Wirtschaftsspionage verdrängt linke und rechte Gewalt

Die Zahl der dem Linksextremismus zugerechneten Gewalttaten ist nach dem Verfassungsschutzbericht stark angestiegen
Der am 21. Juni in Berlin vorgestellte Verfassungsschutzbericht 2009 erhebt den Kampf gegen die Wirtschaftsspionage zu einem neuen Schwerpunkt. Durch verstärkten Datenaustausch und die Nutzung des Internet steige das Risiko, ausspioniert zu werden, erheblich. Diese Gefahr werde von vielen Firmen noch unterschätzt, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der den aktuellen VS-Bericht gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm der Öffentlichkeit präsentierte.

In dem Bericht wird auf zwei Länder besonders eingegangen: „Die Bundesrepublik Deutschland ist wegen ihrer geopolitischen Lage, ihrer wichtigen Rolle in EU und NATO sowie als Standort zahlreicher Unternehmen der Spitzentechnologie für fremde Nachrichtendienste sehr attraktiv. Ihre offene und pluralistische Gesellschaft erleichtert den Nachrichtendiensten die Informationsbeschaffung. Hauptträger der Spionageaktivitäten in Deutschland sind derzeit die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Darüber hinaus sind Länder des Nahen, Mittleren und Fernen Ostens sowie Nordafrikas zu nennen.“

Der Duisburger Politikwissenschaftler Thomas Heberer hatte allerdings in der letzten Woche anlässlich der Vorstellung der von ihm mit erarbeiteten Studie Die Chinaberichterstattung in den deutschen Medien die besondere Fokussierung auf China kritisiert und darauf verwiesen, dass von Wirtschaftsspionage von Seiten der USA viel weniger gesprochen wird, obwohl die wesentlich größere Ausmaße habe (Beispiel Echelon).

Auch dem Themenfeld Islamismus ist im VS-Bericht ein eigenes Kapitel gewidmet. Danach ist die Zahl der Islamisten in Deutschland im Jahr von 34.720 im Jahr 2008 auf 36.270 im Jahr 2009 gestiegen. Ca. 200 „Menschen mit Deutschlandbezug“ sollen sich in den letzten Jahren in islamistischen Ausbildungscamps aufgehalten haben.

Rechte und linke Gewalt

Wer die Debatten der letzten Wochen verfolgt hat, wird auch über die VS-Erkenntnisse im Bereich des sogenannten Rechts- und Linksextremismus wenig überrascht sein. Danach war im letzten Jahr die Zahl von Straftaten mit rechter Motivation mit 18.750 – davon 13.280 „Propagandataten“ – viermal so hoch wie die 4.735 Straftaten mit linker Motivation. Bei den erfassten Gewalttaten mit rechter Motivation wurde 2009 ein Rückgang von 1.040 auf 890 konstatiert, während die linksmotivierten Gewalttaten im Berichtszeitraum von 700 auf 1.115 um über 50 Prozent gestiegen seien.

Hervorgehoben wird, dass nicht nur die „Zahl der Gewalttaten mit zu vermutendem linksextremistischen Hintergrund mit 1.096 registrierten Delikten gegenüber dem Vorjahr (2008: 701) deutlich gestiegen“ sei, zu beobachten sei auch „eine in ihrer Aggressivität deutlich zunehmende verbale Militanz“. Während die Zahl der Rechtsextremen zurückgehe, steige die der Linksextremen, zu denen auch Parteimitglieder der Linken gezählt werden, z.B. die Mitglieder der Kommunistischen Plattform (Verfassungsschutz wird die Linkspartei weiter beobachten).

Der Innenminister bezeichnete den Verfassungsschutz als „Frühwarnsystem“. Man werde dem Verhalten der Linksextremisten „entschlossen entgegentreten“. Dabei müsse man stärker darauf achten, „die Leitfiguren der Szene zu identifizieren, Kommunikationswege aufzudecken und das daraus erwachsende Gewaltpotenzial perspektivisch zu bewerten“.

Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei kritisiert diese Zuordnung und plädiert mit Verweis auf die Ergebnisse einer Kleinen Anfrage im Bundestag für eine differenzierte Betrachtung der Statistiken über linke Gewalt: „Trotz des Kampagnencharakters der Warnungen vor einem Anstieg ‚linker‘ Straftaten gibt es keinerlei verbindliche Statistik, die diesen Anstieg belegt. Stattdessen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Statistiken, die miteinander nicht kombinierbar sind“, so Jelpke.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147867

Peter Nowak

Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen

Bundesgerichtshof erklärt BKA-Überwachung von drei Libertad-Aktivisten für illegal

Der Bundesgerichtshof hat eine BKA-Überwachung von drei Aktivisten der linken Solidaritätsorganisation Libertad für illegal erklärt. Der Beschluss ist schon Anfang März gefallen, aber erst jetzt den Klägern und ihren Anwälten zugestellt worden.

