Rechte und Marktradikale gegen EU-Rettungsschirm

Berlin – Am Freitagnachmittag versammelten sich rund 150 Menschen vor dem Reichstag in Berlin, um gegen den Europäischen Rettungsfond zu mobilisieren. Mit 15 Personen war auch die Berliner NPD mit einem Transparent, das die Aufschrift trug „Deutschland darf nicht der Zahlmeister Europas werden“, vertreten.

Wegen der NPD-Teilnahme gab es im Demonstrationsbündnis Kontroversen. Zu Beginn der Kundgebung distanzierten sich die Veranstalter von der rechtskonservativen Initiative „Ja zum Grundgesetz, nein zum EMS“ von der NPD. Allerdings war während der knapp 90minütigen Kundgebung davon wenig zu spüren. Einige Redner betonten sogar ausdrücklich, dass alle Teilnehmenden erwünscht seien und der interne Streit nur dem „herrschenden Parteienkartell“ nütze.

Als eine kleine Gruppe von Nazigegnern Parolen gegen die NPD skandierte, wurden sie von den Teilnehmern der Kundgebung beschuldigt, dass Geschäft der Gegner zu betreiben. Auch außerhalb des NPD-Blocks tummelten sich rechte Kleingruppen unterschiedlicher Provenienz. Die „Bürgerinitiative Solidarität“ (Büso) proklamierte ein Recht auf Widerstand gegen die EU-Politik. Auf einer Flugschrift „Stimme und Gegenstimme“ mit dem Untertitel „Wenig Gehörtes vom Volk für das Volk“ wurde neben der EU-Politik auch gegen sexuelle Freizügigkeit und Impfpflicht mobil gemacht.

ESM-Spezial der „Jungen Freiheit“ verteilt

Aktiv war neben den Freien Wählern auf der Kundgebung auch die Partei der Vernunft, die eine schrankenlose Marktwirtschaft sowie die Abschaffung der Pflicht zur Renten- und Krankenversicherung fordert. Es gehe darum die Macht der Kartelle und Gewerkschaften massiv einzuschränken, damit sich die Einstellung von Arbeitnehmern wieder lohne, erklärte ein Flugblattverteiler. Auch ein ESM-Spezial der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ wurde auf der Kundgebung verteilt.

Bereits am 2. Juni gab es in München eine ähnliche Kundgebung, an der sich Funktionäre von Republikanern und NPD beteiligten. Im Oktober 2011 fand unter dem Titel „Eurorettung – ein Thema für Wutbürger“ in der Verwaltungsfachschule Speyer ein Treffen unterschiedlicher Kritiker der EU-Politik statt. Die dort anwesenden sächsischen NPD-Funktionäre, unter anderem der Landtagsabgeordnete Arne Schimmer, zogen auf der Homepage des Kreisverbandes Leipzig eine positive Bilanz.
http://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/
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Peter Nowak

Berliner Gericht erklärte Überwachung von radikalen Linken für unzulässig, die Folgen dürften gering sein

Geklagt hatte einer von sechs Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken, die zwischen 1998 und 2006 vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden waren.
Sie wurden von den Behörden zum Umfeld der Militanten Gruppe gerechnet, die mit mehreren Anschlägen damals für Aufsehen sorgte. Für den Verfassungsschutz hatte der Rechtsprofessor Heinrich Wolff die Überwachung noch einmal vor Gericht verteidigt. Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, alle Spuren zu verfolgen. Zudem seien die Beschatteten langjährige Aktivisten der linken Szene gewesen und hätten in von ihnen verfassten politischen Erklärungen Textbausteine benutzt, die auch in Erklärungen der militanten Gruppe auftauchten. Mit einer solchen Begründung wurde schon in den vergangenen Jahren unter anderem gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm ermittelt.

Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts war von den Ausführungen des Verfassungsschutzvertreters nicht überzeugt. Sie schlossen sich in ihrem Urteil eher dem Anwalt des Klägers Volker Gerloff an, der von „abenteuerlichen Konstruktionen“ der Überwachungsbehörden sprach.

