Bei dem Protest ging es nicht nur um den Rondenbarg-Komplex

1200 Menschen auf Hamburger Antirepressionsdemonstration

Vor dem großen Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis kam schließlich kämpferische Stimmung auf, die Gefangenen wurden mit einem Feuerwerk gegrüßt. Hinter den Zellenfenstern gab es Applaus und zustimmende Rufe. Auf der Demonstration wurden Flyer für eine Solidaritätskundgebung am kommenden Mittwochnachmittag vor der Justizvollzugsanstalt Moabit in Berlin verteilt. Dort sitzen seit dem 14. Januar zwei junge Männer in Untersuchungshaft, nachdem sie von der Polizei auf der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration am Sonntag vor einer Woche verhaftet wurden.

Das große lila Transparent mit der Aufschrift »Solidarität« sorgte am Samstagabend in Hamburg für Aufmerksamkeit: Die Buchstaben waren mit kleinen Leuchten geschmückt, die wichtigste Botschaft war damit sehr anschaulich vermittelten. Denn um Solidarität ging es auf der bundesweiten Demonstration zum …

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Umfangreiches 129b- Verfahren gegen Betroffene

U-Haft für türkische Linke

Wolfgang Lettow vom Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« kritisierte das Desinteresse der Öffentlichkeit an dem Verfahren.

Ende Juni mussten drei in Deutschland lebende türkische Linke erneut Untersuchungshaft antreten. Die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, ihr Lebensgefährte Sinan Aydin sowie der gemeinsame Freund Sami Solmaz gehören zu einer Gruppe von zehn Personen, die seit drei Jahren in München vor Gericht stehen. Sie werden beschuldigt, ….

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Wenn eine Band wie eine "Terrorgruppe" behandelt wird

Rebellen-Romantik

Die linke türkische Band "Grup Yorum" will am 1. Juni in Ludwigshafen ein Konzert geben. In der Friedrich-Ebert-Halle wollen sie unter dem Motto "Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus" auftreten. Ob die Veranstaltung stattfindet, ist fraglich. Immer wieder werden Konzerte der Band in Deutschland verboten.

Es werden BesucherInnen aus ganz Deutschland und dem westeuropäischen Ausland erwartet, sagen die Veranstalter. Doch wie immer bei den Konzerten der Grup Yorum, ist nicht sicher, ob die Gäste denn auch Musik erwartet, ein Polizeiaufgebot oder möglicherweise gar nichts. Das liegt allerdings nicht an der Band selbst. Der Grund für die Probleme mit den Auftritten in Deutschland sind…

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Chance für Solidarität


Deutschland Seine Verhaftung wurde in der Türkei gefeiert: In Hamburg steht Musa Aşoğlu vor Gericht

Die Repression gegen die G20-Proteste hat in der letzten Zeit das Thema Knast und Justiz wieder stärker in den Fokus der außerparlamentarischen Linken gerückt. Doch oft wird vergessen, dass ein Großteil der politischen Gefangenen in Deutschland heute migrantische Linke aus der Türkei und Kurdistan sind. Gegen sie wird mit dem Paragraphen 129b ermittelt, der die »Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland« unter Strafe stellt.
2008 wurde das erste Mal mit diesen Paragraphen linker Widerstand im Ausland vor deutschen Gerichten abgeurteilt. Fünf vermeintliche Mitglieder der türkischen kommunistischen DHKP-C wurden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht angeklagt und verurteilt – ein Pilotverfahren. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragraphen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht. Die Aktivitäten der kurdischen Bewegung, die ihre bisherigen traditionsmarxistisch-leninistischen Positionen in den letzten 20 Jahren einer gründlichen Revision unterzog, sich dem Demokratischen Konföderalismus zuwandte und den Kämpfen der Frauen einen großen Stellenwert zuschreibt, werden von der deutschen Justiz mit dem Terrorismusvorwurf belegt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML. Alle lebten und arbeiteten seit Jahren legal in Deutschland, als sie durch ihre Verhaftung im Jahr 2015 aus ihrem Alltag herausgerissen wurden.

