Linke fotografieren die Polizei

Die Aktion könnte eigentlich eine wichtige Debatte über den Umgang zwischen Polizei und Bürger anregen. Doch durch teils krude politische Analysen und eine militaristische Sprache wird das teilweise konterkariert


Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Das zeigte sich dieser Tage mal wieder, als sich Linke und Polizei einen Wettbewerb darüber lieferten, wer die originellsten Fotos seiner Kontrahenten veröffentlicht. Zunächst veröffentlichte die Hamburger Polizei öffentlichkeitswirksam zahlreiche Fotos von Personen, die angeblich Straftaten im Zusammenhang mit den G20-Protesten verübt haben sollen (siehe Hamburg: Terroristenjagd wie in den 1970ern).

Bei zahlreichen Bildern sind allerdings diese Straftaten nicht zu sehen. Zudem sind sie noch nicht dafür verurteilt wurden, also gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte allerdings die Bild-Zeitung und andere Boulevardmedien nicht am markigen Aufruf „104 Gesichter! Jagt diese G20-Verbrecher“. Die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe spricht in einer Pressemitteilung von einem Denunziationsaufruf.

„Fahndung ist ungesetzlich“

Kritik an den Fahndungsmethoden kommt auch vom liberalen Kommentator der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl: „G20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch“, warnt er in einem Kommentar:

Es gehört zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Täter zu suchen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, bei dieser Suche Mittel einzusetzen, die unverhältnismäßig, untauglich und gefährlich sind. Die Ermittler haben zur Fahndung nach sogenannten G-20-Chaoten 100 Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt. Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung.

Diese Präsentation von echten oder angeblichen Beschuldigten hat mit Steckbriefen nichts mehr zu tun. Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.

Heribert Prantl
Prantl wirft der Polizei vor, den Paragraphen 131b, auf den sich die Polizei bezieht, bis zur Unkenntlich auszudehnen. Er regelt die Veröffentlichung von Fotos von Zeugen und Beschuldigten. Prantl wirft der Polizei vor, nicht zwischen Zeugen und Beschuldigen zu unterscheiden. Die Boulevardpresse geht dann nur einen Schritt weiter und erklärt alle Abgebildeten zu G20-Verbrechern.

Ein solch rechtsstaatlicher Disput ist nicht die Sache des linken Wohn- und Kulturzentrums R94 in Berlin-Friedrichshain. Es ist in der Vergangenheit von Politik und Polizei immer wieder zum Hort von militanten Linken erklärt worden. Der ehemalige Berliner Innensenator Henkel handelte sich im letzten Jahr eine große politische und juristische Niederlage ein, als er das Haus wochenlang belagern und Teile des Hinterhauses räumen ließ.

Die Maßnahme wurde später vom Gericht für rechtswidrig erklärt, weil die rechtliche Grundlage dafür fehlte. Doch auch nach Henkels Abwahl geht die massive Polizeipräsenz und Kontrolle in dem Stadtteil weiter, nur tritt die Polizei in der Regel nicht mehr so massiv auf wie im letzten Jahr.

Doch weiterhin klagen nicht nur Bewohner und Besucher der R94, sondern auch aktive Nachbarn über Repression und Schikane. Während der Zeit der Belagerung, als die Polizei Tag und Nacht im und um die R94 sich aufhielt, entstanden auch zahlreiche Fotos.

Polizisten gesucht

Die wurden jetzt als Retourkutsche auf den Fahndungsaufruf ebenfalls auf der Webseite von rigaer94 veröffentlicht. Die Polizeigewerkschaft und ein Großteil der Presse sprechen von einer Hetzjagd radikaler Linker auf Polizisten. Mittlerweile ermittelt auch der Staatsschutz.

Dabei könnte die Aktion aufzeigen, dass Polizisten, wenn sie Straftaten begehen, eben nicht mit öffentlichen Fahndungsfotos gesucht werden. Dass es rund um den Polizeigipfel in Hamburg rechtswidriges Verhalten der Polizei gab, kann heute kaum jemand mehr bestreiten, obwohl es der Regierende Bürgermeister Hamburgs zunächst strikt zurück gewiesen hat.

Zudem weigert sich ein Großteil der Polizeiorganisationen noch immer strikt, eine Nummer als Mittel der Identifizierung zu tragen. Befürworter dieser Erkennungsmaßnahme werden beschuldigt, die Polizei zu verdächtigen. Eine solche Debatte könnte durch die Veröffentlichung der Fotos angeregt werden.

Doch die Aktion aus dem Umfeld der Rigaer Straße kann das kaum leisten. Auf den ins Netz gestellten Fotos ist kein Polizist bei konkreten Straftaten zu sehen. Nach Ansicht der Linksautonomen war die Belagerung und Teilräumung des Hauses rechtswidrig und damit haben sich die Abgebildeten auch dafür zu verantworten.

Die Aktion hätte sicher noch mehr politische Wirkung gezeigt, wenn auf eine übertrieben kraftmeierische Sprache verzichtet worden wäre und eine Differenzierung zwischen bürgerlicher Herrschaft und Faschismus geleistet worden wäre.

Problematik von Positionen, die noch hinter den bürgerlichen Rechtsstaat zurückfallen

Wenn in einem Text von Polizeirepression hier und heute in einen Halbsatz die Deportation von Anne Frank erwähnt wird, dann verschwimmt dieser entscheidende Unterschied verschiedener Herrschaftsformen.

Da wird dann mal in einem Halbsatz die Tötung von Schleyer begrüßt und wenige Zeilen weiter kritisiert, dass im Deutschen Herbst von Politikern die Einführung der Todesstrafe gegen die RAF gefordert und von Teilen der Bevölkerung unterstützt wurde.

Wenn dann über die Ereignisse rund um den G20-Gipfel geschrieben wird, dass „für jeden vernünftigen Menschen“ klar sei, dass die „Geschehnisse eine Notwendigkeit waren“, blenden die Verfasser nicht nur alle kritischen Diskussionen auch in der außerparlamentarischen Linken aus, sie verzichten auch auf jegliches Argument und machen politische Positionen an der Achse „vernünftig und unvernünftig“ fest.

Dabei sind sie näher an einer Position, die diese Unvernünftigen dann sanktioniert, als ihnen wahrscheinlich bewusst ist. Auch der Aufruf, die Polizisten zu Hause zu besuchen, klingt nach Selbstjustiz und wäre kein Fortschritt gegenüber einem bürgerlichen Rechtsstaat, der zumindest dem Anspruch nach die Gleichheit vor dem Gesetz beinhaltet.

Der Text zeigt so auch exemplarisch, die Problematik von Positionen aus Teilen des anarchistischen Insurrektionismus, die ihren Fokus auf den Kampf gegen Repression und Polizei legen und andere Unterdrückungsverhältnisse oft völlig ausblenden. Aus den Augen verloren wird auch die Notwendigkeit, dass Alternativen zur repressiven Polizeistrategie nicht hinter die postulierten Ansprüche des bürgerlichen Rechtsstaats zurückfallen, sondern über diesen hinausgehen müssen.

Schon nach der Oktoberrevolution 1917 hat es sich als fatal erwiesen, dass vor allem Teile der Bolschewiki Fragen der Rechtsstaatlichkeit für bürgerlichen Zierrat hielt, der nach der Revolution überflüssig wird. Hingegen versuchte der erste Justizminister der Sowjetunion Isaac Steinberg, der der Partei der Linken Sozialrevolutionäre angehörte, eine Politik umzusetzen, die Sozialismus und Freiheitsrechte vereinigte.

Er wurde kürzlich von Historikern wie Hendrik Wallat wiederentdeckt. Eine Linke, die heute Alternativen zum Bestehenden entwickelt, sollte an den damals gemachten Erfahrungen nicht vorbeigehen.

Fehlen einer bürgerlichen Zivilgesellschaft

Doch diese Kritik an einer insurrektionistischen Strömung, die eben keine Alternative zum bürgerlichen System hat, muss auch das Fehlen einer starken zivilgesellschaftlichen Strömung in Deutschland konstatieren. Die hätte als Antwort auf die Fahndungsaufrufe die Fotos von Polizisten ins Netz gestellt, die sie beim Einsatz von Pfefferspray, beim Knüppeln und anderen Körperverletzungen zeigen.

Statt Hausbesuche anzudrohen, hätten sachdienstliche Hinweise an einen Untersuchungsausschuss gehen sollen, der sich aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Juristen zusammensetzt. Die hätten dann Betroffene von Polizeigewalt sowie Augenzeugen einladen können und dann wäre öffentlich und transparent über die Vorwürfe verhandelt worden.

Die Ergebnisse wären dann der Öffentlichkeit übergeben worden. So hätte Druck ausgeübt werden können, Polizeigewalt nicht straflos zu lassen. Solche Untersuchungsausschüsse gab es schon 1968 nach der Polizeigewalt gegen die damalige Außerparlamentarische Opposition sowie nach der massiven Polizeigewalt anlässlich des G8-Gipfels in Genua 2001 und auch nach der Einkesselung der Blockupy-Proteste 2013 in Frankfurt/Main.