Im Jahr 2001 waren die drei politischen Linksaktivisten vom BKA verdächtigt worden, Mitglieder der Militanten Gruppe (mg) zu sein. In einem Dossier des Verfassungsschutzes wurde der Verdacht damit begründet, dass sich Libertad gegen Kriegseinsätze und für politische Gefangene einsetzt, alles Themen, die auch bei den Zielen der mg eine Rolle spielten. Mit einem umfangreichen Überwachungsprogramm sollten die Beweise für die mg-Mitgliedschaft der Verdächtigten gesammelt werden.

Über ein Dutzend Telefonanschlüsse wurden abgehört, E-Mails wurden gelesen und die Internetnutzung ausgewertet. Auf die Haustüren waren hochauflösende Videokameras gerichtet, zeitweise wurden die drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet. Das BKA verwanzte Autos und erstellte aus Peilsendern und den Funkzellendaten von Mobiltelefonen Bewegungsprofile. Die Maßnahmen endeten offiziell 2006. Libertad-Sprecher Hans-Peter Kartenberg erklärte gegenüber Telepolis, dass aus den Akten der Beschuldigten hervorgeht, dass die Bewachungsmaßnahmen auch danach fortgesetzt wurden. Im Jahr 2008 waren die Ermittlungen gegen die Beschuldigten aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Der BGH hat mit seinem Beschluss nun den Ermittlungsbehörden Grenzen gesetzt. „Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht … nicht bestand“, heißt es zur Begründung. „Den Ausführungen des Verfassungsschutzes lässt sich zwar entnehmen, dass die früheren Beschuldigten dem politisch linken Spektrum zuzuordnen sind und sich mit Themenbereichen befasst haben… Dabei handelt es sich jedoch mit der Problematik der Entschädigung von Zwangsarbeitern und Ähnlichem um eher allgemeine, zur damaligen Zeit auch verstärkt in der öffentlichen Diskussion befindliche und nicht derart spezielle Themen, dass hieraus nähere Rückschlüsse auf die Personen der früheren Beschuldigten gezogen werden können“, pointieren die Richter ihre Kritik.

Rüge für Ermittlungsrichter

Die Begründung enthält auch eine Rüge an den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Ulrich Hebenstreit, der die Überwachung gegen die Libertad-Mitglieder genehmigt hat.

„Die (…) eigenständige Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen durch den Ermittlungsrichter muss allerdings in der Praxis häufig unter großem Zeitdruck durchgeführt werden; der Akteninhalt ist oft umfangreich. Die Erfüllung seiner Funktion als Kontrollorgan der Ermittlungsbehörden (…) wird deshalb nicht unerheblich erschwert und verzögert, wenn der Ermittlungsrichter nicht annehmen kann, dass die Beweislage, soweit sie für die Entscheidung relevant ist, in den Antragsschriften ohne erhebliche Lücken dargetan ist“, moniert der BGH.

Peter Nowak

Pazifisten an der Front

Pazifisten an der Front
ANTIMILITARISMUS Bei der Friedensgesellschaft wird scharf geschossen: Landesverband und Bundesvorstand streiten sich um den juristischen Umgang mit einem satirischen Flugblatt

Der Landesverband der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) wirft seinem Bundesvorstand Denunziation vor. Der Bundesvorsitzende der ältesten friedenspolitischen Organisation Deutschlands, Jürgen Grässlin, hat die Namen von drei Berliner DFG-VK-Mitgliedern sowie ein internes Schreiben an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, nachdem diese die Herausgabe der Daten verlangt hatte. „Die Übermittlung der Namen geschah in vollem Wissen, dass den Betroffenen nun mit hoher Wahrscheinlichkei Hausdurchsuchungen bevorstehen und ein Ermittlungsverfahren wegen ihrer politischen Aktivitäten droht“, so der Landesverband Berlin-Brandenburg in einer Stellungnahme.

Der Grund sind Ermittlungen wegen eines satirisch gemeinten Aufrufs der DFG-VK Berlin-Brandenburg, der unter dem doppeldeutigen Motto „Feste feiern, wenn sie fallen“ zum Schampus-Saufen aufruft, wenn ein Bundeswehrsoldat beim Afghanistan-Einsatz ums Leben kommt (siehe Interview unten). Die im April beendete Aktion hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt und juristische Ermittlungen nach sich gezogen. Mehrere von Bundeswehrverbänden angestrengte Klagen wegen Beleidigung waren zwar bereits im vorigen Jahr eingestellt worden. Doch das Berliner Landeskriminalamt ermittelt weiter.

