Der Bundestag hatim Mai 2015 das umstrittene Tarifeinheitsgesetz verabschiedet. Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken hält es für rechtswidrig. . In einer im VAR-Verlag erschienenen Broschüre unter dem Titel »Streikrecht, Tarifeinheit, Gewerkschaften« hat der Arbeitsrechtsanwalt Argumente für seine Position zusammengetragen. Die 80seitige Broschüre ist nicht nur ein Plädoyer gegen die Tarifeinheit. Doch der seit 1977 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätige Geffken kritisiert auch den angemaßten den Monopolanspruch des DGB.
Spätestens Ende 2016 wird das Tarifeinheitsgesetz noch einmal Thema. Dann will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden entscheiden, die Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund, die GDL und der Deutsche Journalistenverband gegen das Gesetz eingereicht hatten. r Rolf Geffken ist zuversichtlich, dass es gekippt wird
In seiner Analyse setzt er sich auch kritisch mit vor allen von linken DGB-GewerkschafterInnen verwendeten Argumenten auseinander, dass die Einheitsgewerkschaft aus der Erfahrung gegründet wurde, dass die ArbeiterInnenbewegung 1933 gespalten gegen den Nationalsozialismus unterlegen ist.
„Es waren die Vorläuferorganisationen des heutigen DGB, nämlich vor allem der ADGB, der Ende April 1933 …. dazu aufrief, sich an den „Nationalen Aufmärschen“ zum 1. Mai 1933 zu beteiligen“, erinnert Geffken auf historische Tatsachen. Leider wird in der insgesamt lesenswerten Broschüre die FAU von Geffken nicht erwähnt, obwohl sie bei Tarifkonflikten vielfältigen Repressalien ausgesetzt ist, die nicht nur bei der Tarifeinheit beginnen und weitere höchst kritikwürdige Elemente der deutschen Rechtsprechung zur Gewerkschaftsfreiheit offenlegen.
Peter Nowak
Geffken Rolf, Streikrecht Tarifeinheit Gewerkschaften – Aktuelle Analyse zur Koalitionsfreiheit in Deutschland, VAR-Verlag Arbeit & Recht, 81 Seiten, 12Euro, ISBN: 3-924621-09-8
Lohndumping und Outsourcing gehören zum fragwürdigen Geschäftsmodell deutscher Universitäten. Um dies zu ändern, hat sich in Frankfurt am Main eine neue Basisgewerkschaft gegründet.
Lange haben Studierende und Beschäftigte an Universitäten nicht mehr mit Streiks auf sich aufmerksam gemacht. Das könnte sich ändern, zumindest in Frankfurt am Main. Dort hat sich in der vergangenen Woche eine Hochschulgewerkschaft gegründet, die sich Unterbau nennt. Dass es sich nicht um eines der vielen linken Hochschulprojekte handelt, die die Semesterferien nicht überleben, zeigt schon der lange Vorlauf. Über ein Jahr lang hätten knapp 50 Beteiligte die Gründung vorbereitet, berichtet die Pressesprecherin von Unterbau, Anna Yeliz Schentke, im Gespräch mit der Jungle World. Ihr Kollege Manuel Müller betont, dass die neue Gewerkschaft basisdemokratisch organisiert sei, womit die Bürokratisierung verhindert werden solle. Damit unterscheide sie sich von den beiden DGB-Gewerkschaften Verdi und GEW, die im Bildungsbereich tätig sind. Zudem habe die neue Gewerkschaft ein Ziel, das über die reine Tarifpolitik hinausgeht. »Ziel ist eine Transformation der Universität, die nur durch ein Infragestellen der bestehenden Machtstrukturen umsetzbar wird«, so Müller.
Schentke ergänzt, dass das Konzept von der basisdemokratischen Freien Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) inspiriert sei. Die Gründung von Unterbau betrachten Schentke und Müller nicht als Versuch der Spaltung der bestehenden Gewerkschaften: »Wir machen lediglich Gebrauch vom Recht auf Gewerkschaftspluralismus und Koalitionsfreiheit, wie es allen Arbeitnehmern gesetzlich zusteht.« Sie wünschen sich eine Kooperation der Gewerkschaften. Tatsächlich haben sich bei Unterbau neben Mitgliedern von DGB-Gewerkschaften und der FAU auch Beschäftigte organisiert, die vorher noch keine Gewerkschaftsmitglieder waren.
Die Gründung der neuen Basisgewerkschaft ist ein Zeichen des Hegemonieverlusts der DGB-Gewerkschaften auch im Bildungsbereich. Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken hat in einer 2015 erschienenen Broschüre mit dem Titel »Streikrecht, Tarifeinheit, Gewerkschaften« den Monopolanspruch des DGB kritisiert, der weder historisch noch politisch zu begründen sei. Geffken plädiert für eine Gewerkschaftseinheit in konkreten Arbeitskämpfen. Das kommt den Vorstellungen der Gründer von Unterbau sehr nahe.
Diese könnten über Frankfurt hinaus Nachahmer finden. Denn längst sind die Hochschulen zu Wissenschaftsunternehmen geworden, deren Verantwortliche beim Outsourcing und bei Dumpinglöhnen Pionierarbeit leisten. Davon sind Wissenschaftler, Dozenten und studentische Hilfskräfte ebenso betroffen wie das Reinigungspersonal und Beschäftigte in der Mensa. In Berlin sind es derzeit die Beschäftigten des zur Freien Universität gehörenden Botanischen Gartens, die soziale Forderungen auf dem Campus wieder zu Gehör gebracht haben und von studentischen Gruppen unterstützt werden (Jungle World 52/2015).
Dem Konzept von Unterbau zufolge sollten unterschiedliche Statusgruppen in einer Gewerkschaft kämpfen und, wenn nötig, gemeinsam die Hochschule bestreiken. Doch die Bereitschaft von Studierenden, sich zu organisieren, ist bisher nicht besonders hoch. Zudem gehen sie an der Universität keiner Lohnarbeit nach, es sei denn als Hilfskraft, was ihren Status fundamental von dem der Beschäftigten unterscheidet. Der von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten zur basisdemokratischen IWW übergewechselte Gewerkschafter Harald Stubbe kritisiert linke Studierende in seinem politischen Umfeld, »die immer überlegt haben, wen sie organisieren« könnten. In dem Buch »Dabei geblieben. Aktivistinnen erzählen vom Älterwerden und Weiterkämpfen« schreibt er: »Nur nicht sich selbst wollten sie organisieren. Obwohl sie alle prekäre Jobs hatten und viel weniger Risiko eingingen als eine Küchenhilfe, die davon leben muss.« Auch Studierende, die sich an einer von GEW und Verdi unterstützten Initiative für die Durchsetzung eines neuen Tarifvertrags für studentische Hilfskräfte an Berliner Hochschulen beteiligen, kritisierten das geringe Engagement ihrer Kommilitonen. Unterbau kann nun den Beweis antreten, dass eine basisdemokratische Gewerkschaft die Organisierungsbereitschaft erhöht.
Ende 2016 entscheidet Karlsruhe über umstrittene Regelung
»Hände weg vom Streikrecht, für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit«, lautete im letzten Jahr das Motto einer Kampagne von Sparten- und Basisgewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz. Es sieht vor, dass bei konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb, nur die Organisation mit den meisten Mitgliedern einen Tarifvertrag abschließen kann. Den Minderheitengewerkschaften bleibt dieses Recht versagt. Dagegen mobilisierten die Kritiker, doch ohne Erfolg. Am 22. Mai 2015 beschloss der Bundestag das Tarifeinheitsgesetz.
