Der NSU-Skandal – Geschichte einer verhinderten Aufklärung


Wie die Staatsapparate aus einer Existenzkrise, in die sie durch die Selbstenttarnung des NSU geraten waren, gestärkt daraus hervorgegangen sind

In diesen Tagen des multiplen Terrors ist viel von neuen Gesetzen die Rede, die das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken sollen. Der Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte[1] warnte in einem Interview[2] mit dem Deutschlandfunk vor reiner Symbolpolitik auf dem Gebiet der Sicherheit. Er hat als Alternative aber ebenfalls nur Symbolpolitik im Angebot.

Es sind ja einige konkrete Dinge benannt worden, aber die Sicherheitslage ändert sich ja dadurch faktisch nicht. Denn die Bürger brauchen nicht mehr Information oder nur Sicherheitspersonal, sondern sie müssen Vertrauen haben in den Staat, der sie elementar beschützt. Das ist im Moment nicht mehr der Fall und hier sind einfach viele Verunsicherungen, die eher durch Vertrauen, vielleicht auch durch Zukunftsprojekte aufzufangen sind, aber nicht durch Aufrüstung im Detail.

Können Migranten nach dem NSU Vertrauen in staatliche Behörden haben?

Nun denkt man, dass ein Politikwissenschaftler, der sich mit den innenpolitischen Debatten der letzten Jahre beschäftigt hat, dann auch wissen müsste, dass zumindest bei Bürgern mit migrantischem Hintergrund das Vertrauen in den deutschen Staat nachhaltig gestört wurde, nachdem bekannt wurde, dass der Nationalsozialistische Untergrund neun Menschen aus völkisch-rassistischen Gründen ermordete und alle staatlichen Apparate alle Spuren in die rechte Szene abwiesen und stattdessen die Opfer, ihre Angehörigen und Freunde zu den eigentlichen Tätern erklärten. Sie wurden verhört und in der Öffentlichkeit verleumdet.

Nachdem der Charakter der NSU als völkische Terrororganisation nicht mehr zu bestreiten war, sah es für kurze Zeit so aus, als läge eine Abwicklung der Verfassungsschutzämter im Bereich des Möglichen. Doch heute erwähnt der Politologe Korte den NSU nicht einmal mehr, wenn er von Vertrauen spricht, das die Bürger in einen Staat haben sollen, der sie beschützt.

Die Amadeus Antonio Stiftung und der Verfassungsschutz

Dass heute von einer Abwicklung der Geheimdienste nicht die Rede sein kann, zeigte das Mitte Juli, also lange vor den neuen multiplen Gewaltaktionen verabschiedete bayerische Verfassungsschutzgesetz[3]. Es erlaubt die Vorratsdatenspeicherung auch für Verfassungsschutzämter und die engeren Kontakte zwischen V-Leuten, der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden.

Der Journalist Stefan Dietl zeigt gut auf, wie nun der NSU herhalten muss, um die staatliche Apparate zu perfektionieren[4]:

Auch im Freistaat erwies sich bereits kurz nach der Entdeckung des NSU das Vorgehen des bayerischen Verfassungsschutzes als fragwürdig. Fünf Morde ereigneten sich in dem Bundesland. In Nürnberg wurden Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru und İsmail Yaşar ermordet, in München Theodoros Boulgarides und Habil Kılıç. Hinzu kommt ein Sprengstoffanschlag in einer Nürnberger Gaststätte, der ebenfalls dem NSU zugerechnet wird.

Dabei ist immer noch ungeklärt, wie eng der Kontakt von V-Leuten des bayerischen Verfassungsschutzes zu dem rechtsextremen Terrornetzwerk war. Klar ist hingegen, dass Geld des Verfassungsschutzes maßgeblich zum Aufbau der neonazistischen Internet-Präsenz Thule-Netz beigetragen hat. Mehr als 150 000 Euro für den technischen Betrieb des Netzes flossen vom Landesamt an einen V-Mann.

Dieser hatte auch enge Verbindungen zum Thüringer Heimatschutz, in dem sich Mundlos, Bönhardt und Zschäpe betätigten. Trotz solcher dubioser Machenschaften erhält der bayerische Verfassungsschutz bundesweit einmalige Befugnisse.

Auch unter den VS-Reformern gibt es Dissens. Das zeigt eine Kontroverse, die verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, zu denen auch die NSU-Opferinitiative Keupstraße ist überall[5] gehört, mit der Amadeus Antonio Stiftung austragen. Sie werfen ihr in einem Offenen Brief[6] Kooperation mit dem Verfassungsschutz vor. In ihrer ausdrücklich als solidarische Kritik verstandenen Intervention beziehen sich die Initiativen auf den Umgang der staatlichen Behörden mit dem NSU:

Wir, als Initiativen die sich mit dem NSU-Komplex befassen und z.T. seit Jahren mit den Angehörigen und Opfern des NSU-Terror eng zusammenarbeiten, finden eine Zusammenarbeit mit Geheimdiensten nicht vereinbar mit der Arbeit gegen Rassismus und Antisemitismus. Wir fordern Euch deshalb auf, diese Zusammenarbeit zu beenden.

Moniert werden neben verschiedenen Gesprächen, Veranstaltungen und Symposien, an denen Vertreter von Geheimdiensten und der Amadeus Stiftung teilgenommen haben, auch die Mitgliedschaft des Präsidenten des Thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz[7] Stephan J. Kramer im Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung[8].

Nun wurde Kramer von der Thüringer Landesregierung, in der die Linke dominiert, als Quereinsteiger ausgewählt, weil der neue Vorstellungen in das Amt einbringen soll. Ein Sprecher der Initiative „Keupstraße ist überall“ erklärt, dass es bei dem Streit um mehr als nur um das Verhältnis der Amadeus Antonio Stiftung zu den Geheimdiensten geht.

„Es ist ein Problem, dass die Verfassungsschutzämter gestärkt aus dem NSU-Verfahren herausgehen und sich jetzt an die Zivilgesellschaft anbiedern“, sagt Massimo Perinelli von der „Initiative Keupstraße ist überall“ gegenüber der Taz[9], „Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung dürften da nicht mitmachen.“

„Die Logik des politischen Skandals besteht darin, dass sich nichts Grundsätzliches ändert“

„NSU und Staat – Verhinderte Aufklärung“ lautet der Titel der aktuellen Ausgabe der Zeitung für Bürgerrechte & Polizei[10], die allen empfohlen sein soll, die sich sachkundig informieren wollen, wie die Staatsapparate aus einer Existenzkrise, in die sie durch die Selbstenttarnung des NSU geraten waren, gestärkt hervorgegangen sind. In der Redaktionsmitteilung wird gut zusammengefasst, was in den letzten Jahren geschehen ist.

Am Anfang herrschte helle Aufregung und Bestürzung. Behörden versuchen zu vertuschen. Die Öffentlichkeit fordert Aufklärung. Verantwortliche werden gesucht und müssen gegebenenfalls zurücktreten. Es wird ein bisschen aufgeräumt, unter Umständen verabschiedet man das eine oder andere Gesetz, MinisterInnen geloben Besserung, das mediale Interesse erlahmt. Die Logik des politischen Skandals besteht darin, dass er vorbei geht und sich nichts Grundsätzliches ändert.

Das ist auch eine implizierte Kritik an linken Medien, die beim NSU-Skandal vor allem und in erster Linie die große Staatsverschwörung witterten und noch den Doppelselbstmord des NSU-Duos in Zweifel zogen. Dazu schreibt die Journalistin Heike Kleffner in dem Cilip-Heft über die Rekonstruktion des polizeilichen Vorgehens rund um die Selbstenttarnung des NSU nach dem Banküberfall in Eisenach und dem Brand in der Frühlingsstraße am 4. November 2011:

Dabei wurde vor allem eines deutlich: Dass es weder Anhaltspunkte gibt für die auch unter Linken gerne gelesenen und rezipierten Verschwörungstheorien von einem angeblichen Mord an Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach noch für die behördlichen Manipulationen des Auffindortes der Ceska-Mordwaffe und des „NSU-Archivs“ in der Zwickauer Frühlingsstraße.