Im April waren in Berlin drei Buchläden, die Büroräume eines Internetproviders und Privatwohnungen auf der Suche nach den Verantwortlichen der Aufrufe durchsucht worden. Weil die Ermittlungsbehörden keinen Hinweis auf die Urheber der satirischen Aufrufe gefunden haben, wandten sie sich an den DFG-VK-Bundesvorsitzenden – mit Erfolg.

„Als BSK waren wir uns einig, dass wir den Ermittlungsbehörden keinen Vorwand für eine Hausdurchsuchung in der Bundesgeschäftsstelle mit der Beschlagnahme aller Computer und weiterer Unterlagen geben dürfen“, begründete der Bundessprecher Jürgen Grässlin gegenüber der taz die Datenweitergabe. „Die Personendaten unserer mehr als 4.000 Mitglieder sowie die weiteren Unterlagen, wie Brief- und Mailwechsel, Protokolle all unserer Aktivitäten, gehen die Staatsanwaltschaft absolut nichts an.“ Zudem verstehe sich die DFG-VK nicht als Untergrundorganisation, die mit subversiven Mitteln gegen die Staatsmacht angeht. „Wir bekennen uns bei all unseren Aktionen mit unserem Namen zu unseren Taten“, so Grässlin.

Hinter dem Streit stehen politische Gegensätze. Während sich viele DFG-VK-Mitglieder in der Friedensbewegung der 80er-Jahre politisierten und heute vor allem bei der Organisierung von Ostermärschen gegen Atomraketen und als Kritische AktionärInnen von Rüstungsbetrieben engagieren, sorgten im Landesverband Berlin-Brandenburg jüngere AntimilitaristInnen mit provokativen Aktionen auch verbandsintern öfter für Unmut. So wurde das Plakat „Schritt zur Abrüstung“ mit dem Sarg eines getöteten Soldaten auch von DFG-VK-Mitgliedern als menschenverachtend kritisiert.

Die Weiterleitung der Namen hat die Krise zugespitzt. Der Landesverband Berlin-Brandenburg will vorerst keine Informationen über geplante Aktivitäten mehr an die Bundesebene weiterleiten. Man plane aber keinen Austritt aus dem Verband, sagte ein Landesverbandsmitglied der taz.

 http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F05%2F14%2Fa0194&cHash=c53e000247

Peter Nowak

Antimilitaristen angeschwärzt?

DFG-VK-Bundessprecher gibt Namen an Staatsanwaltschaft weiter
Gegen Mitglieder der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wie jetzt bekannt wurde, hat ein Spitzenfunktionär der Organisation mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet.

 Bei der DFG-VK wird zur Zeit heftig gestritten. Der Landesverband Berlin-Brandenburg der ältesten deutschen Friedensorganisation wirft dem Bundessprecherkreis (BSK) Denunziation vor. Bundesvorstandsmitglied Jürgen Grässlin habe die Namen von drei Berliner DFG-VK-Mitgliedern sowie ein internes Schreiben an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, nachdem sie per Fax die Herausgabe dieser Daten verlangt hatte, so der Vorwurf.

Der Grund sind Ermittlungen wegen eines satirischen Aufrufs der DFG-VK Berlin-Brandenburg. Unter dem Motto »Feste feiern, wie sie fallen« hat der Landesverband zum Schampus-Saufen aufgerufen, wenn ein Bundeswehrsoldat beim Afghanistan-Einsatz ums Leben kommt. Die innerhalb der Organisation umstrittene, Ende April 2010 beendete Aktion sorgte bundesweit für große Aufmerksamkeit und zog juristische Ermittlungen nach sich. Mehrere angestrengte Klagen wegen Beleidigung und übler Nachrede wurden im vergangenen Jahr eingestellt. Doch das Berliner Landeskriminalamt ermittelt weiter, weil die Flyer zu der Aktion ihrer Ansicht nach geeignet seien, »den im Ausland stationierten Soldaten der Bundeswehr ein Lebensrecht abzusprechen«. Außerdem werde durch den Aufruf zum Feiern das Sicherheitsgefühl der Bundeswehrangehörigen und deren Familien stark beeinflusst.

Im April waren in Berlin mehrere Buchläden, die Büroräume eines Internetproviders und Privatwohnungen erfolglos nach Hinweisen auf die Verantwortlichen der inkriminierten Flyer durchsucht worden. Nachdem die Behörden nicht fündig geworden sind, wandten sie sich mit Erfolg an den DFG-VK-Bundessprecher.