Nichttelefonieren kein Verdachtsmoment

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen seien von Anfang an nicht gegeben gewesen, meinten die 5 Richter der Kammer. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien.

Bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen. In seinen Anträgen habe es aber nicht hinreichend konkret begründet, dass die mit den Maßnahmen beabsichtigte Erforschung des Sachverhalts nicht auf andere Weise hätte erfolgen können.

Auch hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den vom Bundesamt geäußerten Verdacht vorgelegen, die Kläger gehörten der „militanten Gruppe“ an. Vielmehr sei aus der Analyse von Verlautbarungen verschiedener Gruppen auf die Identität der Gruppenmitglieder geschlossen worden, ohne dass ein hinreichender Bezug zu den einzelnen Klägern hergestellt worden sei. Auch andere Verhaltensweisen der Betroffenen, wie zeitweises Nichttelefonieren, habe das Bundesamt ohne weitere konkrete Anhaltspunkte in unzutreffender Weise als tatsächliche Anhaltspunkte für den angenommenen Verdacht angesehen, rügte die Kammer.

Hamburgs SPD-Senat plant Einschränkung der Grundrechte

Doch auch die juristische Niederlage des VS ändert nichts daran, dass die Ausforschung der linken Szene über Jahre stattgefunden hat. Darin liegt aber der Hauptzweck der Maßnahme. So dürften die Folgen der juristischen Schlappe für die Behörden auch minimal sein. Zumal der Gesetzgeber parteiübergreifend die Weichen eher in Richtung auf mehr Überwachung stellt.

So plant der Hamburger SPD-Senat eine Novellierung des Polizeirechts, mit der die Polizei schon zum Eingreifen befugt wäre, wenn lediglich ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Der Experte für öffentliches Recht Hartmut Aden rügte in einer Expertenanhörung zu der Novellierung, dass damit Maßnahmen wie Observation, Telefon- und Onlineüberwachungsmaßnahmen aus dem Bereich des Straf- ins Polizeirecht verlagert werden sollen. Also genau die vom Berliner Verfassungsgericht monierte Regelung würde dann Gesetzeskraft erhalten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151544
Peter Nowak

Rückschlag in Kalifornien

Zu Zeiten von George W. Bush galt Kalifornien als ökologischer Hoffnungsträger. Denn dort setzte man zahlreiche umweltpolitische Maßnahmen um, die von der Zentralregierung in Washington blockiert wurden. Das Gesetz, welches den Schadstoffausstoß bei Pkw begrenzte, wurde zum Vorbild für ähnliche Regelungen in anderen US-Bundesstaaten.

Ein Kernstück der kalifornischen Umweltgesetzgebung wurde jetzt gerichtlich außer Kraft gesetzt: der zwei Jahren eingeführte »Low-Carbon-Fuel-Standard«, der den CO2-Ausstoß bis 2020 um zehn Prozent senken sollte. Die US-Ölkonzerne und Ethanolhersteller aus mehreren Bundesstaaten hatten eine Klage wegen Benachteiligung eingereicht und damit Erfolg.

Der juristische Hebel war ein Detail in dem Umweltgesetz. Weil die Berechnung des CO2-Ausstoßes der Kraftstoffe auch die Transportkosten beinhalte, hätten Firmen in Kalifornien einen Heimvorteil gegenüber der Konkurrenz aus anderen Bundesstaaten, wurde moniert. Damit verstoße Kalifornien gegen eine Klausel, die es US-Bundesstaaten verbietet, Unternehmen außerhalb ihrer Grenzen gegenüber solchen aus dem eigenen Bundesstaat zu diskriminieren.