Vielmehr hat die Beweisaufnahme die Wirkmächtigkeit der Selbstinszenierung militanter Neonazis gezeigt: Seit der NS-Zeit präsentieren sie sich in ihrer Propaganda als „heroische“ Kämpfer, die aufgrund ihrer ideologischen Überzeugung quasi mit der Waffe in der Hand und bis zum letzten Blutstropfen wild um sich schießend auf dem Schlachtfeld für „die weiße Rasse“ in den Tod gehen – in diesem Fall im Kampf gegen den Staat in Gestalt der Polizei in Eisenach.

Schon vor einigen Wochen hatte die Landtagsabgeordnete der Linken in Thüringen, Katharina König[11], bei einer Diskussion auf dem Fest der Linken in Berlin[12] heftig kritisiert, dass für manche im Zusammenhang mit der NSU-Aufarbeitung nicht der mörderische Rassismus im Mittelpunkt steht, sondern die Frage, was mit dem durch die Schüsse austretenden Gehirnmasse des toten Naziduos geschehen ist.

Dass es auch möglich ist, die vielen Ungereimtheiten um den NSU ohne Verschwörungstheorien zu thematisieren, zeigt sich im Cilip-Heft an vielen Beispielen. So legt Kim Finke vom Lotta-Magazin[13] aus NRW am Beispiel des V-Mannes mit langjähriger rechter Biographie Johann H. dar, wie die Behörden jeden Verdacht, der NSU bestünde nicht nur aus dem bekannten Trio, ignoriert[14] hat.

In dem Artikel wird gezeigt, wie sämtliche Indizien, die auf Johann H. bei einem dem NSU zugeschriebenen Anschlag in der Kölner Propsteistraße hindeuten, ausgeblendet werden. So wie in diesem Fall bleibt auch an allen weiteren NSU-Tatorten das örtliche Umfeld, das bei der Ausspähung und der Logistik unerlässlich war, ausgespart. Hätte eine Beschäftigung mit diesen Umfeld gezeigt, wie viel VS im NSU steckt? Diese Frage kann man sich stellen, ohne Verschwörungstheorien zu bemühen.

Initiativen, die sich dieser Aufgabe seit mehr als fünf Jahren widmen, kommen im Cilip-Heft zu Wort. Ihre Webauftritte werden am Ende des Heftes noch einmal gesondert vorgestellt. An erster Stelle steht das Portal NSU-Watch[15], das von einer Reihe von Initiativen aus dem antifaschistischen Spektrum betrieben wird.

Das von den beiden Anwälten der Nebenkläger Alexander Hoffman und Björn Ebeling[16] und der Berliner Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle[17] betriebene Blog liefert vor allem wichtige Informationen über das juristische Verfahren im Fall Zschäpe.

Keine juristische Aufarbeitung des NSU

Spätestens seit das Münchner Oberlandesgericht kundtat, dass es dem Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme alias Klein Adolf glaubte, der mit einer haarsträubenden von Widersprüchen und offenen Unwahrheiten geschmückten Erklärung zu begründen versuchte, warum er sich just während des Mordes an dem Kasseler Cafe-Betreiber Halit Yozgat in dessen Internetcafé aufhielt und von allem nichts gemerkt haben will, wurde deutlich, hier geht es um die Staatsräson.

Und die würde Schaden nehmen, wenn aktenkundig würde, dass staatliche Apparate näher am NSU dran waren, als bisher bewiesen. Hiermit wird klar, dass das Münchner Gericht Zschäpe verurteilen will, aber die von der Nebenklage erhoffte gesellschaftliche Aufarbeitung der Ereignisse verweigern wird. Die Einlassungen der Angeklagten, die sich passgenau zur Version der Anklage fügt, kommt dem staatlichen Bemühungen entgegen, mit einem Urteil den NSU-Komplex abzuschließen

Die in den einzelnen Artikel im Cilip-Heft dokumentierten Beispiele von Geschichtsklitterung bis hin zur Fälschung der Ereignisse machen die Schlussbemerkung der Redaktionsmitteilung noch aktueller:

Nichts zu vergessen und weiterhin Aufklärung einzufordern – das sind wir nicht nur den Opfern des NSU und ihren Angehörigen schuldig. Dass ist auch angesichts der neuen Welle rassistischer Gewalt dringender denn je.

http://www.heise.de/tp/artikel/48/48985/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[1]

http://karl-rudolf-korte.de/

[2]

http://www.deutschlandfunk.de/innere-sicherheit-ein-rituelles-aufruesten-in-zeiten-der.694.de.html?dram:article_id=361457

[3]

http://www.behoerden-spiegel.de/icc/Internet/sub/3cf/3cf1051a-cf13-c151-e3f1-b5f7b988f2ee,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000011&uMen=f6810068-1671-1111-be59-264f59a5fb42&page=1&pagesize=10&startmon=12&startyear=2015&attr=.htm

[4]

http://jungle-world.com/artikel/2016/29/54513.html

[5]

http://keupstrasse-ist-ueberall.de/

[6]

http://www.blackbox-vs.de/aas/

[7]

http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz

[8]

http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wir-ueber-uns/gremien

[9]

http://www.taz.de/!5321974/

[10]

https://www.cilip.de/

[11]

https://haskala.de/tag/katharina-konig

[12]

http://www.fest-der-linken.de/fileadmin/download/programm/2016/fdl2016_programm.pdf

[13]

https://www.lotta-magazin.de/

[14]

http://keupstrasse-ist-ueberall.de/offener-brief-zum-fall-johann-h/

[15]

http://www.nsu-watch.info

[16]

http://www.nsu-nebenklage.de

[17]

http://dka-kanzlei.de/news_nsu.html

Verteidigung des Säkularismus oder Diskriminierung einer Muslima?

In Berlin wird wieder darüber diskutiert, ob Lehrerinnen Kopftücher im Unterricht tragen dürfen

Eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts[1] sorgt für eine Neuauflage des Kopftuchstreits in Berlin. Das Gericht hatte die Entschädigungsklage einer Muslima abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein Kopftuch trägt.

Die Frau sah hierin eine nach § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AAG[2] verbotene Benachteiligung. Das Gericht verneinte das mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz[3], das den Lehrkräften “ das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke“ untersagt. „Hieran habe sich das beklagte Land halten und die Bewerbung der Klägerin ablehnen dürfen“, so das Berliner Arbeitsgericht.

Neutralitätsgesetz nicht verfassungswidrig

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts war auch unter Juristen mit Spannung erwartet worden. Einige Juristen vertraten nämlich die Ansicht, dass das Berliner Neutralitätsgesetz gegen ein Urteil[4] des Bundesverfassungsgericht vom Januar 2015 verstößt. Damals hatten die Richter entschieden:

Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

Doch das Urteil, das sich gegen ein Gesetz in NRW richtete, war kein allgemeiner Freibrief für das Tragen eines Kopftuchs in den Schulen. Schließlich hieß es dort auch:

Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

Eine so allgemein formulierte Entscheidung lässt natürlich einen großen Interpretationsspielraum offen, den das Berliner Arbeitsgericht genutzt hat. Es weist vor allem auf die Unterschiede zwischen dem Berliner Neutralitätsgesetz und den vom Bundesverfassungsgericht monierten Regelungen im Schulgesetz von NRW[5] hin.

Diese bestünden u.a. darin, „dass die Berliner Regelung keine gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen vorsehe. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandelt alle Religionen gleich. Außerdem gelte das Verbot religiöser Bekleidung nach § 3 Neutralitätsgesetz nicht für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Auch für die Klägerin sei die Unterrichtstätigkeit an einer berufsbildenden Schule möglich“, so das Arbeitsgericht.

Dem widersprach die Anwältin der Klägerin, die darauf verwies, dass in Berlin Schmuck mit religiösen Symbolen erlaubt sei. „Wenn nun muslimische Schüler einer Lehrerin mit Kreuz um den Hals gegenüberstünden, ist da die Neutralität gewährleistet?“, fragte sie. Diese Frage dürfte die Gerichte und Juristen noch weiter beschäftigten. Gegen das Urteil ist Berufung bei Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die Klägerin hat noch nicht entschieden, ob sie den Weg gehen will.

Auch keine Einflüsterungen vom Spaghettimonster erwünscht

Doch das Urteil hat die politische Diskussion um das Kopftuch neu entfacht. So veröffentlichte die linksliberalen Taz Pro- und Contra[6] zum Kopftuchverbot. Der Taz-Inlandsredakteur Daniel Bax wirft dem Gericht und der Berliner Politik vor, die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts zu verzögern, geht aber nicht auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts ein, in denen begründet wird, warum das Urteil das Berliner Neutralitätsgesetz nicht tangiert .