»Als BSK waren wir uns einig, dass wir den Ermittlungsbehörden keinen Vorwand für eine Hausdurchsuchung in der Bundesgeschäftsstelle mit der Beschlagnahme aller Computer und weiterer Unterlagen geben dürfen«, begründet Jürgen Grässlin auf ND-Nachfrage die Datenweitergabe. Zudem verstehe sich die DFG-VK nicht als Untergrundorganisation, die mit subversiven Mitteln gegen die Staatsmacht angeht. »Wir bekennen uns bei all unseren Aktionen mit unserem Namen zu unseren Taten und stehen oft genug auch vor Gericht zu den sich für uns ergebenden Folgen«, so Grässlin.

Der politische Geschäftsführer der Organisation, Monty Schädel, der verbandsintern gegen die Weitergabe der Daten opponierte, kritisierte gegenüber ND seine Mitstreiter: »Ich bin entsetzt über dieses unsolidarische Vorgehen, auch wenn ich mir selbst vorwerfen muss, nicht in allen Phasen des Ablaufs energisch und aufmerksam genug gegen dieses Vorgehen eingeschritten zu sein.« Er wirft dem BSK vor, die Daten übergeben zu haben, obwohl lediglich ein Fax, aber kein rechtsverbindliches Anschreiben der Staatsanwaltschaft vorlag. Zudem sei ein Termin mit dem Landesverband Berlin-Brandenburg, auf dem über einen gemeinsamen Umgang mit den Ermittlungen beraten werden sollte, ignoriert worden.

Nach der Datenübergabe hat der Landesverband beschlossen, vorerst keine Informationen über geplante Aktivitäten mehr an die Bundesebene weiterzuleiten. Man sei allerdings weiterhin an einer handlungs- und bündnisfähigen DFG-VK interessiert und plane daher keinen Austritt aus dem Verband, so die Berliner Antimilitaristen. Viel werde jetzt von den Reaktionen des Bundessprecherkreises abhängen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/170885.antimilitaristen-angeschwaerzt.html

Peter Nowak

Antifaschist im Visier von Polizei und Nazis

 

Die Polizei durchsuchte am 27. April die Wohnung eines aktiven Antifaschisten in Königs Wusterhausen bei Berlin. Dabei beschlagnahmten die Beamten ein Handy, zahlreiche linke Broschüren sowie verschiedene Plakate und Aufkleber mit antifaschistischen Motiven. Der Antifaschist wurde im November 2009 in der Nähe der von Rechten besuchten Kneipe »Zum Henker« in Berlin-Schöneweide von Neonazis zusammengeschlagen und schwer verletzt. Die Polizei wirft ihm vor, zusammen mit weiteren Unbekannten zuvor einen Angriff auf die Kneipe verübt zu haben und ermittelt wegen Landfriedensbruch. Ein weiterer Grund für die Hausdurchsuchung war das Verkleben eines antifaschistischen Aufklebers, in dem die Polizei einen Aufruf zu Straftaten sieht. Nach Angaben einer lokalen Antifagruppe steht der von der Hausdurchsuchung betroffene Antifaschist seit Monaten im Visier von Neonazis. So habe es mehrere Farbattacken auf sein Wohnhaus gegeben. Im März 2010 sei das Auto seiner Eltern demoliert worden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/170381.bewegungsmelder.html

Polizei macht Jagd auf „Interim“

Am Donnerstag hat die Polizei die Schwarze-Risse-Buchläden im Mehringhof und der Kastanienallee sowie den Buchladen 021 und den Laden des Antifa-Versand Red Stuff durchsucht. Begründet wurde dies mit der Suche nach aktuellen Ausgaben der autonomen Publikationen Interim und Prisma. Dort sollen, so der Vorwurf der Ermittlungsbehörden, Bastelanleitungen für Molotowcocktails abgedruckt sein. In dem Buchladen Schwarze Risse wurde außerdem nach älteren Ausgaben und der Zeitungen Interim und Radikal gesucht. In allen durchsuchten Läden wurden Computer beschlagnahmt.

Schon am Mittwochnachmittag war der Kreuzberger „Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ M99 ebenfalls wegen der Interim und Prisma durchsucht und der Computer beschlagnahmt worden. Ladeninhaber Hans-Georg Lindenau erklärte der taz: „Das war die 49. Durchsuchung in dem Laden. Die Beamten haben mir die fünfzigste schon angekündigt.“ Sowohl der M99 als auch Schwarze Risse waren bereits in der vergangen Woche gefilzt worden.

www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2010%2F04%2F30%2Fa0223&cHash=34726abb24

Bundeswehr durch Satireflyer bedroht?

