Willkürlich und rechtswidrig

„Der Staat hat eine Fürsorgepflicht“

Ein in Berlin lebender Mann gibt in seinem Wohngeldantrag an, Lebensmittel von der Laib und Selle-Ausgabestelle zu beziehen. Laib und Seele ist eine Aktion der Berliner Tafel, der Kirchen und des RBB. Das Lichtenberger Bezirksamt rechnet ihm daraufhin zu seinen Ungunsten knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen an.  Der Mann legte Widerspruch ein, der abgelehnt wurde. Die Berliner Tafel kritisierte in einer Pressemitteilung die Entscheidung als" willkürlich und rechtswidrig". Jungle World sprach mit Antje Trölsch, der Pressesprecherin der Berliner Tafel, die die Maßnahme kritisiert.

  • Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bezirksamts?                                                                                Die Berliner Tafel kann die Entscheidung des Bezirksamtes nicht nachvollziehen und hält sie für juristisch unhaltbar.
  • Sie sprechen zahlreiche Fehler des Entscheids an. Können Sie einige Beispiele nennen?    Die Analyse der einzelnen Fehler….
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