Heute, ein Dreivierteljahr nach Inkrafttreten, ist nicht viel damit passiert. »Das Gesetz wurde bisher nicht angewendet. Daher planen wir im Augenblick keine Aktionen«, bestätigte Willi Hajek gegenüber »nd«. Der Basisgewerkschafter war im letzten Jahr an der Kampagne gegen das Tarifeinheitsgesetz beteiligt. »Die Diskussion wird wieder aufflammen, wenn Gewerkschaften außerhalb des DGB für einen Tarifvertrag kämpfen«, ist Hajek überzeugt.
»GDL droht die Entmachtung«, hatte die »Frankfurter Rundschau« bald nach der Verabschiedung des Gesetzes getitelt. Damals befand sich die Lokführergewerkschaft in einer Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn und hatte mehrfach zum Streik aufgerufen. Die GDL konnte letztlich eine Vereinbarung durchsetzen, die die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bis 2018 ausschließt. Die DGB-Eisenbahnergewerkschaft EVG hat in den meisten Bereichen des Unternehmens mehr Mitglieder.
Spätestens Ende 2016 wird das Gesetz noch einmal Thema. Dann will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden entscheiden, die Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund, die GDL und der Deutsche Journalistenverband gegen das Gesetz eingereicht hatten.
Rolf Geffken ist zuversichtlich, dass das Tarifeinheitsgesetz gekippt wird. In einer im VAR-Verlag erschienenen Broschüre unter dem Titel »Streikrecht, Tarifeinheit, Gewerkschaften« hat der Arbeitsrechtsanwalt Argumente für seine Position zusammengetragen. Er weist den Monopolanspruch des DGB zurück. Eine einheitliche Gewerkschaftsbewegung könne im Tarifkampf durchaus von Vorteil sein. Doch die müsse von den Mitgliedern getragen an der Basis entstehen und könne nicht durch gesetzliche Maßnahmen verordnet werden, betont Geffken.
Folgen die Richter seiner Argumentation, könnte das Tarifeinheitsgesetz juristisch gestoppt werden. Die Mobilisierung dagegen hatte auch darunter gelitten, dass Vorstände der DGB-Einzelgewerkschaften außer der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der NGG und der GEW das Tarifeinheitsgesetz unterstützt hatten. Die Gegenkampagne wurde von Gewerkschaftslinken, den Spartengewerkschaften aber auch Basisgewerkschaften wie der Freien Arbeiterunion (FAU) getragen.
Die Berliner FAU-Sekretärin Jana König weist gegenüber »nd« darauf hin, dass es neben der Tarifeinheit zahlreiche Möglichkeiten gibt, Gewerkschaftsrechte einzuschränken. So wurde der Berliner FAU Ende März unter Androhung von bis zu 250 000 Euro Strafe oder ersatzweiser Haft von bis zu sechs Monaten für die amtierende Sekretärin untersagt, den Namen eines Restaurants in Berlin-Mitte zu nennen, von dem ein Gewerkschaftsmitglied ausstehende Löhne einfordert.
Begleitet von einer medialen und politischen Gegenkampagne, ist der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer beendet worden. Die Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes im Bundestag gefährdet solche Arbeitskämpfe in Zukunft.
Millionen deutscher Kurzurlauber konnten aufatmen. Über Pfingsten legte der Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den Zugverkehr nicht mehr lahm. Die Gewerkschaft beendete ihren unbefristeten Streik in der vergangenen Woche und ließ sich auf eine Schlichtung ein. Noch einige Tage zuvor hatte der GDL-Vorstand eine Schlichtung mit der Begründung abgelehnt, dass in der Frage der Grundrechte nichts geschlichtet werden müsse.
Mit dem Streikabbruch ist allerdings der grundsätzliche Konflikt nicht beendet. Die Deutsche Bahn AG hat ein Teilziel erreicht: Die Auseinandersetzung mit der GDL um Lohnerhöhungen und eigenständige Tarifverträge auch für Zugbegleiter, Lokrangierführer und Mitarbeiter im Bordservice, die im Juli 2014 begonnen hatte, wurde derart in die Länge gezogen, dass der Bundestag mittlerweile das Gesetz zur Tarifeinheit verabschieden konnte. Das auch als Lex GDL bezeichnete Gesetz schränkt die Rechte kleiner Gewerkschaften stark ein.
Der GDL ist die Bedeutung des Tarifeinheitsgesetzes für ihre Arbeit bewusst. Das zeigte sich am 18. April auf der bundesweiten Demonstration unter dem Motto »Rettet das Streikrecht« in Frankfurt am Main, wo die GDL mit Fahnen und Rednern vertreten war (Jungle World 17/15). Dass die Gewerkschaft ihren Arbeitskampf am 21. Mai abbrach, ist in dieser Hinsicht bedauerlich. Schließlich fand die zweite Lesung des Tarifeinheitsgesetzes erst am 22. Mai statt. Der Streik einer der Gewerkschaften, gegen die sich das Gesetz richtet, wäre ein gutes Signal gewesen.
Das bundesweite Bündnis »Hände weg vom Streikrecht« gehörte zu den Initiativen, die sich solidarisch mit dem GDL-Streik zeigten. »Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und Streik ist kein Privileg der im DGB organisierten Gewerkschaften«, heißt es in der Erklärung des Bündnisses. Es bewertete die mediale und politische Hetze gegen den Arbeitskampf des Zugpersonals als Begleitmusik zur Einführung des Tarifeinheitsgesetzes, das solchen kämpferischen Gewerkschaften die Arbeit erheblich erschweren soll.
Diese Agitation nahm noch einmal enorm zu, nachdem die GDL am 20. Mai abermals in den Streik getreten war. Berlins Boulevardpresse eiferte nicht nur in Artikeln gegen den Ausstand des Zugpersonals. Am 20. Mai verband die BZ die Werbung für ihr Produkt mit einem Streikbruch. Unter der Losung »Wir sind stärker als der Streik« mietete die Zeitung einen Sonderzug und ließ ihn von 5.30 bis 20.30 Uhr zwischen den Stationen Gesundbrunnen, Hauptbahnhof, Potsdamer Platz und Südkreuz pendeln. Zusteigen durfte, wer eine BZ in der Hand hielt.
Die PR-Aktion reihte sich ein in einen medialen Feldzug, der den GDL-Streik als Angriff auf den deutschen Standort brandmarkte. Dabei wurde deutlich, wie schnell es gelingt, das volksgemeinschaftliche Ressentiment gegen Lohnabhängige zu mobilisieren, die zur Verteidigung ihrer Interessen nicht gleich an das Wohl von Staat und Nation denken. Fakten wurden dafür großzügig außer Acht gelassen. Der deutschen Wirtschaft wurden Milliardenverluste prophezeit, obwohl Ökonomen klarstellten, dass sich ein solcher Effekt höchstens bei einem mehrwöchigen Streik eingestellt hätte. Dass ein Arbeitskampf zu Profitausfällen bei den bestreikten Unternehmen führen muss, um erfolgreich zu sein, scheint in Deutschland nicht einzuleuchten.
Dass die GDL im Bündnis mit dem Beamtenbund die Interessen ihrer Mitglieder kämpferisch vertritt, reicht schon aus, um antigewerkschaftliche Reflexe auch in Kreisen zu mobilisieren, die sonst durchaus die DGB-Gewerkschaften für ihre mangelnde Kampfbereitschaft kritisieren. So monierte Ulrike Herrmann in der Taz den »Egoismus der GDL«. Ihr Kollege Richard Rother ließ Hagen Lesch, einen »Tarifexperten« beim unternehmernahen »Institut der Deutschen Wirtschaft« in Köln, in einem Artikel erklären, »wieso die GDL so absurd daherredet« und einen befristeten Streik ankündigte, ohne die genaue Dauer zu verraten.