Berliner LKA durchsucht Räume antimilitaristischer Gruppen
„Feste feiern, wie sie fallen“, lautet die Überschrift. Darunter findet man eine männliche Person in Bundeswehruniform und Tiermaske. In seinem Rücken ist unverkennbar das Ehrenmal für die gefallenen Soldaten zu erkennen. Diese von antimilitaristischen Gruppen produzierten Satireflyer haben in den vergangenen Tagen zu zwei Polizeirazzien in Berlin geführt.

Letzte Woche war der Buchladen Schwarze Risse und am letzten Montag ein Internetserver betroffen. Dort wurde neben den Serverräumen auch die Privatwohnung eines Mitarbeiters durchsucht. Während die schon beschlagnahmten Computer im Serverraum auf Beschluss der Staatsanwaltschaft wieder zurückgegeben wurden, ohne dass Daten kopiert wurden, beschlagnahmten Beamte in der Wohnung zwei Computer.

Das Berliner LKA begründete die Suche nach den Verantwortlichen für den Flyer mit der Verletzung des Sicherheitsgefühls der Bundeswehrsoldaten im Ausland und ihrer Angehörigen. Die Flyer seien geeignet, „den im Ausland stationierten Soldaten der Bundeswehr ein Lebensrecht abzusprechen und durch den Aufruf zum Feiern auch das Sicherheitsgefühl der Bundeswehrangehörigen und deren Familien stark zu beeinflussen“.

Der politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Monty Schädel hingegen sieht im Gespräch mit Telepolis die Razzien im Zusammenhang mit der verstärkten Debatte über den Afghanistan-Einsatz nach dem Tod von Bundeswehrsoldaten:

„Es ist ein Skandal, dass Kritiker des Kriegseinsatzes mit staatlicher Repression konfrontiert werden, während gleichzeitig die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen den für das ‚Kundus-Bombardement‘ verantwortlichen Oberst Klein eingestellt werden.“

Er verweist darauf, dass die Satireaktion durch die antimilitaristischen Gruppen bereits beendet war und schon vor Monaten mehrere von Bundeswehrverbänden angestrengte Klagen gegen den Satireflyer eingestellt worden sind. Deswegen sieht Schädel in den jüngsten Razzien den Versuch, antimilitaristische Zusammenhänge auszuforschen.

Auch liberale Kolumnisten warnen davor, dass Kriegsgegner mit der steigenden Zahl gefallener deutscher Soldaten verstärkt unter Druck gesetzt werden könnten. So sagte etwa der konservative Bundeswehr-Professor Michael Wolfssohn, dass Kriegskritiker unfreiwillig das Geschäft der Taliban betreiben könnten, weil diese Opposition in den Heimatländern der Soldaten als Argumente für ihren Widerstand verwenden könnten.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147518

Peter Nowak

Wegen spätrömischer Tendenz vor dem Kadi?

Manchmal schreibt der Amtsschimmel die besten Aprilscherze
Am 1.April sind Erwerbslose aus Darmstadt zur Kriminalpolizei vorgeladen. Den Aktivisten der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Sie hatten am 3. März als Römer verkleidet die Darmstädter FDP-Geschäftsstelle aufgesucht, um spätrömische Tendenz zu spielen. Deshalb hatten sie Tabletts voller Trauben, Häppchen und Champagner dabei, als sie ganz zivilisiert bei der FDP anklingelten.

Doch der Leiter der Geschäftsstelle Gunther Hartel rief die Polizei und stellte Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Für ihn ist die Aktion „Hausfriedensbruch erster Güte“. Die Aktion schilderte er so: „Ich machte die Tür auf und wurde bedrängt. Die haben sich nicht vorgestellt und nicht gesagt, was sie vorhaben.

Dabei hatte der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle nur wenige Tage zuvor eine zu soziale Politik auch gegenüber Erwerbslosen als „spätrömische Dekadenz“ bezeichnet und davor gewarnt. Die Aktivisten wurden dadurch zu ihrer Satireaktion ermutigt.

Humor statt Geschichtsbelehrung

Damit durchbrachen sie auch das oft bierernste Agieren mancher Erwerbslosengruppen, die sich über ihre Diskriminierung beschweren und Westerwelle mangelnde Geschichtskenntnis vorwerfen. So wurde der FDP-Politiker in einer Pressemitteilung des Erwerbslosenforums belehrt: „Das spätrömische Reich ist ganz bestimmt nicht an den Armen zusammen gebrochen, sondern an der Maßlosigkeit der Oberschicht.“

