Warenschmuggel in der JVA Tegel: Disziplinarstrafen für Häftlinge, die Verfahren ins Rollen brachten
Im September 2016 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“, dass Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Tegel im Knast produzierte Produkte über den anstaltseigenen Fahrdienst für den Eigenbedarf oder den Weiterverkauf ohne Lieferschein aus dem Gefängnis schmuggeln. Bereits im November 2017 wurden die Ermitt- lungen gegen sämtliche beschuldigte JVA-Mitarbeiter eingestellt, bestätigte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Martin Steltner kürzlich. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zeigte sich zufrieden, dass der Verdacht gegen die MitarbeiterInnen ausgeräumt wurde.
Gefangene in die Rentenversicherung und Mindestlohn auch für Arbeit hinter Gittern
Als verheerendes Signal für die Whistleblower hinter Gittern bezeichnet hingegen die Berliner Soligruppe der Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisation (GG/BO) die Einstellung. Martina Franke äußerte gegenüber der taz Zweifel an der Gründlichkeit der Ermittlungen: „Unseren Angaben nach haben sich bei der Polizei, angeregt durch die damalige TV-Berichterstattung, mehrere Gefangene gemeldet, die eine Klau- und Schmuggelwirtschaft seitens der Bediensteten bestätigen hät- ten können, aber nicht vernommen worden.“ Die Whistleblower, die das Verfahren ins Rollen gebracht haben, befürchten nun wegen falscher Beschuldigungen belangt zu werden. Sie waren von Anfang an Druck im Knast ausgesetzt. Häftlinge, die von der Schmuggelwirtschaft profitierten, haben sie gemobbt und bedroht. Die Gefängnisleitung verhängte gegen zwei der Whistleblower Disziplinarstrafen, weil sie den Schmuggel mit einem Mobilteleon gefilmt und damit gegen das Handyverbot im Knast verstoßen haben. Die GG/BO unterstützt die Gefangenen weiterhin. Die 2014 in Tegel gegründete Interessenvertretung hält es für den größeren Skandal, dass die geschmuggelten Produkte unter Bedingungen des Sozial- und Lohndumpings von Gefangenen hergestellt werden. Die GG/ BO fordert die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung und den Mindestlohn auch für Arbeit hinter Gittern. Sebastian Brux, Sprecher des Justizsenators, wollte die Kritik der Gewerkschaft nicht kommentieren.
taz, dienstag, 20. februar 2018
Peter Nowak