Willkürlich und rechtswidrig

„Der Staat hat eine Fürsorgepflicht“

Ein in Berlin lebender Mann gibt in seinem Wohngeldantrag an, Lebensmittel von der Laib und Selle-Ausgabestelle zu beziehen. Laib und Seele ist eine Aktion der Berliner Tafel, der Kirchen und des RBB. Das Lichtenberger Bezirksamt rechnet ihm daraufhin zu seinen Ungunsten knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen an.  Der Mann legte Widerspruch ein, der abgelehnt wurde. Die Berliner Tafel kritisierte in einer Pressemitteilung die Entscheidung als" willkürlich und rechtswidrig". Jungle World sprach mit Antje Trölsch, der Pressesprecherin der Berliner Tafel, die die Maßnahme kritisiert.

  • Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bezirksamts?                                                                                Die Berliner Tafel kann die Entscheidung des Bezirksamtes nicht nachvollziehen und hält sie für juristisch unhaltbar.
  • Sie sprechen zahlreiche Fehler des Entscheids an. Können Sie einige Beispiele nennen?    Die Analyse der einzelnen Fehler….
  • …würde zu weit führen. Entscheidend ist, dass die Anrechnung von freiwillig gespendeten Lebensmitteln auf den Betroffenen zustehende Sozialleistungen rechtswidrig ist..
  • Sind Ihnen in der Vergangenheit ähnliche Behördenentscheidungen aus Berlin oder anderen Städten bekannt?                                                                          Dieser Fall ist der erste, von dem wir Kenntnis haben.
  • Warum kritisieren Sie die Forderung des Bundesverbands der Tafel nach staatlicher Unterstützung zur Grundfinanzierung der Tafelarbeit?                                                     Die Berliner Tafel kritisiert die Forderung nach staatlichen Fördergeldern für die Tafel-Arbeit, weil sie verhindern will, dass Ämter die freiwilligen Leistungen eines ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereins mit zustehenden staatlichen Leistungen verrechnen. 
  • Bestätigt die Entscheidung aus Lichtenberg nicht die Kritik, dass die Tafeln kein Beitrag zur Bekämpfung der Armut sind?                                                                 Es ist nicht Aufgabe der Tafeln, Armut zu bekämpfen. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern, der er nachkommen muss. Die Tafeln leisten einen freiwilligen Beitrag, der bedürftige Menschen etwas entlastet. 
  • Ist die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in den letzten Jahren gestiegen?                                                                                                                 Die Berliner Tafel unterstützt jeden Monat rund 125.000 bedürftige Menschen: 75.000 Menschen erreicht sie über die Belieferung sozialer Einrichtungen mit Lebensmitteln und 50.000 Menschen kommen jeden Monat in Ausgabestellen. Diese Zahl ist relativ konstant, allerdings ist die Anzahl der LAIB und SEELE-Kunden in den vergangenen Jahren um rund 4.000 Menschen im Monat angestiegen, weil auch mehr Geflüchtete zu den Ausgaben kommen.
  • Ist es nicht ein Versagen der Sozialpolitik, dass es überhaupt Tafeln geben muss?  Ob die Sozialpolitik versagt hat, lässt sich an vielen Faktoren im täglichen Leben armer Menschen untersuchen, ist aber nicht nur an diesem einen Punkt festzumachen. Die Arbeit der Tafel basiert einerseits auf dem Entgegenwirken von Lebensmittelverschwendung durch das Einsammeln und Verteilen von Unverkauftem und andererseits auf der Unterstützung bedürftiger Menschen. Weder der Handel noch die Politik dürfen sich auf unsere Arbeit verlassen, wir nehmen die Politik nicht aus der Pflicht. Aber auch die Bedürftigen haben keinen Anspruch auf unsere Unterstützung. 

Interview. Peter No

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