Bax sieht in kopftuchtragenden Lehrkräften ein Zeichen der Offenheit. Dem widerspricht seine Taz-Kollegin Susanne Memarnia entschieden:

Wenn der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, was das BVG bejaht, sind das auch seine Amtsträger, seien es LehrerInnen oder PolizistInnen. Denn sie sind es, durch die der Staat handelt. Zwar ist es richtig, dass die Trennung von Kirche und Staat hierzulande nicht konsequent realisiert ist – Stichwort Religionsunterricht oder Kirchensteuer. Aber das ist kein Argument, den Laizismus nun komplett über Bord zu werfen.

Ihre Argumente überzeugen schon deshalb, weil sie sämtliche religiösen und pseudoreligiösen Symbole aus den Schulen verbannen will.

Aber wie soll jemand, der sein Handeln danach ausrichtet, was ihm Gott, Allah oder das Spaghettimonster einflüstern, Kinder zu mündigen Bürgern erziehen und ihnen beibringen, alles zu hinterfragen – inklusive der Dogmen ihrer LehrerInnen.

Dass Memarnia auch die Freundinnen und Freunde des Spaghettimonsters mit einbezieht, ist konsequent und müsste auch in deren Sinne sein. Die wollen schließlich den Religionsgemeinschaften gleichgestellt sein, was dann auch im negativen Sinne gelten muss.

Verteidigung der säkularen Gesellschaft statt Kampf gegen den Islam

Die Argumente in der neu aufgeflackerten Diskussion mögen nicht neu sein; sie waren meist schon in den letzten Jahren zu lesen, nach politischen Vorstößen und juristischen Entscheidungen in Sachen Kopftuch an den Schulen. Neu ist aber, dass die Verteidigung der säkularen Gesellschaft in einer Zeit besonders wichtig ist, wo sich einerseits der Dschihaddismus weltweit ausbreitet und dann sogar manche Linke einen Kulturkampf gegen den Islam anstimmen. Ein Beispiel findet sich in einem Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Schriftsteller Imre Kertész in der Jungle World[7].

Kaum ein Nachruf aber beschäftigte sich mit dem Spätwerk des Verstorbenen, in dem er den Untergang Europas prophezeite. Schon der deutsche Titel seines letzten Buches, „Letzte Einkehr“, trieft von jenem Pathos, das Kertész so fremd war. Im Englischen heißt es „The Last Refuge“, und auch wenn Rückzugsort nicht so bedeutungsschwanger daherkommt wie die Einkehr, so trifft es doch besser: In den Tagebuchaufzeichnungen handelt Kertész von der Saturiertheit des alten Europa, das sich dem Islam ergeben wird.

Das Verhältnis Europas zum Islam beschreibt er als das einer Hure zu ihrem gewalttätigen Zuhälter. Sprache und Sujet gemahnen in ihrer Wucht und Verzweiflung an Oriana Fallaci, der einst verhöhnten und nun doch wieder geehrten italienischen Autorin, wenn Kertész schreibt: „Europa hat Hitler hervorgebracht; und nach Hitler steht hier ein Kontinent ohne Argumente: Die Türen weit offen für den Islam; er wagt es nicht länger, über Rasse und Religion zu reden, während der Islam gleichzeitig einzig die Sprache des Hasses gegen alle ausländischen Rassen und Religionen kennt.“

Unter Umständen wird man später lesen, dass diese unkenden Mahnrufe der schweren Parkinson-Erkrankung und dem Lebensüberdruss des Autors geschuldet waren. Das Gegenteil ist wahr: Sie sind die letzte Konsequenz seines Werkes – ein genuin antifaschistischer Appell in einem unverwechselbaren Sprechen, das wir nun nicht mehr vernehmen werden.Jungle World

Jungle World

Soll da eine antifaschistische Bewegung aufgefordert werden, auch wieder über Rasse und Religion zu reden? So, wie die in dem Text erwähnte Oriana Fallaci, die einst eine liberale italienische Journalisten war und in den letzten Jahren ihres Lebens unter dem Eindruck einer schweren Krankheit und der islamistischen Anschläge vom 11. September 2001 in den USA eine Hetze[8] gegen Migranten aus islamischen Ländern veröffentlichte[9], die auf rechtspopulistischen Seiten Platz und Beifall fand.

Fallaci argumentierte ausdrücklich nicht vom Standpunkt des Laizismus, sondern wollte das christliche Abendland gegen die Moslems verteidigen. Formulierungen von einem Europa, das sich dem Islam hingibt, stehen ganz in der Tradition der Abendlandverteidiger. Ein positiver Bezug auf solche Schriften ist ebenso eine Aufforderung zu einer Querfront, wie sie mit anderer Zielsetzung im Umfeld des Magazins Compact propagiert werden.

Der Aufruf zur Verteidigung des Laizismus und der säkularen Gesellschaft ist dagegen die klare Absage an jegliche Querfronten.

http://www.heise.de/tp/artikel/47/47973/2.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[0]

https://commons.wikimedia.org/wiki/Hijab?uselang=de#/media/File:Hijabs.jpg

[1]

https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.468202.php

[2]

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf

[3]

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=470123,1

[4]

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

[5]

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Personalvertretungsrecht/Auszug-SchulG.pdf

[6]

http://www.taz.de/!5295620/

[7]

http://jungle-world.com/artikel/2016/14/53806.html

[8]

http://www.nzz.ch/articleCZJXT-1.157991

[9]

http://jungle-world.com/artikel/2002/23/23817.html

Tarifeinheit: Gesetz ohne Anwendung

Ende 2016 entscheidet Karlsruhe über umstrittene Regelung

»Hände weg vom Streikrecht, für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit«, lautete im letzten Jahr das Motto einer Kampagne von Sparten- und Basisgewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz. Es sieht vor, dass bei konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb, nur die Organisation mit den meisten Mitgliedern einen Tarifvertrag abschließen kann. Den Minderheitengewerkschaften bleibt dieses Recht versagt. Dagegen mobilisierten die Kritiker, doch ohne Erfolg. Am 22. Mai 2015 beschloss der Bundestag das Tarifeinheitsgesetz.

Heute, ein Dreivierteljahr nach Inkrafttreten, ist nicht viel damit passiert. »Das Gesetz wurde bisher nicht angewendet. Daher planen wir im Augenblick keine Aktionen«, bestätigte Willi Hajek gegenüber »nd«. Der Basisgewerkschafter war im letzten Jahr an der Kampagne gegen das Tarifeinheitsgesetz beteiligt. »Die Diskussion wird wieder aufflammen, wenn Gewerkschaften außerhalb des DGB für einen Tarifvertrag kämpfen«, ist Hajek überzeugt.

»GDL droht die Entmachtung«, hatte die »Frankfurter Rundschau« bald nach der Verabschiedung des Gesetzes getitelt. Damals befand sich die Lokführergewerkschaft in einer Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn und hatte mehrfach zum Streik aufgerufen. Die GDL konnte letztlich eine Vereinbarung durchsetzen, die die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bis 2018 ausschließt. Die DGB-Eisenbahnergewerkschaft EVG hat in den meisten Bereichen des Unternehmens mehr Mitglieder.

Spätestens Ende 2016 wird das Gesetz noch einmal Thema. Dann will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden entscheiden, die Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund, die GDL und der Deutsche Journalistenverband gegen das Gesetz eingereicht hatten.

Rolf Geffken ist zuversichtlich, dass das Tarifeinheitsgesetz gekippt wird. In einer im VAR-Verlag erschienenen Broschüre unter dem Titel »Streikrecht, Tarifeinheit, Gewerkschaften« hat der Arbeitsrechtsanwalt Argumente für seine Position zusammengetragen. Er weist den Monopolanspruch des DGB zurück. Eine einheitliche Gewerkschaftsbewegung könne im Tarifkampf durchaus von Vorteil sein. Doch die müsse von den Mitgliedern getragen an der Basis entstehen und könne nicht durch gesetzliche Maßnahmen verordnet werden, betont Geffken.

