Innerhalb von 30 Tagen soll Banu Büyükavci aus der Bundesrepublik ausreisen. Der Grund: 2020 war sie wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Jetzt wurde ihr Revisionsantrag abgelehnt.

Ärztin von Ausweisung in Türkei bedroht

Die Ärztin wird zurzeit erneut von ihrer Gewerkschaft Verdi unterstützt. Aktive des Verdi-Bezirks Mittelfranken hatten sich schon nach ihrer Verhaftung 2015 für sie eingesetzt, Kolleg*innen solidarisierten sich öffentlich mit ihr. Uli Schneeweiss, Geschäftsführer der Gewerkschaft Verdi in Mittelfranken, der 2020 die Kampagne »Banu bleibt« gestartet hatte, verfasste jetzt eine Petition, in der er die bayerischen Mitglieder des Bundestags und Nürnbergs OB König auffordert, Stellung zum Paragrafen 129b zu nehmen. Dieser »rechtsstaatlich höchst bedenkliche« Paragraf müsse endlich fallen, findet Schneeweiss. An Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) appellierte er in einem weiteren Schreiben, die Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML aufzuheben.

Seit mehr als 20 Jahren lebt die Psychotherapeutin Banu Büyükavci in Deutschland. Und doch drohte ihr bereits zum zweiten Mal die Ausweisung aus der Bundesrepublik. Sie saß sogar drei Jahre in Untersuchungshaft – für legale Tätigkeiten, die das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg jedoch in einem Urteil im Jahr 2020 als »Unterstützung einer terroristischen Vereinigung« im Ausland wertete. Schon damals erhielt sie einen Ausweisungsbescheid, der aber auf Eis gelegt wurde, weil ihr Anwalt gegen das Urteil des OLG in Revision ging.

Der Revisionsantrag wurde indes…

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Umfangreiches 129b- Verfahren gegen Betroffene

U-Haft für türkische Linke

Wolfgang Lettow vom Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« kritisierte das Desinteresse der Öffentlichkeit an dem Verfahren.

Ende Juni mussten drei in Deutschland lebende türkische Linke erneut Untersuchungshaft antreten. Die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, ihr Lebensgefährte Sinan Aydin sowie der gemeinsame Freund Sami Solmaz gehören zu einer Gruppe von zehn Personen, die seit drei Jahren in München vor Gericht stehen. Sie werden beschuldigt, ….

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Im Sinne Erdoğans

Justiz In München läu ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle

Freundlich lächelt Dilay Banu Büyükavci in die Kamera, lockige Haare, gemustertes Halstuch. Es ist eines der wenigen Fotos, die die Öffentlichkeit von ihr kennt. Bis vor kurzem saß die 46-jährige Ärztin noch im Hochsicherheitstrakt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Sie wird beschuldigt, die 1972 gegründete Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) unterstützt zu haben. In einem Café in der Nähe des Klinikums Nürnberg hatte sie sich am 15. April 2015 nach der Arbeit mit Kollegen getroffen, bis dort eine schwer bewaffnete Antiterroreinheit einrückte und sie verhaftete. Am 18. Februar 2018 wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Die Ärztin Susanne Kaiser freut sich, dass ihre Kollegin wieder in der Klinik arbeiten kann. Die Stelle war für Büyükavci frei gehalten worden. Viele Beschäftigte des Klinikums haben sich für Banu eingesetzt. So nennen sie ihre in der Türkei geborene Kollegin, die 2005 für die psychiatrische Facharztausbildung nach Deutschland kam. Kaiser gehört zu denen, die Briefe an Landes- und Bundespolitiker geschrieben haben. „Ich habe
sofort gesagt, Banu und Terrorismus, das passt nicht zusammen“, schildert Kaiserihre erste Reaktion auf die Verhaftung. Daran hat sie bis heute keinen Zweifel.

