Die Aktion könnte eigentlich eine wichtige Debatte über den Umgang zwischen Polizei und Bürger anregen. Doch durch teils krude politische Analysen und eine militaristische Sprache wird das teilweise konterkariert
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Das zeigte sich dieser Tage mal wieder, als sich Linke und Polizei einen Wettbewerb darüber lieferten, wer die originellsten Fotos seiner Kontrahenten veröffentlicht. Zunächst veröffentlichte die Hamburger Polizei öffentlichkeitswirksam zahlreiche Fotos von Personen, die angeblich Straftaten im Zusammenhang mit den G20-Protesten verübt haben sollen (siehe Hamburg: Terroristenjagd wie in den 1970ern).
Bei zahlreichen Bildern sind allerdings diese Straftaten nicht zu sehen. Zudem sind sie noch nicht dafür verurteilt wurden, also gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte allerdings die Bild-Zeitung und andere Boulevardmedien nicht am markigen Aufruf „104 Gesichter! Jagt diese G20-Verbrecher“. Die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe spricht in einer Pressemitteilung von einem Denunziationsaufruf.
„Fahndung ist ungesetzlich“
Kritik an den Fahndungsmethoden kommt auch vom liberalen Kommentator der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl: „G20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch“, warnt er in einem Kommentar:
Es gehört zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Täter zu suchen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, bei dieser Suche Mittel einzusetzen, die unverhältnismäßig, untauglich und gefährlich sind. Die Ermittler haben zur Fahndung nach sogenannten G-20-Chaoten 100 Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt. Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung.
Diese Präsentation von echten oder angeblichen Beschuldigten hat mit Steckbriefen nichts mehr zu tun. Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.
Heribert Prantl
Prantl wirft der Polizei vor, den Paragraphen 131b, auf den sich die Polizei bezieht, bis zur Unkenntlich auszudehnen. Er regelt die Veröffentlichung von Fotos von Zeugen und Beschuldigten. Prantl wirft der Polizei vor, nicht zwischen Zeugen und Beschuldigen zu unterscheiden. Die Boulevardpresse geht dann nur einen Schritt weiter und erklärt alle Abgebildeten zu G20-Verbrechern.
Ein solch rechtsstaatlicher Disput ist nicht die Sache des linken Wohn- und Kulturzentrums R94 in Berlin-Friedrichshain. Es ist in der Vergangenheit von Politik und Polizei immer wieder zum Hort von militanten Linken erklärt worden. Der ehemalige Berliner Innensenator Henkel handelte sich im letzten Jahr eine große politische und juristische Niederlage ein, als er das Haus wochenlang belagern und Teile des Hinterhauses räumen ließ.
Die Maßnahme wurde später vom Gericht für rechtswidrig erklärt, weil die rechtliche Grundlage dafür fehlte. Doch auch nach Henkels Abwahl geht die massive Polizeipräsenz und Kontrolle in dem Stadtteil weiter, nur tritt die Polizei in der Regel nicht mehr so massiv auf wie im letzten Jahr.
Doch weiterhin klagen nicht nur Bewohner und Besucher der R94, sondern auch aktive Nachbarn über Repression und Schikane. Während der Zeit der Belagerung, als die Polizei Tag und Nacht im und um die R94 sich aufhielt, entstanden auch zahlreiche Fotos.
Polizisten gesucht
Die wurden jetzt als Retourkutsche auf den Fahndungsaufruf ebenfalls auf der Webseite von rigaer94 veröffentlicht. Die Polizeigewerkschaft und ein Großteil der Presse sprechen von einer Hetzjagd radikaler Linker auf Polizisten. Mittlerweile ermittelt auch der Staatsschutz.
Dabei könnte die Aktion aufzeigen, dass Polizisten, wenn sie Straftaten begehen, eben nicht mit öffentlichen Fahndungsfotos gesucht werden. Dass es rund um den Polizeigipfel in Hamburg rechtswidriges Verhalten der Polizei gab, kann heute kaum jemand mehr bestreiten, obwohl es der Regierende Bürgermeister Hamburgs zunächst strikt zurück gewiesen hat.
Zudem weigert sich ein Großteil der Polizeiorganisationen noch immer strikt, eine Nummer als Mittel der Identifizierung zu tragen. Befürworter dieser Erkennungsmaßnahme werden beschuldigt, die Polizei zu verdächtigen. Eine solche Debatte könnte durch die Veröffentlichung der Fotos angeregt werden.
Doch die Aktion aus dem Umfeld der Rigaer Straße kann das kaum leisten. Auf den ins Netz gestellten Fotos ist kein Polizist bei konkreten Straftaten zu sehen. Nach Ansicht der Linksautonomen war die Belagerung und Teilräumung des Hauses rechtswidrig und damit haben sich die Abgebildeten auch dafür zu verantworten.
Die Aktion hätte sicher noch mehr politische Wirkung gezeigt, wenn auf eine übertrieben kraftmeierische Sprache verzichtet worden wäre und eine Differenzierung zwischen bürgerlicher Herrschaft und Faschismus geleistet worden wäre.