Mediale Vorverurteilung als »Terror-Fürst«

Zurzeit läuft in Hamburg ein Verfahren gegen den türkischen Linken Musa Aşoğlu. Am 25. Januar hat der Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht begonnen. Bis Anfang August 2018 sind schon Termine anberaumt. Aşoğlus Anwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın zufolge weist das Verfahren gegen ihn einige Besonderheiten auf. Ihr Mandant wurde in deutschen und türkischen Medien als einer der »meistgesuchten Terroristen der Welt« und als »Terror-Fürst« vorverurteilt. Die türkischen Medien feierten Aşoğlus Verhaftung. Sie hatten ein hohes Kopfgeld auf ihn ausgesetzt, ebenso wie die USA. Dort hat man großes Interesse daran, vermeintliche Mitglieder der DHKP-C zu verurteilen, weil die Organisation, die politisch in der Tradition des Guevarismus steht und Stadtteilarbeit in Armenvierteln mit dem bewaffneten Kampf kombiniert, für Angriffe auf US-Einrichtungen in Istanbul und Ankara die Verantwortung übernommen hat. So könnte nach einer Verurteilung in Deutschland Aşoğlu die Auslieferung in die USA oder gar in die Türkei drohen. Eine solche Auslieferung ist möglich, wenn die betreffenden Länder zusichern, dass der Gefangene in der Haft nicht gefoltert wird und dass ihm nicht die Todesstrafe droht. Dann steht der Auslieferung von Deutschland aus nichts mehr im Wege.
Die Politik spielt bei sämtlichen 129b-Verfahren in Deutschland eine zentrale Rolle. Das Gesetz kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, gegen kurdische und türkische Linke in Deutschland zu ermitteln. Der Bundesvorstand der Roten Hilfe hat das Prinzip gut zusammengefasst: »Die Entscheidung, ob Unterstützer der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunisten einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen. Ob verfolgt wird oder nicht, hängt nicht vom Tatvorwurf ab, sondern wird letztlich von einem Bundesministerium festgelegt«. Genau hier bieten sich auch politische Interventionsmöglichkeiten über die Begleitung der Prozesse hinaus. »Keine Ermächtigung zur Verfolgung kurdischer und türkischer Linker in Deutschland« müsste eine zentrale politische Forderung werden. Dabei geht es nicht darum, ob jemand die politischen Inhalte der jeweiligen Gruppierungen unterstützt oder nicht. Es geht darum, dass diese Inhalte in Deutschland nicht kriminalisiert werden dürfen und damit die Kooperation zwischen deutscher und türkischer Justiz beendet wird. Die ist nämlich ungestört weitergelaufen, während sich führende Politiker_innen Deutschlands und der Türkei gegenseitig bekämpft haben. Es ist keine Gefälligkeit für das türkische Regime, sondern eigenes Interesse deutscher Staatsapparate, Linke aus Kurdistan und der Türkei und sicher demnächst auch anderen Regionen in der Welt abzurteilen. Daher muss ein Kampf gegen diese Repression auch die Repressionsorgane beider Staaten und ihre Kooperation in den Fokus rücken.

Wenig Interesse in der außerparlamentarischen Linken

Das Interesse der außerparlamentarischen Linken an dem Verfahren ist sehr begrenzt. Das zeigte sich auch bei der internationalen Konferenz »Freiheit für Musa Aşoğlu«, die am 10. und 11. Februar im Centro Sociale in Hamburg stattfand. Ziel der Veranstalter_innen vom Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« war es, unterschiedliche von Repression betroffene Spektren zusammenzubringen. So berichteten Aktivist_innen des Bündnisses »United We Stand« auch über die Repression gegen G20-Gegner_innen und den wachsenden Widerstand dagegen. Eine gemeinsame Diskussion kam jedoch nur in Ansätzen zustande.

aus: ak 635 vom 20.2.2018

https://www.akweb.de
Peter Nowak

Türkisch-Dolmetscher zu teuer

Mit einem Hungerstreik kämpft ein Gefangener für muttersprachliche Korrespondenz
Der türkische Staatsangehörige Yusuf Tas sitzt wegen »Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung« in deutscher Haft. Nach draußen darf er nicht türkisch kommunizieren.