Die Erklärung wäre einfach gewesen: Die GDL ließ das Ende offen, um zu verhindern, dass die Deutsche Bahn AG sich mit dieser Information gut auf den Streik vorbereiten kann. In vielen Ländern sind solche Momente der Unberechenbarkeit ein fester Bestandteil eines Arbeitskampfes. Für Rother, der die GDL als »Ellenbogengewerkschaft« tituliert, ist ein derartiger Ausbruch aus den gewerkschaftlichen Gepflogenheiten in Deutschland zu viel. Besonders empört zeigte er sich darüber, dass die GDL mit dem Arbeitskampf das Tarifeinheitsgesetz aushebeln wolle. »Insofern trägt der kommende Ausstand Züge eines politischen Streiks, und der ist in Deutschland eigentlich verboten«, winkte er mit dem Gesetzbuch. Statt zu streiken, sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz abzuwarten. »Das wäre ja der normale Weg.«
»Normal« ist es für deutsche Gewerkschaften tatsächlich, die Interessen des Standorts zu berücksichtigen, bevor sie überhaupt eigene Forderungen stellen. Es ist ein Verdienst der GDL, diesen »normalen« deutschen Weg verlassen zu haben. Soziale Initiativen und linke Gewerkschaften aus anderen Ländern erkannten das und solidarisierten sich daher mit dem GDL-Streik. Allerdings werden solche Erklärungen in deutschen Medien selten erwähnt. So heißt es in einer Resolution europäischer Bahngewerkschafter: »Angesichts des Drucks der Leitung der Deutschen Bahn, der deutschen Regierung und auch in beachtlichem Maße der Medien erklärt der in Budapest tagende Vorstand der Autonomen Lokomotivführergewerkschaften Europas (ALE) – in Vertretung der Lokomotivführer der 16 Mitgliedsgewerkschaften aus ebenso vielen Ländern – seine Unterstützung und Solidarität mit den deutschen Lokomotivführern und der Mitgliedsgewerkschaft GDL bei ihrem Kampf fürdie tarifliche Vertretung aller ihrer Mitglieder bei der Deutschen Bahn.«
Tarifeinheit ist ein Füllbegriff, hinter dem sich unterschiedliche Interessen von Teilen des DGB und der Kapitalverbände verbergen
Hätte die Zugpersonalgewerkschaft GDL mehr Sinn für politische Symbolik, hätte sie ihren letzten Streik nicht schon am 21.Mai abgebrochen. Schließlich wurde am folgenden Tag das Tarifeinheitsgesetz[1] vom Bundestag verabschiedet, das Kritiker schon als Lex GDL bezeichnet haben. 444 Abgeordnete stimmten[2] für die von der Bundesregierung vorangetriebene Tarifeinheit, 144 stimmten dagegen und 16 enthielten sich. Geschlossen stimmten die am 22. Mai im Parlamentssaal anwesenden Abgeordneten der Grünen und Linken gegen das Gesetz, auch eine SPD- und 16 Unionsabgeordnete votierten mit Nein. Das Abstimmungsverhalten macht schon deutlich, dass es sich bei der Tarifeinheit keineswegs um eine Frage geht, die einfach im Links-Rechts-Schema eingeordnet werden können.
Abschied vom Prinzip: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag
Ausgangspunkt des Gesetzes war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010[3]. Aufgrund der Entscheidung war es rechtens, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge der gleichen Berufsgruppen nebeneinander bestehen können. Damit wich das Bundesarbeitsgericht von seiner bisherigen Rechtssprechung ab, die dem Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gefolgt war. Zu den ersten, die nach diesem Urteil nach einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit gerufen hatten, waren der DGB und ihre Einzelgewerkschaften.
Damals war auch die Linkspartei keineswegs klar dagegen positioniert. Das lag auch am Gewerkschaftsflügel, der über die WASG in die Linkspartei gekommen war. Was hat sich nun in den letzten 5 Jahren verändert, dass zumindest die parlamentarische Linke eindeutig gegen die Tarifeinheit ist und auch einige Einzelgewerkschaften, vor allem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ihre ursprüngliche Befürwortung der Tarifeinheit zurückzog? Bei ihr ist das eine Folge des großen Drucks von der Gewerkschaftsbasis. Dahinter stehen aber auch unterschiedliche Vorstellungen von der Gewerkschaftsmacht und Veränderungen durch neue Arbeitsverhältnisse.
Wenn Kritiker der Tarifeinheit monieren, dass damit kleineren Gewerkschaften im Betrieb wesentliche Rechte genommen werden und deren Streikfähigkeit damit unterminiert werden soll, haben sie Recht. Selbst die Befürworter des Gesetzes, die solche Pläne lange von sich wiesen, geben mittlerweile offen zu, dass das Ziel des Tarifeinheitsgesetzes die weitere Verregelung des deutschen Arbeitskampfes ist. Lange Zeit war der Deutsche Gewerkschaftsbund der Garant für die Verrechtlichung der Arbeitskämpfe. Die Unternehmer konnten sich darauf verlassen, dass ein Streik nicht aus dem Ruder lief. Davon profitierte auch die Unternehmerseite, die natürlich überhaupt keine Arbeitskämpfe mochte. Doch wenn sie sich schon nicht vermeiden konnten, wussten sie wenigstens genau, wann der Streik beginnt und zu Ende ist. Diese Verregelungskultur war, anders als linke Kritiker behaupteten, kein Verrat an der Arbeiterklasse. Sie entsprach vielmehr den Bedürfnissen eines großen Teils der DGB-Mitglieder.
Einheitsgewerkschaft oder Betriebsgemeinschaft?
Vor allem in den fordistischen Großbetrieben sahen sich die Gewerkschaft als Teil des Betriebes. Dort trat man mit der Lehre ein und glaubte sich rundumversichert. Es ging dort schon mal um die Durchsetzung unterschiedlicher Interessen, aber immer schön konstruktiv, dabei sollte aber nie der Erfolg des Betriebes infrage gestellt werden.
Diese Arbeit der Gewerkschaftsarbeit, die nicht auf Konflikte setzt, sondern das Gemeinsame im Betrieb in den Mittelpunkt stellt, knüpfte vor allem in den ersten beiden Jahrzehnten der BRD an die Praxis der NS-Volksgemeinschaft an. Darauf machten linke Kritiker des DGB wie der Historiker Karl Heinz Roth aufmerksam, der in den 70er Jahren sein Buch „Die andere Arbeiterbewegung“[4] verfasste. Dabei wurden von den Kritikern damals aber oft die Unterschiede zwischen einer an die Standortlogik angepassten DGB-Politik und der NS-Betriebsgemeinschaftsideologie, wie sie sich in der Deutschen Arbeitsfront ausdrückte, außer acht gelassen. Letztere konnte nur in einem Umfeld existieren, wo auch die noch so angepasste Variante sozialdemokratischer Gewerkschaftspolitik terroristisch unterdrückt wurde. Die angepasste DGB-Betriebspolitik wiederum wurde wesentlich von den im NS illegalisierten Sozialdemokraten betrieben, baute aber in den Betrieben auf den Bewusstseinsstand der durch die NS-Volksgemeinschaft sozialisierten Belegschaften auf. Während nun vor allem die nach dem gesellschaftlichen Aufbruch von 1968 entstandene Linke die angepasste DGB-Politik heftig kritisierte und historische Parallelen zur NS-Betriebsgemeinschaft zog, verteidigten die ältere Linke die Einheitsgewerkschaft. Nach dieser Erzählung wurde sie von Antifaschisten unterschiedliche politischer Richtungen in den NS-Konzentrationslagern illegal gegründet und nach dem Ende des NS dann praktisch umgesetzt. Sie sei eine Konsequenz aus der Zersplitterung der Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik, die vom NS getrennt geschlagen, in die Illegalität, in die KZs getrieben und ins Exil gezwungen wurde.