Problematik von Positionen, die noch hinter den bürgerlichen Rechtsstaat zurückfallen
Wenn in einem Text von Polizeirepression hier und heute in einen Halbsatz die Deportation von Anne Frank erwähnt wird, dann verschwimmt dieser entscheidende Unterschied verschiedener Herrschaftsformen.
Da wird dann mal in einem Halbsatz die Tötung von Schleyer begrüßt und wenige Zeilen weiter kritisiert, dass im Deutschen Herbst von Politikern die Einführung der Todesstrafe gegen die RAF gefordert und von Teilen der Bevölkerung unterstützt wurde.
Wenn dann über die Ereignisse rund um den G20-Gipfel geschrieben wird, dass „für jeden vernünftigen Menschen“ klar sei, dass die „Geschehnisse eine Notwendigkeit waren“, blenden die Verfasser nicht nur alle kritischen Diskussionen auch in der außerparlamentarischen Linken aus, sie verzichten auch auf jegliches Argument und machen politische Positionen an der Achse „vernünftig und unvernünftig“ fest.
Dabei sind sie näher an einer Position, die diese Unvernünftigen dann sanktioniert, als ihnen wahrscheinlich bewusst ist. Auch der Aufruf, die Polizisten zu Hause zu besuchen, klingt nach Selbstjustiz und wäre kein Fortschritt gegenüber einem bürgerlichen Rechtsstaat, der zumindest dem Anspruch nach die Gleichheit vor dem Gesetz beinhaltet.
Der Text zeigt so auch exemplarisch, die Problematik von Positionen aus Teilen des anarchistischen Insurrektionismus, die ihren Fokus auf den Kampf gegen Repression und Polizei legen und andere Unterdrückungsverhältnisse oft völlig ausblenden. Aus den Augen verloren wird auch die Notwendigkeit, dass Alternativen zur repressiven Polizeistrategie nicht hinter die postulierten Ansprüche des bürgerlichen Rechtsstaats zurückfallen, sondern über diesen hinausgehen müssen.
Schon nach der Oktoberrevolution 1917 hat es sich als fatal erwiesen, dass vor allem Teile der Bolschewiki Fragen der Rechtsstaatlichkeit für bürgerlichen Zierrat hielt, der nach der Revolution überflüssig wird. Hingegen versuchte der erste Justizminister der Sowjetunion Isaac Steinberg, der der Partei der Linken Sozialrevolutionäre angehörte, eine Politik umzusetzen, die Sozialismus und Freiheitsrechte vereinigte.
Er wurde kürzlich von Historikern wie Hendrik Wallat wiederentdeckt. Eine Linke, die heute Alternativen zum Bestehenden entwickelt, sollte an den damals gemachten Erfahrungen nicht vorbeigehen.
Fehlen einer bürgerlichen Zivilgesellschaft
Doch diese Kritik an einer insurrektionistischen Strömung, die eben keine Alternative zum bürgerlichen System hat, muss auch das Fehlen einer starken zivilgesellschaftlichen Strömung in Deutschland konstatieren. Die hätte als Antwort auf die Fahndungsaufrufe die Fotos von Polizisten ins Netz gestellt, die sie beim Einsatz von Pfefferspray, beim Knüppeln und anderen Körperverletzungen zeigen.
Statt Hausbesuche anzudrohen, hätten sachdienstliche Hinweise an einen Untersuchungsausschuss gehen sollen, der sich aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Juristen zusammensetzt. Die hätten dann Betroffene von Polizeigewalt sowie Augenzeugen einladen können und dann wäre öffentlich und transparent über die Vorwürfe verhandelt worden.
Die Ergebnisse wären dann der Öffentlichkeit übergeben worden. So hätte Druck ausgeübt werden können, Polizeigewalt nicht straflos zu lassen. Solche Untersuchungsausschüsse gab es schon 1968 nach der Polizeigewalt gegen die damalige Außerparlamentarische Opposition sowie nach der massiven Polizeigewalt anlässlich des G8-Gipfels in Genua 2001 und auch nach der Einkesselung der Blockupy-Proteste 2013 in Frankfurt/Main.
Peter Nowak
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[2] https://www.rote-hilfe.de
[3] https://www.rote-hilfe.de/78-news/presse/853-internetfahndung-nach-g20-aktivist-innen-rote-hilfe-e-v-protestiert-gegen-oeffentlichen-denunziationsaufruf
[4] http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-g-ist-keine-lizenz-zum-rechtsbruch-1.3796934
[5] https://dejure.org/gesetze/StPO/131b.html
[6] http://rigaer94.squat.net/
[7] https://nordkiezlebt.noblogs.org/
[8] https://anarchistischebibliothek.org/category/topic/insurrektionalismus
[9] https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/isaak_steinberg.pdf
[10] https://www.edition-assemblage.de/oktoberrevolution-oder-bolschewismus/
[11] https://www.rosalux.de/news/id/7369/
[12] https://www.heise.de/tp/features/Es-geschah-in-Genua-3426881.html
[13] https://blockupy.org/2870/erfolg-des-blockupy-tribunal-rechtsbruch-erneut-skandalisiert-2/