Eine Broschüre will Behörden Hilfestellung im Umgang mit Kindern von Neonazis geben.

Neonazis und Kindeswohlgefährdung

„Der Fokus auf Kindeswohlgefährdung kann lediglich in einigen Fällen die Folgen für ein oder mehrere Kinder abmildern, unter dem Strich handelt es sich aber um ein stumpfes Schwert, da bei neonazistischer Gesinnung alleine keine juristische Handhabe besteht, betont Andreas Hechler.Es müssen weitere Indikatoren hinzukommen, damit ein Fall in den Bereich der Kindeswohlgefährdung rückt

„Sie heißen Arwin, Thore, Hildegund oder Freya, sie reden nicht von Pizza, sondern von Gemüsetorte, und sie feiern nicht Weihnachten, sondern das Julfest. Und häufig wissen die Buben schon als Vierjährige, wie man jemandem den Arm umdreht, und dass Arier besser sind als die Menschen aus `minderwertigen Völkern´“, so beschrieb der Journalist Christian Thiele 2012 in der Wochenzeitung „Die Zeit“ unter der Überschrift „Vater ist ein guter Nazi“ das Leben von Kindern in Neonazifamilien. „Die Generation der Nachwende-Neonazis wird zur Elterngeneration – und erzieht ihren Nachwuchs von klein auf nach völkisch-nationalem Programm“, so Thieles Fazit. Jetzt hat der Bildungsreferent Andreas Hechler im Auftrag der Fachstelle Rechtsextremismus und Familie (RuF) in der Bremer Bildungsstätte Lidice-Haus unter dem Titel „Funktionalisierte Kinder“ eine 90-seitige Broschüre verfasst, die ….

…. Behörden und Sozialpädagogen eine Hilfestellung im Umgang mit Kindern in Neonazifamilien geben soll. Dabei werden unterschiedliche Problematiken angesprochen.

In einem Kapitel beschäftigt sich die Broschüre mit den Versuchen rechter Gruppierungen, im Bereich von Schule und Sozialarbeit Einfluss zu nehmen. So hat die NPD 2010 in ihrer hauseigenen Postille „Deutsche Stimme“ ihre AnhängerInnen dazu aufgerufen, soziale und pädagogische Berufe zu ergreifen. Hechler spricht von „rechten Hegemoniebestrebungen“ und dem „Aufbau einer braunen Graswurzelbewegung“ durch die Verankerung ihrer Leute und Positionen im Alltag.

Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

Die RuF-MitarbeiterInnen müssen sich in ihrer Arbeit immer wieder die Frage stellen, wann das Aufwachsen von Kindern in neonazistischen Familien eine Kindeswohlgefährdung darstellt, bei der die staatlichen Einrichtungen aktiv werden müssen. „Der Fokus auf Kindeswohlgefährdung kann lediglich in einigen Fällen die Folgen für ein oder mehrere Kinder abmildern, unter dem Strich handelt es sich aber um ein stumpfes Schwert, da bei neonazistischer Gesinnung alleine keine juristische Handhabe besteht, betont Hechler.

Es müssen weitere Indikatoren hinzukommen, damit ein Fall in den Bereich der Kindeswohlgefährdung rückt. Exemplarisch wurde dies beim Fall Tanja Privenau sichtbar, da das Bundesverfassungsgericht dem Kindesvater, einen Neonazikader, den Umgang mit seinen Kindern verboten hatte. Der Grund war allerdings nicht seine politische Ideologie, sondern weil eine Gefahr für Leib und Leben der Kindesmutter und damit eine mittelbare Gefährdung für die Kinder bestand. Tanja Privenau wurde nach ihrem Bruch mit der Neonaziszene vom Umfeld ihres Ex-Mannes bedroht.

Die Broschüre, die hier heruntergeladen werden kann, beschäftigt sich mit einen Thema, zu dem es bisher wenig Literatur gibt und das 2019 durch den Film „Kleine Germanen“ erstmals einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde.

Peter Nowak