Energieexperten zufolge hat das Gesetz aus ökologischer Sicht gewirkt, weil es Firmen in anderen Bundesstaaten beeinflusste. Sie hätten ebenfalls ökologische Kriterien anwenden können, um der Benachteiligung zu entgehen. Das hätte aber unter Umständen zu einer vorübergehenden Schmä᠆lerung der Profite geführt. Daher beschritten die Konzerne den Rechtsweg und hatten vorerst Erfolg. Die kalifornische Regierung will demnächst aber die Umweltverordnung gerichtsfest verändern. Allerdings dürfte es auch dagegen wieder Klagen der Konzerne geben. Denn das Torpedieren dieser Gesetze hat für sie einen wichtigen Effekt. Wenn Kalifornien nämlich seine umweltpolitische Vorreiterrolle nicht mehr ausfüllen kann, kommen andere Bundesländer gar nicht erst in Versuchung, ähnliche Gesetze zu erlassen. Nur wenn die Profitmarge stimmt, ist für diese Kapitalfraktionen die Welt in Ordnung.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/215026.rueckschlag-in-kalifornien.html
Peter Nowak

Italien: Wikiepedia-Protest gegen Abhörgesetz

Ein Passus des im italienischen Parlament diskutierten Gesetzentwurfs könnte das Ende des Internet als Medium der kritischen Öffentlichkeit bedeuten

Die italienische Wikipedia hat mit einer besonderen Aktion darauf hingewiesen, dass es die Plattform in ihrer bisherigen Form vielleicht bald nicht mehr geben könnte. Seit Tagen wird dort schon mal vorgeführt, wie die Plattform nach der Verabschiedung eines zurzeit im Parlament diskutierten Gesetzes aussehen könnte.

Wikipedia Italien ist seit einigen Tagen abgeschaltet. „Zurzeit ist die Seite, die Sie gerade lesen möchten, nur versteckt, doch es besteht die Gefahr, dass wir bald dazu gezwungen werden können, sie wirklich zu löschen“, heißt es dort zur Erläuterung.

Der Grund für den Wikipedia-Protest ist der Paragraph 29 eines italienischen Gesetzentwurfes, der als „DDL intercettazioni“ oder Gesetz gegen Abhörmaßnahmen bekannt wird. Der umfangreiche Gesetzentwurf enthält einen Passus, der nicht nur für Wikipedia gravierende Auswirkungen haben könnte:

Auf Internetseiten sowie in Tageszeitungen und Zeitschriften, die auf elektronische Weise veröffentlicht werden, müssen innerhalb von 48 Stunden nach Antragseingang die Statements und Korrekturen an gleicher Stelle und in gleichbleibender Formatierung, ohne Veränderung des Zugangs zur Seite oder der Sichtbarkeit der Nachrichten, auf die sie sich beziehen, veröffentlicht werden.

Dahinter verbirgt sich die Verpflichtung der presserechtlich Verantwortlichen von Webseiten, innerhalb von 48 Stunden kommentarlos jegliche Korrektur am Inhalt vorzunehmen, die der Antragsteller im Interesse seiner Reputation fordert. Wikipedia weist auf die praktischen Auswirkungen hin:

Unerfreulicherweise verlangt dieses Gesetz keine Evaluation durch eine unabhängige dritte Person. Ausschließlich die Meinung der angeblich beleidigten Person oder Organisation genügt, um die geforderten Korrekturen an der Webseite durchsetzen zu lassen.

Jeder, der sich durch den Inhalt eines Blogs oder einer Online-Zeitschrift angegriffen fühlt, kann die die Entfernung des Inhalts und eine dauerhafte Veröffentlichung einer durch ihn korrigierten Fassung verfügen, unabhängig von den Quellen oder der Frage, ob der inkriminierte Inhalt tatsächlich eine Beleidigung bzw. Rufschädigung darstellt. Es käme dann auch nicht mehr darauf an, ob der geschilderte Sachverhalt der Wahrheit entspricht oder nicht.

Nicht nur ein Internetknebel made in Berlusconien

Tatsächlich könnte eine solche Regelung jegliche kritische Berichterstattung im Internet unmöglich machen. Betroffen wären mehr noch als Wikipedia, das durch seine internationale Bekanntheit einen gewissen Schutz genießt, die vielen kritischen Blogs und Internetmagazine, die sich als kritische Gegenöffentlichkeit verstehen.

Die Protestaktion von Wikipedia-Italien reiht sich ein in zahlreiche Aktionen, mit denen italienische Medien seit Jahren gegen Versuche der Berlusconi-Regierung protestieren, die Berichterstattungen zu reglementieren. So wurde am 9. Juli 2010 gegen die als Knebelgesetze bezeichneten Regierungspläne mit einen italienweiten Streiktag protestiert, an dem sich die gesamte nicht vom Berlusconi-Imperium beeinflussten Medien beteiligten (Tag des journalistischen Schweigens in Italien). Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen unterstützte den Protest.