Folgen die Richter seiner Argumentation, könnte das Tarifeinheitsgesetz juristisch gestoppt werden. Die Mobilisierung dagegen hatte auch darunter gelitten, dass Vorstände der DGB-Einzelgewerkschaften außer der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der NGG und der GEW das Tarifeinheitsgesetz unterstützt hatten. Die Gegenkampagne wurde von Gewerkschaftslinken, den Spartengewerkschaften aber auch Basisgewerkschaften wie der Freien Arbeiterunion (FAU) getragen.

Die Berliner FAU-Sekretärin Jana König weist gegenüber »nd« darauf hin, dass es neben der Tarifeinheit zahlreiche Möglichkeiten gibt, Gewerkschaftsrechte einzuschränken. So wurde der Berliner FAU Ende März unter Androhung von bis zu 250 000 Euro Strafe oder ersatzweiser Haft von bis zu sechs Monaten für die amtierende Sekretärin untersagt, den Namen eines Restaurants in Berlin-Mitte zu nennen, von dem ein Gewerkschaftsmitglied ausstehende Löhne einfordert.

Peter Nowak

SPD auf die Pelle gerückt

Asyl: Die Gesetze sollen verschärft werden. Dagegen regt sich Protest

In den nächsten wollen  antirassistische Gruppen ihre Proteste gegen die Verschärfung der Asylgesetze intensiveren.Denn am 2.Juli will die Bundesregierung  eine weitere Verschärfung des Asylrechts durch das Parlament bringen.  An diesem Tag ist  die zweite und dritte Lesung des „Gesetzes  zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“  im Bundestag geplant.  Die Gesetzesvorlage  sieht eine Ausweitung der Abschiebehaft vor.
AktivistInnen aus Flüchtlings- und Antirassismusgruppen, die sich im Bündnis „Asylrechtsverschärfung stoppen“ zusammengeschlossen haben, wollen in den nächsten Tagen  den  Protest gegen die Gesetzesverschärfung auf die Straße und vor die Bundeszentrale  der Regierungsparteien SPD  und Union tragen.  Ihr  Motto „Wer nicht ertrinkt, wird eingesperrt“  war schon in den letzten Wochen bei   antirassistischen  Protesten    zu lesen. Damit wollen  die KritikerInnen der Gesetzesverschärfungen an der Empörung anknüpfen, die das das massenhafte Sterben von Flüchtlingen im Mittelmeer in Teilen der Gesellschaft in Deutschland ausgelöst hat.
Am 26. Juni findet in der Technischen Universität Berlin von 10 – 20 Uhr ein bundesweiter  Jugendkongress  „Flucht, Migration, Vertreibung“ statt. „Dort sollen Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft diskutiert wurden. Nachdem der Termin für die Verabschiedung der Asylrechtsverschärfungen bekannt worden, wird es dort auch Zeit und Raum für die Koordinierung der Proteste sein“, erklärte ein Mitglied der Kongressvorbereitungsgruppe gegenüber der Taz.
An Willy Brandt erinnern
Im Vorfeld der Abstimmung der Asylverschärfung im Bundestag  planen  die AntirassistInnen  eine Mahnwache vor der Bundeszentrale der SPD. Mit dem Motto „Wir hätten Willy abgeschoben“ wollen sie an die Biographie des Namensgebers des Gebäudes erinnern. Der langjährige SPD-Vorsitzende Willy Brandt musste als junger           Sozialist während des NS Deutschland verlassen und fand Asyl in Schweden.      Auch am 2. Juli sind  Proteste in der Nähe des Bundestags geplant. Doch eine Wiederholung des 26. Mai 1993   erwartet niemand.  An  diesen Tag blockierten  Tausende AntirassistInnen aus der ganzen Republik stundenlang die Zugänge zum Bonner Parlament und sorgen für massive  Staus.    So konnte damals erst mit stundenlanger Verzögerung die massive Verschärfung des Asylrechts durch SPD, FDP und CDU/CSU    beschlossen werden.
aus Taz-Berlin, vom 26.6.2015 (nur in Printausgabe)
Peter Nowak

Streik als Privileg

Wirtschaft & Soziales: Gegen das geplante  Tarifeinheitsgesetz regt sich Widerstand

Die Erklärung »Linke Hauptamtliche in ver.di« erinnert an eine drastische Einschätzung des ehemaligen Vorsitzenden der Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) Heinz Kluncker. Dieser sagte in den 1970er Jahren: »Wo ein Streik reglementiert  oder gar verboten ist, handelt es sich um reine Diktaturen.« Der Verweis in der ver.di-Erklärung kommt nicht von ungefähr, denn aktuell versucht die Bundesregierung das Streikrecht reglementieren. Besonders bitter: Der DGB-Vorstand und ein großer Teil seiner Einzelgewerkschaften stimmen dem von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in den Bundestag eingebrachten  Tarifeinheitsgesetz sogar zu. Danach soll ein Tarifvertrag nur dann Anwendung im Betrieb finden, wenn die vertragsschließende Gewerkschaft die Mehrheit der Mitglieder hat. Spartengewerkschaften, die nur in ein bestimmtes  Segment der Beschäftigten vertreten, wären nicht mehr tariffähig und hätten keine Verhandlungsmacht mehr. Sollte das Gesetz wie geplant im Sommer in Kraft treten, wären Gewerkschaften wie die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) die Hände gebunden. Die GDL hat bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.  Der Arbeitskampf bei der GDL, der sich Anfang Mai mit einem fast einwöchigen Streik noch mal verschärft ist, steht bereits im Schatten der Tarifeinheit, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt. Die GDL will natürlich davor zu einer für sie vorteilhaften Einigung kommen. Der Bahn-Vorstand setzt hingegen auf eine Zermürbungstaktik und  will den Konflikt in die Länge ziehen, bis das Gesetz der GDL Grenzen setzt. Politik und Medien wiederum nutzen den Ausstand bei der Bahn, um  Stimmung für eine weitere Einschränkung des Streikrechts zu machen.

Unter dem Motto »Hände weg  vom Streikrecht« rief ein Bündnis linker Gewerkschafter_innen am 18. April zu einer bundesweiten Demonstration nach Frankfurt am Main auf. Die anarchosyndikalistische Basis-Gewerkschaft FAU brachte mit ihren schwarzroten Bannern Farbe in die Demonstration. Die Fahnen der Lockführergewerkschaft GDL waren indes weder so bunt noch so zahlreich vertreten. Dennoch wurden die Lokführer_innen in Frankfurt besonders freundlich begrüßt, schließlich hat die Gewerkschaft in den vergangenen Wochen gezeigt, dass es durchaus möglich ist einen Streik zu organisieren, der auch gesellschaftlich wahrgenommen wird. Viele Redner_innen bezogen sich auf die GDL und machten klar, dass das Bahnmanagement wohl auch deshalb im aktuellen Arbeitskampf auf Zeit zu spielen versucht, weil es nach der Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes mit der kämpferischen Gewerkschaft nicht mehr verhandeln müsste.

Trotz der kämpferischen Stimmung war die Demonstration zahlenmäßig enttäuschend. Dass lediglich 700 Kolleg_innen für die Verteidigung des Streikrechts demonstrierten, lag auch an den im DGB organisierten Einzelgewerkschaften. Keine der Gewerkschaften, die sich gegen das Tarifeinheitsgesetz positioniert haben, unterstützte die Demonstration. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt gemeinsam Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine von ver.di initiierte Unterschriftensammlung gegen das Gesetz. Obwohl sich die Dienstleistungsgewerkschaft seit Jahren klar gegen die Tarifeinheit ausspricht, ist diese Frage organisationsintern umstritten, wie  Erdogan Kaya von der linken Basisgruppe ver.di-aktiv auf  einer Berliner  Mobilisierungsveranstaltung für die Demonstration erklärte. So werde etwa die Tarifeinheitsinitiative von ver.di-Gewerkschafter_innen bei der Lufthansa unterstützt.

Dennoch stellen die Gegner_innen der Gesetzesinitiative bei ver.di die Mehrheit. Anders sieht dies in der IG Metall aus. Daher erhielt in Frankfurt das IG-Metall-Mitglied Christiaan Boissevain  aus München besonders viel Applaus, als er die Tarifeinheitsinitiative als »großen Angriff auf das Streikrecht im europäischen Rahmen« bezeichnete.