Peter Nowak

https://www.heise.de/tp/features/Linke-fotografieren-die-Polizei-3924941.html
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[1] https://www.heise.de/tp/features/Hamburg-Terroristen-Jagd-wie-in-den-1970ern-3921119.html
[2] https://www.rote-hilfe.de
[3] https://www.rote-hilfe.de/78-news/presse/853-internetfahndung-nach-g20-aktivist-innen-rote-hilfe-e-v-protestiert-gegen-oeffentlichen-denunziationsaufruf
[4] http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-g-ist-keine-lizenz-zum-rechtsbruch-1.3796934
[5] https://dejure.org/gesetze/StPO/131b.html
[6] http://rigaer94.squat.net/
[7] https://nordkiezlebt.noblogs.org/
[8] https://anarchistischebibliothek.org/category/topic/insurrektionalismus
[9] https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/isaak_steinberg.pdf
[10] https://www.edition-assemblage.de/oktoberrevolution-oder-bolschewismus/
[11] https://www.rosalux.de/news/id/7369/
[12] https://www.heise.de/tp/features/Es-geschah-in-Genua-3426881.html
[13] https://blockupy.org/2870/erfolg-des-blockupy-tribunal-rechtsbruch-erneut-skandalisiert-2/

Mieter/innen fordern schnelle Verordnung gegen Mieterhöhungen

Am Freitag um 14 Uhr wollen die Mieter/innen der Neuköllner Sozialwohnungsbauten in der Manitiustraße 17-17 und dem Maybachufer 40-42 der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art überbringen. Es handelt sich um ein Gutachten, das sie von den Bielefelder Rechtswissenschaftler Martin Schwab erstellen ließen. Dort hat der Jurist eine rechtssichere Änderung der Verordnung zur Berechnung der Mieten im alten sozialen Wohnungsbau formuliert. Für die Neuköllner Mieter/innen ist die schnelle Umsetzung der Rechtsverordnung existentiell. Ab dem 1. Januar sollen die 99 Mietparteien im sozialen Wohnungsbau bis 330 Euro mehr Miete an die Maybachufer GmbH und Co zahlen. Der Vermieter rechnet dabei Zinsen für längt abgezahlte Kredite in die Mieterhöhung ein und beruft sich auf die geltende Rechtslage. Die lässt es zu, dass längst abgezahlte Kredite als Entschuldungsgewinne und fiktive Kosten bei Mieterhöhungen herangezogen werden können. Nun gäbe es gesetzliche Möglichkeiten, diese Praxis zu ändern. „Paragraf 28 des Wohnungsbindungsgesetzes erlaubt es dem Senat, die Berechnungsgrundlagen der Kostenmiete jederzeit und grundlegend auf das für Eigentümer tatsächlich auskömmliche Maß zu beschränken«, erklärt Ulf Glandien vom Netzwerk Mieterstadt.de. Davon könnten Zehntausende Bewohner und der Landeshaushalt von niedrigeren Sozialmieten profitieren. Der Bielefelder Juraprofessor Martin Schwab hat nun in seiner Expertise aufgezeigt, wie diese reale Mietenbremse rasch umgesetzt werden kann. „Die Beseitigung der Entschuldungsgewinne aus der Berechnungsverordnung lässt sich mit minimalinvasiven Eingriffen erledigen“, betont Schwab. Die Änderung könnte bei der letzten Senatssitzung in diesem Jahr am 19. Dezember verabschiedet werden. Doch verkündete Lompscher über Twitter, dass die von Schwab vorgeschlagene Änderung nicht realisiert werden könne, weil Kernelemente der Förderverordnung nicht ohne gesetzliche Grundlage verändert werden können. Das aber ist eine zeitaufwendige Angelegenheit und diese Zeit haben die betroffenen Mieter/innen nicht.

Armutszeugnis des Senats

Es ist ein Armutszeugnis für die von der LINKEN gestellte Senatorin, dass sie nicht alle Möglichkeiten ausnutzt, um die Interessen der Mieter/innen mit geringen Einkommen gegen die Verwertungsinteressen der Immobilienbranche zu verteidigen. Warum hat nicht Lompschers Behörde Rat bei Jurist/innen geholt? Warum mussten die Betroffenen selber aktiv werden? Sie hatten das Glück, dass Schwab seine Expertise kostenlos erstellte, sonst wären sie noch auf den Kosten sitzen geblieben. Es ist ein weiteres Armutszeugnis, dass Lompscher die im Koalitionsvertrag für den Berliner Senat festgelegte Frist von 100 Tagen verstreichen ließ, um die Gesetze für die Sozialwohnungen zu reformieren. Mehrere Gesetzesvorschläge ihrer Behörde fanden bei den Koalitionspartner/innen keine Zustimmung. „Ich hatte den Eindruck, dass diese Entwürfe bloß als sozialmieterfreundlich getarnt waren, obwohl sie unkontrollierte Möglichkeiten für Vermieter bargen«, so der Kommentar des Juristen Martin Schwab. Nun wurde ein sechsköpfiges Expert/innengremium eingesetzt.Es soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, die mieterfreundlich klingt, aber die Verwertungsinteressen der Immobilienbranche möglichst nicht tangiert. Die Neuköllner Sozialmieter/innen haben von diesen Hickhack genug. Sie haben am Freitag eine ganz konkrete Forderung. „Frau Lompscher, erlassen Sie sofort eine Rechtsverordnung nach Paragraf 28 Wohnungsbindungsgesetz, um dem unerträglichen und maßlosen Missbrauch des sozialen Wohnungsbaus durch Spekulanten ein Ende zu machen«, heißt es in einem Offenen Brief, der von zahlreichen Berliner Mieter/inneninitiativen unterzeichnet wurde. Die Aktion wird vom Büro für Ungewöhnliche Maßnahmen unterstützt. Nach Weihnachten sollte die Zeit der Geschenke der Mieter/innen an die Politik vorbei sein. Der sollte mal die Rute gezeigt werden.

https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/verordnung-gegen-mieterhoehungen.html

Peter Nowak

Gesicht zeigen für das Recht auf Abtreibung

Befürworter eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs melden sich wieder zu Wort. Es sollte aber auch über eine Gesellschaft diskutiert werden, in der Schwangerschaftsabbrüche überflüssig werden

„Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“, lautete in der letzten Woche die Schlagzeile auf der Titelseite der linksliberalen Taz[1]. Daneben standen die Fotos von 27 Ärztinnen und Ärzten, die sich mit ihrer Kollegin Kristina Hänel solidarisierten, die in der letzten Woche zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

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Nicht zu bremsen


Im Wahlkampf waren die steigenden Mieten kaum ein Thema, mit AfD und FDP im Bundestag droht noch mehr Ungemach

Die sogenannte Mietpreisbremse wirkt kaum, zudem stufte ein Gericht sie kürzlich als verfassungswidrig ein. Nun ziehen mit der FDP und der AfD weitere vermieterfreundliche Parteien in den Bundestag ein.

Es war eine Hamburger Rentnerin, die Mitte September dafür sorgte, dass im Wahlkampf doch noch über die immer weiter steigenden Mieten gesprochen wurde – zumindest ein bisschen. In der ZDF-Sendung »Klartext« hatte die Frau den SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz mit der Situation vieler Mieter konfrontiert. Die Rentnerin berichtete, dass sie und ihr Mann bald aus ihrer Wohnung ausziehen müssten, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten könnten. Das Gebäude werde grundsaniert, danach solle die Miete auf knapp das Vierfache steigen: von 230 Euro im Monat auf 850 Euro. Während Schulz sich ahnungslos zeigte und bezweifelte, dass eine solche Steigerung gesetzeskonform sei, musste er sich vom Moderator daran erinnern lassen, dass es sich um die normale Praxis einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft in einer SPD-regierten Stadt handele. »Die ›Mietpreisbremse‹ funktioniert nicht«, klagte die Rentnerin und brachte damit auf den Punkt, was viele Betroffene am Wohnungsmarkt täglich erleben. Dazu beigetragen haben die vielen Schlupflöcher, mit denen Haus- und Wohnungseigentümer die Deckelung der Mieten umgehen können.

»Man gewinnt den Eindruck, das Landgericht möchte sich wieder als Gönner der Vermieter profilieren.« Kurt Jotter, Berliner Mieteraktivist

Das war allerdings nicht der Grund dafür, dass kurz darauf das Berliner Landgericht die sogenannte Mietpreisbremse als verfassungswidrig einstufte. Die Richter argumentierten, es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor, weil die zulässige Miethöhe von der ortsüblichen Vergleichsmiete abhängt. Diese variiere aber je nach Stadt erheblich. Das widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichbehandlung vor dem Gesetz vorschreibt. Als Beispiel erwähnte das Gericht, in München liege die Vergleichsmiete bis zu 70 Prozent über der in Berlin. Im konkreten Fall spielte die Frage der Verfassungsmäßigkeit am Ende keine Rolle mehr, so dass sie auch nicht zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben wurde.

»Man gewinnt den Eindruck, das Landgericht möchte sich wieder als Gönner der Vermieter profilieren«, kommentierte der Berliner Mieteraktivist Kurt Jotter im Gespräch mit der Jungle World das Urteil. Jotter regte im Gegenzug an, den Paragraphen 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Dieser regelt Mieterhöhungen bei Modernisierungen und setzt nach Ansicht der Kritiker die Mieterrechte außer Kraft. Unter dem Motto »Rettet die Mieterrechte – streicht endlich den Paragraphen 559 BGB« haben Mieterinitiativen eine Petition an den Bundestag eingereicht. Die Abschaffung des Paragraphen gehört auch zu den Forderungen des bundesweiten Bündnisses »Mietenwahnsinn stoppen«, zu dem sich mehrere stadtpolitische Gruppen und Mieterinitiativen zusammengeschlossen haben. Am zweiten Septemberwochenende hatte das Bündnis bundesweite Aktionstage veranstaltet. Die Palette reichte von einer Plakataktion in Köln bis zu einer Demonstration in Berlin mit über 2 000 Teilnehmern.

Florian Kasiske, ein Sprecher des Hamburger Netzwerks »Recht auf Stadt« und Mitbegründer der bundesweiten Kooperation, benannte im Gespräch mit der Jungle World die Probleme einer Organisierung der Mieter über die eigene Stadt hinaus. »Bewegungen gegen steigende Mieten und Gentrifizierung sind sehr ortsbezogen. Um einen Konflikt zu gewinnen, muss man in einem sehr spezifischen lokalen Setting agieren.« Doch dabei stoße man immer mehr an Grenzen. »Zentrale Forderungen der Mieterinitiativen lassen sich nur bundesweit durchsetzen – wie beispielsweise die nach einer neuen Wohngemeinnützigkeit, nach Abschaffung der Modernisierungspauschale Paragraph 559 oder nach einer wirksamem Mietpreisbremse«, so Kasiske.