Auch diese Erzählung kann sich auf historische Dokumente berufen. Es gab im Widerstand gegen den NS programmatische Abhandlungen von Kommunisten, Sozialdemokraten und Parteilosen, die sich in einer Gesellschaft nach dem Ende des NS eine Einheitsgewerkschaft wünschten, die stark genug sein sollte, den Machtansprüchen von Kapitalverbänden zu widerstehen. Nur hatte eine solche Einheitsgewerkschaft wenig mit der realen Praxis des DGB zu tun, die linke Kritiker wie den Linkssozialisten Viktor Agartz[5], aber auch Mitglieder der KPD in den 50er Jahren ausgrenzte. Gegenüber der neuen Linken, die im Gefolge des 68-Aufbruchs entstand, reagierte sie mit Gewerkschaftsausschlüssen. Diese repressiven Maßnahmen wurden mit der Verteidigung der Einheitsgewerkschaft begründet.
Hier haben wir das Beispiel eines Mythos in der Geschichte, wie ihn das Kollektiv Loukanios[6] in ihrem kürzlich veröffentlichten Buch „History is unwritten“[7] kritisch unter die Lupe nehmen. Die Erzählung von der Einheitsgewerkschaft kann sich auf reale historische Ereignisse berufen. Es waren nicht nur Kommunisten, sondern ebenso Linkssozialisten wie Wolfgang Abendroth[8], aber auch Anhänger dissidenter linker Gruppen, die das Konzept der Einheitsgewerkschaft verteidigten. Der DGB-Bürokratie diente der Verweis auf die Einheitsgewerkschaft dazu, Ausschlüsse von kritischen Mitgliedern zu rechtfertigen, die als Saboteure der Gewerkschaftseinheit hingestellt wurden.
Dass sowohl die Einheitsgewerkschaft als auch die Verregelung des Arbeitskampfes vor allem bei der neuen Linken auf Kritik stieß, ist nicht verwunderlich. Schließlich wurden sie aus der imaginierten Einheit ausgegrenzt und die Verregelung ließ kaum Spielraum für die Spontanität und Kreativität von Betriebsbelegschaften, die Arbeitskämpfe nicht nach dem Lehrbuch des DGB führen wollten. So wurde der wesentlich von Arbeitsmigranten aus der Türkei getragene Ford-Streik im Jahr 1973[9] von einer Allianz aus DGB-Führung, Polizei und betriebseigenen Sicherheitspersonal niedergeschlagen. Als alles vorbei war, resümierte[10] der Spiegel in rassistischer Diktion: „Der Türkenstreik bei Ford endete mit einem Sieg der Deutschen: Von den besonderen Forderungen der Gastarbeiter wurde bis heute kaum eine erfüllt. Die Isolation der Türken blieb.“
Hetze gegen und kritische Solidarität mit der GDL
Damals wagten Betriebslinke aus Deutschland gemeinsam mit türkischen Kollegen den Ausbruch aus der deutschen Standortlogik. Vier Jahrzehnte später fordert die mehrheitlich deutsche GDL, die im Bündnis mit dem Beamtenbund steht, den deutschen Standort nur deshalb heraus, weil sie auf kämpferische Interessenvertretung setzt und das Moment der Spontanität und Unberechenbarkeit in den Arbeitskampf zurückgebracht hat. Das reicht schon, um sämtliche antigewerkschaftlichen Reflexe zu mobilisieren (Spin Doctoring im GDL-Arbeitskampf[11]).
Da sorgt ein Julien Sewering für Aufregung, weil er das kämpferische Zugpersonal gleich nach Auschwitz schicken will und sich selber als Zugwärter, der dabei bestimmt nicht streikt, imaginiert[12]. Er ist kein Nazi, er will nur an den Klickzahlen verdienen, kommt gleich die scheinbar beruhigende Nachricht. Als ob es nicht schon beunruhigend genug wäre, mit Vernichtungswünschen gegen streikende Gewerkschafter überhaupt eine Leserschaft gewinnen zu können. Wenn man noch bedenkt, dass es sich bei diesen Blogs um ein Format handelt, dass angeblich von Jugendlichen als Ersatz für Nachrichtensendungen benutzt wird, ist das kein Grund zur Beruhigung. Scheinbar gibt es keine zivilisatorische Firewall, die die Sewerings und Co. ohne staatliche Maßnahmen ins gesellschaftliche Aus stellt, in das sie gehören.
Überdies beteiligen sich auch Kreise am Unions-Bashing gegen die GDL, die sonst schon mal dem DGB mangelnde Kampfbereitschaft attestieren. So lässt der Taz-Wirtschaftsredakteur Richard Rother einem Tarifexperten erklären[13], „wieso die GDL so absurd daherredet“ Dabei hat die GDL nur bei Streikbeginn das Ende offen gelassen. Damit soll verhindern werden, dass das bestreikte Unternehmen sich so gut wie möglich, auf den Arbeitskampf vorbereitet.
In vielen Ländern sind solche Momente der Unberechenbarkeit ein fester Bestandteil eines Arbeitskampfes. Aber für Rother ist so viel Ausbruch aus der verregelten deutschen Gewerkschaftstradition schon fast ein Fall für den Staatsanwalt. In einem Kommentar[14] fragt er nach dem Staatsverständnis der GDL und gleich noch des deutschen Beamtenbundes, weil die dem Zugpersonal nicht in den Arm fällt. Besonders empört ist Rother, dass die GDL mit dem Arbeitskampf das Tarifeinheitsgesetz aushebeln will. „Insofern trägt der kommende Ausstand Züge eines politischen Streiks, und der ist in Deutschland eigentlich verboten“, winkt Rother mit dem Gesetzbuch.
Ansonsten weist er der GDL den juristischen Weg. „Soll ein ganzes Land wochenlang stillstehen und ein bundeseigenes Unternehmen geschädigt werden, weil der Beamtenbund nicht auf einen Richterspruch aus Karlsruhe warten will, wenn er Zweifel am Willen des Gesetzgebers hat? fragt Rother rhetorisch und setzt hinzu: „Das wäre ja der normale Weg.“ Er vergisst hinzufügen, dass es normal ist für deutsche Gewerkschaften, die schon immer die Interessen des Standortes Deutschland mitdenken, wenn sie Forderungen stellen. Es ist der GDL gerade hoch anzurechnen, dass sie diesen normalen deutschen Weg verlassen hat. Die Tarifeinheit soll nun dafür sorgen, dass ein solches Abkommen vom deutschen Weg im Arbeitskampf nicht mehr möglich sein soll.
Daher bekam die GDL trotz ihrer konservativen Wurzeln von links Unterstützung[15]. „Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und Streik ist kein Privileg der im DGB organisierten Gewerkschaften“, heißt es in der Erklärung des Bündnisses „Hände weg vom Streikrecht“[16]. Es sieht die mediale und politische Hetze gegen den Arbeitskampf des Zugperson als Begleitmusik zur Einführung des Tarifeinheitsgesetzes, das solche kämpferische Gewerkschaften an die Kette legen soll.
„Angesichts des Drucks der Leitung der Deutschen Bahn, der deutschen Regierung und auch in beachtlichem Maße der Medien“, erklärt[17] der in Budapest tagende Vorstand der Autonomen Lokomotivführergewerkschaften Europas[18] – in Vertretung der Lokomotivführer der 16 Mitgliedsgewerkschaften aus ebenso vielen Ländern – seine „Unterstützung und Solidarität mit den deutschen Lokomotivführern und der Mitgliedsgewerkschaft GDL bei ihrem Kampf für die tarifliche Vertretung aller ihrer Mitglieder bei der Deutschen Bahn.“
In Frankfurt wurde gegen das geplante Gesetz zur Tarifeinheit demonstriert.