 Strafe ohne Straftat 

Dabei bedeutet die Freilassung nicht, dass Büyükavci freigesprochen ist. Zusammen mit neun weiteren türkischen Oppositionellen steht sie wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem Münchner Oberlandesgericht. „Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, weil das Gericht die Fluchtgefahr als nicht mehr so hoch ansieht“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Hoffmann. Der Kieler Strafrechtsexperte vertritt im Prozess einen der Angeklagten. Dass die Ärztin ein eigenes Haus besitzt und eine feste Stelle hat, dürfte bei der Einschätzung des Gerichts eine Rolle gespielt haben. Auch in den kommenden Monaten wird Büyükavci im Wochentakt vor Gericht erscheinen müssen, begonnen hat der Prozess im Juni 2016, inzwischen haben mehr als 100 Verhandlungstage stattgefunden. Vorgeworfen wird den zehn türkischen Oppositionellen, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Frankreich verhaftet wurden, die Organisation von Solidaritätskonzerten oder das Sammeln von Spenden. Das sind eigentlich legale Tätigkeiten, sie sollen damit aber eine terroristische Organisation unterstützt haben. Allerdings ist die TKP/ML in Deutschland nicht verboten, sie steht auch nicht auf internationalen Terrorlisten, allein die Türkei deklariert sie als Terrororganisation. Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs. Geschaffen wurde er nach den Anschlägen vom 11. September 2001, er stellt die Mitgliedschaft, die Unterstützung und das Werben für eine „kriminelle oder terroristische Vereinigung im Ausland“ unter Strafe. Konkrete Taten müssen den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, Nachdem der Bundesgerichtshof 2010 entschieden hat, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach Paragraf 129b angeklagt werden können, stand den 21 kurdische Aktivisten vor Gericht, 19 von ihnen wurden zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Am Freitag voriger Woche kam ein weiterer hinzu, das Oberlandesgericht Celle verurteilte Yunus O. zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die in Deutschland verbotene PKK unterstützt hat. Der Verurteilte hatte den gesamten Prozess über bestritten, für die PKK tätig gewesen zu sein, seine Aktivitäten würden als terroristisch abgestempelt, obwohl er sich nur als Kurde artikulieren wolle, sagte er. Sein Anwalt kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen, und wies auf die aktuelle Situation von Kurden in der Türkei, in Syrien und im Irak hin. Kritiker sprechen davon, dass mittels des Paragrafen 129b die Verfolgung von türkischen und kurdischen Oppositionellen in Deutschland fortgesetzt wird. Bisher sind die Anwälte der 129b-Angeklagten mit dem Versuch gescheitert, die Menschenrechtslage in der Türkei zu thematisieren. „Wir haben mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil immer deutlicher wird, dass sich die Türkei zum autoritären Willkürstaat entwickelt und als solcher kein taugliches Schutzgut des Paragrafen 129b ist. Der Senat lehnt die Anträge regelmäßig ab“, erklärt der Nürnberger Anwalt Yunus Ziyal. Er ist einer der beiden Strafverteidiger von Büyükavci.

Regierung versus Demokratie

Das Bundesjustizministerium muss in jedem 129b-Verfahren die Verfolgungenermächtigung für die Bundesanwaltschaft erteilen. Nicht nur die Verteidiger im Münchner Prozess, sondern auch die Medien haben immer wieder kritisiert, dass sich die Anklage in großen Teilen auf Ermittlungen türkischer Behörden stützt. Bei einem Kongress in Hamburg, der anlässlich des dort laufenden Verfahrens gegen Musa Aşoğlu wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der auch in Deutschland verbotenen linksradikalen, militanten DHKP-C stattfand, war die Menschenrechtssituation in der Türkei ebenfalls Thema. Dort beschrieben mehrere Linke, die sowohl in der Türkei als auch in Deutschland im Gefängnis gesessen hatten, die Unterschiede im Haftalltag. Alle berichteten, dass in der Türkei Folter keine Seltenheit ist. In Deutschland erschwere die Isolation die Haft. 23 Stunden des Tages war auch Büyükavci in den ersten viereinhalb Monaten der Untersuchungshaft allein in der Zelle. Für 129b-Verfahren gelten verschärfte Haftbedingungen, auch die Arbeit der Verteidiger unterliegt erheblichen Einschränkungen. Die Generalanwaltschaft spricht im Hinblick auf den Münchner Prozess von einem Pilotverfahren, in dem geklärt werden soll, ob die TKP/ML eine terroristische Organisation ist. Angesichts des Gutachtens, das der vom Gericht beauftragte Türkei-Experte der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Christoph K. Neumann, Mitte März im Prozess präsentierte, müsste nicht nur sie, sondern auch die Bundesregierung in Erklärungsnöte geraten. Der Gutachter zweifelte an der politischen Wirksamkeit der TKP/ML. Als wesentlich größere Gefahr für die Demokratie in der Türkei wertete der Experte hingegen die Aktivitäten des radikal-sunnitischen ISIS, die der türkischen Regierung und die ihres Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. In München läuft ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle. Drei Konzerne, die global agieren, haben Kontrolle darüber, was wir essen. In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema.