Mir geht es gesundheitlich, wie es sein kann, aber geistig bin ich entschlossener denn je«, schrieb Yusuf Tas in einem Brief aus dem Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg in Baden-Württemberg. Dorthin war er am 2. Mai mit der Ankündigung verlegt worden, dass er dort zwangsernährt werden könnte, falls sich sein gesundheitlicher Zustand verschlechtere.

Zuvor war Tas in der JVA Heimsheim inhaftiert, wo er am 31. März einen Hungerstreik begonnen hatte. In seiner Erklärung hatte Tas angekündigt, er wolle erst wieder Nahrung zu sich nehmen, wenn es ihm möglich ist, in türkischer Sprache zu lesen, zu schreiben und Briefe zu empfangen. Die Anstaltsleitung habe sich mit Verweis auf die hohen Kosten für einen Dolmetscher geweigert, von Tas in seiner Muttersprache verfasste Briefe weiterzuleiten oder ihm Briefe in türkischer Sprache auszuhändigen. Auch Schreiben an seine Anwälte seien abgefangen und einbehalten worden. Der Gefangene kritisierte zudem, dass es in der Gefängnisbibliothek keine Bücher in türkischer Sprache gäbe.

Der in der Türkei geborene Tas war 2013 nach dem Paragrafen 129b (StGB) angeklagt und als Mitglied in der DHKP-C, einer linken Organisation, die auch einen bewaffneten Flügel hat, zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Nachdem eine mögliche Zwangsernährung bekannt wurde, hatten sich zahlreiche Initiativen mit Tas solidarisiert. Dazu gehört auch das bundesweit aktive Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen«.

»Mit der Zwangsernährung soll der Wille des Gefangenen gebrochen werden, anstatt seine Forderungen zu erfüllen«, erklärt Wolfgang Lettow von der Publikation »Gefangeneninfo« gegenüber »nd«. Lettow war schon in den 1970er und 1980er Jahren politisch aktiv, als Gefangene der RAF und der Bewegung 2. Juni vom politischen Instrument des Hungerstreiks Gebrauch machten und mit Zwangsernährung konfrontiert waren. Lettow erinnert an den RAF-Gefangenen Holger Meins, der infolge seines Hungerstreiks zu Tode kam. Auch er war zwangsernährt worden.

In zahlreichen Ländern lehnen Ärzte die Beteiligung an Zwangsernährung aus ethischen Gründen ab. Sie sehen darin einen Widerspruch zu ihrer ärztlichen Aufgabe.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1050490.tuerkisch-dolmetscher-zu-teuer.html
Peter Nowak

»Rigaer94«-Unterstützer weiter in Haft

Rund 70 Menschen demonstrierten am Samstagnachmittag vor der JVA Moabit für die Entlassung zweier Gefangener aus der Untersuchungshaft. »Freiheit für Aaron und Balu« lautete das Motto der Kundgebung. Der Student aus Münster und der Beschäftigte im IT-Bereich sitzen seit dem 9. Juli in Untersuchungshaft. Beide wurden an dem Tag am Rande einer großen Solidaritätsdemonstration für das Hausprojekt Rigaer Straße 94 in Friedrichshain festgenommen, weil sie Gegenstände geworfen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch vor.

Vertreter der Antirepressionsorganisation Rote Hilfe und des Netzwerks »Freiheit für alle politischen Gefangenen« kritisierten, dass sich die beiden Männer trotz festen Wohnsitz schon mehr als einen Monat in Haft befinden. Auch der Berliner Rechtsanwalt Nils Spörkel hält das für unverhältnismäßig, wie er dem »nd« sagte. Er reichte Beschwerde ein. Scheitert er damit, müssen die beiden Männer bis zum nächsten Haftprüfungstermin Mitte Oktober im Gefängnis bleiben.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1022137.rigaer-unterstuetzer-weiter-in-u-haft.html

Peter Nowak