Der aktuelle Gesetzesentwurf ist nun ein weiterer Versuch der Kommunikationseinschränkung. Es wäre allerdings verkürzt, die Auseinandersetzung um die zurzeit im italienischen Parlament diskutierte Fassung des Abhörgesetzes nur als einen Streit um einen Internetknebel made in Berlusconien zu betrachten. Mag auch die italienische Regierung besonders plump vorgehen und damit den Widerstand besonders herausfordern, das Bestreben, das Internet als Medium der kritischen Öffentlichkeit unter Kontrolle zu bekommen und zu neutralisieren, gibt es auch in Deutschland. Betroffen davon sind die vielen Blogs und Internetmagazine, die mit ihren Veröffentlichungen eine Gegenöffentlichkeit bilden, wie sie im Zeitalter der Printmedien unbekannt war.

Die presserechtlich Verantwortlichen sind auch in Deutschland zunehmend nicht nur Korrekturforderungen der bei ihnen publizierten Texte, sondern auch existenzgefährdenden Kostenbescheiden ausgesetzt, berichtet der presserechtlich Verantwortliche des Internetmagazins Trend-Onlinezeitung Karl-Heinz Schubert auf einer Veranstaltung in Berlin. In der letzten Zeit sei die Anzahl der Abmahnungen gewachsen.

Auffällig sei, dass Berichte von Konflikten aus der Arbeitswelt besonders häufig Anlass für juristische Schritte seien, so Schubert. Die seien dann sofort mit Kosten verbunden. Oft würden die Anwälte bereits im ersten Schreiben nicht nur die Entfernung eines inkriminierten Artikels verlangen, sondern sofort einen Kostenbescheid in drei- bis vierstelliger Höhe vorlegen. „Solche Maßnahmen dienen der Einschüchterung und haben zur Folge, dass viele sich gar nicht trauen, kritische Inhalte zu veröffentlichen“, so Schuberts Fazit. Daher kann man das im italienischen Parlament diskutierte Abhörgesetz durchaus in einem Zusammenhang mit den Einschränkungsversuchen der kritischen Kommunikation im Internet auch außerhalb von Italien betrachten.

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35635/1.html

Peter Nowak

Mehr Transparenz bei Hartz IV?

Harald Thomé über den schwierigen Zugang zu amtlichen Informationen
 
Harald Thomé ist Vorsitzender des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles aus Wuppertal und Referent für Arbeitslosenrecht.

ND: Was hat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit den Jobcentern zu tun?
Thomé : Dieses Gesetz wurde am 1. Januar 2006 eingeführt. Es gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Weil im Hartz-IV-Bereich bekanntlich eine Menge Verwaltungsanweisungen anfallen, sind natürlich auch die Jobcenter davon betroffen.

Können Sie Beispiele nennen?
Der gesamte Bereich der Kosten der Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern ist über solche Verwaltungsvorschriften geregelt, aber auch das Bildungspaket sowie die Regelung bei Erstausstattungen für Wohnraum. Seit dem 1. Januar dieses Jahres fallen außerdem kommunale Behördenanweisungen unter das Bundes-IFG. Die Jobcenter müssen nun auch die kommunalen Dienstanweisungen jedem Interessierten zugänglich machen.

Wie sieht es damit in der Praxis aus ?
Ich habe im Juni bei 135 Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg Anträge gestellt und beantragt, dass diese Verwaltungsanweisungen und Richtlinien zu den Unterkunftskosten, zum Bildungs- und Teilhabepaket, aber auch zur Erstausstattung von Wohnraum und Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt herausgeben. Nach einem Monat, dem spätesten Termin nach dem solche Informationen von Amts wegen herauszugeben sind, wurden in Bayern die Unterlagen lediglich in elf, in Baden-Württemberg in 17 Fällen vollständig herausgegeben. Mehr als zwei Drittel der Jobcenter haben in den beiden Bundesländern jedoch überhaupt nicht geantwortet. Die übrigen schickten unvollständige Unterlagen. Der Leiter eines Jobcenters hat mir sogar mit einer Anzeige bei der örtlichen Anwaltskammer wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz gedroht.