Das mag historisch nicht falsch sein. Die Galinda-Aktivisten aber haben mit ihrer Aktion gezeigt, dass für sie zu einem schönen Leben niedrighängende Trauben als Obst und Wein ebenso gehören wie ein delikates Häppchen. Mag sein, dass der Darmstädter FDP-Politiker mit seiner Anzeige auch Nachahmungsversuche verhindern will. Schließlich hatte Westerwelle ja vor der spätrömischen Dekadenz gewarnt. Die Satireaktion wäre auch für den 1.April prima geeignet. Ob sie an diesem Tag unter dem Schutz der Satire fallen würde und straffrei bleibt? 
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/147361

Peter Nowak

Grenzen der Meinungsfreiheit

Hat sich eine Erlanger Medienwissenschaftlerin der üblen Nachrede schuldig gemacht, als sie nach dem Mord an Marwa El-Sherbini das Polizeiverhalten kritisierte?
Der Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 in den Räumen der Dresdner Justizbehörde von einem Rechtsextremisten, den sie wegen Beleidigung angezeigt hatte, erstochen wurde, wird am 24. März erneut die Gerichte beschäftigen.

Angeklagt ist die Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer, die eine umfangreiche Presseanalyse zur Bluttat erstellt hat und sich in Interview kritisch mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzte. Die hielt den Ehemann der Getöteten zunächst für den Täter und verletzte ihn durch Schüsse. Schiffer hatte in den inkriminierten Interviews den Verdacht geäußert, dieser Fehlschuss könne einen rassistischen Subtext gehabt haben.

Wegen übler Nachrede bekam die Medienwissenschaftlerin einen Strafbefehl von 6.000 Euro. Über ihren Widerspruch wird am Mittwoch vor dem Erlanger Amtsgericht verhandelt. Das Gericht muss entscheiden, ob sich die Medienwissenschaftlerin der üblen Nachrede schuldig gemacht oder ob sie mit dem Interview auf rassistische Strukturen in der Gesellschaft aufmerksam machen wollte.

Schiffers Anwalt Markus Künzel fordert die Einstellung des Verfahrens auch mit der Begründung, die von seiner Mandantin als Medienwissenschaftlerin getätigten Äußerungen stünden unter dem Schutz des Grundgesetzes. Dieser Meinung sind auch Politiker, Wissenschaftler und Publizisten, die in dem Verfahren gegen Schiffer eine Kriminalisierung der Aufklärungsarbeit zum Mordfall El-Sherbini sehen und zur Solidarität mit Frau Schiffer aufrufen.

Hetzerin gegen Deutschland?

Islamgegner wiederum sehen in Schiffer eine Hetzerin gegen Deutschland und monieren besonders, dass die Wissenschaftlerin auch in einem Telefoninterview mit einem iranischen Sender ihre kritische Lesart zur Dresdner Bluttat geäußert zu haben. Schiffer hat danach zahlreiche Hassmails, teilweise auch mit Morddrohungen erhalten.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/147305

Peter Nowak

Akt von Zivilcourage

161 Studierende der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main müssen mit juristischen Verfahren wegen ihrer Aktivitäten im Bildungsstreik rechnen.

Sie gehören zu den 171 Personen, deren Personalien bei der Räumung eines besetzten Unigebäudes am 2. Dezember 2009 festgestellt wurden. Die Universitätsleitung hat die von zahlreichen Studierenden und Wissenschaftlern geforderte Rücknahme der Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch von der Unterzeichnung einer Erklärung abhängig gemacht, in der sich die Betroffenen zur Gewaltlosigkeit am Campus verpflichten sollen. In einem Einschreiben wird auch die Besetzung von Unigebäuden als Gewaltakt bezeichnet.

„Akt von Zivilcourage“ weiterlesen

Verfahren gegen linkes Webportal

Hoher Strafbefehl wegen Prozessberichts
Am kommenden Dienstag verhandelt das Amtsgericht Krefeld gegen eine Redakteurin, die in ihrem Online-Magazin einen Text der Roten Hilfe veröffentlichte.

Die Betreiberin der linken Online-Zeitung »Scharf-Links«, Edith Bartelmus-Scholich, hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 12 000 Euro eingelegt. Er wurde verhängt, weil sie einen Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf beleidigt haben soll. Doch sie hat den inkriminierten Text nicht selbst verfasst. Es handelt sich um einen Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren.

Seit mehreren Monaten wird gegen ihn wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragrafen 129b vor dem OLG Düsseldorf verhandelt. »Wir beobachten das Verfahren regelmäßig und verfassen Prozessberichte, um Öffentlichkeit über das Verfahren herzustellen«, erklärte am Montagabend eine Vertreterin der Roten Hilfe auf einer Informationsveranstaltung im Düsseldorfer DGB-Haus. Die Berichte wurden an linke Publikationen wie »Scharf-Links« geschickt.