Die Notwendigkeit einer außerparlamentarischen Organisierung der Mieter wird angesichts der Zusammensetzung des neuen Bundestags wohl noch dringlicher. Mit der FDP und der AfD sind zwei Parteien in den Bundestag eingezogen, die Mieterrechte weiter einschränken wollen. Auch die CDU-FDP-Koalition, die in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung stellt, will die wenigen Schritte der rot-grünen Vorgängerregierung zugunsten der Mieterseite zurücknehmen. Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel bezeichnete das Zweckentfremdungsgesetz, mit dem die Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen gebremst werden soll, als Enteignung von Wohnungseigentümern.

https://jungle.world/artikel/2017/39/nicht-zu-bremsen

Peter Nowak

Was hilft bloß gegen den »Mietenwahnsinn«?


Florian Kasiske über ein noch frisches Bündnis rebellischer Recht-auf Stadt-Initiativen und das Thema »bezahlbares Wohnen« im Wahlkampf


Seit Jahren kämpfen sie gegen »Zwangsräumungen« von Hartz IV-Empfänger_innen, rufen nach einer »echten Mietpreisbremse« und erarbeiten Konzepte für eine neue Bodenpolitik. Doch erst im Frühsommer entstand das bundesweite Bündnis »Mietenwahnsinn stoppen!«. Mitbegründer ist Florian Kasiske von Recht-auf-Stadt Hamburg, mit ihm sprach Peter Nowak.

In vielen Städten wie Berlin und Hamburg kämpfen Mietrebellen durchaus erfolgreich gegen Verdrängung. Warum ist eine überregionale Organisierung von Mieter_innen so schwer?
Bewegungen gegen steigende Mieten und Gentrifizierung sind sehr ortsbezogen. Um einen Konflikt zu gewinnen, muss man in einem sehr spezifischen lokalen Setting agieren. Der Bezug auf lokale Identitäten spielt in Mobilisierungen für das Recht auf Stadt oft eine große Rolle. Dazu kommt, dass die Bewegungszyklen lokal sehr unterschiedlich verlaufen.

Trotzdem haben Sie jüngst ein bundesweites Bündnis für Kämpfe von Mieter_innen mitgegründet? Warum?
Es ist notwendig, über die lokalen Konflikte hinaus auf der bundesweiten Ebene handlungsfähig zu sein und Einfluss auszuüben, weil Bundesgesetze einen enormen Einfluss auf die Mietentwicklung haben. Einige zentrale Forderungen aus Mieter_inneninitiativen lassen sich nur bundesweit durchsetzen – wie beispielsweise die nach einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, nach Abschaffung der Modernisierungspauschale § 559 oder nach einer wirksamem Mietpreisbremse. Langfristig geht es uns darum, einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik durchzusetzen – diese muss sich an den Bedürfnissen von Bewohner_innen und nicht an Gewinninteressen orientieren.


Wie ist Ihr Bündnis entstanden, und wer beteiligt sich daran?

Die Idee, bundesweite Forderung aufzustellen, ist in Recht-auf-Stadt-Gruppen und im Netzwerk Mieten & Wohnen diskutiert worden. Schließlich gab es einen gemeinsamen Workshop auf dem Recht-auf-Stadt-Forum im April in Frankfurt. Dort kam die Idee auf, in Hinblick auf die Bundestagswahl und darüber hinaus mit einer gemeinsamen Klammer und einem gemeinsamen Aufruf aufzutreten.

Wieso kam das brisante Thema »Mieten« im Wahlkampf kaum vor?
Das ist nicht einfach zu beantworten. Wir haben den Eindruck, dass die Parteien – jenseits löblicher Ausnahmen – sich trotz bekannter Problemlagen immer noch sehr wenig um Lösungen bemühen. Die soziale Frage hat es in all ihren Ausprägungen derzeit überhaupt schwer, auf die politische Agenda zu kommen. Fakt ist auch, dass es bisher rechten Kräfte gelungen ist, von realen sozialen Probleme abzulenken und rassistische Ressentiments zu mobilisieren. Und darüber hinaus fehlte eben bisher auch noch eine bundesweite soziale Bewegungen zum Thema steigende Mieten, was wir mit »Mietenwahnsinn stoppen!« ja nun ändern wollen.

In Hamburg hat die Klage einer Rentnerin, deren Miete sich mehr als verdreifachen soll, auf einer SPD-Wahlveranstaltung für Furore gesorgt. Könnte das Thema Mieten in der Schlussphase des Wahlkampfs doch noch wichtig werden?
Die Aufmerksamkeit, die diese Geschichte erzeugt hat, zeigt, dass hier ein wunder Punkt getroffen wurde. Viel wurde in der letzten Woche auch über eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung berichtet, die belegt, dass steigende Mieten immer mehr Menschen in die Armut treiben. Ob in der Schlussphase des Wahlkampfes Mieten noch zu einem wichtigen Thema werden, hängt davon ab, ob endlich über Konzepte gesprochen wird, die dem Mietenanstieg effektiv entgegenwirken können.

Die neue schwarz-gelben Landesregierung in NRW will die zaghaften Reformen zur Stabilisierung der Miethöhen wieder abschaffen. Könnte dieses drohende Rollback die bundesweite Mobilisierung von Mieter_innen anfachen?
Schwer zu sagen, vielleicht. Die Politik der nordrhein-westfälischen Landesregierung zielt darauf ab, die Mietpreisbremse wieder zurückzunehmen und weitere Mieterschutzregelungen auszuhöhlen, um angeblich Anreize für private Investitionen zu schaffen. Diese Ausrichtung der Wohnungspolitik wird die Dynamik von steigenden Mieten und Verdrängung aus den Stadtzentren weiter verschärfen. Insofern kann es ein weiterer Antrieb für eine notwendige Bewegung sein.

Wie werden Sie im Bündnis weiter vorgehen?
Wir werden nach der Bundestagswahl darüber sprechen, wie wir unsere Arbeit fortsetzen. Meiner Meinung nach sollten wir das, was bis jetzt passiert ist als Startschuss begreifen für eine stärkere bundesweite Vernetzung zwischen alternativen Mietervereinen, Recht-auf-Stadt-Netzwerken und Mieterinitiativen. Diese kann zukünftig eine bessere Mobilisierung zum Thema Mieten ermöglichen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1064236.was-hilft-bloss-gegen-den-mietenwahnsinn.html

Interview: Peter Nowak

Exzellente Ausbeutung

Beschäftigte beklagen unhaltbare Zustände an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Im Bundestagswahlkampf betonen alle Parteien, wie wichtig in einer globalisierten Welt die Unterstützung des Wissenschaftsstandorts Deutschland ist. Wer in der Wissenschaft arbeitet, fühlt sich jedoch alles andere als gut unterstützt. »Das deutsche Universitätssystem, das in politischen Sonntagsreden so hoch gelobt wird, basiert zu Teilen auf der Ausbeutung derer, die ohne Absicherung und ohne angemessene Bezahlung unterrichten«, sagt Ulrike Stamm, die als Gastprofessorin unter anderem am Institut für Literaturwissenschaft der Berliner Humboldt-Universität arbeitet. Sie gehört zu den MitbegründerInnen des »Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft«, in dem sich zu Jahresbeginn über 100 Vertreter aus Hochschulen und wissensch

Befristungen von unter einem Jahr, die Unter- oder Nicht-Entlohnung von Lehrtätigkeit und der Verschleiß von hoch qualifiziertem wissenschaftlichem Personal seien inzwischen der Regelfall. 75 Prozent aller wissenschaftlich Beschäftigten haben dem Netzwerk zufolge befristete Arbeitsverträge. In Frankreich und Großbritannien seien hingegen lediglich ein Viertel, in den USA sogar nur ein Fünftel der wissenschaftlichen Arbeitsverträge befristet.

Am Donnerstag stellte der Zusammenschluss einen Forderungskatalog vor, wie die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessert werden müssten. Dazu gehört die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das mit seinen Kurzverträgen eine längere Berufsplanung für Akademiker erschwert. Darüber hinaus fordern die Wissenschaftler die Abschaffung von Lehrstühlen zugunsten demokratischer Strukturen in Fachbereichen und Instituten, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Regelfall sowie unbefristete Beschäftigungsverhältnisse nach der Promotion.

Eine angemessene und flächendeckende Grundfinanzierung der Hochschulen wird von dem Bündnis als Voraussetzung für die Umsetzung dieser Forderungen gesehen. Denn die Grundfinanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen reiche immer weniger, um die Grundaufgaben der Hochschulen zu decken. Stattdessen fließe viel Geld in Exzellenzinitiativen und projektgebundene Forschungsförderung. Da gleichzeitig die Studierendenzahlen steigen, seien die Hochschulen gezwungen, immer mehr Lehre durch prekär beschäftigten Nachwuchs sowie unbezahlte PrivatdozentInnen und unterbezahlte Lehrbeauftragte zu bewältigen. Wie prekär die Situation ist, zeigte vor Kurzem die Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei. Danach geben an Berliner Hochschulen ca. 750 Privatgelehrte Seminare ohne Bezahlung. In anderen Hochschulen sieht es nicht besser aus.

Die größten Schnittmengen zu ihren Forderungen sieht das Netzwerk bei der LINKEN und in einigen Punkten bei den Grünen. Bei den Unionsparteien und der FDP finden sie hingegen kein Gehör, sagt Fabian Frenzel. Daher wollen sich die Beschäftigten im Wissenschaftsbereich weiter organisieren. »Ziel ist es, so gut aufgestellt zu sein, dass wir in einzelnen Hochschulen auch Arbeitskämpfe führen können«, meint Frenzel. Doch dazu müsse der Organisationsgrad unter den wissenschaftlich Beschäftigten verbessert werden. Die Kooperation mit Gewerkschaften mache Fortschritte, betont Frenzel. Unterstützung bekommt das Bündnis von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der GEW. Mit der Bildungsgewerkschaft bereitet das Netzwerk für November eine Tagung in Berlin vor. Gute Kontakte gibt es auch zu der im letzten Jahr an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main gegründeten Hochschulgewerkschaft Unterbau, die sich das Ziel gesetzt hat, Studierende und Beschäftigte an den Hochschulen gemeinsam zu organisieren.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1062344.exzellente-ausbeutung.html

Peter Nowak

Energetische Sanierung zunehmend in der Kritik

Eine empirische Kurzstudie des Berliner Mietervereins bestätigt Sorgen von Mietern

Wacht auf Verdammte dieser Erde“, lautete die Parole einer Protestaktion von Mieterinitiativen und der Politsatiregruppe Büro für Ungewöhnliche Maßnahmen[1] vor einigen Monaten. Damals wurde in einer größeren Öffentlichkeit wahrgenommen, dass immer mehr Mieter in der „energetischen Sanierung“ in erster Linie ein Instrument der Hauseigentümer sehen, die Miete zu erhöhen und Mieter zu vertreiben. Nun haben sie die Bestätigung durch eine Studie[2] des Berliner Mietervereins[3] erhalten.