»Wir sind nicht alle, es fehlen die Proletarier!« Diese Variation einer Parole skandierte eine Gruppe bei der Demonstration »Rettet das Streikrecht«, die am Samstag in Frankfurt stattfand. »Wie kann es sein, dass bei Blockupy mehr als 20 000 Menschen in Frankfurt auf die Straße gehen und einen Monat später, wenn es um die Verteidigung des Streikrechts geht, sind es gerade mal 700?« fragte ein Mitglied der Freien Arbeiterunion (FAU). Die Basisgewerkschaft war zahlreich vertreten und brachte mit ihren schwarzroten Bannern Farbe in die Demonstration. Nicht so bunt waren die Fahnen der Bahngewerkschaft GDL. Doch die Gewerkschaft, die in den vergangenen Monaten gezeigt hat, dass Streiks auch heutzutage mehr als nur ein Medienevent sein und tatsächlich Teile des öffentlichen Lebens lahmlegen können, hat sich von Anfang an am Bündnis »Rettet das Streikrecht« beteiligt. Es richtet sich gegen ein Gesetz mit dem irreführenden Namen »Tarifeinheit«, mit dem kämpferischen Gewerkschaftern die Arbeit erschwert werden soll.
»Entgegen allen Beteuerungen aus den Reihen der Großen Koalition und des DGB wird mit diesem Gesetz das Streikrecht massiv eingeschränkt, indem mit Mehrheitsbestimmung zwei Klassen von Gewerkschaften entstehen: die einen, die noch streiken dürfen, und die anderen, die bestenfalls Tarifergebnisse, die andere ausgehandelt haben, abnicken dürfen«, brachte Wilma Meier vom Bündnis »Hände weg vom Streikrecht« ihre Ablehnung auf den Punkt.
Doch nicht nur die gegen Politiker, die das Gesetz vorantreiben, richten sich die Demonstranten. Auch der DGB und die Einzelgewerkschaften IG Bau und IG Metall werden attackiert, weil sie die Tarifeinheitsinitiative unterstützen. Die IG Metall hat intern versucht, Kritik zu unterbinden; so sollte auf Seminaren eine Diskussion über die Tarifeinheit verhindert werden. Viel Applaus erhielt Christiaan Boissevain, IG-Metall-Mitglied aus München, der die Tarifeinheitsinitiative als »großen Angriff auf das Streikrecht im europäischen Rahmen« bezeichnete. Auch andere Redner wiesen darauf hin, dass in vielen europäischen Nachbarländern Einschränkungen des Streikrechts bereits in Kraft oder in Vorbereitung sind.
So schreibt das italienische Streikrecht vor, dass Bahngewerkschaften Ausstände mindestens fünf Tage vorher ankündigen müssen. Zudem muss die Gewerkschaft eine »Grundversorgung« garantieren, während des Berufsverkehrs müssen Züge fahren. Auch hierzulande träumen konservative Medien und Unternehmerverbände von einem Streikrecht mit strengeren Regeln. Solche Vorstellungen finden sich auch im Positionspapier »Für ein modernes Streikrecht – Koalitionsfreiheit sichern – Daseinsvorsorge sicherstellen« der CSU, das für Aufregung bei Verdi sorgt. Sollten die Pläne der CSU realisiert werden, wäre das Streikrecht »nur noch formal vorhanden, aber in der Praxis ausgehebelt und unwirksam«, heißt es in einer Erklärung von Verdi Bayern.
Auf der Demonstration wurden weitere Beispiele für Einschränkungen von Gewerkschaftsrechten genannt. So sorge in Griechenland die Austeritätspolitik der Troika nicht nur für eine massive Verarmung der Bevölkerung, sondern auch für eine Aushebelung von Tarif- und Gewerkschaftsrechten. In Spanien seien zahlreiche Gewerkschafter von langen Gefängnisstrafen bedroht, weil sie sich an Streikposten beteiligt hatten. Ausgangspunkt der dortigen Repression gegen Gewerkschafter war der landesweite Streik im März 2012. Er wurde europaweit von linken Gruppen unterstützt. In Deutschland entstand das M31-Netzwerk, das einen Aufruf zur Unterstützung eines europaweiten Generalstreiks verfasste. Debattiert wurde über ein emanzipatorische Antwort auf die Austeritätspolitik. Vielleicht wäre es an der Zeit, diese Diskussion unter dem Gesichtspunkt der europaweiten Verteidigung von Streiks- und Gewerkschaftsrechten neu zu führen.
Der Streit um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nimmt kein Ende / Im April soll demonstriert werden
»Wo ein Streik reglementiert oder gar verboten ist, handelt es sich um reine Diktaturen.« Diese drastische Einschätzung stammt von dem ehemaligen ÖTV-Vorsitzenden Heinz Kluncker aus den 70er Jahren. Daran erinnern »Linke Hauptamtliche in ver.di« in einer Erklärung nicht ohne Grund.
Aktuell will die Bundesregierung das Streikrecht reglementieren, und der DGB-Vorstand und ein großer Teil der Einzelgewerkschaften stimmen dem von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 5. März in den Bundestag eingebrachten Tarifeinheitsgesetz sogar zu.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung kann ein Tarifvertrag nur dann Anwendung im Betrieb finden, wenn die vertragsschließende Gewerkschaft die Mehrheit der Mitglieder hat. Spartengewerkschaften, die nur in ein bestimmtes Segment der Beschäftigten vertreten, wären dadurch im Nachteil. Denn, wenn sie nicht tarifvertragsfähig sind, sinkt auch ihre Verhandlungsmacht.
Unter dem Motto »Hände weg vom Streikrecht« ruft ein Bündnis linker GewerkschafterInnen für den 18. April zu einer bundesweiten Demonstration nach Frankfurt am Main auf. Die Initiative dazu hat eine Arbeitsgruppe ergriffen, die sich auf einer Aktionskonferenz am 24. Januar in Kassel gegründet hat. Zu den Unterstützern der Demonstration gehören neben der anarchosyndikalistischen Basisgewerkschaft Freie Arbeiterunion (FAU), die Lokführergewerkschaft GDL und verschiedene linksgewerkschaftliche Initiativen. Von den acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften findet sich keine unter den UnterstützerInnen der Demonstration, die sich gegen das Tarifeinheitsgesetzt positioniert haben. »Wir haben über diese Demonstration keinerlei Informationen«, erklärte eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die sich von Anfang gegen das Tarifeinheitsgesetz stellte.
Die GEW unterstützt gemeinsam mit der NGG eine Unterschriftensammlung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen das Gesetz. Doch obwohl sich die Dienstleistungsgewerkschaft seit Jahren klar gegen die Tarifeinheit ausspricht, ist diese Frage organisationsintern nicht unumstritten, wie Erdogan Kaya von der linken Basisgruppe ver.di-aktiv auf der Berliner Mobilisierungsveranstaltung für die Demonstration in der letzten Woche erklärte. Er machte darauf aufmerksam, dass ver.di.-GewerkschafterInnen beispielsweise bei der Lufthansa das Tarifeinheitsgesetz unterstützen. Anders als bei ver.di sind in der IG Metall die Gegner der Initiative in der Minderheit.
Dazu gehört Günther Triebe vom Berliner IG Metall Ortsvorstand, der auf der Veranstaltung gesprochen hat. Der Basisgewerkschafter Willi Hajek erinnerte in seinen Abschlussbeitrag an eine Äußerung des damaligen DGB-Vorsitzenden Michael Sommer, der sich 2012 gegen den Generalstreik spanischer Gewerkschafter ausgesprochen und ihnen den Rat gegeben hat, dass in Krisensituationen Gewerkschafter und Arbeitgeber kooperieren sollen. Genau von diesem Geist der Sozialpartnerschaft sei auch das Tarifeinheitsgesetz geprägt. Hajek hat schon Pläne über die Demonstration hinaus. Wenn am 21. und 22. Mai das Tarifeinheitsgesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet wird, soll auf einer Alternativveranstaltung darüber diskutiert werden, wie das Grundrecht auf Streik durchgesetzt werden kann.