In dem Text, der jetzt die Justiz befasst, wurde über einen Verhandlungstag berichtet, in dem gegen den Zeugen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wurde. Der türkische Journalist hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seine Zeugenaussage und erließ nach seiner Weigerung eine sechsmonatige Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den Prozessbeobachtern für Aufregung. Eryüksel war mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert, wo er schwer gefoltert wurde. Als Spätfolge der Folter hat er mittlerweile sein Augenlicht verloren.

Zynisch empfundene Äußerung des Richters

Darum dreht sich auch der inkriminierte Satz in dem Prozessbericht, mit dem sich das Gericht befassen muss. Die Prozessbeobachter schreiben, der zuständige Richter habe nach der Verkündung der Beugehaft erklärt, damit könne Eryükesel trotz seiner Erblindung eine andere Sichtweise bekommen. Während der Richter diese Äußerung vehement bestreitet, haben mehrere Prozessbeobachter, darunter auch ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie, unabhängig voneinander bestätigt, der Richter habe bei der Verhängung der Beugehaft eine von ihnen als zynisch empfundende Äußerung getätigt. An den genauen Wortlaut aber können sie sich nicht mehr erinnern.

»Zu unseren Grundsätzen gehört es, linken Projekten die Möglichkeit zu geben, ihre Erklärungen bei uns zu veröffentlichen«, erklärte Edith Bartelmus-Scholich. Sie sieht in dem Verfahren ein Angriff auf die Pressefreiheit und moniert besonders das Vorgehen des Gerichts. Es habe weder eine Beschwerde über den Bericht noch die Aufforderung zu einer Gegendarstellung gegeben. Stattdessen sei ohne Vorwarnung der hohe Strafbefehl erlassen worden. Für die Online-Redakteurin ist klar, dass sie den Betrag nicht zahlen kann. »Sollte er von dem Krefelder Gericht bestätigt werden, droht mir ersatzweise Haft.«

Mittlerweile läuft ein weiteres Verfahren gegen den presserechtlich Verantwortlichen des »Gefangeneninfos«, einer Publikation, die sich mit Knast und Repression befasst und den Prozessbericht ebenfalls abgedruckt hat.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/164772.verfahren-gegen-linkes-webportal.html

Peter Nowak

Sicherheitscheck abgelehnt

PROTEST FU-Student steht vor Gericht, weil er ein Plakat ohne Impressum getragen haben soll
Ist es strafbar, ein Plakat ohne Impressum vor dem Bauch zu tragen? Mit dieser Frage wird sich das Landgericht Berlin am heutigen Freitag befassen. Dort ist der Politologiestudent Jens Q. angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Verletzung des Pressegesetzes, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vor.

Q. hatte am 5. November 2008 an der Freien Universität (FU) gegen die verschärften Sicherheitsstandards wegen einer Rede von Bundespräsident Horst Köhler im Rahmen der Immatrikulationsfeier für Erstsemester auf dem Campus protestiert. Studierende, aber auch die Datenschutzbeauftragte der FU, Ingrid Pahlsen-Brandt, monierten damals, dass alle ZuhörerInnen der Köhler-Rede ihre Personalien vom Bundespräsidialamt überprüfen lassen mussten. Zudem gab es beim Einlass zwei Sicherheitskontrollen. Als Protest organisierten Studierende eine alternative Immatrikulationsfeier in der Nähe des Hörsaals, in dem Köhler sprach. „Ich hielt ein Mobilisierungsplakat für die Aktion vor die Brust, als ich und drei weitere KommilitonInnen von Polizisten festgenommen wurden“, berichtet Q. der taz.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr hatten neben dem Angeklagten drei StudentInnen als Zeugen ausgesagt, Q. habe bei seiner Festnahme keinen Widerstand geleistet. Der Polizist, der Q. festgenommen hat, erklärte, jener sei seiner Aufforderung, zum Polizeiauto zu gehen, nicht gefolgt. Zudem habe er leichte Verletzungen an der Handinnenfläche davongetragen, als er dem Festgenommenen die Hände auf den Rücken drehte und dieser den Griff lockern wollte. Q. wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein.

