganz falsch sind, dann erscheint es dringend erforderlich, die öffentlich zugangliche Information über Polizei- und Polizei-Entwicklung zu vergrößern und zu verbreitern, um damit die Debatte über den Stellenwert und die Wirkungsweise der Polizei wach zu halten.

Aus der Nullnummer von Cilip aus dem Jahr 1978

Vorbeugende Verbrechensbekämpfung wurde neues Leitziel

Die Zeitschrift wurde in einer Zeit gegründet, als die vorbeugende Verbrechensbekämpfung zum neuen Leitziel der Polizei geworden war. Wie der Politologe Norbert Pütter in seinem einführenden Artikel darlegt, ist damit der Ausbau von verdeckten Polizeimethoden und der länderübergreifende Austausch von Daten von Millionen Menschen verbunden, die irgendwann in Polizeidateien gelandet sind. Die Cilip-Gründer hätten sich 1978 nicht ausmalen können, wie rasant sich durch die technologische Entwicklung begünstigt, der Aufbau dieser Dateien entwickeln würde.

Der Kriminologe Tobias Singelnstein befasst sich in einem Artikel mit dem Wandel des Sicherheitsbegriffs in der Polizeiarbeit. Nicht mehr die faktisch sinkende Kriminalitätszahlen, sondern das subjektive Sicherheitsgefühl von Teilen der Bevölkerung werden dort zur Grundlage genommen.

Mit dieser neuen Bedeutung des Subjektiven verändern sich Rationalität und Praxis im Feld der Inneren Sicherheit kontinuierlich und recht grundlegend. … Die Idee ist nicht mehr, dass es einzelne problematische Sachverhalte gibt, die bearbeitet werden müssen und auf deren Konkretisierung man wartet. Innere Sicherheit wird stattdessen zu einer permanenten Praxis, die potentielle Probleme möglichst frühzeitig und umfassend bearbeiten soll.

Tobias Singelnstein

Eine materialistische Analyse der Repression und des strafenden Staates

Einen wichtigen theoretischen Beitrag liefert in der Cilip-Ausgabe die Soziologin Helga Cremer-Schäfer). Sie untersucht mit den theoretischen Werkzeugen des Gefängniskritikers Heinz Steinert und des Marxisten Louis Althusser, wie sich die Repression und Staatsgewalt mit den unterschiedlichen Regulationsformen des Kapitalismus verändern.

Im VSA-Verlag hat Karl Reitter im letzten Jahr Texte des früh verstorbenen Soziologen unter dem Titel „Heinz Steinert und die Widerständigkeit seines Denkens“ herausgegeben. Dort wird auch auf seinen Ansatz, den Kampf für die Abschaffung von Gefängnissen, eingegangen, der für viele Menschen aktuell sicher nicht auf Zustimmung stoßen dürfte. Das liegt allerdings auch daran, dass der Abolitionismus kaum bekannt ist. Mit ihren kurzen Beitrag leistet Cremer-Schäfer einen wichtigen Beitrag gegen eine auch in Teilen der anarchistischen Szene virulente Tendenz, die Repression zum Hauptgegner zu erklären, aber bei einer moralischen Kritik stehen zu bleiben und Polizei und Justiz zum Feindbild zu erklären. Dabei wird oft vergessen, dass Repression eben nicht in erster Linie mit der Brutalität und Boshaftigkeit von Polizei und Justiz erklärt werden kann.

Es wäre sinnvoll, den materialistischen Ansatz von Helga Cremer-Schäfer auch die Untersuchung der Repression in der DDR zu nutzen. Da wird immer mantrahaft betont, man könne die Repression in der BRD und der DDR nicht vergleichen. Doch selten werden die unterschiedlichen Phasen und Zwecke der Repression in beiden deutschen Staaten sowie generell in den unterschiedlichen Systemen untersucht. Dient sie in den kapitalistischen Ländern in letzter Konsequenz dem Schutz der Klassengesellschaft mit wichtigen Modifikationen im Laufe der Jahrzehnte, so hatte die Repression in der DDR den Zweck, eine Gesellschaft zu stabilisieren, die eine poststalinistisch geprägte Bürokratenschicht für Sozialismus hielt.