Anhand von knapp 200 Modernisierungsankündigungen hat der Berliner Mieterverein in den Zeiträumen 2012 bis 2013 und 2015 bis 2016 die aufgewendeten Baukosten nach Art der Maßnahme sowie die Mietentwicklung nach der Modernisierung untersucht. Der durchschnittliche Mietenanstieg um 2,44 €/qm bzw. 186,37 € absolut im Monat bedeutet – gemessen an der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel 2015 – einen Anstieg von fast 42 %.

Die Nettokaltmiete steigt im Schnitt nach den Ergebnissen der Kurzstudie von 4,73 €/qm im Monat auf 7,14 €/qm im Monat. „Die Modernisierung ist aus dem Ruder gelaufen“, kritisiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild.

Energetische Sanierung gut für die Eigentümer – nicht für die Umwelt

Die Studie bestätigt, was viele Mieter nicht nur in Berlin[4] seit Jahren beklagen. Die energetische Sanierung ist das Einfallstor für Mieterhöhungen und für die „Schleifung des Mietrechts“. Doch die Studie gibt den Kritikern noch in einem weiteren Punkt Recht.

In den untersuchten Fällen haben sich trotz energetischer Maßnahmen im Jahr nach der Modernisierung die Heizkosten nicht verringert. Die Vermieter verlangen weiterhin die alten Vorauszahlungen, offenkundig weil sie der vermuteten Energieeinsparung und damit auch der Heizkostenersparnis nicht trauen. Nur bei einer sehr kleinen Fallzahl konnte anhand von Heizkostenabrechnungen vor und nach der Modernisierung die tatsächliche Reduktion des Energieverbrauchs ermittelt werden.

Für Kurt Jotter vom Büro für Ungewöhnliche Maßnahmen sind die Befunde der Studie nicht überraschend. Er hat seit Jahren seine oft satirische Kritik an der energetischen Sanierung geäußert, die durchaus nicht immer auf Zustimmung stieß. Schließlich wird eine Maßnahme, die vorgeblich im Namen der Umwelt geschieht, gerne von Umweltverbänden und den Grünen verteidigt – auch wenn sie letztlich der Umwelt gar nicht nützt. So wirbt der BUND noch immer mit dem Slogan „Je besser die Dämmung, desto besser der Klimaschutz“[5].


Die Mieter sollen die Energiewende bezahlen

„!ch habe ja diesen ganzen neoliberalen Irrsinn mit der energetischen Sanierung schon bei seiner Entstehung miterlebt – als ich zwischenzeitlich für die Energiewende und Solar in Brandenburg Freiflächen akquiriert habe“, begründet Jotter gegenüber Telepolis seine besondere Sensibilität diesem Thema gegenüber. Das Duo Merkel/Rösler habe Agrarflächen für Solar gesperrt, die Förderungen radikal gekürzt und schließlich fast die gesamte Solarindustrie zerschlagen[6], moniert Jotter, der damals erarbeitete Provisionen in beträchtlicher Höhe verloren hat.

„Die ‚Volksenergie‘ Solar war den vier herrschenden Energie-Konzernen ein Dorn im Auge – ebenso wie ihrem neoliberalen Regierungs-Duo“, ist Jotter heute überzeugt und sieht einen Zusammenhang zu den nun in der Kritik stehenden energetischen Sanierung: „Als die Verdrängung von Solar aus dem Erneuerbaren Energie-Mix offensichtlich war, fragten Journalisten sichtlich erregt auf der Bundespressekonferenz Merkel und Rösler: Wie bitte sollt denn nun ohne Solar die Energiewende noch gelingen? Die beiden wie aus der Pistole geschossen: Das kompensieren wir mit energetischer Sanierung und dämmen in ganz Deutschland die Wände. Die Gesetze wurden dann so umgestaltet, dass dies letztlich nicht die Hausbesitzer traf, sondern nur die Mieter, die – durch diese Zwangsgesetzgebung völlig entrechtet – ganz allein die Zeche zahlen müssen. Es wurde auch noch ausgebaut zum Vielfach-Renditebringer und zur Melkkuh für die internationalen Investoren.“

Dabei sind die Mieter nach einer Kasseler Untersuchung deutschlandweit nur zu 7% an dem Co2-Ausstoß beteiligt! Wann kommen solche „Zwangsgesetze“ für die restlichen 93 % der Umweltverschmutzer? Das fragen sich auch immer mehr Mieter und auch bei Gericht gibt es erste Erfolge.

Pankower Urteil ermutigt Mieter

Sie stützen sich dabei auf eine Gerichtsentscheid, das als Pankower Urteil[7] bei kritischen Mieterinitiativen Beachtung gefunden hat. Anfang 2015 sprach eine Amtsrichterin in Deutschland einer Mietpartei erstmals gleiches Recht zu, wie es auch für Hauseigentümer gilt: das Recht auf Wirtschaftlichkeit bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen[8].

Die Beklagten haben […] nicht die Dämmung der Fassade zu dulden … Erst nach ca. zwanzig Jahren würde erstmals die Umlage niedriger sein als die eingesparte Heizenergie. Da kann von einer modernisierenden Instandsetzung aber nicht mehr die Rede sein […].

Pankower Urteil
Nach Auffassung des Gerichts können die Beklagten die Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme „bereits im hiesigen Duldungsverfahren einwenden“, so der Tenor des Pankower Urteils. .

Abschaffung des § 559 gefordert

In der Kritik von Mieterorganisationen steht der mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 eingeführten Modernisierungs-Paragraph § 559 BGB[9], der die Mieterhöhungen bei energetischen Sanierungen und die Einschränkung der Mieterrechte legitimiert. Mieteraktivisten fordern die Abschaffung dieses Paragraphen und haben im Internet eine Petition[10] dazu gestartet.

Sie verweisen darauf, dass der Paragraph gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts verstößt, wonach Vermieter und Gesetzgeber keine „Regelungen“ treffen dürfen, die das Bestandsinteresse des Mieters gänzlich missachten oder unverhältnismäßig beschränken.

Es wäre wünschenswert, wenn das Thema einen solchen gesellschaftlichen Stellenwert bekäme, dass sich auch die Parteien im Bundestagswahlkampf dazu positionieren müssten. Schließlich sind ja Mieter ein stark umworbenes Klientel. Beim Paragraphen § 559 BGB müssten die Parteien nun zeigen, was die schöne Rhetorik wert ist.

https://www.heise.de/tp/features/Energetische-Sanierung-zunehmend-in-der-Kritik-3798624.html

Peter Nowak

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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bizim-kiez.de/blog/initiativenthemen/buero-fuer-ungewoehnliche-massnahmen/
[2] http://www.berliner-mieterverein.de/downloads/pm-1725-modernisierung-bmv-kurzstudie.pdf
[3] http://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/pm1725.htm
[4] http://www.taz.de/!t5424124/
[5] https://www.bund-naturschutz.de/oekologisch-leben/energie-sparen/energetische-sanierung.html
[6] http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zerschlagung-solar-millennium-verkauft-flagsol-anteile/6850544.html
[7] https://pankowermieterprotest.jimdo.com/2017/03/28/pankower-urteil-es-geht-weiter
[8] https://pankowermieterprotest.jimdo.com/2015/02/23/urteil-des-amtsgerichts-pankow-wei%C3%9Fensee-fassadend%C3%A4mmung-ist-unwirtschaftlich/
[9] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
[10] https://www.change.org/p/bundestag-abschaffung-der-bgb-vorschriften-%C3%BCber-mieterh%C3%B6hungen-nach-modernisierungen-2c1505f0-9859-43cc-9ab8-e5ef3c363e10#share

Nicht nur Straftäter wollen ihr Gesicht verbergen

Der Polizeieinsatz bei einer Hamburger G20-Demo bringt das Thema Vermummung wieder auf die Tagesordnung

Nach den G20-Protesten wollen Politiker verschiedener Couleur linker Gewalt zu Leibe rücken, vor allem Politiker der Union, aber auch Polizeigewerkschafter überbieten sich mit markigen Law-and-Order-Parolen.

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Kurgarten in Gefahr

BAUEN Wohnbauprojekt statt wilde Natur: Ponte Rosa in Schöneberg soll weichen

Ponte Rosa – der Name verspricht südländisches Flair. „Versteckt und umgeben von alten Bäumen, an den stillgelegten Lokgleisen des alten Gleisdreiecks liegt unser idyllischer Kurgarten“, heißt es auf der Webseite
des Restaurants, das auf dem Areal betrieben wird. Auch Matthias Bauer gerät ins Schwärmen, wenn er davon
spricht, wie hier eine ehemalige Brache wieder zur Natur wurde. Nun schlägt der Betreiber des Gleisdreieck – Blogs Alarm. Denn bald könnte es mit dem Idyll vorbei sein. Das erfuhr Bauer, als er als Bürgerdeputierter für die Linke an der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses von Schöneberg-Tempelhof teilnahm. Dort wurde mitgeteilt, dass der Garten „einem mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmten „Wohnungsbauprojekt“ weichen soll. Das Bauvorhaben wurde von dem Immobilienunternehmen Büro Weißenborn GmbH eingereicht. Bauer beunruhigt dabei ein Satz: „Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des § 34 BauGB planungsrechtlich beurteilt.“ Hier werde mit einem juristischen Trick die Bürgerbeteiligung ausgehebelt, moniert Bauer. Der besagte Paragraf soll dafür sorgen, dass Baulücken ohne aufwendiges Bebauungsplanverfahren geschlossen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Bauvorhaben nach Art und Maß an der Nachbarschaft orientiert.