Wie wollen Sie jetzt weiter vorgehen?
Ich habe die Angelegenheit zunächst öffentlich gemacht. Nach dem 1. August werde ich mich dann an den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden. Sollten die Behörden auch nach drei Monaten die Unterlagen nicht veröffentlichen, werde ich entsprechende Untätigkeitsklagen einleiten.

Hatten Sie schon erfolgreich geklagt?
Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte im Jahr 2006 in Sachen IFG gegen die Bundesagentur für Arbeit geklagt und sie dazu gezwungen, ihre internen Weisungen zum Arbeitslosengeld im Internet zu veröffentlichen. Auch die Informationen, die ich jetzt von den bayerischen und baden-württembergischen Jobcentern angefordert habe, sollen veröffentlicht werden. Es ist schlimm genug, dass dies aus der Erwerbslosenbewegung heraus gefordert werden muss, die Behörden wären doch nach dem Informationsfreiheitsgesetz von sich aus zur Veröffentlichung verpflichtet.

Welche Vorteile haben die Betroffenen davon?
Die Betroffenen können so prüfen, ob die jeweilige behördliche Entscheidung rechtsmäßig ist, und ob das Amt Ermessen ausgeübt hat. Zudem können sie bei der Formulierung von Anträgen auf die wesentlichen, für die Entscheidung erheblichen Umstände hinweisen. Sie können aber auch prüfen, ob das Amt organisiert durch Weisung gegen geltendes Recht verstößt. Letzteres ist ein Phänomen, welches bei Hartz IV nicht selten vorkommt.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/203094.mehr-transparenz-bei-hartz-iv.html

Interview: Peter Nowak

Kein Datenschutz bei Sozialhilfe?

Kampagne macht gegen Gesetzvorhaben im Schweizer Kanton Bern mobil / Rolf Zbinden engagiert sich gegen die Gesetzespläne. Er ist Mitglied der Partei der Arbeit (PdA) im Berner Stadtrat

ND: Sie sind in der Berner Kampagne für ein Referendum gegen die Revision des Sozialhilfegesetzes aktiv. Worum genau geht es dabei?
Zbinden: Im Kanton Bern wurde Ende Januar ein Sozialhilfegesetz verabschiedet, das eine Klausel enthält, nach der Sozialhilfeempfänger eine Generalvollmacht für die Offenlegung all ihrer Daten unterschreiben müssen, wenn sie Leistungen erhalten wollen. Das betrifft nicht nur ihre Bankdaten – auch Ärzte und Vermieter können nach dieser Bestimmung befragt werden.

Wir sehen darin ganz eindeutig eine Diskriminierung von Sozialhilfeempfängern. Die Stigmatisierung beginnt schon, wenn durch die Befragung bekannt wird, dass jemand Sozialhilfe beantragt hat. Von den 160 Abgeordneten im Berner Kantonsparlament haben nur vier Grüne die Vorlage abgelehnt.

 Wie begründen die Befürworter des Gesetzes ihre Zustimmung?
Es gibt in der Schweiz seit Jahren eine Polemik gegen Sozialhilfeempfänger. Da werden publizistisch einige wenige Fälle aufgegriffen, wo Sozialhilfeempfänger einen BMW gefahren sind. Mittlerweile gibt es in Bern eine Regelung, dass jedem Sozialhilfeempfänger ein Testarbeitsplatz in der City-Reinigung angeboten wird. Wer ihn ablehnt, bekommt keine Sozialhilfe. Zudem wurden zum 1. April dieses Jahres, als das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft getreten ist, zahlreiche Menschen aus der Arbeitslosenkasse in die Sozialhilfe gedrängt. Das ist der sozialpolitische Hintergrund für den Angriff auf den Datenschutz für diese Menschen.