Doch viele Kritiker der DDR-Repression, die die bürgerliche Freiheit hochhalten, wollen über die Zwecke der Repression nichts wissen. Das wird deutlich, wenn der in Leipzig promovierte und heute in Münster lehrende Religionssoziologe Detlef Pollack in der Wochenzeitung Freitag noch in die Mottenkiste des Kalten Krieges greift:

Doch es war die Geschichte, die uns von einem Tag auf den anderen in ein politisch, wirtschaftlich und kulturell florierendes Land versetzt hat, in dem zu leben sich ein Großteil der Menschen auf der ganzen Welt wünschen würde.

Detlef Pollack

Ihm und vielen anderen, würde wohl auch eine regelmäßiges Abonnement der Cilip kaum von davon überzeugen, dass sie selber Ideologie als notwendig falsches Bewusstsein verbreiten. Sie erkennen weder, dass auch jeder bürgerliche Staat notwendigerweise auch Repression beinhaltet, noch das auch ein nichtstalinistischer Sozialismus auf Elemente des Zwangs und der Unterdrückung nicht verzichten kann. Das zeigte sich vor über 100 Jahren, als die Anhänger der Rätegesellschaft, darunter der grundsätzliche Staatsgegner und Anarchist Gustav Landauer, durchaus bestimmte Elemente von Zwang und Zensur zur Niederhaltung der alten Gesellschaft für notwendig hielten. Auch damals schrien die Anhänger der alten Gesellschaft über roten oder rotschwarzen Terror, beschworen die Freiheit und sahen kein Problem damit, unter den Räteanhängern ein Blutbad anzurichten.

So finden auch viele Bürgerrechtler, die in der DDR mit Recht jede Form von Unterdrückung verurteilten, wenig dabei, wenn aktuell in Deutschland Demonstrationen eingekesselt oder eine linke Internetplattform wie Indymedia-Linksunten mittels Vereinsrecht verboten wird. Das sind alles Themen, die in den über 30 Aufsätzen der aktuellen Cilip behandelt werden.

Erfolgreiche Kampagnen und Reformschritte

Ein Pluspunkt dabei besteht darin, dass neben Juristen und Wissenschaftlern auch politische Aktivisten zu Wort kommen. So befassen sich Mitglieder außerparlamentarischen Gruppe Andere Zustände ermöglichen mit dem inszenierten staatlichen Ausnahmezustand anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg 2017. Die Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt berichtet über die Probleme, aber auch die Erfolge ihrer Arbeit. Sie beziehen sich in ihrer Arbeit auf die Erfahrungen von Migranten im Umgang mit der Polizei. Die Kampagne benennt auch konkrete Reformschritte wie unabhängige Beschwerdestellen über und unabhängige Dokumentation von rassistischer Gewalt Polizeigewalt.

Von einem erfolgreichen Widerstand gegen rassistische Ausgrenzung berichtet die Migrationsforscherin Lisa Riedner. Die Münchner Behörden und Polizei versuchten mit medialer Begleitung im Jahr 2013 Arbeitsmigranten aus Bulgarien, die in der bayerischen Hauptstadt Arbeit suchten, zu kriminalisieren. Betroffene konnten sich mit Unterstützung von Gewerkschaften und antirassistischen Gruppen dagegen wehren.

Es wäre natürlich zu hoffen, dass Cilip sich überflüssig macht, weil es die die dort dokumentierten und beschriebenen Fälle von Repression nicht mehr gibt. Aber das wäre natürlich eine naive Vorstellung. Wie auch juristisch erkämpfte Rechte immer wieder von der Polizei infrage gestellt werden, zeigt die Beschlagnahme eines Smartphones vor einigen Wochen in Kassel. Eine Frau hatte bei einer Demonstration Aufnahmen von der Polizei im Einsatz gemacht und sah sich dazu nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 rechtlich auf der sicheren Seite. Damals wollte die Polizei der Initiative „Bürger beobachten Polizei und Justiz“ Aufnahmen ohne Genehmigung der abgebildeten Polizisten mit dem Verweis auf Kunsturhebergesetz (KUG) untersagen.