In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema
aus: der Freitag | Nr. 13 | 29. März

Peter Nowak

Angeklagte in TKP-Prozess freigelassen

129b-Haftbefehl gegen vier Beschuldigte aufgehoben

Für Susanne Kaiser war der 19. Februar ein Freudentag. Schließlich konnte die Nürnberger Ärztin ihre Freundin und Kollegin Dilay Banu Büyükavci wieder in die Arme schließen. Büyükavci war Ende April 2015 von einer schwer bewaffneten Anti-Terror-Einheit festgenommen worden, als sie sich nach ihrer Arbeit an einer Nürnberger Klinik mit Kolleg_innen getroffen hatte. Seitdem saß die 46-Jährige im Hochsicherheitstrakt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. 

Mit Büyükavci sind neun weitere türkische Linke verhaftet worden, darunter der Lebensgefährte der Ärztin. Sie alle werden beschuldigt, die 1972 gegründete Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch Leninistisch (TKP/ML) unterstützt zu haben. Diese kämpft in der Türkei auch mit Waffengewalt gegen das türkische Militär. 

Laut eigener Aussage haben die Angeklagten nie eine Waffe in der Hand gehabt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen dagegen die Organisierung von Solidaritätskonzerten und das Sammeln von Spenden für eine terroristische Organisation vor. Nur ist die inkriminierte TKP/ML in Deutschland nicht verboten. Grundlage der Anklage ist der Paragraf 129b, nach dem legale Tätigkeiten kriminalisiert werden können, wenn damit eine als terroristisch klassifizierte Organisation unterstützt worden sein soll. Das Bundesjustizministerium muss in jeden einzelnen 129b-Fall die Verfolgungsermächtigung geben.

Die Haftbefehle gegen Büyükavci und ihre drei Mitangeklagten wurden jüngst außer Vollzug gesetzt. Sie konnten unter Auflagen das Gefängnis verlassen. Büyükavcis Anwälte Yunus Ziyal und Peer Stolle werten die Freilassung als Erfolg. 

Banu Büyükavci kann in der Nürnberger Klinik, an der sie vor ihrer Verhaftung angestellt war, nun weiterarbeiten. Einige ihrer Kolleg_innen hatten sie die ganze Zeit unterstützt. Dazu gehörte Susanne Kaiser. Mit einem kleinen Kreis weiterer Kolleginnen hatte sie sich für die Freilassung Büyükavcis eingesetzt. Sie schrieben unter anderem an verschiedene Landes- und Bundespolitiker. Die meisten Adressat_innen reagierten nicht einmal. Lediglich der Bund der Steuerzahler antworte mit einem Brief. Ihn hatten sie angeschrieben, um auf die Kosten des Münchner Mammutprozesses hinzuweisen. Der geht auch nach der bedingten Freilassung der vier Angeklagten in München weiter. Seit einem Jahr wird im Münchner Strafjustizzentrum verhandelt. 

Erst vor Kurzen begann in Hamburg der Prozess gegen den türkischen Linken Musa Asoglu. Anfang Februar forderten auf einen Kongress in Hamburg Anwält_innen und Solidaritätsgruppen seine Freilassung. Als »Auftragsarbeit für Erdogan« bezeichnen auch die Anwälte Stolle und Ziyal das Münchner TKP-ML-Verfahren. Dieses sei nur durch eine Kooperation der deutschen und türkischen Justiz möglich.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1080133.angeklagte-in-tkp-prozess-freigelassen.html

Peter Nowak

Im Sinne Erdoğans


Im Münchner Prozess gegen zehn Deutsch-Türken handelt die Justiz im Sinne des Erdoğan-Regimes. Der Münchner Prozess gegen angebliche Unterstützer der türkischen TKP-ML basiert auch auf türkischen Geheimdienstberichten.