 Wie unterstützen die anderen Parteien und die Gewerkschaften das Referendum?
Die Sozialdemokraten und die Grünen unterstützen das Referendum verbal, beteiligen sich aber kaum am Unterschriftensammeln. Bei den Sozialdemokraten liegt es auch daran, dass deren Abgeordnete das Gesetz mehrheitlich mitgetragen haben. Die Gewerkschaften mobilisieren zeitgleich für eine Initiative zur Einführung eines Mindestlohns. Daher sind es neben der PdA nur weitere kleinere Gruppen, die das Referendum für den Datenschutz unterstützen.

Eine wesentliche Rolle bei der Mobilisierung nimmt das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen ein.

 Gibt es Kontakte zu Gruppen, die sich bisher vor allem für Datenschutz im Internet einsetzen?
Auch in dieser Frage ist die Debatte in der Schweiz nicht weit entwickelt. Nachdem dort vor 20 Jahren der Fichenskandal* – ein Schnüffelstaatssystem aus der Zeit des Kalten Krieges – aufgedeckt wurde, gibt es zurzeit raffinierte Versuche, solche Methoden wieder einzuführen, ohne dass daran viel Kritik geübt wird. Diejenigen aber, die sich für den Erhalt des Schweizer Bankgeheimnisses einsetzen, etwa die Liberalen, sind an vorderster Front für den Abbau des Datenschutzes für Sozialhilfeempfänger.

 Mit welchem Ausgang des Referendums rechnen Sie?
Wir sind noch optimistisch, dass wir bis zum Monatsende die nötigen 10 000 Unterschriften zusammen bekommen. Allerdings ist die Hürde sehr hoch, wenn man bedenkt, dass wir vom Großteil der Medien totgeschwiegen werden. Sollten wir es schaffen, kommt es zur eigentlichen Volksabstimmung.

Dann würden die Karten ganz neu gemischt, denn Sozialdemokraten und Gewerkschaften müssten sich eindeutig positionieren und könnten dem vollständigen Verlust des Datenschutzes für Sozialhilfeempfangende nicht gut zustimmen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/197357.kein-datenschutz-bei-sozialhilfe.html

Fragen: Peter Nowak

* Fiche ist die französische Bezeichnung für Karteikarte

Was passiert mit den Anti-Terrorgesetzen nach Bin Ladens Tod?

Der Umgang mit den Anti-Terrorgesetzen sorgt für neuen Zoff in der Bundesregierung

Es geht um ein Bündel von Vorschriften und Regelungen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von einer ganz großen Koalition aus Union, FDP, SPD und Grünen beschlossen wurden und bis zum Januar 2012 befristet sind. Die Regelungen gaben den Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, etwa wenn es um Auskünfte über Telekommunikation oder bei Kontodaten geht. Passdokumente sind seitdem mit biometrische Merkmalen versehen. Bewaffnete Flugbegleiter dürfen auf deutschen Linienmaschinen mitfliegen. Islamistische Religionsgemeinschaften können leichter verboten werden.

 Jetzt müssen diese Regelungen evaluiert und entschieden werden, was mit ihnen geschehen soll. Sollen sie abgeschafft, befristet oder unbefristet verlängert werden? Die Unionsparteien, für deren Klientel Sicherheit ein wichtiges Thema ist, sprachen sich zunächst für letztere Variante aus. Damit geriet sie aber mit ihrem Koalitionspartner in Konflikt. Die FDP, mitten im Übergang von der Westerwelle-Crew, versucht sich auch mit Themen jenseits der Steuersenkung und des Marktradikalismus zu profilieren und hat ihren arg verkümmerten Bürgerrechtsflügel wieder entdeckt.
 Eine Protagonistin dieses Flügels, Sabine Leutheusser Schnarrenberger, sitzt im Justizministerium und hat also ein entscheidendes Wort in dieser Frage mitzureden. Zudem hat die Frau schon einmal als Justizministerin bewiesen, dass sie für die Bürgerrechte auch bereit ist, vorübergehend auf den Posten zu verzichten Vorerst wird von beiden Seiten mit starken Worten nicht gespart. Die Union wirft der Justizministerin vor, die Sicherheitsgesetze abschaffen zu wollen, während manche Liberale ihren konservativen Koalitionspartner unterstellen, die Regelungen entfristen und verschärfen zu wollen.
 