Tatsächlich wird das Streikrecht nicht nur durch das Tarifeinheitsgesetz angegriffen. Weitgehend unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit  versuchen die internationalen Kapitalverbände, in den Gremien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) das Streikrecht als Bestandteil der Koalitionsfreiheit im IAO-Übereinkommen 87 grundsätzlich in Frage zu stellen.  Die deutschen Unternehmerverbände sind darin aktiv beteiligt. »Hatte die Unternehmerlobby sich in den Vorjahren noch damit begnügt, gegen ein umfassendes und unbegrenztes Streikrecht zu agieren, stellt sie jetzt die Existenz eines internationalen Rechts auf Streik überhaupt in Frage«, kommentiert Jochen Gester in der März-Ausgabe der Sozialistischen Zeitung (SoZ) diesen Vorstoß. Die IAO-Richtlinien wirken sich auf die Rechtssprechung der Gericht auch in Deutschland auf.  Der DGB befürchtet  Verschlechterungen und hat eine Kampagne „Streikrecht im Übereinkommen 87 verteidigen“ gestartet (http://www.dgb.de/themen/++co++5051305e-b764-11e4-bdd7-52540023ef1a).

Mittlerweile sind in vielen europäischen Ländern Einschränkungen des Streikrechts bereits in Kraft oder in Vorbereitung.  So schreibt das italienische Streikrecht vor, dass Bahngewerkschaften Ausstände mindestens fünf Tage vorher ankündigen müssen. Zudem muss die Gewerkschaft eine »Grundversorgung« garantieren, während des Berufsverkehrs müssen Züge fahren. Solche Vorstellungen finden sich auch im Positionspapier »Für ein modernes Streikrecht – Koalitionsfreiheit sichern – Daseinsvorsorge sicherstellen« der CSU. Sollten diese Pläne realisiert werden, wäre das Streikrecht »nur noch formal vorhanden, aber in der Praxis ausgehebelt und unwirksam«, heißt es in einer Erklärung von ver.di Bayern. In Griechenland sorgt  die Austeritätspolitik der Troika nicht nur für eine massive Verarmung der Bevölkerung, sondern auch für eine Aushebelung von Tarif- und Gewerkschaftsrechten. In Spanien sind zahlreiche Gewerkschafter_innen  von langen Gefängnisstrafen bedroht, weil sie sich an Streikposten beteiligt hatten. Ausgangspunkt der dortigen Repression gegen Gewerkschafter_innen war der landesweite Streik im März 2012. Er wurde europaweit von linken Gruppen unterstützt. In Deutschland entstand in der Folge das M31-Netzwerk, das einen Aufruf zur Unterstützung eines europaweiten Generalstreiks verfasste. Es wäre an der Zeit, die Diskussion über die europaweite Verteidigung von Streik- und Gewerkschaftsrechten neu wieder weiter oben auf die Tagesordnung zu setzen.

aus:  ak 605 vom 19.5.2015

https://www.akweb.de/

Peter Nowak


Der Zug in die Normalität

Begleitet von einer medialen und politischen Gegenkampagne, ist der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer beendet worden. Die Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes im Bundestag gefährdet solche Arbeitskämpfe in Zukunft.

Millionen deutscher Kurzurlauber konnten aufatmen. Über Pfingsten legte der Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den Zugverkehr nicht mehr lahm. Die Gewerkschaft beendete ihren unbefristeten Streik in der vergangenen Woche und ließ sich auf eine Schlichtung ein. Noch einige Tage zuvor hatte der GDL-Vorstand eine Schlichtung mit der Begründung abgelehnt, dass in der Frage der Grundrechte nichts geschlichtet werden müsse.

Mit dem Streikabbruch ist allerdings der grundsätzliche Konflikt nicht beendet. Die Deutsche Bahn AG hat ein Teilziel erreicht: Die Auseinandersetzung mit der GDL um Lohnerhöhungen und eigenständige Tarifverträge auch für Zugbegleiter, Lokrangierführer und Mitarbeiter im Bordservice, die im Juli 2014 begonnen hatte, wurde derart in die Länge gezogen, dass der Bundestag mittlerweile das Gesetz zur Tarifeinheit verabschieden konnte. Das auch als Lex GDL bezeichnete Gesetz schränkt die Rechte kleiner Gewerkschaften stark ein.

Der GDL ist die Bedeutung des Tarifeinheitsgesetzes für ihre Arbeit bewusst. Das zeigte sich am 18. April auf der bundesweiten Demonstration unter dem Motto »Rettet das Streikrecht« in Frankfurt am Main, wo die GDL mit Fahnen und Rednern vertreten war (Jungle World 17/15). Dass die Gewerkschaft ihren Arbeitskampf am 21. Mai abbrach, ist in dieser Hinsicht bedauerlich. Schließlich fand die zweite Lesung des Tarifeinheitsgesetzes erst am 22. Mai statt. Der Streik ­einer der Gewerkschaften, gegen die sich das Gesetz richtet, wäre ein gutes Signal gewesen.

Das bundesweite Bündnis »Hände weg vom Streikrecht« gehörte zu den Initiativen, die sich solidarisch mit dem GDL-Streik zeigten. »Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und Streik ist kein Privileg der im DGB organisierten Gewerkschaften«, heißt es in der Erklärung des Bündnisses. Es bewertete die mediale und politische Hetze gegen den Arbeitskampf des Zugpersonals als Begleitmusik zur Einführung des Tarifeinheitsgesetzes, das solchen kämpferischen Gewerkschaften die Arbeit erheblich erschweren soll.

Diese Agitation nahm noch einmal enorm zu, nachdem die GDL am 20. Mai abermals in den Streik getreten war. Berlins Boulevardpresse eiferte nicht nur in Artikeln gegen den Ausstand des Zugpersonals. Am 20. Mai verband die BZ die Werbung für ihr Produkt mit einem Streikbruch. Unter der Losung »Wir sind stärker als der Streik« mietete die Zeitung einen Sonderzug und ließ ihn von 5.30 bis 20.30 Uhr zwischen den Stationen Gesundbrunnen, Hauptbahnhof, Potsdamer Platz und Südkreuz pendeln. Zusteigen durfte, wer eine BZ in der Hand hielt.

Die PR-Aktion reihte sich ein in einen medialen Feldzug, der den GDL-Streik als Angriff auf den deutschen Standort brandmarkte. Dabei wurde deutlich, wie schnell es gelingt, das volksgemeinschaftliche Ressentiment gegen Lohnabhängige zu mobilisieren, die zur Verteidigung ihrer Interessen nicht gleich an das Wohl von Staat und Nation denken. Fakten wurden dafür großzügig außer Acht gelassen. Der deutschen Wirtschaft wurden Milliardenverluste prophezeit, obwohl Ökonomen klarstellten, dass sich ein solcher Effekt höchstens bei einem mehrwöchigen Streik eingestellt hätte. Dass ein Arbeitskampf zu Pro­fitausfällen bei den bestreikten Unternehmen führen muss, um erfolgreich zu sein, scheint in Deutschland nicht einzuleuchten.

Dass die GDL im Bündnis mit dem Beamtenbund die Interessen ihrer Mitglieder kämpferisch vertritt, reicht schon aus, um antigewerkschaftliche Reflexe auch in Kreisen zu mobilisieren, die sonst durchaus die DGB-Gewerkschaften für ihre mangelnde Kampfbereitschaft kritisieren. So monierte Ulrike Herrmann in der Taz den »Egoismus der GDL«. Ihr Kollege Richard Rother ließ Hagen Lesch, einen »Tarifexperten« beim unternehmernahen »Institut der Deutschen Wirtschaft« in Köln, in einem Artikel erklären, »wieso die GDL so absurd daherredet« und einen befristeten Streik ankündigte, ohne die genaue Dauer zu verraten.