Baulicher Zusammenhang

Für den Garten Ponte Rosa trifft das nach Ansicht von Bauer aber nicht zu. Auch wenn es auf dem
Areal einzelne Gebäude wie Stellwerke und Lokschuppen gegeben hat, unterbreche das Bahngelände den baulichen Zusammenhang, indem es die Ortsteile Kreuzberg und Schöneberg voneinander trennt. Das ist es, was im Baugesetzbuch im Paragraf 35 „Außenbereich“ genannt wird. Die Frage, ob es sich um einen Innen- oder Außenbereich handelt, ist aber von großer Bedeutung für die weiteren Pläne auf dem Grundstück. „Wenn im Außenbereich gebaut werden soll, müssen die politischen Gremien des Bezirks darüber entscheiden. Ein Bebauungsplanverfahren muss mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und ein ökologischer
Ausgleich geleistet werden“, sagt Bauer. Der Leiter der Abteilung Stadtentwicklung in Schöneberg/Tempelhof begründete seine Klassifizierung des Areals als Innenbereich damit, dass durch die bestehenden Bauten von Supermärkten und der Tankstelle bereits ein Bebauungszusammenhang entstanden sei, der Neubau sich somit
an der Nachbarschaft orientiere. Irritiert war Bauer darüber, dass der politisch verantwortliche Baustadtrat Jan Oltmann(Grüne) dieser Einschätzung nicht widersprochen hat. Gegenüber der taz war Oltmann bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Am 12. Juli soll er auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Rathaus Schöneberg zu den offenen Fragen zur Zukunft des Gartens
Stellung nehmen. Bereits am Montag, 10. Juli, laden Anwohner um 19 Uhr zum Kiezpalaver ins Ponte Rosa.


DONNERSTAG, 6. JULI 2017,

TAZ.DIE TAGESZEITUNG
PETER NOWAK

Senatorin der Linken gibt Grünes Licht für Nobelprojekt im Friedrichshainer Nordkiez

„… und die Stadt gehört Euch!“ So lautete eine einprägsame Wahlkampfparole der LINKEN zur Abgeordnetenhauswahl. Manche rätselten, wer mit dem Euch wohl gemeint ist. Im Friedrichshainer Nordkiez könnte es die CG-Gruppe sein. Schließlich genehmigte die Senatorin für Bauen und Wohnen Kathrin Lompscher das Carré Sama-Riga in der Rigaerstraße 71-73. Seit über einem Jahr protestieren AnwohnerInnen im Friedrichshainer Nordkiez gegen den Nobelbau der CG-Gruppe, von dem sie eine Aufwertung des Stadtteils, höhere Mieten und die Vertreibung von Menschen mit geringen Einkmmen befürchten. Noch am 3. Mai erinnerten BewohnerInnen des Friedrichshainer Nordkiez Lompscher an die Wahlversprechen ihrer Partei. „Wir fordern Sie auf, die Pläne der CG-Gruppe auf dem Gelände der Rigaer Straße 71-73 abzulehnen und den Weg frei für eine Planung zu machen, die prozessorientiert die Menschen im Kiez mitnimmt und nicht weiter gewachsene Kiezstrukturen zerstört“, heißt es in dem Brief.

Die Senatorin wurde aufgefordert, sich ein Vorbild an den von den Grünen nominierten Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmitt zu nehmen, der auf einer Versammlung im Friedrichshainer Nordkiez am 2.Mai erklärte, dass er seine Unterschrift unter der Baugenehmigung des Carré Sama-Riga verweigert.

Die planungsrechtliche Prüfung habe ergeben, dass die Versagung des Bezirksamts nicht rechtens war, begründete die Stellvertretende Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Petra Rohland gegenüber MieterEcho-Online die Genehmigung ihrer Behörde. „Das Vorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig. Infolgedessen musste ein positiver Widerspruchsbescheid erteilt werden“, betont Rohland. Dieser Paragraph, der die rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben darstellt, wird von der Aktionsgruppe Rigaer Straße 71-73, in der sich die KritikerInnen des Projekts zusammengeschlossen haben, heftig kritisiert. Damit würden die Rechte der AnwohnerInnen und des Bezirks ausgehebelt, erklärte Gudrun Gut mit Verweis auf die zahlreichen Einwendungen, die gegen das Carré Sama-Riga beim Bezirksamt eingereicht worden waren. Die Senatsverwaltung für Wohnen scheint auch unter Lompscher hingegen kein Problem mit dem Paragraphen zu haben.

„§ 34 BauGB sichert in unbeplanten Innenbereichen, dass sich die geplante Bebauung in die nähere Umgebung einfügen muss und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Eine Abschaffung dieser Vorschrift wäre daher im Hinblick auf die städtebauliche Ordnung nicht zielführend“, verteidigt Rohland den umstrittenen Paragraphen. Diese Begründung muss den kritischen Nachbar/innen wie Hohn vorkommen. Für sie fügt sich ein Nobelprojekt mit einer Miete von bis zu 13 Euro/qm keineswegs gut in eine Umgebung ein, in der viele Menschen mit geringen Einkommen leben und der Verdrängungsdruck gewachsen ist.

Grüne geben sich mieter/innenfreundlich und kritisieren Lompscher

Für die GRÜNEN erweist es sich als Glücksfall, dass eine LINKE nun die Genehmigung für das Projekt geben muss. Daher kann Baustadtrat Schmitt die Genehmigung im Bezirk verweigern, im Wissen darum, dass die CG-Gruppe auf Senatsebene Erfolg hat, egal welches Parteibuch die verantwortlichen Politker/innen haben.

„Der Senat hat der CG Gruppe gegen den Bezirk abgeholfen, den Bauantrag am Freitag vergangener Woche wirksam werden lassen. Es hätte den Senat nichts gekostet, in dieser Sache die Bezirksebene zu stärken und zu sagen: Nein, so wie du das hier einreichst, ist es eben nicht genehmigungsfähig, “ kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Canan Bayram die Entscheidung von Lompscher. Sie bewirbt sich für das Mandat als Direktkandidatin ihrer Partei für den Bundestag, das bisher Ströbele in drei Legislaturperioden verteidigte. Auch in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ist zwischen LINKEN und GRÜNEN Wahlkampfstimmung ausgebrochen. Im Stadtplanungsausschuss von Friedrichshain-Kreuzberg brachten die GRÜNEN den Text eines Briefes ein, in dem Lompscher aufgefordert wurde, gemeinsam mit den Bezirk eine Strategie die weitere Verdichtung des Friedrichshainer Nordens zu entwickeln.

Proteste gegen Carré Sama-Riga werden fortgesetzt

Während die CG-Gruppe in Briefen an die unmittelbare Nachbarschaft des Projekts den Baubeginn für August ankündigte, setzten die NachbarInnen ihren Widerstand fort. „Jetzt erst recht“, heißt es in einem Aufruf, in dem zur Fortsetzung des zehnmonatigen Scheppern gegen CG aufgerufen wird, das seit Mitte Januar täglich um 19 Uhr an der Rigaer Straße 71-73 stattfindet (MieterEcho Online berichtet). Am 28. Mai wird dort um 13 Uhr ein Kiezspaziergang beginnen, der die AkteurInnen von Mieterhöhungen und Verdrängung im Friedrichshainer Nordkiez thematisieren soll. Die CG-Gruppe ist dabei ein wichtiger Punkt, deshalb soll der Spaziergang dort starten. Die Bezirksgruppe Friedrichshain der Berliner MieterInnengemeinschaft unterstützt den Kiezspaziergang.
aus:

MieterEcho online 15.05.2017
https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/cg-gruppe-friedrichshain.html

Peter Nowak

Genehmigung für Bauprojekt in der Rigaer Straße

KRITIK: Die Zustimmung von Bausenatorin Katrin Lompscher verstimmt Anwohner und Aktivisten

Seit Monaten protestieren AnwohnerInnen gegen das von der CG-Gruppe geplante Carré Sama-Riga in der igaerstraße 71-73 und die damit einhergehende Aufwertung ihres Kiezes (taz berichtete). Jetzt hat Bausenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) den Bau genehmigt. Zuvor hatte der grüne Baustadtrat Friedrichshain-Kreuzbergs, Florian Schmidt, seine Unterschrift unter die Baugenehmigung verweigert. KritikerInnen des Bauprojekts hatten in einem offenen Brief an Lompscher appelliert, Schmidt zu folgen. Vergebens: Die planungsrechtliche Prüfung
habe ergeben, dass die Versagung des Bezirksamts nicht rechtens gewesen sei, sagte Petra Rohland, stellvertretende Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gegenüber
der taz. „Das Vorhaben ist nach Paragraf 34 Absatz 1 Baugesetzbuch zulässig“, sagte Rohland. „Deswegen musste ein positiver Widerspruchsbescheid erteilt werden.“ Der Paragraf regelt die rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben. Damit würden die Rechte der AnwohnerInnen und des Bezirks ausgehebelt, kritisierte Gud
run Gut von der Aktionsgruppe Nordkiez lebt!. Die Gruppe kritisiert die mangelnde Beteiligung des Bezirks und der AnwohnerInnen. Gut verweist auf die zahlreichen Einwendungen, die gegen das Carré Sama-Riga beim Bezirksamt eingereicht wurden. Auch Canan Bayram, rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiert Lompschers Entscheidung. „Es hätte den Senat nichts gekostet, in dieser Sache die Bezirksebene zu stärken und
zu sagen: Nein, so wie du das hier einreichst, ist es eben nicht genehmigungsfähig“, sagt sie. Die CG-Gruppe will auf dem
5.100 Quadratmeter großen Gelände 133 Wohnungen mit einer Miete von etwa 13 Euro pro Quadratmeter errichten. Gewerbenutzer sollen integriert werden und Mieten zwischen 8 und 10 Euro zahlen.
aus:
TAZ.DIE TAGESZEITUNG, FREITAG, 12. MAI 2017

Peter Nowak

»Erste Amtsmonate von Justizsenator Behrendt fallen desaströs aus«

Oliver Rast im Gespräch über die Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation

In der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel wandten sich Gefangene mit einer Petition gegen ihre Haftbedingungen. Seitdem beklagen sie verschärfte Repression. Die Jungle World hat mit Oliver Rast, dem Pressesprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), über die Situation gesprochen.
Small talk Von Peter Nowak

Was haben die Gefangenen in ihrer Petition gefordert?
Der Ausgangspunkt ist vermeintlich banal. Es geht um einen Gruppenleiter, der für die sogenannte Vollzugsplanfortschreibung verantwortlich ist. Für Inhaftierte bedeutet es eine enorme Zusatzbelastung, wenn keine Zusammenarbeit mit dem Gruppenleiter mehr möglich ist. Das Vertrauensverhältnis zwischen Gefangenen und Gruppenleiter war komplett zerrüttet – ein Zustand, der sich über Jahre verschärfte. Die Inhaftierten haben lediglich in einer Petition ausgeführt, dass dieser Amtsmensch den gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung, wie sie schreiben, »hintertreibe«.