„Das Amtsgericht stützte meine Verurteilung lediglich auf die Aussage des Polizisten, obwohl ihm vier Aussagen widersprachen“, kritisiert Q. Er habe den Eindruck gehabt, allein die Festnahme bei den Protesten werde ihm schon als Beweis seiner Schuld ausgelegt. Ein studentisches Unterstützungskomitee ruft für diesen Freitag zur Prozessbeobachtung vor dem Landgericht auf.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F02%2F05%2Fa0064&cHash=bde5535575

PETER NOWAK

 Prozessbeginn:5. Februar, 9 Uhr, Raum 220, Turmstraße 91. Die Beobachtergruppe trifft sich um 8.30 Uhr am Eingang des Gerichts

US-Terrorliste sorgt für Einreiseverbote

Einreiseverweigerungen für Autoren und Künstler in die USA sind keine Seltenheit

Gabriel Kuhn hat mehrere Bücher über die Linke in den USA in Vergangenheit und Gegenwart im Unrast-Verlag und im US-amerikanischen pm-Verlag übersetzt und veröffentlicht. Doch eine für den März bis Mai 2010 terminierte Lesereise in den USA konnte Kuhn nicht antreten.

Mit der Begründung, sein Name stehe auf einer sogenannten No-Fly-List, wurde Kuhn die Einreise in die USA verweigert. Wie in solchen Fällen üblich, wurde dem Autor der Grund für die Visaverweigerung nicht genannt. Er kann nur vermuten, dass er in einem FBI-Verhör liegt, dem er sich bei einem US-Aufenthalt im Jahr 2005 unterziehen musste.

Kuhn ist kein Einzelfall. Nach Angaben von US-Sicherheitsbeamten wurden im letzten Jahr angeblich 19.000 Mal Treffer für Terrorverdächtige erzielt. Wer genau darunter fällt, bleibt ebenso unklar wie die Kriterien, die bei dem Prozedere angewandt werden.

So wurde dem Verleger und ehemaligen SDS-Aktivisten Karl Dietrich Wolff die Einreise in die USA im September 2009 verweigert. Er hatte sich in der Zeit seines studentischen Engagements auch in einem Solidaritätskomitee für die Black Panther-Bewegung engagiert, war allerdings danach mehrmals problemlos in die USA gereist. Auch der Berliner Galerist Thomas Kilpper konnte eine zusammen mit US-Kulturinstitutionen geplante Reise in die USA nicht eintreten, weil ihm das Visum verweigert wurde. Kilpper war in den 80er Jahren in der außerparlamentarischen Linken aktiv. Vielleicht könnte seine im letzten Jahr realisierte Arbeit State of Control ein passender Kommentar dazu sein.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/146997

Peter Nowak

Protest kommt einem Studenten teuer zu stehen

Eine Protestaktion an der Freien Universität (FU) Berlin kommt einem Berliner Studenten teuer zu stehen. Der 21-jährige Politologiestudent Jan Quandt hatte sich am 5. November 2008 an Protesten gegen die offizielle Immatrikulationsfeier der FU beteiligt. Dabei wurden vier Studierende festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt, darunter auch Jan Quandt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegen seine Festnahme gewehrt zu haben. Das Berliner Amtsgericht verurteilte den Studenten daraufhin im vergangenen Jahr u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 450 Euro.

Bei der Verhandlung vor dem Berliner Amtsgericht haben drei Zeugen zugunsten des Angeklagten ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft stützte sich allein auf die Aussage des festnehmenden Polizisten und lehnte eine Einstellung des Verfahrens ab. Am 5. Februar geht der Prozess gegen Jan Quandt vor dem Berliner Landgericht in die zweite Runde. Auch zur Berufungsverhandlung mobilisieren Studierende und Unterstützergruppen. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr vor dem Eingang des Berliner Landgerichts in der Turmstraße 91.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/163951.bildungssplitter.html

Peter Nowak

Freispruch für Radiojournalistin in Kopenhagen

Freispruch für Radiojournalistin in Kopenhagen
 Die Festnahme von zwei Rostocker Rundfunkjournalistinnen, die für den Bundesverband Freier Radios (BFR) vom Klimagipfel Mitte Dezember in Kopenhagen berichtet hatten, könnte ein politisches Nachspiel haben. Am 19. Januar sprach ein Gericht in Kopenhagen eine der beiden Frauen vom Vorwurf frei, einen Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Strafmaß ihrer Kollegin, die die Journalistin vor der Verhaftung schützen wollte, wurde reduziert. Ein von der Staatsanwaltschaft für die Journalistinnen gefordertes fünfjähriges Einreiseverbot nach Dänemark lehnte das Gericht ab.

Falk Schlegel vom BFR begrüßte das Urteil. Es bestätige die internationale Kritik am harten Vorgehen der Polizei gegen die Protestierenden in Kopenhagen und die bereits vom BFR scharf verurteilte massive Einschränkung der Presse- und Kommunikationsfreiheit während des Gipfels. Der Verband fordert deshalb die Verantwortlichen und die dänische Öffentlichkeit auf, das Vorgehen gegen Medienvertreter offiziell zu untersuchen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/163797.bewegungsmelder.html

Peter Nowak