Die Erklärung wäre einfach gewesen: Die GDL ließ das Ende offen, um zu verhindern, dass die Deutsche Bahn AG sich mit dieser Information gut auf den Streik vorbereiten kann. In vielen Ländern sind solche Momente der Unberechenbarkeit ein fester Bestandteil eines Arbeitskampfes. Für Rother, der die GDL als »Ellenbogengewerkschaft« tituliert, ist ein derartiger Ausbruch aus den gewerkschaftlichen Gepflogenheiten in Deutschland zu viel. Besonders empört zeigte er sich darüber, dass die GDL mit dem Arbeitskampf das Tarifeinheitsgesetz aushebeln wolle. »Insofern trägt der kommende Ausstand Züge eines politischen Streiks, und der ist in Deutschland ­eigentlich verboten«, winkte er mit dem Gesetzbuch. Statt zu streiken, sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz abzuwarten. »Das wäre ja der normale Weg.«

»Normal« ist es für deutsche Gewerkschaften tatsächlich, die Interessen des Standorts zu berücksichtigen, bevor sie überhaupt eigene Forderungen stellen. Es ist ein Verdienst der GDL, diesen »normalen« deutschen Weg verlassen zu haben. Soziale Initiativen und linke Gewerkschaften aus anderen Ländern erkannten das und soli­darisierten sich daher mit dem GDL-Streik. Allerdings werden solche Erklärungen in deutschen Medien selten erwähnt. So heißt es in einer Resolution europäischer Bahngewerkschafter: »Angesichts des Drucks der Leitung der Deutschen Bahn, der deutschen Regierung und auch in beachtlichem Maße der Medien erklärt der in Budapest tagende Vorstand der Autonomen Lokomotivführergewerkschaften Europas (ALE) – in Vertretung der Lokomotivführer der 16 Mitgliedsgewerkschaften aus ebenso vielen Ländern – seine Unterstützung und Solidarität mit den deutschen Lokomotivführern und der Mitgliedsgewerkschaft GDL bei ihrem Kampf fürdie tarifliche Vertretung aller ihrer Mitglieder bei der Deutschen Bahn.«

http://jungle-world.com/artikel/2015/22/52040.html

Peter Nowak

Sollen Flüchtlinge gegen ihren Willen nach Tröglitz?

»Die Empörung ist recht groß«

Konferenz »Hände weg vom Streik« wendet sich gegen das neue Tarifeinheitsgesetz

Hände weg vom Streikrecht fordert eine Tagung am Wochenende in Kassel. Die Zeit drängt: Bereits im März will der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Gewerkschafter warnen, dass der Arbeitskampf dadurch behindert werde.

Jakob Schäfer ist Mitglieder der IG Metall und aktiv im Arbeitsausschuss der Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken. Er gehört zu den Organisatoren der Aktionskonferenz »Hände weg vom Streikrecht«, die am Samstag in Kassel stattfindet.

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht für kleinere Gewerkschaften erheblich einschränken. Wie weit ist Schwarz-Rot damit?
Für Anfang März ist die erste Lesung des Tarifeinheitsgesetzes vorgesehen, für den 23. 3. die öffentliche Anhörung im Ausschuss »Arbeit und Soziales« und für den 26.3. die zweite und dritte Lesung.

Innerhalb der DGB-Gewerkschaften gibt es Befürworter und Gegner der Gesetzesinitiative. Haben Sie Kontakt zu den Gegnern und werden sie an dem Kongress teilnehmen?
Ver.di, NGG und GEW haben sich entschieden gegen dieses Gesetzesvorhaben positioniert. Eine ganze Reihe von ver.di-KollegInnen hat sich für die Konferenz angemeldet. Aber es werden auch Mitglieder der IG Metall da sein. Die Empörung über die Zustimmung des IG Metall-Vorstands zu diesem Gesetzesvorhaben ist in den Reihen meiner Gewerkschaft, der IG Metall, recht groß.

Gibt es Kontakte außerhalb des DGB wie zur Basisgewerkschaft FAU oder zu den Lokführern der GDL?
Unser Aktionsbündnis gibt es seit dem ersten Versuch im Jahr 2011, ein solches Gesetz einzuführen. Seitdem gibt es den Kontakt zur GDL. Die ist aber zurzeit durch ihre Tarifrunde stark in Beschlag genommen, so dass wir nicht wissen, ob sie Vertreter schicken kann. Die FAU ist von Anfang an in dem Bündnis aktiv dabei. Schließlich ist sie ja in ihren basisgewerkschaftlichen Aktivitäten direkt und indirekt betroffen.

Während der GDL-Streiks Ende 2014 spielte das Thema Tarifeinheit eine große Rolle. Hat dieses Interesse sich auf Ihre Arbeit ausgewirkt?
Durch die GDL-Streiks wurde die praktische Bedeutung dieses Gesetzesvorhabens unmittelbar deutlich. Eine Gewerkschaft, die zumindest etwas kämpferischer für die Interessen ihrer Mitglieder eintritt, soll faktisch ausgeschaltet werden. Damit ist so manchen unserer KollegInnen klarer geworden, worum es eigentlich geht.

In den letzten Wochen wurden mehrere Streikzeitungen herausgegeben, die sich gegen die Tarifeinheit wandten. Soll dieses Projekt fortgesetzt werden?
Die Streikzeitung hat mit ihren drei Nummern und einer Auflage von mehreren Zehntausend einen tollen Beitrag zur Aufklärung in Sachen Tarifeinheit und zur Organisierung der Solidarität mit den GDL-KollegInnen geleistet. Ob es zu weiteren Ausgaben kommt, hängt vom Verlauf der Tarifverhandlungen ab. Ich verweise auf die ausgezeichnete Website der Streikzeitung: pro-gdl-streik14.de.

Die Bundesregierung plant mit der Einführung von Zwangsschlichtungen und der Sicherung der Daseinsfürsorge weitere Einschränkungen gewerkschaftlicher Rechte. Können Sie diese Pläne präzisieren?
Am weitesten ausgeführt sind diese Vorstellungen in einem Gesetzentwurf, den die Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung vorgelegt hat. Darüber wurde der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Arnold Vaatz in den Stuttgarter Nachrichten vom 2. April 2014 mit dem Satz zitiert: »Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst, müssen im Verhältnis zum Anlass stehen.«

Gewerkschaftsrechte werden in vielen Ländern eingeschränkt. Werden auch Gewerkschafter von anderen Ländern auf der Konferenz anwesend sein?
Durch die Mitarbeit der Streikrechtsinitiative »tie germany« im Europäischen Netzwerk der BasisgewerkschafterInnen gibt es einen ständigen Austausch über die Situation in den verschiedenen europäischen Ländern. Auf dem letzten Treffen in Toulouse im Oktober 2014 wurde ausführlich über die Streiks und das geplante Tarifeinheitsgesetz informiert.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/959487.die-empoerung-ist-recht-gross.html

Interview: Peter Nowak

Kann denn Liebe strafbar sein?

Wir wollen zurück in unseren Kiez«

Tausende demonstrierten für ein Bleiberecht / Senat und Bezirk uneins über die weitere Versorgung der Bewohner der Gerhart-Hauptmann-Schule

Mehrere tausend Menschen demonstrierten am Samstag für ein Bleiberecht für Flüchtlinge. Bezirk und Senat streiten derweil über die finanzielle Versorgung der verbliebenen Bewohner der Schule.

»Europas Grenzen fallen an die Anemonen und Korallen«, lautete eine der kreativen Parolen, die am Samstagnachmittag in Berlin-Kreuzberg zu lesen waren. Über 5000 Menschen hatten sich an einer Demonstration von Neukölln nach Kreuzberg unter dem Motto »Bleiberecht für Alle« beteiligt.

Das Bündnis hatte sich erst in der letzten Woche gegründet, nachdem die Belagerung der Flüchtlinge der Gerhart-Hauptmann-Schule für Empörung in der Stadt gesorgt hatte. Unter diesen Umständen kann ein ungewöhnlich großes Bündnis zusammen. Es reichte von der linken Gruppe Theorie und Praxis (TOP), der Interventionistischen Linken bis zum Berliner Flüchtlingsrat und der ver.di-Jugend. Auch Mitglieder der Linkspartei beteiligten sich mit Fahnen an der Demonstration. Viele Demonstranten trugen Schilder mit der Zahl 23. Damit wiesen sie auf den Paragraphen hin, der es dem Berliner Senat ermöglichen würde, den Flüchtlingen ein Bleiberecht zuzuerkennen. Dass vor allem der Berliner Innensenator diese Forderung ablehnt, sorgte unter den Demonstranten für Empörung. Aber auch die Politik der Grünen wurde von vielen Rednern heftig kritisiert.