Die Karlsruher Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass das KUG nicht schon das bloße Filmen verbiete und eine unbefugte Verbreitung der Aufnahmen nicht einfach unterstellt werden darf. Die Aufnahme könnte auch „zur Beweissicherung mit Blick auf etwaige Rechtsstreitigkeiten“ erfolgt sein, so die Richter. Nun hat die Polizei moniert, dass mit dem beschlagnahmen Smartphone nicht nur Bilder, sondern auch Tonaufnahmen gemacht und verbreitet werden könnten. Jetzt müssen erneute Gerichte entscheiden – und so bleibt wieder einmal ein Unsicherheitsfaktor, der viele zurückschrecken lässt, Polizeieinsätze zu dokumentieren, wenn dann die Beschlagnahme von Smartphones droht.

Wenn Eigentümer entscheiden, wann Informationen relevant sind

Eine weitere Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit, die wenig Öffentlichkeit bekam, ist das Urteil gegen die Schweizer Journalistin Jana Avanzini. Sie wurde zu einem Schweizer Gericht zu einer Geldstrafe von 5000 Franken und der Übernahme der Gerichtskosten wegen Hausfriedensbruch verurteilt, weil sie 2016 über die Besetzung einer leerstehende Villa in Luzern berichtete und diese dazu natürlich auch betreten hatte.

Angezeigt hatte sie der dänische Immobilienhändler Jörgen Bodum, der in der Schweiz bekannt und berüchtigt ist. Ein Vorwurf lautete, dass er die von ihm gekauften Immobilien vernachlässigt, damit sie abgerissen und die Grundstücke teuer verwertet werden können. Um diesen Vorwurf zu untersuchen, der auch von den Besetzern des Gebäudes in Luzern erhoben wurde, hatte die Journalistin das Haus betreten. Doch die Richter gaben dem Klägeranwalt Recht, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht so groß gewesen sei, dass dies eine Straftat, in dem Fall den Hausfriedensbruch, rechtfertige. Die Richter gaben also einem Eigentümer Recht, der verhindern will, dass Vorwürfe gegen ihn untersucht werden. Ein solcher Eingriff in die Medienfreiheit hätte auch über die Schweiz hinaus, wo Bodum mit dem Schmähpreis belegt wurde, mehr Aufmerksamkeit verdient.

In der Politik wenig Bündnispartner für Polizeikritik

Eine Publikation wie die Cilip ist also auch heute nötiger denn je. Umso mehr, weil es in der Politik es kaum Bündnispartner für eine grundlegende Polizeikritik gibt. Wie viel den einst polizeikritischen Grünen am reibungslosen Funktionieren der Ermittlungsapparate liegt, zeigte sich erst kürzlich in Niedersachsen. Dort war einem LKA-Beamten eine Tasche mit als geheim deklarierten Unterlagen aus dem Auto gestohlen worden. Darunter waren Dokumente über den Einsatz von V-Leuten in der Islamistenszene. Das sei jetzt der zweite Datenskandal bei den niedersächsischen Sicherheitsbehörden innerhalb eines Jahres. Ein so fahrlässiger Umgang mit vertraulichen Daten ist für V-Leute lebensgefährlich, kritisierte die Grünen-Innenpolitikerin Julia Willie Hamburg das Innenministerium.

Damit verknüpfte sie den Diebstahl der Aktentasche mit der unfreiwilligen Aufdeckung eines V-Mannes in der linken Szene im Herbst 2018. Auf ein Auskunftsersuchen einer linken Aktivistin hatte der Geheimdienst Informationen übermittelt und das vorherige Aussortieren vergessen. Dadurch erhielt der Anwalt der Aktivistin Einblick in sensible Passagen, die Rückschlüsse auf den Spitzel ermöglichten. Behördenchefin Maren Brandenburger musste zurücktreten.

Damit stellen die Grünen auch den vielkritisierten Einsatz von V-Leuten in der Linkenszene nicht mehr in Frage, sondern skandalisieren die unbeabsichtigte Aufdeckung. Bei der Cilip-Redaktion kann man sich sicher sein, dass doch die Sektkorken knallen werden, wenn wieder einmal V-Leute von der Polizei selbst enttarnt werden. Daher ist auch 2019 ein Informationsdienst zur Polizeientwicklung noch immer nötig.

Peter Nowak