Kompromiss wahrscheinlich

Allerdings dürfte der Zwist für die jeweilige Klientel inszeniert sein. Den Kompromiss hat Bundesinnenminister Friedrich schon benannt: Die Regelungen werden befristet verlängert. Die Union kann dann behaupten, die Abschaffung verhindert und damit die innere Sicherheit bewahrt zu haben, die Liberalen können darauf verweisen, Verschärfungen verhindert zu haben. Die SPD hat schon angekündigt, für eine Verlängerung der Sicherheitsgesetze zu stimmen, und die FDP, die bei Umfragen nicht einmal mehr die 5-Prozent-Grenze erreicht, hat nun wahrlich kein Interesse, die Auseinandersetzung zu einer Koalitionskrise zu treiben und damit denjenigen in der Union in die Hände zu spielen, die schon lange eine Gelegenheit suchen, zur großen Koalition zurückzukehren. In der Innen- und Sicherheitspolitik waren die Gemeinsamkeiten zwischen Union und SPD schon immer größer als die beider Parteien zum Bürgerrechtsflügel der FDP.
 
Terrorgefahr angeblich gestiegen

Zudem wurde die Position der Liberalen in der letzten Woche durch zwei aktuelle Ereignisse geschwächt. Schon nachdem Ende April mehrere Islamisten in Deutschland verhaftet wurden, die lange beobachtet von den Sicherheitsbehörden einen Anschlag in Deutschland geplant haben sollen, meldeten sich die Sicherheitspolitiker der Union lautstark zu Wort und warnten vor einer Abschwächung der Sicherheitsgesetze. Die Justizministerin betonte sofort, dass bei der Aufdeckung der islamistischen Zelle keine Maßnahme zur Anwendung kam, die im zur Prüfung stehenden Sicherheitspaket festgeschrieben ist. Trotzdem kam sie bei konservativen Politikern und Medien dadurch unter Rechtfertigungsdruck (Vom Nutzen angeblich vereitelter Terroranschläge).
 
Auch Bin Ladens Tod stärkt eher die Law-and-Order-Politiker aller Parteien. Das ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehen. Schließlich könnten bürgerrechtliche Gruppen argumentieren, dass die Sicherheitsbestimmungen, die unter dem Eindruck des Anschlags vom 11. September erlassen wurden, mit Bin Ladens Tod auf den Prüfstand gehören. So argumentierte der Bundesausschuss Friedensratschlag nach Bin Ladens Tötung in der Frage des Afghanistan-Einsatzes. In der Erklärung heißt es unter anderem:
 

2001 bestand das wesentliche Ziel des Afghanistan-Krieges in der Gefangennahme bin Ladens (siehe dazu auch die UN-Resolution 1273 vom 28. September 2001). Nun, nach seinem Tod, ist ein Hauptgrund für den Krieg entfallen. Zeit also, ihn sofort zu beenden! Leider ist davon in keiner Regierungs-Stellungnahme die Rede.
 
Ähnlich argumentiert auch der grüne Bundestagabgeordnete Hans-Christian Ströbele in einem Interview:
 

Der Krieg in und gegen Afghanistan ist nicht begonnen worden vor jetzt fast zehn Jahren mit dem Ziel, die Taliban zu entmachten, oder die Frauenrechte dort zu sichern in Afghanistan, sondern mit dem einzigen Ziel – so steht es in der UNO-Resolution -, die Verantwortlichen für die Anschläge, die fürchterlichen Anschläge in New York, Washington und Pennsylvania zur Rechenschaft zu ziehen… Das heißt, der eigentliche Grund für den Krieg in Afghanistan ist weggefallen, und das muss man zur Kenntnis nehmen und muss daraus Schlussfolgerungen ziehen. Für mich ist die Schlussfolgerung, man muss den Krieg, vor allen Dingen das Töten sofort beenden.
 