Mit einem Lächeln betritt Dilay Banu Büyükavci den Raum und winkt dem Besucher zu. Danach legen beide zur Begrüßung ihre Hände auf die Glasscheibe, die das Zimmer in zwei Bereiche trennt. Denn Büyükavci ist seit 28 Monaten in der Justizvollzugsanstalt München inhaftiert. Die promovierte Ärztin wird beschuldigt, die 1972 gegründete Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) unterstützt zu haben. Außer ihr wurden neun Männer verhaftet. Alle zehn sitzen seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft. Unter ihnen ist auch Büyükavcis Lebensgefährte Sinan Aydın, der ebenfalls Arzt ist. Den An­geklagten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs vorgeworfen.

Büyükavci erinnert sich noch sehr gut an den 25. April 2015, als sie von einem Einsatzkommando der Polizei in einem Nürnberger Café verhaftet wurde. »Noch überraschter als ich waren meine Gesprächspartner. Es waren Wissenschaftler, mit denen ich schon lange zusammenarbeite«, erinnert sich die Medizinerin im Gespräch mit der Jungle World. Als Mitglied der Gesellschaft für türkischsprachige Psychotherapie und psychosoziale Betreuung nahm sie regelmäßig an Tagungen und Konferenzen in Deutschland und der Türkei teil. In Nürnberg hatte sie selbst einen Kongress unter dem Motto »Psychologische Aspekte zur Integration von Kulturen« organisiert und dafür viel Anerkennung erhalten. Als sie verhaftet wurde, plante sie mit Kollegen gerade einen Folgekongress, der wegen ihrer Inhaftierung nicht stattfinden konnte. »Ich war gut integriert und bekam viel Lob. Jetzt soll ich eine Terroristin sein«, sagt Büyükavci. Doch nicht alle haben sich von ihr distanziert. Im Gegenteil, einige ihrer Arbeitskolleginnen im Nürnberger Klinikum wurden nach der Verhaftung selbst tätig.

»Ich habe Banu als eine wunderbare Frau und sehr angenehme Kollegin kennengelernt« berichtet die Ärztin Susanne Kaiser der Jungle World. Als Büyükavci plötzlich verschwunden war, sei sie verwundert gewesen. Dann bekam sie von einem Kollegen den Tipp, den Namen ihrer Kollegin im Internet zu googeln. »Da habe ich dann gelesen, dass sie unter der Beschuldigung verhaftet wurde, Mitglied einer terroristischen Organisation zu sein. Ich habe sofort gesagt: Banu und Terrorismus, das passt nicht zusammen«, so schildert Kaiser ihre erste Reaktion.

Mit einem kleinen Kreis weiterer Kolleginnen begann Kaiser, sich für die Freilassung Büyükavcis einzusetzen. Sie schrieben an verschiedene Landes- und Bundespolitiker, auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erhielt einen Brief. Die meisten Adressaten ­reagierten jedoch nicht. Lediglich der Bund der Steuerzahler habe mit einem freundlichen Brief geantwortet, erinnert sich eine weitere Kollegin, die mit Susanne Kaiser die Solidaritätsarbeit organisiert und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will. Den Bund der Steuerzahler hatte die Gruppe angeschrieben, um auf die Kosten des Großprozesses hinzuweisen.

Büyükavcis Verteidiger Yunus Ziyal verweist darauf, dass seiner Mandantin nur legale Aktivitäten wie das Sammeln von Spenden zur Last gelegt werden. Doch im Rahmen des Verfahrens würden diese Hilfstätigkeiten als Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation bewertet. Dass die TKP/ML in Deutschland legal ist, spielt dabei keine Rolle. Ziyal forderte vor einigen Wochen die Entlassung ­seiner Mandantin aus der Untersuchungshaft mit der Begründung, dass sie sofort wieder an ihre Arbeitsstelle zurückkehren könne und ein Haus besitze, also bestens in die Gesellschaft integriert sei.

