Die Verhandlungen zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Polizei über eine mögliche Beschlagnahme des Hauses nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) waren zum Zeitpunkt der Räumung noch nicht abgeschlossen. Wieso räumte die Polizei dennoch? ….
…. Die Besetzung der jahrelang leerstehenden 85 Wohnungen in der Habersaathstraße ist absolut nachvollziehbar. Deshalb waren auch viele Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern an Ort und Stelle und haben für eine Prüfung der Beschlagnahme nach dem Asog verhandelt. Dass sich ausgerechnet die Polizei mit der Räumung gegen eine Beschlagnahme zur Abwendung von Obdachlosigkeit gestellt hat, muss Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklären.
Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), sagte, dass die Polizei ihn in die Entscheidung zur Räumung nicht einbezogen habe. War die Räumung eine Entscheidung der Polizei?
Seitens des Bezirksamts wurde uns mitgeteilt, dass die Mitteilung über die Prüfung der Beschlagnahme an die Polizei weitergereicht worden sei und die Polizei trotzdem geräumt habe. Ich halte es für falsch, dass die »Berliner Linie«, wonach Besetzungen nach maximal 24 Stunden zu räumen sind, durch die Polizei ohne Rücksprache mit dem Bezirksamt durchgezogen wurde, anstatt die Abwendung von Obdachlosigkeit nach dem Asog vorzunehmen.
Könnte die Beschlagnahme von Häusern auf Grundlage des Asog den spekulativen Leerstand beenden?
Die Beschlagnahme ist deutschlandweit kein ungewöhnliches Mittel, um Obdachlosigkeit abzuwenden, und Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir müssen jetzt prüfen lassen, ob sie auch möglich ist, um Betroffenen das Leben in eigenen Wohnungen, statt in Gemeinschaftsunterkünften zu ermöglichen. Konkret geht es um die Frage: Können wir Wohnraum zum Wohnen beschlagnahmen, obwohl Gemeinschaftsunterkünfte zur Übernachtung verfügbar wären?
Warum steht in dem Gebäudekomplex Habersaathstraße 46 gut erhaltener Wohnraum leer, während Obdachlose im Freien übernachten müssen?
Es gibt kein Recht auf Leerstand und dass das Verbot des Leerstands nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz hier ordnungspolitisch noch nicht durchgesetzt wurde, liegt an den gerichtlichen Klagen der Eigentümer, die alle Rechtsmittel ausschöpfen und Verwaltungsakte damit auf Jahre verzögern.
Wie ließe sich der derzeitige Leerstand schnell beenden?
Wenn der Eigentümer sich verhandlungsbereit zeigt, könnte ein Ankauf des Gebäudes durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder an andere gemeinwohlorientierte Wohnraumversorger vermittelt werden. In allererster Linie geht es jetzt um die schnellstmögliche Verfügbarmachung dieser gut ausgestatteten Wohnungen. Eine Rekommunalisierung kann gleichzeitig verhandelt und vorbereitet werden. Interview: Peter Nowak
https://jungle.world/artikel/2020/46/es-gibt-kein-recht-auf-leerstand