»Von anwaltlicher Seite mussten wir zusehen, wie der Bezirk und der Senat alle Zusagen und Versprechungen gegenüber den Geflüchteten vom Oranienplatz gebrochen haben. Wir befürchten, dass den Betroffenen von der Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule das gleiche Schicksal bevorsteht«, monierte die Rechtsanwältin Berenice Böhlo auf der Auftaktkundgebung. Auch Maria, eine Flüchtlingsfrau, die die Gerhart-Hauptmann-Schule in der letzten Woche freiwillig verlassen hatte, übte heftige Kritik an der Politik: »Nach der Räumung transportierte die Polizei uns in ein abgelegenes Lager am äußersten Rand von Berlin. Dabei war uns versprochen worden, dass wir in Kreuzberg bleiben können.« Die Frau beklagte, dass sie jetzt jeden Tag morgens um 5 Uhr aufbrechen muss, um ihre Kinder nach Kreuzberg in die Schule zu bringen. »Unsere ganzen Freunde wohnen in Kreuzberg, wir wollen zurück in unseren Kiez«, rief Maria unter großen Beifall der Demonstranten. Mehrere Wohngemeinschaften in dem Stadtteil haben ihr Unterstützung angeboten. Bruno Watara vom Vorbereitungsbündnis war ebenfalls zufrieden mit dem Verlauf der Demonstration: »Die große Teilnehmerzahl hat deutlich gemacht, dass der Kampf für die Rechte der Flüchtlinge auch nach dem Ende der Belagerung der Gerhart-Hauptmann-Schule weitergeht«, sagte er dem »nd«. Felix Fiedler von der Gruppe TOP Berlin stimmte ihm zu, fügte aber hinzu, dass die Beteiligung der Berliner Zivilgesellschaft größer sein könnte. Demnächst könnte in Kreuzberg die nächste Räumung anstehen. Das Camp auf der Cuvrybrache am Kreuzberger Spreeufer, in dem viele Obdachlose, darunter auch Menschen ohne deutschen Pass, leben, soll verschwinden. Gegen die drohende Räumung mobilisieren in den nächsten Tagen Initiativen und Flüchtlingsgruppen.

An anderer Stelle wurde am Wochenende darüber diskutiert, wer die (finanzielle) Verantwortung für die in der Schule verbleibenden Flüchtlinge übernehmen soll. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales haben die rund 40 verbliebenen Flüchtlinge keinen Anspruch auf finanzielle Hilfe über das Asylbewerberleistungsgesetz. Grund dafür sei, dass die Besetzer die Schule nicht wie vereinbart verlassen hätten, sagte die Sprecherin von Sozialsenator Mario Czaja (CDU), Constance Frey, der dpa. Auch weitere Bestandteile der Vereinbarung vom Mittwochabend wie Deutsch- und Ausbildungskurse oder die Beratung durch Caritas oder Diakonie während der Bearbeitung der Anträge der Flüchtlinge stünden den Bewohnern der früheren Schule nicht zu. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dagegen sieht den Senat in der Pflicht. Die Flüchtlinge müssten Unterstützung bekommen, egal ob sie in Charlottenburg, Spandau oder in Kreuzberg lebten, sagte der Sprecher von Bürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne), Sascha Langenbach am Samstag.

Dass diese nun weiter in der Schule bleiben dürfe, sei »die verlängerte Duldung einer Besetzung«, so die Senatssprecherin. Bislang hätten die Flüchtlinge in der Schule kein Geld vom Senat erhalten, erklärte eine Sprecherin der Senatsverwaltung. Sie lebten vor allem von Spenden.

Auch die Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes ist ungeklärt. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne), hat Forderungen, dass der Bezirk für den rund fünf Millionen Euro teuren Polizeieinsatz rund um die Schule aufkommen solle, zurückgewiesen. »Es erscheint wenig logisch, wenn eine staatliche Stelle plötzlich die andere bezahlen sollte«, sagte sie der »B.Z.«.

Peter Nowak

www.neues-deutschland.de/artikel/938323.wir-wollen-zurueck-in-unseren-kiez.html

Grüne waren nicht willkommen

DEMO Tausende Menschen fordern in Kreuzberg einen Wandel in der Flüchtlingspolitik

Auch zwei Tage nach der Einigung zwischen den Flüchtlingen in der früheren Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg und dem Bezirk geht die politische Auseinandersetzung um die Perspektive der MigrantInnen weiter. Am Samstagnachmittag beteiligten sich nach Angaben der Anmelder über 5.000 Menschen an einer Demonstration für einen Wandel in der Flüchtlingspolitik. Sie startete am Hermannplatz und endete nach einer Zwischenkundgebung am Oranienplatz vor dem Schulgebäude in der Ohlauer Straße mit einem HipHop-Konzert. Viele DemonstrantInnen trugen Schilder mit der Aufschrift „§ 23“. Nach § 23 Aufenthaltsgesetz könnte der Senat für die Flüchtlinge ein Bleiberecht aussprechen.

Der Kreis der UnterstützerInnen reichte von Gruppen der radikalen Linken über den Republikanischen Anwaltsverein (RAV) und die Ver.di-Jugend bis zum Berliner Flüchtlingsrat und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie. Auch Mitglieder der Linkspartei waren an der Demonstration beteiligt. Grüne waren offensichtlich nicht willkommen, viele RednerInnen kritisierten die Rolle der Partei heftig.

Aufgerufen hatte ein Bündnis „Bleiberecht für Alle“, das sich vor ca. einer Woche gegründet hat. Die Initiative ging von den beiden linken Gruppen Theorie und Praxis (TOP) und Interventionistische Linke (IL) aus. „Zwei Tage nach der Belagerung haben wir diese Demonstration beschlossen“, erklärte Felix Fiedler von TOP gegenüber der taz. Die Mobilisierung hat noch während der Belagerung der Schule begonnen. Auch nach der Einigung zwischen Flüchtlingen und Bezirk hat die Demonstration für Fiedler nichts von ihrer Bedeutung einbüßt. „Nichts ist gut in Kreuzberg“, betonte er. Die Räumung habe mehr als hundert Menschen obdachlos gemacht. Die Belagerung sei ein Spiel mit dem Leben der Geflüchteten. Das Lager- und Abschieberegime laufe munter weiter, so der Aktivist.

„Alle Zusagen gebrochen“

Heftige Kritik an der Politik übte auch Anwältin Berenice Böhlo auf der Auftaktkundgebung: „Wir mussten zusehen, wie der Bezirk und der Senat alle Zusagen und Versprechungen gegenüber den Geflüchteten vom Oranienplatz gebrochen haben. Wir befürchten, dass den Betroffenen von der Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule das gleiche Schicksal bevorsteht.“

Maria, eine ehemalige Bewohnerin, die die Schule freiwillig verlassen hatte, klagte über ihre aktuelle Lebenssituation: „Nach der Räumung transportierte die Polizei uns in ein abgelegenes Lager am äußersten Rand von Berlin, obwohl uns versprochen wurde, dass wir in Kreuzberg bleiben können. Jetzt müssen wir jeden Morgen um 5 Uhr aufbrechen, um unsere Kinder nach Kreuzberg in die Schule zu bringen. Unsere Freunde wohnen hier, wir wollen zurück in unseren Kiez.“

Bruno Watara von dem Demobündnis zeigte sich zufrieden über die große TeilnehmerInnenzahl. Es sei deutlich geworden, dass es nach dem Ende der Belagerung keine Ruhe in der Flüchtlingsfrage geben werde. Felix Fiedler stimmt dieser optimistischen Einschätzung mit einer Einschränkung zu. „Vor allem die Beteiligung der Zivilgesellschaft könnte noch wesentlich größer sein.“

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2014%2F07%2F07%2Fa0128&cHash=64c6a9957e2fa19b7f7dd4aff3cb6971

Peter Nowak

Renzi: Mit neuem Wahlgesetz für große Koalitionen, gegen kleine Parteien

Italien: Parlamentsreform im Abgeordnetenhaus mit großer Mehrheit angenommen

Gefährdet die geplante transatlantische Freihandelszone Arbeitnehmerstandards?