Ziyal weist auch darauf hin, dass allen Verstimmungen in den deutsch-tür­kischen Beziehungen zum Trotz die Justizkooperation beider Länder in diesem Fall reibungslos funktioniere. »Die angeblichen Ermittlungsergebnisse der türkischen Behörden zu den Bezugstaten und zur Struktur der ­Organisation, die im Rahmen der polizeilich-justitiellen Zusammenarbeit an die Bundesanwaltschaft übermittelt wurden, sind eine der wichtigsten Grundlagen der Anklage«, sagt der Jurist der Jungle World. Dabei stützten sich die türkischen Behörden auch auf geheimdienstliche Quellen, beispielsweise auf V-Leute in linken migrantischen Organisationen in Deutschland. Spitzeleinsätze in der Gülen-Bewegung führten zu einem kurzzeitigen Medienaufschrei. In München landeten die Spitzelberichte in den Prozessakten.

JUNGLE.WORLD 2017/34 INLAND
https://jungle.world/artikel/2017/34/im-sinne-erdogans

Peter Nowak

»Ermittlungsergebnisse türkischer Behörden sind eine der wichtigsten Grundlagen der Anklage«

Interview mit dem Münchner Rechtsanwalt Yunus Ziyal, einem der Verteidiger im Münchner Staatsschutzverfahren gegen zehn türkische Linke über die Zusammenarbeit von deutscher Justiz und türkischen Behörden

konkret: Sie sind Anwalt der Nürnberger Fachärztin Dilay Banu Büyükavci, gegen die seit fast einem Jahr vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt wird. Was wird Ihrer Mandantin vorgeworfen?

Yunus Ziyal: Frau Dr. Büyükavci wird die Mitgliedschaft in beziehungsweise die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der Türkischen Kommunistischen Partei / Marxisten-Leninisten (TKP/ML), nach Paragraph 129b vorgeworfen. Bei Ermittlungen sogenannter Organisationsdelikte im Staatsschutzbereich geht es meist – so auch hier – nicht darum, dass den Angeklagten die Beteiligung an bestimmten Anschlägen oder Gewalttaten zur Last gelegt wird. Vielmehr geht es um für sich genommen legale politische Tätigkeiten, wie das Abhalten von Versammlungen, die Durchführung von Veranstaltungen oder Spendenkampagnen. Das wird jedoch seitens der Generalbundesanwaltschaft dann als mitgliedschaftliche oder unterstützende Tätigkeit im Rahmen einer Vereinigung gewertet.

Als sogenannte Bezugstaten, die für eine Strafbarkeit nach Paragraf 129b erforderlich sind, greift die Generalbundesanwaltschaft auf im Wege der Rechtshilfe übermittelte Erkenntnisse der türkischen Sicherheitsbehörden zurück. Aufgeführt sind ein knappes Dutzend Anschläge, von denen einige über zehn Jahre zurückliegen.


Frau Büyükavci beklagte in einer Prozesserklärung, sie sei in der Haft isoliert. Wie sind ihre Haftbedingungen aktuell?

Zu Beginn der Untersuchungshaft waren alle Angeklagten isolierenden Haftbedingungen ausgesetzt. Das waren äußerst belastende Monate, auch weil durch die Absonderung von Mitgefangenen im Knast hässliche Gerüchte auftraten, welche Grausamkeiten unsere Mandantin begangen haben könnte. Nachdem die Isolation gelockert worden war, hat sich diesbezüglich zumindest bei meiner Mandantin einiges verbessert. Nach wie vor sind es die erheblichen Einschränkungen bei der Kommunikation mit der Verteidigung sowie die U-Haft an sich – inzwischen immerhin fast zwei Jahre! -, die sehr belastend wirken.

Die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten. Warum trotzdem dieser Prozess?

Zwischen einem Verbot nach dem Vereinsgesetz und einer Verfolgung nach Paragraph 129b besteht juristisch ein Unterschied. Dennoch ist die Frage richtig und wichtig, warum eine Organisation, von der nach den Erkenntnissen einer jahrzehntelangen Beobachtung und Überwachung in Deutschland offenbar keine Gefahr ausging, die nicht einmal besonders aufgefallen ist, nun plötzlich mit dem scharfen Schwert des Terrorismusstrafrechts bekämpft wird. Ich denke, die Frage lässt sich kaum alleine juristisch beantworten, sonder hier müssen die politischen Verhältnisse und insbesondere die besonderen Beziehungen zum türkischen Staat in den Blick genommen werden.