Europäisches Netzwerk der Basisgewerkschaften tagt und demonstriert in Berlin – Bericht von Peter Nowak und Willi Hajek
Ein seltenes Bild bot sich den wenigen PassantInnen, die am 16. März an der Zentrale des DGB-Vorstands in Berlin-Mitte vorbeikamen. Dort hatten sich GewerkschafterInnen aus mehreren europäischen Ländern versammelt und hielten ihre Transparente und Fahnen in den scharfen Wind. Darunter Banner der Cobas aus Italien, mehrere Sektionen der französischen Gewerkschaft Sud und der polnischen Gewerkschaft der Krankenschwestern und Hebammen. Vor der DGB-Zentrale protestieren sie gegen alle Versuche, die Gewerkschaftsrechte für Basis- und Spartengewerkschaften einzuschränken. Dieser Protest hatte einen konkreten Grund.
In Deutschland unterstützt der DGB ein Gesetz zur Tarifeinheit, das die Rechte von kleineren Gewerkschaften, Branchen- und Basisgewerkschaften einschränken würde. In Italien, Frankreich und Spanien schließen die großen Gewerkschaften Abkommen mit der Regierung. Branchen- und Basisgewerkschaften werden ignoriert, ihre Rechte teilweise massiv eingeschränkt. Daher appellierten die RednerInnen in mehreren Sprachen an den – am Sonntag allerdings abwesenden – DGB-Vorstand, sich nicht an der Einschränkung von Gewerkschaftsrechten zu beteiligen. Die zu der Aktion per Presseerklärung eingeladenen Medien ignorierten diese europäische Aktion von BasisgewerkschafterInnen vollständig. Das Neue Deutschland hatte für so viel Kritik am DGB schlicht „keinen Platz“, wie die verantwortliche Redakteurin dem Verfasser mitteilte.
Die Aktion bildete den Abschluss des diesjährigen Treffens der europäischen Basisgewerkschaften in Berlin, an dem sich vom 14.-16. März mehr als 60 GewerkschafterInnen aus Italien, Spanien, Schweiz, Frankreich, Polen und der BRD beteiligten. Seit 2001 finden diese Treffen jährlich in einem anderen europäischen Land statt. Die Wurzeln des Netzwerks reichen bis in das Jahr 1995 zurück, als die Erhöhungen des Renteneintrittsalters in Frankreich zu Massenstreiks führten und die Notwendigkeit deutlich machten, dass sich Basisgewerkschaften europaweit koordinieren. Den Kern des Netzwerks bilden heute die Gewerkschaften der SUD Solidaires aus Frankreich, die CGT aus Spanien und die italienischen Cobas. Aus Deutschland beteiligten sich an der Vorbereitungund der Veranstaltung die FAU-Berlin, die Wobblies (Berlin), TIE-Germany, labournet.de, labournet.tv, der Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall/Berlin und die Basisinitiative Solidarität (BaSo) aus Wuppertal.
Ein Schwerpunkt der theoretischen Debatte war die Bedeutung von Betriebsbesetzungen, Betriebsübernahmen und Arbeiterselbstverwaltung in der Krise. Hierzu wurden gemeinsame Orientierungsthesen erarbeitet.
In mehreren Resolutionen wurde darüber hinaus die Mobilisierung für den „Marsch der Würde“ am 22. April in Madrid sowie die Teilnahme an den Blockupy-Aktionstagen, die Mitte Mai in mehreren europäischen Ländern stattfinden werden, beschlossen. Obwohl das Verfassen von Resolutionen nach dem Geschmack eines Delegierten der FAU deutlich zu viel Raum auf dem Treffen einnahm, erschöpfte sich die Arbeit nicht darin. Mittlerweilen existieren innerhalb des Netzwerks Branchennetzwerke für Call Center, Gesundheit, Transport, Industrie, Erziehung und den Öffentlichen Dienst. In entsprechenden Arbeitsgruppen ging es um den Ausbau der vorhandenen Kontakte und gemeinsame Aktivivtäten. So beratschlagten in dem Netzwerk „Bahn ohne Grenzen“, an dem sich neben europäischen Bahnbeschäftigten, NutzerInnen-Initiativen und ökologisch orientierten Gruppen auch afrikanische Bahnbeschäftigte beteiligen, auch Gäste eines linksgewerkschaftlichen Berliner Bündnisses bei der S-Bahn, wie man weitere Privatisierungen verhindern kann. Ihre gemeinsame Perspektive richtet sich auf einen Kampf für eine öffentliche Bahn unter Kontrolle der Beschäftigten und der NutzerInnen.
Interessant war der Bericht einer Cobas-Neugründung aus Norditalien, die aus einem mittlerweile vier Jahre andauernden militanten Streik in einem der wachsenden Logistik-Zentren bei Mailand vor zwei Monaten entstanden war. Ausführlich berichteten die KollegInnen über ihren Kampf gegen Logistikkonzerne wie TNT, DHL und GLS und den Milchriesen Granarolo, in dem sie sich – weitgehend erfolgreich – u.a. für die Wiedereinstellung von 51 entlassenen KollegInnen, die Einhaltung von Tarifverträgen (die bei den italienischen Großgenossenschaften gesetzlich außer Kraft gesetzt sind) und einen geregelten Acht-Stunden-Tag eingesetzt haben. Zu der Auseinandersetzung gibt es auch einen Film („Granarolo – eine Woche der Leidenschaft“, 15 min., italienisch mit dt. Untertiteln, bei labournet.tv unter: http://de.labournet.tv/laender/italien/) und einen längeren Hintergrundtext zum Boom der Logistikbranche in Italien und zur Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse in dieser Branche (http://debatteforum.wordpress.com/).
Aus Polen waren die Gewerkschaften der Krankenschwestern und Hebammen gekommen, die das „europäische Manifest gegen die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens“ vorstellten (s. auch express, Nr. 10/2012). Die Initiative für diesen Aufruf und die laufende Kampagne war von belgischen, französischen und polnischen BasisgewerkschafterInnen im Gesundheitsbereich ausgegangen. Etwas enttäuscht zeigte sich eine Delegierte der polnischen Gewerkschaft, die in dem Workshop über den Widerstand gegen die Kommerzialisierung des Gesundheitswesensallein blieb. Dabei existiert das Manifest seit über einem Jahr und liegt übersetzt in verschiedenen Sprachen vor. (Auf Deutsch kann es auf der Homepage des vdää nachgelesen werden[1]).
Dass hier die Chance für eine internationale Koordinierung nicht besser genutzt werden konnte, ist auch deshalb bedauerlich, weil aktuell Beschäftigte an der Berliner Charité gemeinsam mit einer Solidaritätsinitiative gegen die zerstörerischen Folgen der Kommerzialisierung des Gesundheitswesens und für den Zusammenhang von besseren Arbeitsbedingungen und Qualität der Pflege kämpfen. Die GesundheitsaktivistInnen waren jedoch auf dem Care-Revolution-Kongress vertreten, der zeitgleich mit den Treffen des europäischen Gewerkschaftsnetzwerkes in Berlin stattfand (S. dazu den Bericht von Stefan Schoppengerd, S.12 in diesem express). Zu der geplanten gemeinsamen Demonstration kam es leider aus Gründen der Konferenzdramaturgie nicht. Diess ist aber sicher nicht der kleinen Vorbereitungsgruppe vorzuwerfen, die sich für die Durchführung des mehrsprachigen Kongresses nur auf wenige aktive Gruppen und Einzelpersonen in Berlin stützen konnte. Vielleicht beim nächsten Mal. Verabredet wurde wurde eine Folgekonferenz, die im Oktober 2014 in Paris stattfinden soll.