Links

[1]

http://medien-kunst-industrie.verdi.de/bereiche-fachgruppen/kunst-und-kultur/internationales/++co++167588b0-68ca-11e3-9ee3-52540059119e

[2]

http://www.heise.de/tp/blogs/8/155630

[3]

http://arbeitsunrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/TTIP-Aufruf8_layout.pdf

[4]

http://arbeitsunrecht.de/ttip-stoppen/

[5]

http://www.ilo.org/berlin/wir-uber-uns/lang–de/index.htm

[6]

http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—normes/documents/normativeinstrument/wcms_c087_de.htm

[7]

http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—normes/documents/normativeinstrument/wcms_c029_de.htm

[8]

http://tubuk.com/assets/pdf/gesellschaft_gefaengnisse.pdf

[9]

http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—normes/documents/normativeinstrument/wcms_c100_de.htm

[10]

http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—normes/documents/normativeinstrument/wcms_c138_de.htm

[11]

http://www.nrtw.org/rtws.htm

[12]

http://arbeitsunrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/TTIP-Aufruf8_layout.pdf

[13]

http://syndikalismus.wordpress.com/2011/02/24/usa-wisconsin-generalstreik

[14]

http://www.rwe.com/web/cms/de/8/rwe/

[15]

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/biblis-rwe-kann-wegen-atom-moratorium-auf-millionen-hoffen-a-943566.html

Arm, aber durchleuchtet

Sozialhilfeempfänger im Schweizer Kanton Bern müssen einer Offenlegung ihrer persönlichen Verhältnisse zustimmen.

Die Schweiz ist berühmt für ihr Bankgeheimnis, und viele Schweizer wollen auch, dass das so bleibt. Für alle Bürger gilt es jedoch nicht. Das stellte kürzlich das Schweizer Bundesgericht in einem Urteil klar, als es die Verfassungsmäßigkeit des zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen Sozialhilfegesetzes des Kantons Bern überprüfte. Geklagt hatten zahlreiche Organisationen, darunter die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB), die Partei der Arbeit, die Alternative Linke und das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen Kabba.

Ihrer Ansicht nach verstößt das Gesetz nicht nur gegen die Verfassungsgrundsätze des Datenschutzes, sondern verletzt außerdem das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen. Ihr Hauptkritikpunkt ist der Zwang zur Datenabgabe, die im Berner Sozialhilfegesetz festgeschrieben ist. So müssen Bewerber um Sozialhilfe bereits beim Einreichen ihres Antrags eine Vollmacht ausstellen, die den Sozialbehörden Einblick in sensible persönliche Informationen wie Krankenakten oder Bankdaten ermöglichen soll.

Kritiker sprechen von einem Zwang zur Denunziation und von »Spitzeldiensten gegen Hilfsbedürftige«. Schließlich werde nicht nur der Informationsaustausch zwischen Behörden erleichtert. Das Gesetz verpflichtet auch Vermieter, Firmen, Familienangehörige oder WG-Mitbewohner »zur Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte, die für den Vollzug erforderlich sind«. Die Behörden können solche Informationen ohne Zustimmung und Wissen der betroffenen Person einholen.

»Die hysterisch geführte Sozialhilfemissbrauchsdebatte führt im Kanton Bern zur systematischen Entrechtung Hilfsbedürftiger«, schreibt die Schweizer Wochenzeitung. Doch die Mehrheit der Richter beim Schweizer Bundesgericht erklärte den Passus für verfassungsgemäß. In der Anfang Oktober veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung wird allerdings festgestellt, dass die Vollmacht nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen solle. Überdies dürfe bei einer Weigerung, sie zu unterzeichnen, die Sozialhilfe nicht unter das Existenzminimum gekürzt werden. Für den Gerichtspräsidenten Rudolf Ursprung sind die Zweifel daran, dass die buchstabengetreue Lesart des Gesetzes verfassungskonform ist, nicht beseitigt. Die Sozialdienste hätten aber kein Interesse an einer verfassungswidrigen Auslegung, begründete das Mitglied der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP) seine Zustimmung zum Gesetz.

Die SVP sorgt mit Kampagnen gegen Migranten und Muslime, aber auch gegen Sozialhilfeempfänger immer wieder für Schlagzeilen. Die Kläger äußerten sich trotz ihrer Niederlage in einer Erklärung zufrieden, weil das Gericht erkannt habe, dass die Vollmacht aus politischen Gründen in das Gesetz geschrieben worden sei. Außerdem hoffen sie, dass mit dem Urteil einer extensiven Auslegung der Vollmacht Grenzen gesetzt worden sind.

Besonders zufrieden zeigt sich allerdings neben der SVP die wirtschaftsliberale FDP. Beide Parteien haben in Bern die Regelung gegen den Widerstand von Sozialdemokraten und Grünen im Parlament durchgesetzt. Nachdem die Verschärfung im Kanton Bern vor Gericht Bestand hatte, gibt es auch in anderen Kantonen Überlegungen, ähnliche Regelungen einzuführen. Die von manchen Demokratietheoretikern auch hierzulande gelobten Volksabstimmungen sind kaum ein Hindernis, weil Initiativen, die die Interessen von Erwerbslosen und Sozialhilfeempfängern stärken wollen, dabei in der Regel keine Mehrheit bekommen.

Diese Erfahrung mussten auch die Gegner des Berner Sozialhilfegesetzes machen. Unter dem Motto »Datenschutz für alle« hatten verschiedene soziale Initiativen und Erwerbslosengruppen im vorigen Jahr Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Dies wurde abgebrochen, weil nur knapp die Hälfte der erforderlichen Unterschriften zusammengekommen war. Erst dann versuchte man, den Schnüffelparagraphen auf juristischem Weg zu stoppen.
http://jungle-world.com/artikel/2012/41/46380.html
Peter Nowak

Kanton Bern darf weiter schnüffeln

Auskunftspflichten in Sozialhilfegesetz bestätigt

Die Schweiz gilt als Eldorado für Millionäre, die vehement auf ihr Bankgeheimnis bestehen. Für Sozialhilfebezieher gelten solche Privilegien nicht. Dass stellte kürzlich das Bundesgericht in einem Urteil klar, in dem es die Verfassungsmäßigkeit des seit Beginn dieses Jahres in Kraft befindliche Sozialhilfegesetzes des Kantons Bern überprüfen sollte. Geklagt hatten die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) und das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen Kabba. Ihr Hauptstreitpunkt in war der Zwang zur Datenabgabe, die in dem Berner Sozialhilfegesetz festgeschrieben ist. So müssen: Bewerber um Sozialhilfe bereits Einreichen ihres Antrags eine Vollmacht ausstellen, welche den Sozialbehörden Einblick in sensible persönliche Informationen wie Krankenakten oder Bankdaten ermöglichen soll.Zudem sollen Vermieter, Firmen, Familienangehörige oder WG-Mitbewohner bei Nachfragen der Sozialbehörden zur Datenabgabe verpflichtet werden. Kritiker sprechen von einem Zwang zur Denunziation.
Eine Mehrheit der Richter erklärte den Passus für verfassungsgemäß, eine Minderheit betonte in einem Sondervotum, dass in dem Sozialhilfegesetz festgelegt wird, dass die Vollmacht nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen solle.
Für den Gerichtspräsidenten Rudolf Ursprung sind die er Zweifel, ob die buchstabengetreue Lesart des Gesetzes verfassungskonform ist, nicht beseitigt Die Sozialdienste hätten aber kein Interesse an einer verfassungswidrigen Auslegung, begründete das Mitglied der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP),warum er das Gesetz trotz Zweifel für verfassungskonform hält
.. Die SVP war in den letzten Jahren unter ihrem Vorsitzenden, dem Chemiefabrikanten Blocher, weit nach rechts gerückt und sorgt mit Kampagnen gegen Migranten, Moslems aber auch gegen Sozialhilfeempfänger für Schlagzeilen. Die Kläger zeigten sich trotz ihrer Niederlage in einer Erklärung zufrieden, dass das Gericht erkannt habe, dass die Vollmacht aus rein politischen Gründen in das Gesetz geschrieben wurde. Außerdem hoffen sie, dass mit dem Urteil einer extensiven Auslegung der Vollmacht Grenzen gesetzt sind. Besonders zufrieden zeigen sich allerdings neben der SVP die wirtschaftsliberale FDP. Nachdem die Verschärfung im Kanton Bern vor Gericht bestand hatte, gibt es auch in anderen Kantonen Überlegungen ähnliche Regelungen einzuführen. Die von manchen Demokratietheoretiker hochgelobten Volksabstimmungen sind dagegen kaum ein Hindernis, weil Interessen von Erwerbslosen und Sozialhilfeempfängern dort in der Regel keine Mehrheit bekommen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/238491.
kanton-bern-darf-weiter-schnueffeln.html

Peter Nowak