Gegen Willkür

In Bayern wurden 1998 doppelt so viele Menschen zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert wie im übrigen Bundesgebiet und etwa zehnmal mehr als in der DDR.

Für den Bundesverband Psychiatrieerfahrener sind diese unterschiedlichen Zahlen ein Beleg für die Willkür bei den Zwangseinweisungen. Der Verband hat gemeinsam mit weiteren Initiativen, die sich für die Rechte von Psychiatriepatienten einsetzen, ein 92-seitiges Handbuch erstellt, das Ratschläge zur Verhinderung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen gibt. Grundlage ist das Gesetz zur rechtlichen Regelung der Patientenverfügung. Wer sie unterschreibt, kann darüber verfügen, ob er sich psychiatrisch untersuchen und behandeln lassen will oder nicht. Im Mittelteil des Buches ist das Muster einer solchen Patientenverfügung abgedruckt, die auf den folgenden Seiten detailliert erläutert wird. So darf der Hinweis nicht fehlen, dass die Vollmacht freiwillig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte verfasst wurde. Gleiches gilt für die Vorsorgevollmacht, mit der das Selbstbestimmungsrecht im Betreuungsfall gesichert werden soll.

Mit der Ernennung von Fürsorgern des eigenen Vertrauens wird die Bestellung von staatlichen Betreuern überflüssig. Bei der Benennung soll darauf geachtet werden, dass diese Personen den Inhalt der Patientenverfügung kennen und im Ernstfall durchsetzen. Eine Betreuungsperson, die gegen den erklärten Willen beispielsweise eine psychiatrische Begutachtung zulässt, obwohl sie durch die Patientenverfügung ausgeschlossen wurde, macht sich genau so strafbar wie Ärzte oder Klinikpersonal, die eine Patientenverfügung ignorieren.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (Hg.): Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Berlin 2011, 92., 3 €.


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