Am Wochenende fand in Berlin ein Netzwerktreffen von europäischen Basisgewerkschaften statt. Es wurde über Strategien des betrieblichen und sozialen Widerstands gegen die Austeritätspolitik diskutiert. Zum Abschluss fanden Kundgebungen vor dem Sitz des DGB-Bundesvorstands und der Vertretung der Europäischen Kommission statt. Willi Hajek ist in der basisgewerkschaftlichen Bildungsarbeit tätig.
Wie ist das Netzwerk entstanden?
Es hat sich das erste Mal 2001 getroffen und seitdem jährlich in einer anderen europäischen Hauptstadt. Die Initiative ging von der französischen Basisgewerkschaft SUD und der spanischen CGT aus. Die Kontakte reichen bis ins Jahr 1995, als es in Frankreich Massenstreiks gab.
Was passiert zwischen den jährlichen Treffen?
Es gibt eine regelmäßige Koordination in verschiedenen Branchen. Besonders gut funktioniert das Netzwerk »Bahn ohne Grenzen«, an dem sich neben europäischen auch afrikanische Bahnbeschäftigte beteiligen. Auch das Netzwerk der Callcenter-Beschäftigten funktioniert gut, weil dort die Sprachprobleme klein sind.
Ging es bei dem Treffen auch um Beschäftigungen, die mit dem Begriff Care-Arbeit bezeichnet werden?
Ja, es gibt ein Manifest gegen die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens, das in verschiedenen Sprachen, auch auf Deutsch, zu finden ist. Die Initiative ging von belgischen, französischen und polnischen Gewerkschaften aus. Auf dem Treffen berieten mehrere Gewerkschafterinnen der polnischen Krankenschwestern und Hebammen, wie die Kampagne gegen die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens vorangetrieben werden kann. Leider war in der Arbeitsgruppe aus Deutschland niemand vertreten.
Gab es auch Verabredungen zu europaweiten Protesten?
Eine große Rolle spielen die »Märsche der Würde« gegen die Folgen der Krise, die am 22. März in Madrid enden. Auf der Abschlussdemonstration wird es einen Block von internationalen Unterstützern geben.
Warum endete das Netzwerktreffen mit einer Protestkundgebung vor der Zentrale des DGB-Vorstands?
Aus zwei Gründen. In Deutschland will der DGB vor allem mit der IG Metall ein Gesetz zur Tarifeinheit durchsetzen, das die Rechte von Branchen- und Basisgewerkschaften einschränken würde. In Italien, Frankreich und Spanien machen die großen Gewerkschaften Abkommen mit der Regierung. Branchen- und Basisgewerkschaften werden ignoriert, ihre Rechte teilweise massiv eingeschränkt.
Gewerkschafter wehren sich gegen die vom DGB unterstützte Tarifeinheit per Gesetz Bald soll in Deutschland das Prinzip »Ein Betrieb – Eine Gewerkschaft« per Gesetz gelten. So zumindest wünschen es sich die Arbeitgeber, und in selten harmonischer Einheit mit ihnen auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Doch in der Gewerkschaftslandschaft trifft die Linie des Dachverbandes schon seit Längerem auf Kritik. Nun hat sich eine Initiative gegen das Gesetzesvorhaben gegründet.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung will am 5. April über unterschiedliche Konzepte zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit beraten. Demnach soll in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die die meisten Mitglieder hat. Alle anderen Beschäftigtenorganisationen müssten sich während der Laufzeit dieses Vertrages an die Friedenspflicht halten und dürfen nicht dagegen streiken. Unterstützung findet die Initiative von Seiten der Arbeitgeberverbände und des DGB. »Den Arbeitnehmern nutzt die Tarifeinheit, weil sie den Zusammenhalt innerhalb der Gesamtbelegschaften stärkt«, begründet der DGB-Vorsitzende Michael Sommer die Beteiligung seiner Organisation, und weiter: »Sie verhindert, dass einzelne Belegschaftsteile gegeneinander ausgespielt werden.
Die Initiative ist allerdings gewerkschaftsintern nicht unumstritten. An der DGB-Basis wächst die Kritik. So haben sich etwa die ver.di-Landesbezirke Berlin-Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Nord gegen die Tarifeinheitspläne ausgesprochen. »Die Postulierung der Friedenspflicht während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages soll auch gegenüber anderen Gewerkschaften gelten. Das bedeutet letztlich Streikverbot«, begründen die norddeutschen ver.di-Mitglieder in einem einstimmig gefassten Beschluss ihre Ablehnung. Unterdessen hat sich in Kassel die Initiative »Hände weg vom Streikrecht« gegründet. Am ersten Treffen beteiligten sich neben Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften IG Metall, ver.di und der IG-Bergbau, Chemie, Energie (ICE) auch Aktivisten der Lokführergewerkschaft GDL und der anarchosyndikalistischen FAU. »Der gesetzesinitiativerischen Partnerschaft von DGB und BDA muss ein Riegel vorgeschoben werden«, erklärte der Lokführer Uwe Krug von der GDL-Berlin in Kassel das Anliegen der Initiative. Peter Gerstmann vom linksgewerkschaftlichen »Forum Betrieb, Gewerkschaft und soziale Bewegung Berlin« sah dort in einer gesetzlich festgeschriebenen Tarifeinheit eine Behinderung von Betriebskämpfen. »Die Initiative von DGB/BDA richtet sich weniger gegen die unternehmerabhängige Organisation AUB oder so genannte Christliche Gewerkschaften, die bisher keinerlei Arbeitskämpfe geführt haben, sondern gegen die Spartengewerkschaften GDL, Marburger Bund, UFO und Vereinigung Cockpit sowie andere, insbesondere kämpferische Gewerkschaften«, meinte er. Der Berliner Gewerkschaftler Willy Hajek, ebenfalls Teilnehmer des Kasseler Treffens, betonte im Gespräch mit ND eine besondere Qualität in der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von Gewerkschaften inner- und außerhalb des DGB. Die Kooperation solle in der nächsten Zeit fortgesetzt werden. Der erste öffentliche Auftritt des Komitees soll auf den DGB-Veranstaltungen am 1. Mai stattfinden. In Berlin sollen daran auch Gewerkschafter aus Frankreich, Polen und Italien teilnahmen, die auf einer Veranstaltung am 30. April über die Verteidigung der Gewerkschaftsrechte in ihren Ländern berichten werden. Im September 2011 ist eine bundesweite Tagung des Komitees »Hände weg vom Streikrecht« geplant.