Mittlerweile sollen einige der Unterzeichner ihre Unterschrift zurückgezogen haben. Was wissen Sie über die Hintergründe?

Unseren Informationen zufolge wurden Inhaftierte zu einer Unterredung mit Mitgliedern der Anstaltsleitung zitiert, nicht um dem Sachverhalt aus der Petition nachzugehen, sondern um ihnen gegenüber Druck aufzubauen, damit sie ihre Unterschrift zurückziehen. Unter anderem wurde der Vorwurf der »Meuterei« erhoben.

Was bedeutet dieser Vorwurf für die Gefangenen?
Es ist eine übliche Praxis der Anstaltsleitung, mittels des Meutereivorwurfs aktive Gefangene zu verunsichern und mundtot zu machen. Der Vorwurf der »Gefangenenmeuterei« nach Paragraph 121 des Strafgesetzbuchs besagt, dass sich Inhaftierte »zusammenrotten und mit vereinten Kräften« versuchen, zum Beispiel einen Anstaltsbeamten »zu nötigen oder tätlich anzugreifen«. Das führt zu einem neuen Verfahren und in der Regel zu einer weiteren Haftstrafe und längerer Haftzeit.

Die Sprecherin der Senatsverwaltung sieht keine Einschränkung der Grundrechte der Inhaftierten. Setzt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Politik seines CDU-Vorgängers fort?
Wenn eine Vollzugsbehörde mit Einschüchterungen und Drohungen arbeitet, um die Verbreitung einer Petition zu unterbinden, dann ist das ein eklatanter Fall einer Einschränkung von Grundrechten. Und an einem solchen Punkt schreiten wir als Gefangenengewerkschaft ein. Es ist für uns völlig unverständlich, dass eine Pressesprecherin eines grünen Justizsenators dazu beiträgt, eine konkrete Grundrechtsverletzung gegenüber Gefangenen in Frage zu stellen.

Was fordern Sie vom Justizsenator?
Wir fordern von Behrendt das ein, was er all die Jahre zuvor als Oppositionspolitiker hinsichtlich eines liberalen und progressiven Vollzugswesens angemahnt hat. Seine ersten Amtsmonate fallen desaströs aus: Es werden weder Suizide eigenständig öffentlich gemacht noch erkennen wir, dass er bei einem der größten Skandale in der Berliner Justizgeschichte, der mutmaßlichen sogenannten Klau- und Schmuggelwirtschaft seitens JVA-Bediensteter, sein vormals angekündigtes Aufklärungsinteresse zeigt. Behrendt hat bei den Gefangenen viel Kredit verspielt. Wir werden als Gefangenengewerkschaft am 20. Mai vor der JVA Berlin-Tegel eine Kundgebung abhalten, um auf die Schikanen und die desolaten Haftbedingungen insbesondere in abbruchreifen Hafthäusern aufmerksam zu machen. Die JVA Tegel, übrigens der Ursprung der Gefangenengewerkschaft, wird zu unserem Schwerpunktthema in Berlin.

aus:

Jungle.World 2017/16 Small Talk

https://jungle.world/artikel/2017/16/erste-amtsmonate-von-justizsenator-behrendt-fallen-desastroes-aus

Interview: Peter Nowak

Keinen Datenschutz für Stasi-Mitarbeiter?

Der Leiter der Stasi-Gedenkstätte in Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat persönlich dafür gesorgt, dass Journalisten über einen Link Einsicht in die Akte von Andrej Holm erhielten

Fünf Wochen war Andrej Holm Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Mieten und Stadtentwicklung in Berlin. Schon nach seiner Ernennung begannen verschiedene Kreise, an seinen Stuhl zu sägen. Dass nun ein Mann in die Politik gegangen war, der die Investoren zumindest zwingen könnte, sich an die Gesetze zu halten, beunruhigte manche. Da war es klar, dass die Vita von Holm mit Akribie durchleuchtet wurde.

Holms angebliche Nähe zu der außerparlamentarischen Linken und zu Hausbesetzern wurde sofort in den Fokus gerückt. Schließlich war der parteilose Holm seit Jahren in vielen mieten- und stadtpolitischen Initiativen aktiv. Doch dann rückte die MfS-Vergangenheit von Holm in den Vordergrund, die er schon vor 10 Jahren mit Stasi-Opfern öffentlich gemacht hatte. Schnell stellten sich Widersprüche zwischen Holms Darstellung und der MfS-Akte[1] heraus, die plötzlich in der Öffentlichkeit zirkulierte.

Nun wurde bekannt, dass der Leiter der Stasi-Gedenkstätte in Hohenschönhausen[2], Hubertus Knabe[3], persönlich dafür gesorgt hat, dass Holms Akte ausgewählten Journalisten bekannt gemacht wurde. Nach Mitteilung[4] des Tagesspiegels könnte In der Weitergabe ein Verstoß[5] gegen das Stasi-Unterlagen-Gesetz[6] (StUG) vorliegen. Dies sieht eine Herausgabe von Unterlagen an Medien nur in engen Grenzen vor. Grund dafür ist der strenge Datenschutz angesichts der sensiblen persönlichkeitsbezogenen Informationen.

Der für die Aufsicht über die Gedenkstätten-Stiftung zuständige Kultursenator Klaus Lederer (Linke) sieht eine eigenmächtige Aktenweiterleitung kritisch: „Mitarbeiter der Stiftung sind gemäß Gesetz grundsätzlich nicht befugt, Unterlagen von Einzelpersonen ohne besondere Genehmigung an Dritte weiterzureichen“, sagte ein Sprecher Lederers.

In einer Stellungnahme[7] bestätigte die Gedenkstätte die Datenweitergabe, sieht dabei aber Hubertus Knabe vollkommen im Recht. Er habe die Daten zu Holms Akte nicht als Leiter der Stasi-Gedenkstätte, sondern als Privatmann, dazu noch im Urlaub, weitergegeben.

Hubertus Knabe auch im Urlaub als Stasijäger immer im Dienst, könnte man dazu sagen. Ob diese Trennung in Privatmann und Urlauber einer Überprüfung standhält, muss sich zeigen. Die Frage ist, ob Knabe hier nicht berufliche und private Interessen vermischt hat. Zudem liefert die Gedenkstätte eine bedenkliche rechtliche Bewertung, wenn schon in der Unterüberschrift der Pressemitteilung steht: „Unterlagen über „Ex-Stasi-Mitarbeiter können frei veröffentlicht werden.“ In einem eigenen Passus wird diese Auffassung in der Pressemitteilung noch einmal präzisiert:

Die Veröffentlichung von Unterlagen über ehemalige Stasi-Mitarbeiter wurde vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht. Er verpflichtete deshalb den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen , derartige Unterlagen zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung auf Antrag an jedermann herauszugeben. Der Versuch, die öffentliche Diskussion über die Stasi-Tätigkeit von Herrn Holm als nicht rechtskonform erscheinen zu lassen, ist von Unkenntnis der Gesetzeslage geprägt. Nur die personenbezogenen Informationen über Stasi-Opfer und Dritte sind aus Datenschutzgründen geschützt.

Stellungnahme der Gedenkstätte

Das Fazit dieses Abschnittes lautet, für ehemalige Mitarbeiter des MfS gibt es keinen Datenschutz. Dabei spielt auch keine Rolle, wie lange die Person beim MfS war, wie alt sie war und ob sie Menschen konkret geschadet hat. Sollte diese Auffassung der bisherigen Praxis entsprechen, wäre jedem Betroffenen zu raten, dagegen mit allen juristischen Mitteln vorzugehen. Denn selbstverständlich gelten Datenschutzregeln für alle und können nicht für eine bestimmte Gruppe außer Kraft gesetzt werden.

Es ist bekannt, dass wegen rechten Straftaten Verurteilte schon erfolgreich dagegen geklagt haben, dass ihr Name mit mehr als ein Jahrzehnt zurückliegenden Delikten in Verbindung gebracht wird. Sie klagen ein, dass ihre Namen im Internet nicht mehr genannt werden dürfen. Es gibt ein Recht auf Vergessen auch dann, wenn sie vor einigen Jahren als Straftäter berechtigt Thema der Zeitgeschichte waren. Andrej Holm wurde nie einer Straftat überführt oder auch nur beschuldigt. Warum sollte für ihn kein Recht auf Vergessen gelten?