Die Tatsache, dass Ströbele zur Umgang mit den Sicherheitsgesetzen in dem Interview nicht erwähnte, könne damit zusammenhängen, dass die Forderung nach einer Abschaffung in Deutschland längst nicht so populär ist wie der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Da findet der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl mit seiner Einschätzung mehr Zustimmung: „Durch Osama Bin Ladens Tod ist die Terrorgefahr gestiegen.“ Uhls Parteifreund im Innenministerium drückt es etwas diplomatischer aus: „In jedem Fall besteht die Bedrohung durch den Terrorismus weiterhin. Und deswegen ist es notwendig, dass wir auch weiterhin wachsam sind“, betont Friedrich in seiner Stellungnahme zu Bin Ladens Tod.
 
Stärkung der Bush-Politik durch Bin Ladens Tod

Tatsächlich hat die Art und Weise des Endes von Bin Laden die Law-and-Order-Politiker nicht nur in Deutschland gestärkt. So wird in konservativen US-Medien darauf verwiesen, das Verdienst stünde nicht den Demokraten, sondern der Bush-Regierung zu. Schließlich hätten Aussagen von Insassen des berüchtigten Gefängnis in Guantanamo auf die Spur von Bin Laden geführt, was freilich Mitglieder der Obama-Regierung zurückweisen.
 
Es sind aber genau diese Aussagen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren wahrscheinlich nicht verwendet werden dürften, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unter Folter zustande kamen. Danach fragt aber heute kaum jemand, wenn angeblich als Folge dieser Aussagen der Staatsfeind Nummer 1 zur Strecke gebracht werden konnte. Auch in Deutschlands Medien hinterlässt die Wurstigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen Spuren. So kündigt die FAZ am 4. Mai für heute einen Beitrag in der Rubrik Innenpolitik mit dem Titel an: „Der Terror beschränkt die Freiheit. Und Karlsruhe hindert den Staat daran, seinen Schutzauftrag zu erfüllen.“ Im Gegensatz zur geheuchelten Erregung über Merkels Freude über Bin Ladens Tod wird über diese Stimmungen, die es bürgerrechtlichen Bestrebungen schwer machen, wenig geredet.
 http://www.heise.de/tp/artikel/34/34687/1.html

Peter Nowak

Grundgesetz und AKW

Laufzeitverlängerung verletzt Schutzpflicht
In die Diskussion um die Laufzeitverlängerung von AKW hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen besonderen Akzent gesetzt. Sie stellte in dieser Woche in Berlin ein Gutachten vor, in dem ein längerer Weiterbetrieb der AKW für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wird.

 Für die Autorin Cornelia Ziehm, die bei der DUH das Ressort Klimawende und Energiewandel leitet, verletzt der Staat seine Schutzpflichten, wenn er die Produktion weiteren Atommülls zulässt, ohne dass es eine Lösung für die Endlagerung hoch radioaktiven Abfalls gibt. Ziehm leitet diese Einschätzung aus den im Grundgesetz festgelegten Grundrechten auf Leben, Gesundheit und Eigentum sowie dem seit 1994 dort festgeschriebenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für die nächsten Generationen ab.

Das mediale und politische Interesse an dieser Expertise hielt sich in Grenzen. Die SPD hat die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert, das Thema aber auch nicht besonders hoch gehängt. Denn einen Hebel zum Ausstieg liefert das Gutachten wohl kaum. Sonst hätte der AKW-kritische Teil des Parlaments schon längst ein Normenkontrollverfahren einleitet, um die Frage zu klären, ob der Betrieb der AKW überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die in dem Gutachten angesprochenen Probleme beginnen nicht erst bei einer Laufzeitverlängerung.

Der Schritt unterbleibt aber aus gutem Grund. Die zuständigen Richter werden sich der Auslegung des DUH schwerlich anschließen. Verfassungsfragen sind auch und in erster Linie Machtfragen. Wenn AKW stillgelegt werden, dann wegen des politischen Drucks oder aus ökonomischen Gründen. Deswegen sind die AKW-Gegner auch gut beraten, ihren außerparlamentarischen Widerstand zu vergrößern. Wenn der Druck groß genug ist, könnte auch eine Debatte darüber geführt werden, wie realistisch ein AKW-Verbot im Grundgesetz ist.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/164603.grundgesetz-und-akw.html

Peter Nowak