ver.di- und IG Metall-Mitglieder debattieren zur Gesetzesinitiative »Tarifeinheit«
Der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler berät seit Jahren Betriebsräte und Vertrauensleute juristisch und war auch schon öfter Gutachter für DGB-Gewerkschaften. Da musste es schon einen besonderen Grund haben, wenn er bei einer Veranstaltung des ver.di-Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie des Landesbezirks Berlin-Brandenburg in der Berliner Verwaltungsstelle
der IG-Metall am 30. November 2010 gleich zu Beginn seines Referats betonte, dass ihn besonders freue, dass die Veranstaltung in diesen Räumen möglich ist. Schließlich war Däubler zu einem Vortrag über die Gesetzesinitiative des DGB und der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände zur sogenannten Tarifeinheit eingeladen worden, die gewerkschaftsintern für große Kontroversen sorgt. Danach soll in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die die meisten
Mitglieder hat. Alle anderen Beschäftigtenorganisationen müssten sich während der Laufzeit dieses Vertrages an die Friedenspflicht halten und dürfen nicht dagegen streiken. Viele Gewerkschafter sehen darin einen Angriff auf das Streikrecht und
sind empört, dass die DGB-Gewerkschaften dabei Hilfestellung leisten. Constanze Lindemann vom ver.di- Fachbereich Medien, Kunst und Industrie bekam viel Zustimmung für ihre Kritik, dass die Initiative ohne innergewerkschaftliche Debatte von den Gewerkschaftsvorständen in die Wege geleitet worden ist. Danach lieferte Däubler den Kritikern der Tarifeinheitsinitiative eine Reihe Argumente. In rechtlicher Hinsicht sei sie kaum praktikabel, meinte er. Allein um die Stärke der Gewerkschaften
festzustellen, sei eine aufwändige bürokratische Prozedur nötig. Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten seien schon jetzt vorhersehbar. Zudem gab der Arbeitsrechtler zu bedenken, dass vor allem in kleineren Betrieben die Gefahr bestehe, dass die Unternehmer ihnen genehme Organisationen förderten, die so zur stärksten Gewerkschaft werden, die Tarifpolitik bestimmen könnten, während ver.di oder eine andere DGB-Gewerkschaft nicht dagegen vorgehen könnte. Dieses Szenario ist nicht unrealistisch. Schließlich gibt es schon heute Betriebe, wo ver.di in der Minderheit ist.
Däubler hatte auch kein Verständnis für die Argumentation der Tarifeinheitsbefürworter im DGB. Vor allem die Furcht vor zu vielen Arbeitskämpfen, könnte er bei Gewerkschaftern überhaupt nicht nachvollziehen, zumal gerade Deutschland eines der streikärmsten Länder Europas ist. Dass eine zunehmende Zersplitterung der eschäftigtenvertretungen die Tarifpolitik auch für Gewerkschaften
schwieriger macht, leuchtet dem Arbeitsrechtler dagegen ein. Doch die Zuflucht zu administrativen Maßnahmen wie der Gesetzesinitiative werde garantiert die Sympathien der DGB-Gewerkschaften bei den Kollegen, die sich in anderen Organisatoren organisiert haben, bestimmt nicht fördern. Die seien erst wegen Versäumnissen und Fehlern der Gewerkschaftspolitik entstanden, weil den Beschäftigten, die in der Lage sind, einen Arbeitskampf zu führen, keine attraktiven Angebote gemacht wurden, um sie im DGB zu halten, monierte Däubler. Er bezeichnete die Beteiligung des DGB an der Tarifeinheitsinitiative als Schuss ins eigene Knie. Damit werde konservativen Kreisen Tür und Tor geöffnet, die schon lange das Streikrecht weiter einschränken wollen und beispielsweise ein obligatorisches Schlichtungsverfahren Arbeitskämpfen vorschalten wollen. Gewerkschafter haben historisch für die Ausweitung des Streikrechts gekämpft und sollten jetzt nicht denen die Hand reichen, die es einschränken wollen, meinte Däubler unter dem Applaus der Zuhörer. Die etwa 80 anwesenden Mitglieder verschiedener Einzelgewerkschaften
unterstützten einstimmig eine Resolution zur Verteidigung des Streikrechts, in der es heißt: »Die zweifellos wichtige größtmögliche
Einheit unter den ArbeitnehmerInnen darf keine Sache staatlichen Zwanges werden, bei dem dann nicht mehr nach dem Sinn und Zweck dieser Einheit für die ArbeitnehmerInnen selbst gefragt wird, sondern Unternehmenswohl und Staatsräson im Vordergrund stehen.«
Gewerkschaftsintern ist der Vorstoß von DGB und Arbeitgeberverband zum Erhalt der Tarifeinheit nicht unumstritten
Die Initiative zur Rettung der Tarifeinheit, in der sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) zusammengetan haben, ist innerhalb der Gewerkschaften nicht unumstritten. Manche Gewerkschafter fordern den DGB gar zur Beendigung der Initiative auf.
»BDA und DGB wollen die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern«, heißt es in einem Papier, in dem die Bundesregierung von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund aufgefordert wird, die Tarifeinheit per Gesetz wiederherzustellen. Grund für die seltene Koalition ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von Ende Juni, nicht mehr am Grundsatz der Tarifeinheit festzuhalten. Danach hat bisher in dem Betrieb nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft, in der Regel des DGB, gegolten.
Keine Zwangsbindung per Gesetz
Diesen Zustand will man gewahrt sehen. »Überschneiden sich in einem Betrieb die Geltungsbereiche mehrerer Tarifverträge, die von unterschiedlichen Gewerkschaften geschlossen werden, so ist nur der Tarifvertrag anwendbar, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist«, heißt es daher in der BDA-DGB-Initiative.
Der Widerstand der Branchengewerkschaften, die sich dadurch an den Rand gedrängt fühlen, war zu erwarten. Doch auch bei Arbeitsrechtsrechtlern und innerhalb der DGB-Gewerkschaften erntet der Vorstoß Kritik.
So hält etwa der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler nichts von der Rettung der Tarifeinheit durch DGB und BDA. »Das hätte zur Folge, dass die Minderheiten-organisation zwar eine Gewerkschaft ist, aber keine Möglichkeiten mehr hat, sich des wichtigsten gewerkschaftlichen Mittels zu bedienen«. Däubler gibt auch zu bedenken, dass in manchen Betrieben auch DGB-Gewerkschaften in diese Minderheitenrolle geraten könnten.
Seine Befürchtung wird auch von der bei ver.di organisierten Fachgruppe Verlage, Druck und Papier geteilt. »Wenn eine Konkurrenzorganisation einen Tarifvertrag abschließt, dann dürfen ver.di-Mitglieder nicht zwangsweise durch Gesetz an diesen Tarifvertrag und dessen Friedenspflichten gebunden werden«, heißt es in der Resolution der Kritiker.
Sie fordern den DGB auf, statt den Schulterschluss mit den Unternehmen zu üben, »zur Verteidigung von Streikrecht und Tarifautonomie« zurückzukehren. Auch der ver.di-Landesfachbereichsvor-stand Berlin-Brandenburg hat sich der Kritik angeschlossen und in einem offenen Brief an den ver.di-Vorstand zur Beendigung der DGB-BDA-Initiative aufgerufen: »Es gibt keine Alternative zur gewerkschaftlichen Überzeugungsarbeit, zur gewerkschaftspolitischen Auseinandersetzung und zum Streik für die Durchsetzung der eigenen Forderungen«, heißt es dort.
Auch das Netzwerk linker Gewerkschaftler kritisiert die DGB-BDA-Kooperation scharf und verteidigt die Organisationsfreiheit auch für Gewerkschaften außerhalb des DGB. Es gehe hier gegen kämpferische Branchenverbände, aber auch Organisationen wie die anarchosyndikalistische Freie Arbeiterunion (FAU), die in der Vergangenheit gezeigt hätten, dass sie zur Durchsetzung ihrer Interessen auch mal streiken.
Ausführliche Diskussion fehlte
Der DGB-Vorstand steht zur Kooperation mit dem BDA, auch wenn die Gründe für die Verteidigung der Tarifeinheit bei beiden Organisationen unterschiedlich seien. Es handele sich nicht um einen einsamen Beschluss des DGB-Vorstands, sondern es habe Absprache mit den Einzelgewerkschaften gegeben, meinte Claudia Falk von der DGB-Pressestelle gegenüber ND. Von kritischen Stimmen habe sie noch nichts gehört. Allerdings hält sie es für ganz normal, wenn über ein solches Thema gewerkschaftsintern kontrovers diskutiert werde.
Nicht wenige Gewerkschafter fragen sich dagegen aber, warum man nicht eine ausführliche gewerkschaftsinterne Diskussion abgewartet hat, bevor die Initiative in die Wege geleitet wurde.