Sollte sich die Version der Gedenkstätte Hohenschönhausen durchsetzen, wäre das die Aberkennung von Grundrechten für eine ganze Personengruppe, unabhängig von ihren konkreten Handlungen und Taten. Das sollte auch für die Holmbleibt-Bewegung[8] stärker in den Fokus rücken, die seit der Entlassung des Stadtsoziologen durch die Humboldtuniversität das sozialwissenschaftliche Institut besetzt[9] halten und am 28.Januar gemeinsam mit Mieterinitiativen demonstrieren[10] wollen.

https://www.heise.de/tp/features/Keinen-Datenschutz-fuer-Stasi-Mitarbeiter-3609569.html

Peter Nowak


URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/-3609569

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bz-berlin.de/berlin/die-stasi-akte-andrej-holm
[2] http://www.stiftung-hsh.de/
[3] http://www.stiftung-hsh.de/assets/Dokumente-pdf-Dateien/Lebenslauf-Hubertus-Knabe.pdf
[4] http://www.tagesspiegel.de/berlin/leiter-der-gedenkstaette-hohenschoenhausen-hubertus-knabe-verteilte-holms-stasi-akte-an-journalisten/19305134.html
[5] http://www.tagesspiegel.de/meinung/novellierung-stasi-mitarbeit-verjaehrt-offenbar-nie-/4674264.html
[6] http://www.bstu.bund.de/DE/BundesbeauftragterUndBehoerde/Rechtsgrundlagen/StUG/stug_node.html
[7] http://www.stiftung-hsh.de/presse/pressemitteilungen/2017/gedenkstaette-weist-bericht-zu-holm-akte-zurueck/
[8] http://iswbesetzt.blogsport.eu/
[9] http://wirbleibenalle.org/?p=3426
[10] http://wirbleibenalle.org/?p=3426

Bitte recht nützlich

Die SPD will nach kanadischem Vorbild die Einwanderung für hochqualifizierte Fachkräfte erleichtern. CDU und CSU lehnen die Initiative ab. Doch grundsätzlich ist man sich einig: Zuwanderer müssen der Wirtschaft nützen.

»Das Asylrecht richtet sich an die, die uns brauchen. Und das Einwanderungsrecht richtet sich an die, die wir brauchen.« Mit diesen Worten machte der SPD-Politiker Burkhard Lischka kürzlich deutlich, was er unter »Willkommenskultur« versteht. Schließlich wurde das Asylrecht in jüngster Vergangenheit noch weiter eingeschränkt, so dass die Menschen, die »uns brauchen«, es immer schwerer haben, Deutschland überhaupt zu erreichen. Die Menschen hingegen, die der Standort braucht, sollen zwar ins Land kommen, dann aber auch wieder verschwinden, wenn ihre Arbeitskraft nicht mehr nachgefragt ist, sie also nicht mehr gebraucht werden.

Diesem Ziel dient der Entwurf eines Einwanderungsgesetzes, das die SPD Anfang November vorstellte. Es orientiert sich am kanadischen Vorbild und soll dafür sorgen, dass nur Menschen Aussicht auf eine Einwanderungserlaubnis haben, die der deutschen Wirtschaft nützen. Über ein Punktesystem sollen sich Zuwanderer den Aufenthalt in Deutschland sichern können. Wer jung und qualifiziert ist, wer über deutsche Sprachkenntnisse verfügt, wer möglicherweise sogar in Deutschland studiert hat, erhält besonders viele Punkte. Maximal 100 Punkte werden vergeben. Mindestens 65 Punkte für Hochschulabsolventen und mindestens 60 für Personen mit Berufsausbildung sind erforderlich, um einen Platz im Ranking zu bekommen. Bewerber, die bereits eine Arbeitsplatzzusage bei einem deutschen Unternehmen haben, rutschen im Ranking nach oben. Nach den Vorstellungen der SPD soll der Bundestag jedes Jahr neu festlegen, wie viele Einwanderer kommen dürfen. Für den Anfang ist die Rede von 25 000 Personen jährlich. Die Zahl soll sich auch daran orientieren, wie viele Zuwanderer aus EU-Staaten einreisen, die im Rahmen der Freizügigkeit jederzeit in Deutschland arbeiten dürfen.

Die Debatte über eine Zuwanderung, die Deutschland nützt, ist nicht neu. Bereits zu Zeiten, als die Arbeitsmigranten noch Gastarbeiter genannt wurden, ging es nur um die deutsche Wirtschaft. Nach den Vorstellungen von Politikern aller Parteien sollten die Menschen wieder verschwinden, wenn ihre Arbeitskraft nicht mehr gebraucht würde. Das war in der alten Bundesrepublik im Prinzip seit 1973 mit dem »Anwerbestopp« für ausländische Arbeiter der Fall. Die 1982 von der Bundesregierung beschlossene »Rückkehrförderung« war die in bürokratischer Sprache formulierte Variante dessen, was auf der Straße unverhohlen als »Ausländer raus« propagiert wurde.

Knapp zwei Jahrzehnte später stellte die Bundesregierung fest, dass deutsche Unternehmen wieder eine größere Zahl ausländischer Fachkräfte benötigten. Fachverbänden zufolge fehlten im Jahr 2000 etwa 100 000 Informatikerinnen und Informatiker. Daraufhin begann die Bundesregierung aus SPD und Grünen mit der »Greencard«-Initi­ative. So sollten 20 000 hochqualifizierte IT-Spezialisten angeworben werden. Anders als beim US-amerikanischen Vorbild sollten sie aber nur einen begrenzten Aufenthaltsstatus erhalten. Obwohl damit erstmals wieder der »Anwerbestopp« außer Kraft gesetzt wurde, war das Angebot für die Zielgruppe wenig attraktiv. Die Initiative lockte letztlich nur etwas mehr als 10 000 Personen ins Land.

Ebenfalls 2001 erhob eine Expertenkommission erstmals die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz. »Es wurde nicht mehr nur hinter vorge­haltener Hand zwischen ›nützlichen‹ und ›unnützen‹ Migranten unterschieden«, beschrieb die migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Sevim Dağ­delen, das Geschehen. Doch erst 2005 trat ein Zuwanderungsgesetz in Kraft. Mit ihm erkannte der deutsche Staat zwar erstmals auf gesetzlicher Ebene an, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, machte dabei aber erneut deutlich, dass es lediglich um die »wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik« geht.

Nun also will die SPD das ebenfalls bereits 2001 von der damaligen Kommission empfohlene Punkteystem nach kanadischem Vorbild einführen. Dass dies noch vor der Bundestagswahl 2017 geschieht, ist unwahrscheinlich. Die Unionsparteien sind dagegen. So sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) über den SPD-Vorschlag: »Das ist doch das völlig falsche Signal.« CDU und CSU wollen die Zuwanderung noch stärker begrenzen.

http://jungle-world.com/artikel/2016/47/55241.html

Peter Nowak

Der NSU-Skandal – Geschichte einer verhinderten Aufklärung


Wie die Staatsapparate aus einer Existenzkrise, in die sie durch die Selbstenttarnung des NSU geraten waren, gestärkt daraus hervorgegangen sind

In diesen Tagen des multiplen Terrors ist viel von neuen Gesetzen die Rede, die das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken sollen. Der Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte[1] warnte in einem Interview[2] mit dem Deutschlandfunk vor reiner Symbolpolitik auf dem Gebiet der Sicherheit. Er hat als Alternative aber ebenfalls nur Symbolpolitik im Angebot.

Es sind ja einige konkrete Dinge benannt worden, aber die Sicherheitslage ändert sich ja dadurch faktisch nicht. Denn die Bürger brauchen nicht mehr Information oder nur Sicherheitspersonal, sondern sie müssen Vertrauen haben in den Staat, der sie elementar beschützt. Das ist im Moment nicht mehr der Fall und hier sind einfach viele Verunsicherungen, die eher durch Vertrauen, vielleicht auch durch Zukunftsprojekte aufzufangen sind, aber nicht durch Aufrüstung im Detail.

Können Migranten nach dem NSU Vertrauen in staatliche Behörden haben?

Nun denkt man, dass ein Politikwissenschaftler, der sich mit den innenpolitischen Debatten der letzten Jahre beschäftigt hat, dann auch wissen müsste, dass zumindest bei Bürgern mit migrantischem Hintergrund das Vertrauen in den deutschen Staat nachhaltig gestört wurde, nachdem bekannt wurde, dass der Nationalsozialistische Untergrund neun Menschen aus völkisch-rassistischen Gründen ermordete und alle staatlichen Apparate alle Spuren in die rechte Szene abwiesen und stattdessen die Opfer, ihre Angehörigen und Freunde zu den eigentlichen Tätern erklärten. Sie wurden verhört und in der Öffentlichkeit verleumdet.

Nachdem der Charakter der NSU als völkische Terrororganisation nicht mehr zu bestreiten war, sah es für kurze Zeit so aus, als läge eine Abwicklung der Verfassungsschutzämter im Bereich des Möglichen. Doch heute erwähnt der Politologe Korte den NSU nicht einmal mehr, wenn er von Vertrauen spricht, das die Bürger in einen Staat haben sollen, der sie beschützt.

Die Amadeus Antonio Stiftung und der Verfassungsschutz

Dass heute von einer Abwicklung der Geheimdienste nicht die Rede sein kann, zeigte das Mitte Juli, also lange vor den neuen multiplen Gewaltaktionen verabschiedete bayerische Verfassungsschutzgesetz[3]. Es erlaubt die Vorratsdatenspeicherung auch für Verfassungsschutzämter und die engeren Kontakte zwischen V-Leuten, der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden.

Der Journalist Stefan Dietl zeigt gut auf, wie nun der NSU herhalten muss, um die staatliche Apparate zu perfektionieren[4]:

Auch im Freistaat erwies sich bereits kurz nach der Entdeckung des NSU das Vorgehen des bayerischen Verfassungsschutzes als fragwürdig. Fünf Morde ereigneten sich in dem Bundesland. In Nürnberg wurden Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru und İsmail Yaşar ermordet, in München Theodoros Boulgarides und Habil Kılıç. Hinzu kommt ein Sprengstoffanschlag in einer Nürnberger Gaststätte, der ebenfalls dem NSU zugerechnet wird.

Dabei ist immer noch ungeklärt, wie eng der Kontakt von V-Leuten des bayerischen Verfassungsschutzes zu dem rechtsextremen Terrornetzwerk war. Klar ist hingegen, dass Geld des Verfassungsschutzes maßgeblich zum Aufbau der neonazistischen Internet-Präsenz Thule-Netz beigetragen hat. Mehr als 150 000 Euro für den technischen Betrieb des Netzes flossen vom Landesamt an einen V-Mann.