Sie haben mit Ihren Kollegen Anfang März bei der Bundesregierung einen Antrag auf Rücknahme der Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML gestellt. Wie haben Sie ihn begründet, und was bedeutet die Entscheidung für das Verfahren?

Die Verfolgungsermächtigung, also die Erlaubnis des Justizministeriums, eine Vereinigung nach Paragraph 129b zu verfolgen, ist eine Prozessvoraussetzung. Ohne diese würde das Verfahren umgehend platzen. Wir sind der Ansicht, dass im Fall der Türkei insbesondere in ihrer jetzigen Verfasstheit die Erteilung der Verfolgungsermächtigung rechtswidrig war. Der Paragraph 129b soll Staaten schützen, die ihrerseits die Menschenwürde achten. Das ist im Falle des türkischen Regimes nicht gegeben. In dem Antrag wird auch in Frage gestellt, inwieweit die Ziele der kommunistischen TKP/ML im Verhältnis zur Praxis des türkischen Staates als verwerflich und „gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet“ bewertet werden können.

In den letzten Monaten hat sich das Verhältnis zwischen der türkischen und der deutschen Regierung sehr verschlechtert. War davon auch die deutsch-türkische Kooperation in bezug auf das Münchner Verfahren betroffen?

Von dieser Verschlechterung, die vor allem medial kolportiert wurde, haben wir im Münchner Gerichtssaal bislang nichts mitbekommen. Es ist zwar so, dass der Senat sich vordergründig bemüht, „politisch sauber“ zu bleiben und zwischen den Zeilen eine gewisse Distanz zum türkischen Regime zu wahren. Nach wie vor ist es jedoch so, dass die meisten unserer Anträge schlicht abgelehnt werden und das Prozessverhalten des Senats auf den Willen einer möglichst schnellen und unkomplizierten Verurteilung unserer Mandanten schließen lässt.


Können Sie Beispiele für die deutsch-türkische Kooperation in dem Verfahren nennen?

Die angeblichen Ermittlungsergebnisse der türkischen Behörden zu den Bezugstaten und zur Struktur der Organisation, die im Rahmen der polizeilich–justitiellen Zusammenarbeit an die Bundesanwaltschaft übermittelt wurden, sind eine der wichtigsten Grundlagen der Anklage.


Im Fall vermeintlicher Gülen-Anhänger wurden die Betroffenen, die vom türkischen Geheimdienst bespitzelt wurden, von den deutschen Behörden informiert und gewarnt. Auch in dem Münchner Verfahren spielen solche Spitzelberichte eine Rolle. Wie wurde damit umgegangen?

Aus einem Bericht des mittlerweile inhaftierten, früheren Leiters der Istanbuler Anti-Terror Abteilung geht hervor, dass sich die türkischen Behörden bei ihren Ermittlungen auch auf geheimdienstliche Quellen im Ausland berufen. Völlig unverhohlen – offensichtlich in der Gewissheit, nichts befürchten zu müssen – wurde dieser Bericht der Generalbundesanwaltschaft im Rahmen des Rechtshilfeabkommens zur Verfügung gestellt. Die nahm dies nicht etwa zum Anlass, ein Strafverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit einzuleiten, sondern ist sich nicht zu schade, den Bericht im Verfahren als Beweismittel einzuführen.

Könnte der Prozess ohne diese deutsch-türkische Justizkooperation überhaupt weitergeführt werden?

In dem Moment, in dem die Bundesanwaltschaft Anklage erhebt, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Das bedeutet, aus ihrer Sicht sind keine weiteren Beweise mehr notwendig. Gleichzeitig wissen wir, dass die polizeilich-justitielle Zusammenarbeit nach wie vor stattfindet; die Bundesanwaltschaft hat auch bereits neue Informationen in das Verfahren eingeführt.

konkret online
http://www.konkret-magazin.de/aktuelles/aus-aktuellem-anlass/aus-aktuellem-anlass-beitrag/items/ermittlungsergebnisse-tuerkischer-behoerden-sind-eine-der-wichtigsten-grundlagen-der-anklage.html
Interview: Peter Nowak