Dieser hatte auch enge Verbindungen zum Thüringer Heimatschutz, in dem sich Mundlos, Bönhardt und Zschäpe betätigten. Trotz solcher dubioser Machenschaften erhält der bayerische Verfassungsschutz bundesweit einmalige Befugnisse.

Auch unter den VS-Reformern gibt es Dissens. Das zeigt eine Kontroverse, die verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, zu denen auch die NSU-Opferinitiative Keupstraße ist überall[5] gehört, mit der Amadeus Antonio Stiftung austragen. Sie werfen ihr in einem Offenen Brief[6] Kooperation mit dem Verfassungsschutz vor. In ihrer ausdrücklich als solidarische Kritik verstandenen Intervention beziehen sich die Initiativen auf den Umgang der staatlichen Behörden mit dem NSU:

Wir, als Initiativen die sich mit dem NSU-Komplex befassen und z.T. seit Jahren mit den Angehörigen und Opfern des NSU-Terror eng zusammenarbeiten, finden eine Zusammenarbeit mit Geheimdiensten nicht vereinbar mit der Arbeit gegen Rassismus und Antisemitismus. Wir fordern Euch deshalb auf, diese Zusammenarbeit zu beenden.

Moniert werden neben verschiedenen Gesprächen, Veranstaltungen und Symposien, an denen Vertreter von Geheimdiensten und der Amadeus Stiftung teilgenommen haben, auch die Mitgliedschaft des Präsidenten des Thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz[7] Stephan J. Kramer im Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung[8].

Nun wurde Kramer von der Thüringer Landesregierung, in der die Linke dominiert, als Quereinsteiger ausgewählt, weil der neue Vorstellungen in das Amt einbringen soll. Ein Sprecher der Initiative „Keupstraße ist überall“ erklärt, dass es bei dem Streit um mehr als nur um das Verhältnis der Amadeus Antonio Stiftung zu den Geheimdiensten geht.

„Es ist ein Problem, dass die Verfassungsschutzämter gestärkt aus dem NSU-Verfahren herausgehen und sich jetzt an die Zivilgesellschaft anbiedern“, sagt Massimo Perinelli von der „Initiative Keupstraße ist überall“ gegenüber der Taz[9], „Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung dürften da nicht mitmachen.“

„Die Logik des politischen Skandals besteht darin, dass sich nichts Grundsätzliches ändert“

„NSU und Staat – Verhinderte Aufklärung“ lautet der Titel der aktuellen Ausgabe der Zeitung für Bürgerrechte & Polizei[10], die allen empfohlen sein soll, die sich sachkundig informieren wollen, wie die Staatsapparate aus einer Existenzkrise, in die sie durch die Selbstenttarnung des NSU geraten waren, gestärkt hervorgegangen sind. In der Redaktionsmitteilung wird gut zusammengefasst, was in den letzten Jahren geschehen ist.

Am Anfang herrschte helle Aufregung und Bestürzung. Behörden versuchen zu vertuschen. Die Öffentlichkeit fordert Aufklärung. Verantwortliche werden gesucht und müssen gegebenenfalls zurücktreten. Es wird ein bisschen aufgeräumt, unter Umständen verabschiedet man das eine oder andere Gesetz, MinisterInnen geloben Besserung, das mediale Interesse erlahmt. Die Logik des politischen Skandals besteht darin, dass er vorbei geht und sich nichts Grundsätzliches ändert.

Das ist auch eine implizierte Kritik an linken Medien, die beim NSU-Skandal vor allem und in erster Linie die große Staatsverschwörung witterten und noch den Doppelselbstmord des NSU-Duos in Zweifel zogen. Dazu schreibt die Journalistin Heike Kleffner in dem Cilip-Heft über die Rekonstruktion des polizeilichen Vorgehens rund um die Selbstenttarnung des NSU nach dem Banküberfall in Eisenach und dem Brand in der Frühlingsstraße am 4. November 2011:

Dabei wurde vor allem eines deutlich: Dass es weder Anhaltspunkte gibt für die auch unter Linken gerne gelesenen und rezipierten Verschwörungstheorien von einem angeblichen Mord an Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach noch für die behördlichen Manipulationen des Auffindortes der Ceska-Mordwaffe und des „NSU-Archivs“ in der Zwickauer Frühlingsstraße.

Vielmehr hat die Beweisaufnahme die Wirkmächtigkeit der Selbstinszenierung militanter Neonazis gezeigt: Seit der NS-Zeit präsentieren sie sich in ihrer Propaganda als „heroische“ Kämpfer, die aufgrund ihrer ideologischen Überzeugung quasi mit der Waffe in der Hand und bis zum letzten Blutstropfen wild um sich schießend auf dem Schlachtfeld für „die weiße Rasse“ in den Tod gehen – in diesem Fall im Kampf gegen den Staat in Gestalt der Polizei in Eisenach.

Schon vor einigen Wochen hatte die Landtagsabgeordnete der Linken in Thüringen, Katharina König[11], bei einer Diskussion auf dem Fest der Linken in Berlin[12] heftig kritisiert, dass für manche im Zusammenhang mit der NSU-Aufarbeitung nicht der mörderische Rassismus im Mittelpunkt steht, sondern die Frage, was mit dem durch die Schüsse austretenden Gehirnmasse des toten Naziduos geschehen ist.

Dass es auch möglich ist, die vielen Ungereimtheiten um den NSU ohne Verschwörungstheorien zu thematisieren, zeigt sich im Cilip-Heft an vielen Beispielen. So legt Kim Finke vom Lotta-Magazin[13] aus NRW am Beispiel des V-Mannes mit langjähriger rechter Biographie Johann H. dar, wie die Behörden jeden Verdacht, der NSU bestünde nicht nur aus dem bekannten Trio, ignoriert[14] hat.

In dem Artikel wird gezeigt, wie sämtliche Indizien, die auf Johann H. bei einem dem NSU zugeschriebenen Anschlag in der Kölner Propsteistraße hindeuten, ausgeblendet werden. So wie in diesem Fall bleibt auch an allen weiteren NSU-Tatorten das örtliche Umfeld, das bei der Ausspähung und der Logistik unerlässlich war, ausgespart. Hätte eine Beschäftigung mit diesen Umfeld gezeigt, wie viel VS im NSU steckt? Diese Frage kann man sich stellen, ohne Verschwörungstheorien zu bemühen.

Initiativen, die sich dieser Aufgabe seit mehr als fünf Jahren widmen, kommen im Cilip-Heft zu Wort. Ihre Webauftritte werden am Ende des Heftes noch einmal gesondert vorgestellt. An erster Stelle steht das Portal NSU-Watch[15], das von einer Reihe von Initiativen aus dem antifaschistischen Spektrum betrieben wird.

Das von den beiden Anwälten der Nebenkläger Alexander Hoffman und Björn Ebeling[16] und der Berliner Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle[17] betriebene Blog liefert vor allem wichtige Informationen über das juristische Verfahren im Fall Zschäpe.

Keine juristische Aufarbeitung des NSU

Spätestens seit das Münchner Oberlandesgericht kundtat, dass es dem Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme alias Klein Adolf glaubte, der mit einer haarsträubenden von Widersprüchen und offenen Unwahrheiten geschmückten Erklärung zu begründen versuchte, warum er sich just während des Mordes an dem Kasseler Cafe-Betreiber Halit Yozgat in dessen Internetcafé aufhielt und von allem nichts gemerkt haben will, wurde deutlich, hier geht es um die Staatsräson.

Und die würde Schaden nehmen, wenn aktenkundig würde, dass staatliche Apparate näher am NSU dran waren, als bisher bewiesen. Hiermit wird klar, dass das Münchner Gericht Zschäpe verurteilen will, aber die von der Nebenklage erhoffte gesellschaftliche Aufarbeitung der Ereignisse verweigern wird. Die Einlassungen der Angeklagten, die sich passgenau zur Version der Anklage fügt, kommt dem staatlichen Bemühungen entgegen, mit einem Urteil den NSU-Komplex abzuschließen

Die in den einzelnen Artikel im Cilip-Heft dokumentierten Beispiele von Geschichtsklitterung bis hin zur Fälschung der Ereignisse machen die Schlussbemerkung der Redaktionsmitteilung noch aktueller:

Nichts zu vergessen und weiterhin Aufklärung einzufordern – das sind wir nicht nur den Opfern des NSU und ihren Angehörigen schuldig. Dass ist auch angesichts der neuen Welle rassistischer Gewalt dringender denn je.

http://www.heise.de/tp/artikel/48/48985/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[1]

http://karl-rudolf-korte.de/

[2]

http://www.deutschlandfunk.de/innere-sicherheit-ein-rituelles-aufruesten-in-zeiten-der.694.de.html?dram:article_id=361457

[3]

http://www.behoerden-spiegel.de/icc/Internet/sub/3cf/3cf1051a-cf13-c151-e3f1-b5f7b988f2ee,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000011&uMen=f6810068-1671-1111-be59-264f59a5fb42&page=1&pagesize=10&startmon=12&startyear=2015&attr=.htm

[4]

http://jungle-world.com/artikel/2016/29/54513.html

[5]

http://keupstrasse-ist-ueberall.de/

[6]

http://www.blackbox-vs.de/aas/

[7]

http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz

[8]

http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wir-ueber-uns/gremien

[9]

http://www.taz.de/!5321974/

[10]

https://www.cilip.de/

[11]

https://haskala.de/tag/katharina-konig

[12]

http://www.fest-der-linken.de/fileadmin/download/programm/2016/fdl2016_programm.pdf

[13]

https://www.lotta-magazin.de/

[14]

http://keupstrasse-ist-ueberall.de/offener-brief-zum-fall-johann-h/

[15]

http://www.nsu-watch.info

[16]

http://www.nsu-nebenklage.de

[17]

http://dka-kanzlei.de/news_nsu.html